ZPO Flashcards
Ablauf Zivilprozess
- Antrag Gericht
- Zulässigkeit
- Sachvortrag Kl. (schüssig?)
- > trägt Vortrag den gestellten Antrag? - Sachvortrag Bekl. (schlüssig/erheblich?)
- ggf. Beweisaufnahme
- Urteil
Klagearten
- Leistungsklage
- Zahlung (muss beziffert sein, Ausn. 253 II BGB)
- Herausgabe (Bestimmtheit)
- Unterlassung
- Auskunft
- Abgabe von WE - Feststellungsklage, 256 ZPO
- Bestehen/Nichtbestehen Rechtsverhältnis
- ! Subsidiarität !
- Zwischenfeststellungsklage, 256 II ZPO - Gestaltungsklage
- Begründung, Änderung, Aufhebung eines Rechts (oHG -Auflösung zB)
Antragsgrundsatz?
308 I ZPO, Gericht ist an Antrag gebunden
- Parteien bestimmen den Prozess bzw. Stoff des Prozesses
Zwischenfeststellungsklage?
256 II ZPO
- Rechtsverhältnis feststellen, das nicht für gegenständliches Verfahren, sondern auch für weitere Asp. wichtig (Vorgreiflichkeit)
Prozessmaximen Zivilprozess
- Dispositionsgrundsatz
- Parteien sind Herren des Verfahrens
- ne ultra petita, 308 I ZPO
- Klageänderung mgl. durch Partei - Beibringungsgrundsatz
- Parteien bestimmen Stoff des Verfahrens
- keine Amtsermittlung - Mündlichkeitsgrundsatz
- 128 I ZPO
- Alles - aber nur das - was in Verhandlung vorgetragen wird, ist Prozessgegenstand
- Ausn: 331 III, 283, 128 II, 495a - Konzentrationsgrundsatz
- schneller Prozess: Fristen etc. - Öffentlichkeit
- 169ff GVG - rechtl. Gehör
- 103 II GG; 139, 538, 321a ZPO - Unmittelbarkeit
- Richter bleibt im Prozess der selbe
PKH-Prozesskostenhilfe
I. Voraussetzungen
II. Wirkung PKH
PKH= übernahme der Kosten, wenn Partei “arm”
I. Voraussetzungen
1. 114, Partei nicht in der Lage, Prozess zu zahlen
2. Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung
- keine Vorwegnahme der Hauptsache!
3. keine mutwillige Rechtsverfolgung
- “würde auch ein liquider Kläger den Rechtsstreit führen?”
II. Wirkung
- Kostenbefreiung (vorläufig)
- Befreiung Vorschusspflicht
- NICHT ggü. dem Gegner, 123 ZPO
Möglichkeit nach Eingang bzw. Zustellung von Klage?
272 ZPO
- > früher erster Termin, 275 ZPO
- > schriftl. Vorverfahren, 276 ZPO
Rechtshängigkeit 261 ZPO
- Zustellung des Schriftsatzes
- Klageantrag in mdl. Verhandlung
- Mahnbescheidzustellung
Wirkungen:
- Prozessual
- Erhaltung RW/Zust.
- Prozesshindernis f. Klage bzgl. selber Streitgegenstand
- Bindung an Streitgegenstand - Mat.
- Schuldnerverzug, 286 I 2 BGB
- Zinsen, 291 BGB
- Haftungsverschäftung, §§ 292, 818 IV, 989, 2023 BGB
- Wahrung Klagefrist; 262 ZPO, 204 I Nr. 1/3 BGB
- 167 ZPO!
Sachurteilsvoraussetzungen/Zulässigkeit Klage
I. Echte ProzessVss
- Dt. Gerichtsbarkeit
- Postulationsfähigkiet
- 253 II ZPO
II. allg. SachurteilsVss ! KEIN URTEIL in der Sache, Prozessurteil! 1. gerichtsbez. a) dt. Gerichtsbarkeit, 18-20 GVG b) Zulässigkeit RWeg, 13 GVG c) Zust. Gericht - örtl. 12 ff ZPO - sachl. 38,39 ZPO (wichtig!!) - funktionell (Handelssachen zB)
- parteibez.
a) Parteifähigkeit, 50 ZPO
- auch Außen-GbR
b) Prozessfähigkeit, 51 ff ZPO
c) Postulationsfähikeit, 78 ZPO
d) Prozessführungsbefugnis
- eigenes Recht im eigenen Namen
P: gesetzliche/gewillkürte Prozessstandschaft - streitgegenstandsbez.
a) ordn Klageerhebung, 253 ZPO
b) keine entgegenstehende Rechtskraft, 322 ZPO
c) keine anderweitige Rechtshängigkeit, 261 ZPO
d) Rechtsschutzbedürfnis
EVTL: bes. SachurteilsVSS
Doppelrelevante Tatsachen
Zulässigkeitsfragen, die sowohl Zuständigkeit/Begründeteit betreffen
zB: Ort der deliktischen Handlung für Zulässigkeit und Begründetheit 32 ZPO
Zulässigkeit wird offengelassen
Prüfung im Rahmen der Begründetheit
Falls Vss fehlt, wird Klage als unbegründet abgewiesen
Präklusion?
296 ZPO
verspätetes Vorbringen von Angriffs/Verteidigungsmitteln wird von Amts wegen oder durch Rüge nicht berücksichtigt, es sei denn, Verspätung wurde genügend entschuldigt
PKH
Prozesskostenhilfe, 114 ZPO Vss 1. "Prozessarmut" - 115 tabelle nach Abzug aller Kosten etc 2. Aussicht auf Erfolg - Klage schlüssig? summarische Prüfung 3. keine mutwillige Verfolgung
Bewilligung durch Beschluss
Wirkung
- Befreiiung von Kosten d. Verfahrens, aber nicht von Kosten des Gegners! 123 ZPO
Aufhebung nach 124 ZPO möglich
Problem:
Demnächst-Zustellung bei Rechtshängigkeitsproblem?
Asp verjährt, da Zustellung bei Bekl (Rechtshängigkeit) zu spät, ABER: Rückwirkung möglich, 167 ZPO, wenn Zustellung nach anhängiher Klage (Eingang bei Gericht) “demnächst” erfolgt.
Demnächst = dehnbar, 2-4 Wochen, Kläger muss aber Interesse an der Klage weiterhin zeigen zB Erinnerung etc.
Darlegungs-/Beweislast
Grundsatz: Partei muss für sie günstige Tatsachen vorbringen und beweisen
Ausnahmen mögl.
- bei neg. Tatsachen 812, nicht beweisbelast. Gegner muss Tatsachen für Rechtsgrund nennen
- sek. Darlegungslast
Beraterfälle
Umkehr Beweislast
280 I 2 BGB zB
FRAGE: Mahnverfahren, gehört es in die Prozessgeschichte?
NEIN, sofern kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, sondern Widerspruch gegen das Mahnverfahren eingegangen ist
WENN VB ergangen -> Teil des Prozessgeschichte