ZPO Flashcards

1
Q

Ablauf Zivilprozess

A
  1. Antrag Gericht
  2. Zulässigkeit
  3. Sachvortrag Kl. (schüssig?)
    - > trägt Vortrag den gestellten Antrag?
  4. Sachvortrag Bekl. (schlüssig/erheblich?)
  5. ggf. Beweisaufnahme
  6. Urteil
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2
Q

Klagearten

A
  1. Leistungsklage
    - Zahlung (muss beziffert sein, Ausn. 253 II BGB)
    - Herausgabe (Bestimmtheit)
    - Unterlassung
    - Auskunft
    - Abgabe von WE
  2. Feststellungsklage, 256 ZPO
    - Bestehen/Nichtbestehen Rechtsverhältnis
    - ! Subsidiarität !
    - Zwischenfeststellungsklage, 256 II ZPO
  3. Gestaltungsklage
    - Begründung, Änderung, Aufhebung eines Rechts (oHG -Auflösung zB)
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3
Q

Antragsgrundsatz?

A

308 I ZPO, Gericht ist an Antrag gebunden

- Parteien bestimmen den Prozess bzw. Stoff des Prozesses

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4
Q

Zwischenfeststellungsklage?

A

256 II ZPO
- Rechtsverhältnis feststellen, das nicht für gegenständliches Verfahren, sondern auch für weitere Asp. wichtig (Vorgreiflichkeit)

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5
Q

Prozessmaximen Zivilprozess

A
  1. Dispositionsgrundsatz
    - Parteien sind Herren des Verfahrens
    - ne ultra petita, 308 I ZPO
    - Klageänderung mgl. durch Partei
  2. Beibringungsgrundsatz
    - Parteien bestimmen Stoff des Verfahrens
    - keine Amtsermittlung
  3. Mündlichkeitsgrundsatz
    - 128 I ZPO
    - Alles - aber nur das - was in Verhandlung vorgetragen wird, ist Prozessgegenstand
    - Ausn: 331 III, 283, 128 II, 495a
  4. Konzentrationsgrundsatz
    - schneller Prozess: Fristen etc.
  5. Öffentlichkeit
    - 169ff GVG
  6. rechtl. Gehör
    - 103 II GG; 139, 538, 321a ZPO
  7. Unmittelbarkeit
    - Richter bleibt im Prozess der selbe
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6
Q

PKH-Prozesskostenhilfe
I. Voraussetzungen

II. Wirkung PKH

A

PKH= übernahme der Kosten, wenn Partei “arm”
I. Voraussetzungen
1. 114, Partei nicht in der Lage, Prozess zu zahlen
2. Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung
- keine Vorwegnahme der Hauptsache!
3. keine mutwillige Rechtsverfolgung
- “würde auch ein liquider Kläger den Rechtsstreit führen?”

II. Wirkung

  • Kostenbefreiung (vorläufig)
  • Befreiung Vorschusspflicht
  • NICHT ggü. dem Gegner, 123 ZPO
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7
Q

Möglichkeit nach Eingang bzw. Zustellung von Klage?

A

272 ZPO

  • > früher erster Termin, 275 ZPO
  • > schriftl. Vorverfahren, 276 ZPO
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8
Q

Rechtshängigkeit 261 ZPO

A
  1. Zustellung des Schriftsatzes
  2. Klageantrag in mdl. Verhandlung
  3. Mahnbescheidzustellung

Wirkungen:

  1. Prozessual
    - Erhaltung RW/Zust.
    - Prozesshindernis f. Klage bzgl. selber Streitgegenstand
    - Bindung an Streitgegenstand
  2. Mat.
    - Schuldnerverzug, 286 I 2 BGB
    - Zinsen, 291 BGB
    - Haftungsverschäftung, §§ 292, 818 IV, 989, 2023 BGB
    - Wahrung Klagefrist; 262 ZPO, 204 I Nr. 1/3 BGB
    - 167 ZPO!
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9
Q

Sachurteilsvoraussetzungen/Zulässigkeit Klage

A

I. Echte ProzessVss

  • Dt. Gerichtsbarkeit
  • Postulationsfähigkiet
  • 253 II ZPO
II. allg. SachurteilsVss
! KEIN URTEIL in der Sache, Prozessurteil!
1. gerichtsbez.
a) dt. Gerichtsbarkeit, 18-20 GVG
b) Zulässigkeit RWeg, 13 GVG
c) Zust. Gericht
- örtl. 12 ff ZPO
- sachl. 38,39 ZPO (wichtig!!)
- funktionell (Handelssachen zB)
  1. parteibez.
    a) Parteifähigkeit, 50 ZPO
    - auch Außen-GbR
    b) Prozessfähigkeit, 51 ff ZPO
    c) Postulationsfähikeit, 78 ZPO
    d) Prozessführungsbefugnis
    - eigenes Recht im eigenen Namen
    P: gesetzliche/gewillkürte Prozessstandschaft
  2. streitgegenstandsbez.
    a) ordn Klageerhebung, 253 ZPO
    b) keine entgegenstehende Rechtskraft, 322 ZPO
    c) keine anderweitige Rechtshängigkeit, 261 ZPO
    d) Rechtsschutzbedürfnis

EVTL: bes. SachurteilsVSS

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10
Q

Doppelrelevante Tatsachen

A

Zulässigkeitsfragen, die sowohl Zuständigkeit/Begründeteit betreffen

zB: Ort der deliktischen Handlung für Zulässigkeit und Begründetheit 32 ZPO

Zulässigkeit wird offengelassen

Prüfung im Rahmen der Begründetheit

Falls Vss fehlt, wird Klage als unbegründet abgewiesen

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11
Q

Präklusion?

A

296 ZPO

verspätetes Vorbringen von Angriffs/Verteidigungsmitteln wird von Amts wegen oder durch Rüge nicht berücksichtigt, es sei denn, Verspätung wurde genügend entschuldigt

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12
Q

PKH

A
Prozesskostenhilfe, 114 ZPO
Vss
1. "Prozessarmut"
- 115 tabelle nach Abzug aller Kosten etc
2. Aussicht auf Erfolg
- Klage schlüssig? summarische Prüfung
3. keine mutwillige Verfolgung

Bewilligung durch Beschluss

Wirkung
- Befreiiung von Kosten d. Verfahrens, aber nicht von Kosten des Gegners! 123 ZPO

Aufhebung nach 124 ZPO möglich

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13
Q

Problem:

Demnächst-Zustellung bei Rechtshängigkeitsproblem?

A

Asp verjährt, da Zustellung bei Bekl (Rechtshängigkeit) zu spät, ABER: Rückwirkung möglich, 167 ZPO, wenn Zustellung nach anhängiher Klage (Eingang bei Gericht) “demnächst” erfolgt.
Demnächst = dehnbar, 2-4 Wochen, Kläger muss aber Interesse an der Klage weiterhin zeigen zB Erinnerung etc.

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14
Q

Darlegungs-/Beweislast

A

Grundsatz: Partei muss für sie günstige Tatsachen vorbringen und beweisen

Ausnahmen mögl.
- bei neg. Tatsachen 812, nicht beweisbelast. Gegner muss Tatsachen für Rechtsgrund nennen

  • sek. Darlegungslast
    Beraterfälle

Umkehr Beweislast
280 I 2 BGB zB

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15
Q

FRAGE: Mahnverfahren, gehört es in die Prozessgeschichte?

A

NEIN, sofern kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, sondern Widerspruch gegen das Mahnverfahren eingegangen ist
WENN VB ergangen -> Teil des Prozessgeschichte

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16
Q

Prozessgeschichte: Wie und was kommt rein?

A

Im Perfekt (hat…getan)

  • Erledigungserklärungen
  • VU, VB
  • Teil/Zwischenurteilke
  • Parteiwechsel/Beitritte, Nebeninterventionen
  • Klageänderungen
  • nicht, wenn nach Mahnverfahren in streitges Verfahren übergegangen wird.
17
Q

Tatbestand im Urteil

- was gehört rein?

A
  1. Einleitungssatz
  2. Unstreitiger SV
  3. Stretiger Kl.Vortrag
    - EVTL: Prozessgeschichte
    - soweit zum Verständnis der Anträge nötig
  4. Anträge
  5. Streitiges Bekl. Vorbringen
  6. Prozessgeschichte
18
Q

Rubrum Urteil

- Parteien, was beachten?

A

313 I Nr. 1 ZPO

  • Hauptpartei (Kl/Bekl)
  • formeller Parteibegriff gilt
  • -> wer sucht Rechtsschutz bzw wird verklagt?
  • -> Parteifähigkeit und Begründetheit nicht beachten
  • Umfassende Personalien
  • bei Parteien kraft Amtes mit Bezeichnung der Funktion
  • -> 80 InsO zB
  • wenn Partei wechselt, nur die zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung da ist
  • gesetzliche Vertreter mit Name Adresse bei G-Unfähigen
  • Prozbevollmächtigte
19
Q

ne ultra petita

A

Es wird nur das zugesprochen, was beantragt ist
- qualitativ nichts anderes, quantitativ nicht mehr!

Kein Wertersatz statt beantragter Naturalherstellung
Leistung, wenn nur Feststellung

  • weniger ist möglich!
    Zug um Zug/ Feststellung statt Leistung BGHZ 118, 81 Feststellung ist ein weniger ggü. Leistung, Hinweis vorher 139 ZPO
  • andere AGL möglich
20
Q

Klagearten

A
  1. Leistungsklage
    - Kl will Leistung
    Zahlung, Herausgabe , Unterlassung etc
  2. Feststellung 265 ZPO
    - Bestehen/Nichtbestehen von RV
    - wenn schützenswertes FI
    - Ist subsidiär
    - Zwischenfeststellungsklage möglich
  3. Gestaltungsklage
    - Begründung/Änderung/Aufhebung Rechts
    - nur die ändern das Recht direkt
    - OHG Auflösung zB
21
Q

Tenor teilw. stattgebende Urteile

A

Antrag erschöpfend behandeln

  • also Rest abweisen “im Übrigen wird die Klage abgewiesen”
  • Nebenforderungen, die von Hauptausspruch abhängen in Hauptsachetenor mitentscheiden
22
Q

Tenor Hauptsache

A

313 I Nr. 4
3-4 Ziffern
1. Ergebnis der Hauptsache+Nebenforderungen
2. Kosten, 91/a ZPO
3. vorl. Vollstreckbarkeit
4. EVTL: Vorbehalt bzw Berufungszulassung

WICHTIG: Knapp und vollstreckungsfähig

ne ultra petita!

23
Q

Tenor klagabweisend?

A

“Die Klage wird abgewiesen”

  • Warum erst in EGründen
  • Ausnahme Urkundenprozess
  • Vollstreckungstitel muss aufgehoben werden, falls vorher stattgebendes Urteil!
  • Umfang: TB und E-Gründe
24
Q

Parteibegriff RUBRUM

A
  • formeller Parteibegriff
  • -> Wer klagt gegen wen?
  • > Wer ist wahrer Rechtsinhaber Frage der Begründetheit der Klage (Aktiv/Passivlegitimation?)

Bei Widerklage:
- Kläger und Widerbeklagter! als Rolle

  • Parteien kraft Amtes als Funktion mit im Rubrum!
  • Wenn sich Partei vor mündl. Verhandlung ändert, dann nur letzte Partei!
  • gesetzl. Parteiwechsel, Kenntlich machen!
  • -> neue Partei, klarstellende Funktion
  • Veräußerung streitbefangene Sache = Rubrum bleibt gleich
  • -> ABER: Klagantrag ändern auf neuen Rechtsinhaber
25
Q

klagestattgebendes Urteil

A
1. Leistungsklage
"wird verurteilt"
- Grund nicht im Tenor!
- vollstreckungsfähig!
- Haftungsverhältnis darstellen
  1. Feststellungsklage
    - “es wird festgestellt, dass….”
  2. Gestaltungsurteile
    - Urteil legt Rechtsänderung fest, keine WE!
    - was ist zu gestalten?
    - -> 133 HGB “wird aufgelöst”
    - -> 776 ZPO : ZV aus dem Urteil wird.. für unzulässig erklärt (soweit xy)
    - –> 771 ZPO: ZVMaßnahme vom x wird für unzulässig erklärt
26
Q

E-Gründe: Grundsätze Aufbau

A
  1. Gesamtergebnis “kl. ist begründet” etc
    - getrennt, wenn mehrere Beklagte
  2. Zulässigkeit
  3. Begründetheit
    - zur Hauptsache, eine AGL! + Kosten
    - Kosten
    - Vorl. Vollstreckbarkeit
27
Q

Urteilssatz 495a ZPO

A

kein Schluss der mdl. Verhandlung, daher:

“ aufgrund des Sachstands vom XX.XX.2000”

28
Q

urteilssatz Zuständigkeit

A

” die örtl. Zust. ergibt sich aus X ZPO, da….”

“. die sachl. Zust. ergibt sich aus X GVG etc., da….”

29
Q

91, 281 III 2 ZPO

A

Kläger ruft unzuständiges Gericht an, Verweisung, Kl. trägt trotz Sieg in Hauptsache die Kosten, die durch Anrufung des Unzuständigen Gerichts entstanden sind.

30
Q

subjektive Rechtskraftwirkung

A

Urteil gilt nur zwischen den jeweiligen Parteien und deren

Rechtsnachfolgern 325 ZPO

31
Q

Nebeninterventionswirkung

A

68 ZPO
im Folgeprozess zwischen Streitverkünder und Streitverkündungsempfänger muss sich der Empfänger die Grundlagen des Vorprozesses gegen sich gelten lassen

Einwendungen aus 68 ZPO mögl.

32
Q

Streitverkündung, 73 ZPO

A
  • NI kann Streit beitreten, muss aber nicht
  • kann Anträge stellen und so VU gg. unterstützte Partei verhindern
  • kann weiter Zeuge sein
  • 101 ZPO bzgl Kosten
  • im TB wird Tatsachenvortrag des NI nach unterstützter Partei geführt

–> Interventionswirkung 68 ZPO im Folgeprozess

33
Q

subj. Rechtskraftwirkung

A

325 ZPO
nur Part. des Rechtsstreit an Urteil gebunden
nur wenn Gesetz es vorschreibt durchbrochen
- Rechtsnachfolger, ET streitbefangene Sache

UNTERSCHIED:
Gestaltungwirkung
TB-Wirkung
NI-Wirkung
Bindung des Gerichts
34
Q

vereinfachtes Verfahren

A

495a ZPO
freies Ermessen d Gerichts, max 600 €
Urteil:
- kein Schluss mdl. Verhandlung, Sachstand vom XY

35
Q

Vorbehaltsurteile

A

302,599 ZPO
auflösend bedingtes Endurteil
4. Vorbehalten der Entscheidung f. Aufrechnung zB

36
Q

Zwischenurteile

A

Entscheidung über einzelne Punkte (V-Fragen)
Zulässig, wenn Endentscheidung nicht e-reif (echte Z-Urteile)

unechte Z-Urteile, andere Regelung

Streitpunkte, die dem Endurteil vorgelagert sind, werden bindend! festgestellt

gesondert anfechtbar

37
Q

TB-Anträge Besonderheiten

A
  1. Partei beantragt!
  2. 91ff/708ff nicht berichten
    AUSSER: Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen trotz Sicherheitsleistungen!
38
Q

Kosten bei teilw. Klagerücknahme

A

GRDS: 269 III 2 ZPO: Kostenlast Kl. anteilig
Kosteneinheit: Quote bilden nach Mehrkostenmethode

39
Q

Mehrkostenmethode

A
Kl verlangt zu viel, nimmt zurück
SW Ausgangsklage - SW Entscheidungsklage
Wert X Wert Y
Differenz = Mehrkosten, die trägt er
Quotenbildung