Zivilrecht Flashcards

1
Q
  1. Was ist ein synallagmatischer Vertrag?
A

” do ut des”, Bsp. Kaufvertrag, Parteien auferlegen sich Pflichten, die sich gegenseitig bedingen

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2
Q

Was versteht man unter Gefahrenübergang?

A

Zeitpunkt beim Kaufvertrag, von dem an der Käufer das Risiko des zufälligen Untergangs der Sache trägt

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3
Q

Was ist der Untersdchied zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung?

A
  • statt: ersetzt Leistung

- neben: Heilungskosten

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4
Q

Was versteht man unter dem Begriff Leitautonomie?

A
  • Rechtsverhältnisse sind zwischen Bürgern frei bestimmbar
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5
Q

Woraus besteht eine Norm?

A
  • aus Tatbestand und Rechtsfolge
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6
Q

Was ist der Unterschied zwischen absolutem und relativem Recht?

A
  • absolutes Recht gilt gegenüber jedem, z.B. Eigentum

- relatives Recht ist vertraglich geregelt, gilt nur gegenüber bestimmter Person

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7
Q

Wo ist Fahrlässigkeit bzw. Vertretenmüssen geregelt?

A

§ 276 BGB

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8
Q

Was sind Schutzgesetze?

A
  • Norm, die einzelne natürliche Person oder Personenkreise schützen soll
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9
Q

Was ist der Unterschied zwischen Sachen- und Schuldrecht im BGB?

A
  • Sachenrecht (Verfügungsgeschäfte): ordnet Güter zu einer Person zu
  • Schuldrecht (Verpflichtungs-/ Erfüllungsgeschäft): damit kann man nicht sachenrechtliche Rechtslage verändern; begründen Beziehungen zwischen Personen –> eine oder mehrere Verrtragsparteien werden zu Leistungen verpflichtet
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10
Q

Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

A
  • Trennung: schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft wird vom dinglichen Verfügungsgeschäft getrennt
  • Abstraktion: Wirksamkeit des dinglichen Verfügungsgeschäft ist vom Bestand und Wirksamkeit des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft unabhängig
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11
Q

Wie unterscheiden sich die Begriffe “verkaufen” und “veräußern”?

A

verkaufen: Schuldrecht –> Verpflichtungsgeschäft

veräußern: Sachenrecht –> Verfügungsgeschäft

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12
Q

Was versteht man unter “Innengesellschaft” und “Außengesellschaft”?

A
  • Innen: nur im Verhältnis der Gesellschafter zueinander, ist nach außen nicht wirksam oder erkennbar
  • Außen: tritt nach außen als Organisationsgebilde auf
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13
Q

Was braucht man für den Abschluss eines Vertrages?

A
  • 2 Willenserklärungen: Angebot und Annahme § 145 und 146
  • keine Formvorschrift, außer Gesetz gibt sie vor § 126
  • Willenserklärungen müssen inhaltlich übereinstimmen und wichtigste Vertragsbestandteile enthalten (Parteien, Kaufsache, Preis)
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14
Q

Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung?

A
  • *Äußerung, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille, *Handlungswille
    • = konstitutiv, unerlässliche Bestandteile; wenn nicht gegeben, kann man sich aus Vertrag wieder lösen
  • Geschäftswille = bestimmte Rechtsfolge herbeiführen wollen
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15
Q

Was versteht man unter einem Angebot?

A

§ 130 empfangsbedürftige Willenserklärung: wird wirksam wenn sie bei abwesendem Empfänger eingeht

  • inhaltlich so, dass bloße Zustimmung als Annahme ausreicht
  • darf nicht invitation ad offerendum sein (Einladung zur Abgabe eines Angebots)
  • Willenserklärung nicht wirksam, wenn vorher oder gleichzeitig Widerruf (§ 130 I 2)
  • Erlöschen § 146, wenn nicht angenommen oder nicht rechtzeitig angenommen
  • erlischt nicht im Todesfall § 130 II –> wegen Rechtssicherheit
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16
Q

Was versteht man unter einer Annahme?

A

BGB § 147

  • wirksam mit Zugang bei Empfänger
  • muss inhaltlich mit Angebot übereinstimmen und fristgerecht, sonst gilt es als neues Angebot
  • Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung zustande
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17
Q

Welche Vertragsvoraussetzungen gibt es?

A
  • 119 ff. kein Irrtum der Erklärenden
  • 104 ff. keine Geschäftsunfähigkeit
  • § 134 kein Verstoß gegen gesetzliche Verbote
  • 138 keine Sittenwidrigkeit
  • 242 kein Verstoß gegen Treu und Glauben
  • 164 Vertragsschluss durch Stellvertreter möglich
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18
Q

Was passiert bei Vertragsschluss von Geschäftsunfähigen?

A
  • 104

- Willenserklärung ist nichtig, entfaltet keine rechtliche Wirkung

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19
Q

Wer kann wen unter welchen Bedingungen stellvertreten?

A
  • 164 ff. offenkundiges Handeln in fremdem Namen mit Vertretungsmacht (Rechtseffekt)
  • 167 Vollmacht = Willenserklärung
  • gesetzliche Vertretungsmacht: Eltern für Kinder § 1664
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20
Q

Was ist das Schuldrecht

A
  • es gibt AT und besonderen Teil mit einzelnen Schuldverhältnissen
  • bezieht sich auf Recht einer j./n. Person, von einer anderen Person aufgrund von rechtlicher Sonderbeziehung Leistung zu verlangen
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21
Q

Kaufrecht

A
  • Schuldverhältnis verleiht Ansprüche

- beide Seiten sind Schuldner und Gläubiger (der Kaufsache oder der Geldlast)

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22
Q

Was sind die Pflichten im Kaufrecht?

A

Verkäufer:
- 433 I 1 und 2 Übergabe der Sache und Verschaffung von Eigentum; frei von Rechts- und Sachmängeln

Käufer:
- 433 II Zahlung des Kaufpreises

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23
Q

Wann erlischen Schuldverhältnisse?

A
  • Schuldverhältnisse erlischen durch Erfüllung 362 –> wenn geschuldete Leistung an Gläubiger bewirkt wird-
  • 275 Unmöglichkeit
    (((- anfängliche oder nachträgliche Unmöglichkeit
  • Unmöglichkeit bei Gattungsschulden
  • Folgen)))
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24
Q

Welche Arten der Unmöglichkeit gibt es?

A
  • 275 I echte Unmöglichkeit
  • 275 II praktische oder faktische Unmöglichkeit
  • 275 III Unzumutbarkeit
  • anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
  • anfängliche –> Schadensersatz statt Leistung nach 311 a II
  • nachträgliche –> Schadensersatz nach 280 I, II; 283
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25
Q

Wann wird Gattungsschuld zur Stückschuld?

A
  • bei Konkretisierung (ist nicht Erfüllung!)
  • 243 II wenn Schuldner das seinerseits Erforderliche getan hat
  • hängt von Schuldart ab (Hol-, Bring-, Schickschuld)
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26
Q

Wie unterscheiden sich Hol-, Bring- und Schickschuld?

A
  • in Leistungsort und Erfolgsort
  • kann beim Gläubiger, beim Transport oder beim Schuldner sein
  • gilt nicht für Verbraucher-/ Internetkäufe
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27
Q

Was sind Sach- und Rechtsmangel?

A
  • 434 frei von Sachmangel, wenn vereinbarte Beschaffenheit; für vorausgesetzte Verwendung geeignet, für gewöhnliche Verwendung geeignet
  • 446, 447 zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
  • 435 Rechtsmangel, wenn Sache entgegen der vertraglichen Vereinbarung mit Rechten Dritter belastet
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28
Q

Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?

A

437

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz
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29
Q

Was ist Nacherfüllung?

A
  • 439 Primat der Nacherfüllung: Beseitigung des Mangels
  • nach Wahl der Gläubigers Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache
  • muss Frist zur Nacherfüllung setzen
  • das muss erfolglos gewesen sein, bevor andere Rechtsbehelfe geltend gemacht werden können
  • Verkäufer hat recht auf 2. Andienung
  • 440: erst nach 2. Versuch der Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen
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30
Q

Was ist Rücktritt?

A

§ 323 mit angemessener Frist und nach fruchtlosem Ablauf der Nacherfüllung

  • 349 erfolgt mit Rücktrittserklärung
  • Rechtsfolgen: Erlöschen der Primäransprüche
  • 346 I Rückgewähranspruch
  • 346 II Wertersatz
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31
Q

Was ist Minderung des Kaufpreises?

A
  • gleiche Voraussetzungen wie Rücktritt
  • Minderungserklärung
  • Berechnung nach 441
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32
Q

Was ist der zentrale Haftungsbestand für Schadensersatz?

A
  • 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • Schuldverhältnis
  • Pflichtverletzung
  • Vertretenmüssen 280 I 2 i.V.m. § 276 Vorsatz und Fahrlässigkeit; bei Fremdverschulden § 278
  • Schaden: Begleitschaden, Mangelfolgeschaden
  • Rechtsfolge: einfacher Schadensersatz neben der Leistung
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33
Q

Was kann man beim Verzögerungsschaden machen?

A

§ 286

  • eigentlich mit Mahnung, außer wenn Abs. 2 (Zeit nach Kalender bestimmt)
  • Schadensersatz auch bei Unmöglichkeit ( § 283) außer wenn Schuldner nicht Pflichtverletzung zu vertreten hat § 280
  • Gläubiger ist so zu stellen wie er ohne die Verzögerung stehen würde
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34
Q

Wann gibt es Schadensersatz statt der Leistung?

A
  • Schäden die das Erfüllungsineresse des Gläubigers berühren; Schadensersatz tritt an Stelle des Erfüllungsanspruchs
  • § 281 wenn Kaufsache nicht geliefert oder mangelhaft
  • zusätzliche Voraussetzung der Fristsetzung (2. Chance, Leistung noch zu erbringen)
  • § 283 bei nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung
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35
Q

Was gilt bei anfänglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung?

A
  • § 311a Schadensersatz staat Leistung oder Ersatz der Aufwendungen nach Wahl des Gläubigers
  • außer wenn Schuldner nicht in Kenntnis war
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36
Q

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

A
  • ab § 305 BGB
  • für Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen
  • eine Partei stellt sie der anderen Partei bei Vertragsabschluss
  • § 305 wirksame Vereinbarung
  • § 307 - 309 inhaltliche Wirksamkeit
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37
Q

Was ist der Werkvertrag im Unterschied zum Dienstvertrag?

A
  • Werkvertrag: Werk als Erfolg geschuldet
  • Sach und Rechtsmangel § 633
  • bei Mängeln § 634 –> Primat der Nachbesserung; hier auch Selbstvornahme!
  • Dienstvertrag: Tätigkeit geschuldet
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38
Q

Was ist ein Mietvertrag? Was sind die Haupt- und Nebenpflichten des Vermieters und des Mieters?

A
  • § 535 Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt
  • bewegliche oder unbewegliche Sachen
  • Hauptpflichten des Vermieters: Gebrauchsüberlassung, Gebrauchserhaltung, Instandssetzung
  • Nebenpflichten des Vermieters: Schutz- und Fürsorgepflicht, Aufwendungsersatzpflicht (§539), Wegnachmerecht des Mieters (§539II)
  • Hauptpflichten des Mieters: Zahlung des Mietzins (§535II), ggf. Schönheitsreperaturen (535 I 2)
  • Nebenpflichten des Mieters: Zahlung der Nebenkosten; Schutz- und Sorgfalspflicht; Mängelanzeige, § 555a Erhaltungsmaßnahmen –> Beeinträchtigung hinnehmen; § 546 Rückgabe der Mietsache
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39
Q

Was ist ein Pachtvertrag?

A
  • § 581 Anwendung des Mietrechts, aber Fruchtziehungsberechtigung (neben Gebrauchsüberlassung)
  • Früchte in § 99 definiert
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40
Q

Was ist ein Leihvertrag?

A
  • ab § 598 BGB
  • unentgeltlich
  • Verleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für arglistig verschwiegene Mängel
  • Entleiher: Rückgabepflicht und vertragsmäßiger Gebrauch
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41
Q

Was ist ein Darlehensvertrag?

A
  • ab § 607 BGB
  • vertretbare Sache –> Sachdarlehen (Def. § 91) ist selten
  • ab § 488 Gelddarlehen
  • Zinszahlung –> synallagmatischer Vertrag
  • außerordentliche Kündigungsfrist § 490 bei wesentlicher Verschlechterung
42
Q

Was ist eine Kondiktion?

A
  • Herausgabeanspruch
  • Klage aus ungerechtfertiger Bereicherung
  • § 812 Rückführung der Vermögensvorteile
  • “durch Leistung” –> Leistungskondiktion
  • “in sonstiger Weise” –> Nichtleistungskondiktion
  • Herausgabe vom Erlangten und gezogener Nutzung; evtl. Wertersatz
  • keine Herausgabe bei Entreicherung (§ 818)
43
Q

Was steht im Deliktsrecht?

A
  • Schadensersatz bei widerrechtlicher Verletzung des Rechts eines anderen (§ 823) [nicht reines Vermögen]
  • durch Tun oder Unterlassen
  • Haftung für 1. tatsächlich oder 2. vermutetes eigenes Verschulden 3. Gefährungshaftung
  • Haftung für Verrichtungsgehilfen § 831
44
Q

Was ist das Sachenrecht?

A
  • Zuordnung von Gütern zu Personen
  • Strukturprinzipien:
    Absolutheitsprinzip: wirkt gegenüber jedermann
    Typenzwang: keine inhaltliche Gestaltungsfreiheit
    Spezialitätsprinzip: dingliche Rehcte nur an hinreichend bestimmten Einzelgegensänden
    Publizitätsprinzip: erkennbar! Besitz als Publizitätsträger für Eigentum (§ 1006)
    Trennungs- und Abstraktionsprinzip
    Numerus Clausus: Anzahl von Sachenrechten durch Gesetzgeber beschränkt
45
Q

Welche dinglichen Rechte gibt es?

A
Eigentum
Dienstbarkeiten
Vorkaufsrecht
Reallasten
Hypothek
Grundschuld
Rentenschuld
Pfandrecht
46
Q

Was ist eine Sache?

A
  • § 90 BGB
  • körperliche Gegenstände
  • räumliche Ausdehnung
  • -> unbewegliche vs. bewegliche Sachen
47
Q

Was versteht man unter Eigentum?

A
  • rechtliche Gewalt über eine Sache

- § 903 nach Belieben verfahren; andere ausschließen

48
Q

Was versteht man unter Besitz?

A
  • § 854: tatsächliche Gewalt über eine Sache –> nicht das Recht zum Besitz
  • Eigentumsvermutung § 1006 I 1 –> Besitz als Publizitätsträger
  • unmittelbarer Besitz, z.B. Mieter
  • mittelbarer Besitz, z.B. Vermieter
49
Q

Was versteht man unter Vindikation?

A
  • § 985: Eigentümer kann Herausgabe seiner Sache verlangen außer
  • § 986 Besitzer ist zum Besitz berechtigt, z.B. aus Schuldverhältnis wie Mietvertrag
50
Q

Wie erwirbt oder verliert man Besitz?

A
  • Erwerb: § 854 I Festigung der tatsächliche Gewalt über eine Sache
  • Verlust: § 856 I wenn Besitzer Gewalt aufgibt oder verliert
  • § 856 II nicht durch “Natur nach vorübergehende Verhinderung”
51
Q

Wie kann normalerweise übereignet werden?

A
  • § 929 Einigung und zwei Willenserklärungen –> Übergabe / Realakt –> Einigung bei Übergabe –> Berechtigung
52
Q

Welche Sonderformen der Übereignung gibt es?

A
  • § 929 S. 2 ohne Übergabe; Einigung über Übergang reicht
  • § 929 S. 1 / 930 Besitzkonstitut: Rechtsverhältnis vereinbaren, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt
  • § 929.1 / 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs
53
Q

Was passiert bei gutgläubigem Erwerb vom Nichtberechtigten?

A

§ 932 Eigentum geht auch über, wenn Veräußerer nicht Eigentümer war
- § 932 aber nicht, wenn Sache dem Eigentümer abhanden gekommen war (Verlust von Mitbesitz reicht aus)

54
Q

Was passiert bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung von Sachen?

A
  • § 946 - 948 Eigentum geht über, bzw. Eigentum wird erworben
55
Q

Wie werden Grundstücke übereignet?

A
  • § 873.1 Einigung und Eintragung ins Grundbruch
  • Grundbuch = Publizitätsträger
  • § 925 “Auflassung” = Einigung des Veräußerers und Erwerbers
56
Q

Was ist eine Hypothek?

A
  • § 1113 ff. dingliche Belastung des Grundstücks des Sicherungsgebers ( Eigentümer) mit Verwertungsrecht des Gläubigers
  • sichert Forderung
  • akzessorisch an Bestehen der Forderung geknüpft
  • -> Forderung wird bei Übertragung mitübertragen
57
Q

Was ist eine Grundschuld?

A
  • § 11931 ff.
  • keine Akzessorietät
  • Grundschuld geht nicht automatisch über bei Übertragung der Forderung
58
Q

Was ist die Ehe?

A
  • § 1353 gegenseitige Gemeinschaftsverpflichtung
    Pflicht zur
    1. häuslichen Gemeinschaft
    2. Wahrung der ehelichen Treue
    3. Beistandsleistung, Hilfe und Gefahrenabwehr
    4. einvernehmliche Regelung gemeinsamer Angelegenheiten
    5. Rücksichtsnahme auf Partner
    6. Gewährung der Mitbenutzung von Hausratsgegenständen
    7. Mitarbeit in Beruf und Geschäft
  • § 1357 Schlüsselgewalt: Ehepartner dürfen einander in Geschäften vertreten
59
Q

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

A
  • § 1363 - 1390 gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde
  • Gütertrennung während Ehe, bei Scheidung güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns während der Ehe
  • -> Zugewinnausgleich
60
Q

Was ist ein Ehevertrag?

A
  • ab § 1408
  • vertragliche Vereinbarung über Güterstand
  • § 1410 Form: bei Notar
    1. Gütertrennung: § 1414 Mitbesitz an Ehewohnung aus Hausrat, ansonsten behält jeder seins; keine güterrechtlichen Ausgleichsansprüche
    2. Gütergemeinschaft: § 1415-1518 alles wird Gesamtgut –> Verweirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft auch im vermögensrechtlichen Bereich –> wird in Praxis selten angewandt
61
Q

Was ist eine Scheidung?

A
  • ab § 1564
  • Grund: Scheitern der Ehe, Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und es kann nicht erwartet werden, dass sie wiederhergestellt wird
  • Rechtsmissbrauchsklausel § 1565 II
  • Kinderschutzklausel § 1568
62
Q

Was ist Erbrecht?

A
  • nach GG 14.1 gewährleistet
  • Grundsätze: Testierfreiheit und Gesamtrechtsnachfolge ab § 1922
  • Formzwang: § 2231
  • Höchstpersönlichkeit: § 2274
  • gesetzliche Erbfolge § 1924 ff. –> wenn kein Testament da ist
  • gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag; Vorrang § 1937
63
Q

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

A
  • ab § 1924
  • Parentelsystem
    1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers
    1. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
    1. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • -> § 1930 wenn kein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden
  • Repräsentationspronzip: lebende Eltern schließen Abkömmlinge aus
  • Eintrittsrecht: bei Fortfall der Eltern rücken Kinder nach
  • -> wenn keine Erben da, erbt Staat § 1936
64
Q

Was ist das gesetzliche Erbrecht für Ehegatten?

A
  • Gatte erbt zur Existenzsicherung
  • § 1931, aber modifiziert durch § 1924 ff.
  • pauschalierter Zugewinnausgleich –> erbrechtliche Lösung
  • güterrechtliche Lösung: § 1931 II mit 1371 –> Zugewinn wird konkret berechnet
65
Q

Wie werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen für das Erbrecht geprüft?

A
  1. letzter Wille (Testament)
  2. wirksame Errichtung (Testierfähigkeit § 2229), Höchstpersönlichkeit § 2064, 2065, Form §§ 2247
  3. keine Unwirksamkeit nach § 134, 138
  4. Kein Widerruf (§ 2254, 2255, 2258)
  5. Keine Anfechtung (§ 2078, 2079)
66
Q

Was ist ein Vermächtnis?

A
  • Zuwendung eines Vermögensvorteils von Todes wegen
  • weder Erbeinsetzung noch Auflage
  • Person wird nicht Erbe, sondern erwirbt schuldrechtlichen Anspruch gegen “Gesamt”-Erben
  • § 2174
67
Q

Was ist ein Erbvertrag?

A
  • vertragliche Verfügung von Todes wegen
  • Doppelnatur: Vertrag und Verfügung von Todes wegen
  • durch Bindungswirkung: Einschränkung der Testierfreiheit
  • Voraussetzungen: Geschäftsfähigkeit § 2275, Höchstpersönlichkeit § 2274, Form: notarielle Beurkundung
  • Inhalt: nur Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage möglich
  • nur bei entsprechenden Rechtsbindungswillen
68
Q

Was ist das Handelsrecht?

A
  • HGB 1900 in Kraft getreten
  • Sonderprivatrecht der Kaufleute
  • Sonderregeln bauen auf BGB auf
  • lex specialis hat Vorrang gegenüber allgemeinem Recht –> EGHGB Art. 2
69
Q

Welche Teile hat das HGB?

A
  • Personenrecht: 1. Handelsstand 2. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
  • Bilanzrecht: 3. Handelsbücher
  • Verkehrsrecht: 4. Handelsgeschäfte 5. Seehandel
70
Q

Was ist ein Kaufmann?

A
  • § 1 HGB wer Handelsgewerbe betreibt

- selbständig, auf Dauer angelegte, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit

71
Q

Was ist ein Kannkaufmann?

A
  • § 2 HGB

- wenn Firma im Handelsregister eingetragen ist –> Eintragung freiwillig, aber konstitutiv

72
Q

Was ist ein Formkaufmann?

A
  • Kaufleute kraft Rechtsform, ohne Rücksicht auf Gegenstand des Unternehmens
  • § 6 II HGB: AG, KGaA, GmbH, eG
73
Q

Was ist ein Gewerbe?

A
  • kein Gewerbe, wenn nur gelegentlich auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit
  • Merkmale:
    1. Offenheit
    2. Planmäßigkeit
    3. Selbständigkeit
    4. Erlaubtheit
    5- Gewinnerzielungsabsicht
  • kein Gewerbe: Angehörige der freien Berufe (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte)
74
Q

Was sind Kaufleute?

A
  • nicht Freiberufler
  • kraft Gewerbebetrieb: Ist- und Kannkaufleute
  • kraft Rechtsform: Formkaufleute
  • kraft Rechtsschein (prüfen. Rechtsschein, Gutgläubigkeit, Vertrauen auf Rechtsschein)
75
Q

Was ist eine Prokura? Was ist eine Handlungsvollmacht?

A
  • § 48 HGB Prokura grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar
  • rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht außer Veräußerung
  • § 54 HGB Handlungsvollmacht: einzelne, bestimmte Geschäfte
  • 3 Varianten: Generalhandlungsvollmacht, Arthandlungsvollmacht, Spezialhandlungsvollmacht
76
Q

Was ist eine Firma

A
§ 17 HGB: Name, unter der Kaufmann Geschäfte betreibt und Unterschrift abgibt
- Personen-, Sach-, Phantasie-, Mischfirma --> freie Wahl
- einschränkende Grundsätze:
Firmenwahrheit
Firmenunterscheidbarkeit
Firmenbeständigkeit
Firmeneinheit
Firmenöffentlichkeit
77
Q

Wie ist die Haftung für Altverbindlichkeiten bei Firmen?

A
  • § 25 HGB wenn Firma beibehalten wird werden auch Altverbindlichkeiten beibehalten bei Übernahme
  • Grund: Verkehrsschutz (Rechtsschutz für Dritte)
  • § 27 Haftung des Erben bei Firmenfortführung
78
Q

Was sind Handelsgeschäfte?

A
  • § 343 HGB
    1. Kaufmann
    2. nimmt Rechtsgeschäft vor
    3. das zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört
  • -> besondere Rechte und Pflichten der Parteien
  • Grund: besondere Erfahrenheit der Beteiligten im Geschäftsverkehr
79
Q

Welche erhöhten Pflichten gelten für Handelsgeschäfte?

A
  • § 347 Sorgfaltspflicht

- § 377 Untersuchungs- und Rügepflicht

80
Q

Welche erweiterten Rechte gelten für Handelsgeschäfte?

A
  • § 352 höherer gesetzlicher Zinssatz
  • § 353 Fälligkeitszinsen
  • § 354 Provision und Lagergeld
81
Q

Welche besonderen Sicherungsmittel stehen bei Handelsgeschäften zur Verfügung?

A
  • § 369 HGB kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht
  • 4 besondere gesetzliche Pfandrechte
  • -> berechtigen Kaufmann bei Insolvenz des Schuldners zur abgesonderten Befriedigung
82
Q

Welche Auswirkungen hat der erhöhte Vertrauensschutz im Handelsgeschäft?

A
  1. Auswirkungen auf Vertretungsmacht
  2. Rechtsschein
    a) Handelsregister
    b) Scheinkaufmann
  3. Vorschriften bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
  4. Rügepflicht § 377 sonst Mängelrechte ausgeschlossen
83
Q

Was ist das Handelsregister?

A
  • Zweck: Sicherheit und Leichtigkeit der Geschäftsabwicklung
  • -> macht wichtigste Rechtsverhältnisse eines kaufmännischen Unternehmens offenkundig
  • eingetragen werden:
  • Firma
  • Inhaber (bei KG/OHG Gesellschafter, bei GmbH/AG/KGaA Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder), - wesentliche Änderungen (Übertragung, Verschmelzung, Umwandlung, Auflösung, Beendigung)
  • Erteilen und Erlöschen von Prokura (§ 53.2 HGB)
84
Q

Welche Publizitätswirkungen hat das Handelsregister?

A
  • § 15 HGB wenn nicht eingetragen, kann Kaufmann sich gegenüber Dritten nicht darauf berufen
  • -> Schutz des abstrakten guten Glaubens
  • ist die Sache eingetragen, muss Dritter sie gelten Lassen
  • -> Zerstörung des abstrakten guten Glaubens an Fortbestehen bestimmter Tatsachen
85
Q

Wie ist die Wirkung der Eintragungen im Handelsregister?

A
  • nur deklaratorisch = rechtsverkündend

- in einigen Fällen auch konstitutiv = rechtsbegründend, zB Eintragung eines Kleingewerbetreibenden

86
Q

Wie passiert die Bekanntmachung von den Eintragungen im Handelsregister?

A
  • Handelsregister werden von Amtsgerichten geführt
  • www.handelsregister.de gemeinsame Platform der Länder
  • Bekanntnmachung große Bedeutung für Rechtsverkehr
87
Q

Was ist das Gesellschaftsrecht?

A
  • Recht der privatrechtlichen Zweckverbände und kooperativen Vertragsverhältnisse
  • Gesellschaft = privatsgeschäftlich begründetet Bereinigung von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
  • Zweck wird privatautonom bestimmt
88
Q

Welche Arten von Gesellschaften gibt es?

A

Personengesellschaften –> sind keine juristischen Personen ( § 727 BGB, werden durch Tod eines Gesellschafters aufgelöst), BGB-Gesellschaft, oHG, KG, StG, Partnerschaft, EWIV

Körperschaften

  • Vereine des bürgerlichen Rechts (rechtsfähige und nicht-rechtsfähige Vereine)
  • Kapitalgesellschaft: GmbH, AG, KGaA, SE
  • Genossenschaften: eG, SCE
  • Versicherungsverein auf Gegegnseitigkeit (VVaG)
89
Q

Was ist der Numerus Clausus für Gesellschaften?

A
  • es gibt nur die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Rechtsformen –> Rechtsformzwang
  • unentbehrlich für Rechtssicherheit und Verkehrsschutz
  • Wahl der Rechtsform bei Gründung einer Gesellschaft
90
Q

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

A
  • rechtsgeschäftliche Grundlage zur Entstehung von privatrechtlichen Gesellschaften
  • Form und Inhalt nach bürgerlichem Recht
  • Rechtsnatur: schuldrechtlicher Vertrag, aber nicht synallagmatisch
91
Q

Was ist der Verbandszweck?

A
  • nicht zu verwechseln mit dem Gegenstand/ Ziel –> Branche
  • wird von allen Gesellschaftern gemeinsam verfolgt
  • Zweck z.B. karitative oder erwerbswirtschaftliche Tätigkeit
92
Q

Was sind die Organe von Gesellschaften?

A
  • Willenbildungsorgane, z.B. Gesellschafterversammlung
  • Leitungsorgane, z.B. Geschäftsführer
  • Kontroll- und Aufsichtsorgane, z.B. Aufsichtsrat
93
Q

Was ist die BGB-Gesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

A
  • § 705 - 740 BGB
  • Grundform aller Personengesellschaftstypen
  • liberale Gestaltungsform
  • nicht um Handelsgewerbe zu betreiben, dann entsteht automatisch oHG
  • Gesellschaftsvertrag: min. 2 Gesellschafter, gemeinsamer Zweck; keine besondere Form, jeder rechtlich zulässige Zweck ist ok
  • rechtsfähig wenn Identitätsaussattung (Außengesellschaft); Innengesellschaft ist nichts rechtsfähig
94
Q

Was ist eine oHG?

A
  • § 105 - 160 HGB: gesetzlich geregelte Sonderform der BGB-Gesellschaft
  • HGB ergänzt § 705 ff. BGB bzw. verdrängt sie als Spezialregeln (lex specialis)
  • Innengesellschaft: Gesellschaftsvertrag, gemeinsamer Zweck, Handelsgewerbe, 2+ Personen, keine Haftungsbeschränkungen gegenüber Gesellschaftsgläubigern
  • Außengesellschaft: Wirksamkeit in Verhältnis zu Dritten § 123 HGB: Eintragung im Handelsregister; Wirksamwerden mit Geschäftsaufnahme § 123.2 HGB
95
Q

Was ist eine KG?

A
  • § 161 ff. HGB: Sonderform der oHG
  • Haftung bei Kommanditisten auf Einlage-Betrag beschränkt
  • oHG Recht anwendbar außer § 161 ff. HGB sagt was anderes
  • Handelsgewerbe
  • min 1 Komplementär und 1 Kommanditist
  • Komplementär: haftet persönlich und unbeschränkt, ist Istkaufmann
  • Kommanditist: hanftet persönlich, aber beschränkt, ist kein Kaufmann und hat keine Vertretungsbefugnis § 170 HGB
96
Q

Was ist ein eingetragener Verein?

A
  • Grundform der Kapitalgesellschaften
  • auf Dauer angelegt, größere Anzahl (wechselnder) Personen
  • ist selbst Rechtspersönlichkeit; Erreichung eines selbst gesetzten Zwecks
  • körperschaftliche Organisation: Vorstand, Gesamtname, wechselnder Mitgliederbestand
  • wirtschaftlich: § 22 BGB wird durch behördliche Konzession zur juristischen Person
  • nicht-wirtschaftlich: § 21 BGB “Idealverein” Eintragung ins Vereinsregister –> juristische Person
  • kann nur durch Organe handeln, Mitgliederversammlung, Vorstand …
97
Q

Was ist eine GmbH?

A
  • bestimmt in GmbH Gesetz
  • für kleine und mittlere Unternehmen
  • personalistische Struktur
  • Handelsgesellschaft und Formkaufmann
  • eigene Rechtspersönlichkeit
  • Haftungsbeschränkung
  • Anteile nur in notarieller Form handelbar
  • Sonderform: Unternehmergesellschaft seit 2008, Gründung mit 1€ möglich; Pflicht zur Bildung einer Gewinnrücklage
98
Q

Wie gründet man eine GmbH?

A
  • Gesellschaftsvertrag
  • Bestellung des Geschäftsführers
  • Erbringung der Einlagen –> Stammkapital
  • Anmeldung –> Eintragung ins Handelsregister
99
Q

Was ist eine AG?

A
  • für mittlere und große Unternehmen
  • kapitalistische Struktur: Trennung von “ownership” und “control”
  • wenig Gestaltungsfreiheit, viel zwingendes Recht
  • muss zwingend Aufsichtsrat haben
  • 50.000€ Grundkapital
  • formloser Handel der Anteile möglich
  • Börsennotierung möglich
100
Q

Wie gründet man eine AG?

A
  • Gesellschaftsvertrag und Übernahme der Aktien durch Gründer
  • Bestellung des Aufsichtsrat –> Aufsichtsrat bestellt 1. Vorstand
  • Gründungsbericht und -prüfung
  • Einlagen
  • Anmeldung im Handelsregister
  • Prüfung durch Registergericht und Eintragung der AAG