Einführung in das deutsche und französische öffentliche Recht Flashcards

1
Q
  1. Was ist der Unterschied zwischen Öffentlichem Recht und Privatem Recht?
A

Privatrecht:

  • regelt das Verhältnis zwischen Bürgern
  • BGB, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wertpapierrecht
  • ordentliche Gerichte

Öffentliches Recht:

  • wendet sich an Staat als Träger hoheitlicher Gewalt
  • betrifft Subjektionsverhältnis (Bürger ist Staat untergeordnet)
  • Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Prozessordnungen
  • Verwaltungsgerichte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist der Unterschied zwischen Staatsrecht und Verfassungsrecht?

A
  • Verfassungsrecht: was in Verfassung steht

- Staatsrecht: Verfassung + Normen mit engem Bezug zur Verfassung, z.B. Wahlrecht/ Wahlgesetz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was sind die Merkmale des Staatsbegriffs nach Georg Jellinek?

A
  • Georg Jellinek, 1900
  • Staat = Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt
  • Staatsgewalt hält Gebiet und Volk zusammen
  • Drei-Elemente-Lehre

heute: nicht mehr aktuell, Jellinek beschreibt den souveränen Nationalstaat –> hat an Bedeutung verloren, bzw. weniger souverän
- -> J. fragt nicht nach Legitimation

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wie ist der Staat als juristische Person definiert?

A
  • Staat als Vielzahl von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Rechte und Pflichten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

–> positivistische Definition des Staates

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Anstalt und einer Körperschaft?

A
- sind beides juristische Personen des Öffentlichen Rechts
Körperschaften: 
- demokratisch organisiert
Anstalten:
- Personal hat keine Mitwirkungsrechte 
xxxxxxxx
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen?

A
  • natürlich: soz. “Privatpersonen”
  • juristisch: sind genauso handlungsfähig wie natürliche Personen;
    » juristische Personen des Privatrechts
    » juristische Personen des Öffentlichen Rechts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was versteht man unter der gestuften Staatlichkeit in der Europäischen Union?

A
  • geteilte Souveränität
  • kein geschlossener Nationalstaat
  • Mitgliedstaaten geben Kompetenzen und Souveränität an EU ab
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was ist die offizielle Doktrin in Bezug auf EU (Bundesstaat ja, nein)?

A
  • Staatenverbund mit Vergemeinschaftung

- läuft auf bundesstaatliche Ordnung hin

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Welche Bedeutung hat die Verfassung?

A
  • Grundlage des Verfassungsstaates westlicher Prägung
  • seit 2. Hälfte 18. Jhd. entwickelt
  • Grundlage: Montesquieu, Rousseau, Encyclopedisten Diderot + D’Alembert
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Kurze Verfassungsgeschichte Deutschland

A

1794 preußisches allgemeines Landrecht
1818/19 Verfassungen von Bayern, Württemberg & Baden
1830/31 zweite Verfassungswelle
1848/49 Paulskirchenverfassung (FFM) –> trat nicht in Kraft
1871 Verfassung des deutschen Kaiserreichs
1919 Weimarer Verfassung
1949 Grundgesetz für die BRD

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Kurze Verfassungsgeschichte Frankreichs

A

1789 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
1791 erste Revolutionsverfassung
1814 charte constitutionnelle
1830 Änderungen der charte constitutionnelle
1848 Präsidialverfassung
1875 & 1884 lois constitutionnelles
1946 IV Republik
1958 V Republik –> semipräsidentielle Demokratie

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Woraus entstand das Bedürfnis nach einer Verfassung?

A
  • herschaftsbeschränkend und

xxxxxx

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was besagt der Stufenbau der Rechtsordnung?

A
  • Verfassung ist ranghöchste Norm
  • alle staatlichen Normen müssen nach Verfahren der Normenerzeugung in Verfassung zustande gekommen sein
  • dürfen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widersprechen
D: GG 79.3 Ewigkeitsklausel
Grundgesetz
Parlamentsgesetze
Rechtsverordnungen (GG 80)
--> Vorrang der Verfassung GG 20.3
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

A

1 Verwaltungsgerichte
2 Oberverwaltugnsgerichte
3 Bundesverwaltungsgericht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Frankreich

A

1 tribunal administratif
2 regionales Verwaltungsgericht (???)
3 Conseil d’État

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Rechtsschutzorgane in F und D

A

F: Conseil d’État oberstes Rechtsschutzorgan, hat auch Beratungsfunktion, oberstes Verwaltungsgericht
D: Verwaltungsgerichte, verschiedene Instanzen, Bundesverfassungsgericht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was sind die Folgen eines Rechtsschutzanspruchs?

A
  • hinreichende finanzielle Ausgestaltung der rechtsprechenden Gewalt –> funktionsgerechtes, möglichst lückenloses und effizientes Rechtsschutzsystem
  • Ausgestaltung des Prozessrechts: Zugang zu Gericht, keine überlange Vefahrensdauer, Verfahrenskosten nicht zu hoch
  • vorläufiger Rechtsschutz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Wie ist die Rechtssprechung in Bund und Länder geteilt in Deutschland und Frankreich?

A

Deutschland:

  1. Instanz Ländersache; Landesgerichte, Richter werden nach Landesrecht gewählt, Landesstaatsgesetze
  2. Instanz, oberste Gerichte: Bundesgerichte, um Bundesrecht in gleicher Weise auszulegen

Frankreich:
- alle Gerichte sind Gerichte der französischen Republik, keine Differenzierung zwischen föderaler und zentralstaatlicher Ebene

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Was heißt Positivismus?

A
  • dass ein Gesetz etwas regelt (z.B. die Verfassung) und diese von Juristen akzeptiert werden muss
  • Festhalten an dem, was Gesetzgeber/ Verfassung regelt
  • reiner Positivismus kann sogar zu Unrechtsstaat führen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es für das Individuum in Deutschland?

A
  1. Rechtsschutz wenn Gesetze nicht richtig vollzogen werden, Verwaltung kann gezwungen werden, Gesetze zu beachten
  2. GG 17 Petitionsrecht –> fragen ob gesetzliche Regelung sinnvoll ist
  3. sich an Wahlkreisabgeordneten wenden –> kleine Anfrage im Landtag

in F: Ombudsmänner, Fragen/ Fragestunden

–> Rückkopplung des unzufriedenen Bürgers mit Regierung/ Parlament

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Welche Kontrollmöglichkeiten hat das Parlament gegenüber der Regierung?

A
  • Abwahl der Regierung, z.B. konstruktives Misstrauensvotum
  • Untersuchungsausschuss
  • Fragestunde, kleine Anfrage
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Was ist ein Personalplebiszit und was ist ein Realplebistiz?

A
  • Plebiszit = Volksabstimmung
  • Personalplebiszit: Persönlichkeitswahl
  • Realplebiszit: Entscheidung des Volkes über politisches Programm –> Parteien müssen pol. Programm vor Wahlen öffentlich machen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Welche Partizipationsmöglichkeiten des Bürgers gibt es in der parlamentarischen Demokratie?

A
  • Partizipation an Verwaltungsentscheidungen: Bürger muss vor Entscheidung angehört werden
  • z.B. Erörterungstermin im Planungsverfahren
  • -> führt zu Akzeptanz und Legitimation der Entscheidung
  • democratie de proximitié, Nachbarschaftsdemokratie
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Warum ist es sinnvoll, dass die nationalen Regierungen in Europafragen die Stellungnahme ihrer nationalen Parlamente nicht berücksichtigen müssen, sondern sie nur anhören müssen?

A
  • sonst auf EU-Ebene keine Entscheidungen fällbar
  • alle nationalen Parlamente hätten Veto-Recht
  • man braucht viel Flexibilität um Kompromisse zu finden
  • trotzdem kein Legitimationsdefizit, weil Legitimation über EP vorhanden
  • -> trotzdem EU nicht auf dem Weg zum Bundesstaat
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Was ist der Congrès du Parlement francais?

A

Assemblée Nationale und Sénat zusammen

  • nur in Ausnahmefällen
  • z.B. Verfassungsänderung, Ansprachen des Staatspräsidenten, Abstimmung über Aufnahme eines neuen Mitglieds in EU
  • (entspricht Bundesversammlung)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Was versteht man unter loi organique?

A
  • Verfassung als besonderer Typ von loi organique
  • haben verfassungsrechtlichen Charakter
  • Gesetze die Organisation der administrativen Mächte (pouvoirs administratives) betreffen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Normenkontrolle?

A
  • abstrakt: unabhängig von einem Prozess, kein Antragsgegner

- konkret: mit konkretem Prozess

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Was sind die Vor- und Nachteile einer a priori Normenkontrolle?

A
  • Vorteil: man weiß dann schon vorher ob es verfassungsgemäß ist oder nicht
  • Nachteil: man kennt Umsetzung noch nicht, erst bei Umsetzung zeigen sich manchmal die verfassungsrechtlichen Probleme
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

was ist der Unterschied zwischen sozialen und liberalen Grundrechten?

A

liberale: zielen auf autonome Entfaltung, Abwehr von Angriffen
soziale: staatliche Gewährleistungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Was ist der Unterschied zwischen subjektiven und objektiven Rechten?

A

subjektiv: rechtliche Gewährleistung, etw. zu tun (z.B. Freiheitsrecht der Meinungsfreiheit)
objektiv: allgemeinverbindliche, generelle Norm, schauen auf Organisation des Staates, z.B. Normen von der Gesetzgebung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

Was sind die drei Hauptfunktionen der Grundrechte?

A
  1. Abwehr von staatlichen Eingriffen
  2. demokratische politische Teilhabe
  3. soziale Leistungen/ soziale Teilhabe

neu dazugekommen (GG): Schutzfunktion

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

Was ist eine Superrevisionsinstanz?

A
  • eine Instanz, die die korrekte Auslegung eines einfachen Gesetzes überprüft
  • das Verfassungsgericht überprüft nur, ob beim Urteil die Grundrechte (bzw. Verfassung) beachtet wurden
  • in USA: Einheitsmodell, beide Funktionen beim Supreme Court
  • in D&F: Trennungsmodell
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
33
Q

Was versteht man unter einem Vorlageverfahren?

A
  • Aussetzung eines gerichtlichen Verfahrens + konkrete Normenkontrolle
  • wenn Gericht entscheidende Norm (von LT oder BT beschlossen) für verfassungswidrig hält
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
34
Q

Was sind die wichtigsten Ideen der Rouesseau’schen Theorie?

A
  • 1792: Du contrat social –> Idee der Volkssouveränität
  • Verfassung = politisch-rechtliche Grundordnung einer Nation
  • beruht auf verfassungsgebenden Gewalt des Volkes
  • volonté général hat immer das Richtige zum Inhalt (Parteien sind einseitig –> unerwünscht)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
35
Q

Was sind die wichtigsten Ideen von Montesquieus Theorie?

A
  • 1748: De l’esprit des lois –> Gewaltenteilung
  • Herrschaft der Gesetze, nicht der Menschen
  • Gesetze müssen so klar sein, dass Familienvater (in patriarchalischer Gesellschaft) sie versteht und sein Handeln danach ausrichten kann
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
36
Q

Was sind die wichtigsten Aspekte der Verfassungsentwicklung in Frankreich und Deutschland?

A
  • F: zentralstaatliche Republik (demokratischer Staat)
  • D: föderaler Bundesstaat (Rechtsstaat)
  • Anfang 19. Jhd. beide konstitutionelle Monarchie
  • F: ab Mitte 19. Jhd. republikanisches System
  • D: autoritäres Regime
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
37
Q

Wann sind Gesetze/ Verordnungen nichtig?

A
  • Parlamentsgesetze oder Rechtsverordnungen, die nicht in Einklang mit Grundgesetz sind
  • Nichtigkeit einer Rechtsnorm muss durch Verfahren festgestellt werden
  • Nichtigkeit von Parlamentsgesetzen wird von BVerfG festgestellt
  • Nichtigkeit von Verwaltungsverodnungen/ Satzung kann von jedem Gericht festgestellt werden
  • Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit Europarecht kann nur durch EuGH festgestellt werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
38
Q

Was versteht man unter dem Anwendungsvorrang?

A
  • EUV und AEUV (Unionsrecht) haben Anwendungsvorrang vor jeglichem Recht der Mitgliedsstaaten der EU
  • bei Kollision wird nationales Recht nicht nichtig, sondern nicht angewendet
    (- wenn EU-Norm abgeschafft wird, gilt wieder nationales Recht)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
39
Q

Wie ist der Bestand des Verfassungsrechts in Deutschland und Frankreich garantiert?

A
  • seit 1949 > 60 Änderungen des GG
  • GG 79.1 + 2 Voraussetzungen für Änderungen des GG
  • GG 79.3 nicht geändert werden darf: bundesstaatliche Ordnung, Mitwirkung der Länder bei Gesetzgebung, Grundsätze in GG 1 und GG 20 (Verfassungskern –> dagegen darf auch Unionsrecht nicht sprechen)
  • F: Verfassungsänderungen durch Parlamentsmehrheit oder Referendum
  • nicht änderbar: demokratisch-republikanisches Prinzip
  • keine “Ewigkeitsklausel” wie in D
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
40
Q

Wer ist die verfassungsgebende Instanz?

A
  • bei Rousseau: Volk = einzig legitime Instanz –> Demokratieprinzip
  • man kann Referendum über Verfassungsvorschlag machen
  • oder Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
41
Q

Was sind die wichtigsten Aspekte der Entstehung des Grundgesetzes von 1949?

A
  • knüpft an liberale Verfassung von 1848 (Paulskirchenverfassung)
  • Parlamentarischer Rat in Bonn –> Entsandte aus Landtagen der westlichen Bundesländer
  • Alliierte geben Richtlinie vor: Bundesstaat und Grundrechte!
  • Annahme durch Volksvertretungen der Länder (außer Bayern)
  • -> Legitimationsdefizit, weil keine Volksabstimmung und keine gewählte verfassungsgebende Versammlung, aber trotzdem hohe Akzeptanz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
42
Q

Was sind die wichtigsten Aspekte der Entstehung der französischen Verfassung der fünften Republik?

A
  • semipräsidentielle Demokratie
  • Ziel war Stabilität (Kontext der Algerien-Krise)
  • Michel Debré & Charles de Gaulle
  • gegen Repräsentativverfassung/ dt. Parlamentarismus –> instabil, keine regierfähigen Mehrheiten möglich
  • Annahme durch Referendum, 2008 starke Modifikation
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
43
Q

Was versteht man unter Staatsangehörigkeit?

A
  • rechtliches Band der Zugehörigkeit zwischen Individuum und Staat
  • daraus ergeben sich Rechten (Dt-GR) und Pflichten (Wehrpflicht)
  • Kommunalwahlrecht für Unionsbürger
  • Erwerb durch Geburt: ius soli/ ius sanguinis (D mit Optionsmodell)
  • Einbürgerung: Ermessen & Anspruch
  • Verlust: durch eigenen Antrag oder Verzicht; kein Entzug! –> GG 16.1 (Reaktion auf NS)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
44
Q

Was versteht man unter Unionsbürgerschaft?

A
  • kommt zur nationalen Staatsangehörigkeit dazu, ersetzt sie nicht
  • wer Stag eines MS der EU hat
  • AEUV 20 ff.
  • mehr Rechte: allg. Aufenthaltsrecht in EU; Freizügigkeit in ganz EU, Wahlrecht zum EP, Kommunalwahlrecht in ganz EU
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
45
Q

Wie hat sich die rechtsstaatliche Idee in Deutschland und Frankreich entwickelt?

A
  • Kant’sche Rechtsstaatdogmatik: praktische Konkordanz bei GR-Kollision, vernünftiger Ausgleich zwischen Freiheiten; beide Freiheitsbereiche sollen im höchstmöglichen Maß nebeneinander bestehen
  • vernünftige Ordnung eines Zusammenlebens in Freiheit
  • D: Freiheit wird durch Rechtssprechung verteilt (rationalistische Abwägung)
  • F: über Freiheit wird demokratisch entschieden (Gesetzgeber)
  • -> lange Zeit zentraler Unterschied, jetzt Annäherung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
46
Q

Wo findet sich das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz?

A
  • GG 20.3 Legislative an verfassungsmäßige Ordnung gebunden, Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden
  • -> Herrschaft des Gesetzes
  • GG 28.1 Homogenitätsprinzip; Länderverfassungen müssen GG in Grundsätzen entsprechen
  • GG 23.1 Europaartikel –> EU Grundrechtsschutz, Union nur mit Rechtsstaatlichkeitsprinzip möglich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
47
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem materiellen und einem formellen Rechtsstaat?

A
  • formeller: durch Gesetze gebunden; “Gesetzesstaat”, z.B. Bindung der Verwaltung an Gesetz; Gewaltenteilung
  • materiell: “Gerechtigkeitsstaat”, inhaltliche Komponenten; Mindestmaß an Grundrechtsschutz und Demokratieprinzip –> demokratisch legitimierte Rechtssetzung begrenzt
  • F: seit 80er état de droit als Verfassungsprinzip, davor état légal (demokratisches Prinzip, was AN entscheidet, kann nicht verfassungswidrig sein)
  • Grundrechte in D GG großer Teil
  • in F in Präambel Verweis auf DDHC und Rep. IV
  • -> kein direkter Menschenwürdeschutz, aber indirekt durch Rechtssprechung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
48
Q

Was versteht man unter Gewaltenteilung und welche verschiedenen Typen gibt es?

A
  • staatliche Regelungsgewalt in Funktionsbereiche aufteilen
  • horizontale: Gesetzgebung, Regierung&Verwaltung, Rechtssprechung –> GG 20.2 (Locke und Montesquieu)
  • vertikale: Verteilung von Zuständigkeiten auf Bund, Länder
  • organadäquate Funktionenteilung: wer kann Aufgabe am besten erfüllen, z.B. Regierung macht sachkundigen Gesetzesvorschlag, Parl. vermittelt demokratische Akzeptanz, Jud. legt aus
    Ziel: Staatsgewalt hemmen, Freiheit der Bürger schützen
49
Q

In welchen Fällen kann die Gewaltenteilung durchbrochen werden?

A
  • Einzelfallgesetze: gg. GG 19.1; aber in 14.3 notwendig, durch Einzelfälle greift Leg. in Ex./Jud. ein
  • Erlass von Rechtsverordnungen: Exekutive nimmt Legisativ-Aufgaben wahr
  • Richterrecht: durch Gesetzesauslegung und Prinzip gleiche Fälle-gleiche Lösung –> Auslegung verfestigt sich, Judikative wirkt in Bereich der Legislative
50
Q

Inwiefern sind die vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtssprechung (Judikative) an Gesetz und Recht gebunden?

A
  • Vorrang des Gesetzes: exek. Akte nichtt gg. Gesetz verstoßen oder vom Inhalt abweichen; Verwaltung keine Verwerfungskompetenz
  • Vorbehalt des Gesetzes: Eingriffe in GR bedürfen Ermächtigung
  • Wesentlichkeitstheorie (Parlamentsvorbehalt)
  • > Leistungsverwaltung
  • > Subventionen
51
Q

Was versteht man unter Rechtssicherheit?

A
  • Erkennbarkeit, Klarheit, Bestimmtheit, Widerspruchsfreiheit, Berechenbarkeit des Rechts
  • Ermächtigungen zu belastenden Verwaltungsakten müssen nachprüfbar, voraussehbar, berechenbar sein
  • Grund: Schutz gegen Eingriffe, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
52
Q

Was versteht man unter Vertrauensschutz?

A
  • Norm die heute gilt, wird auch später noch gelten
  • konstanter rechtlicher Rahmen für eigenverwantwortliche Gestaltung von Gegenwart und Zukunft
  • rückwirkende belastende Gesetze verboten
  • abwägen zwischen Vertrauen in Fortbestand des Rechts und Anpassungserfordernisse der Rechtsordnung
53
Q

Was sind die drei Aufgaben der öffentlichen Sicherheit?

A
  1. Verletzungen von Strafnormen verfolgen und verhindern
  2. grundrechtliche Freiheit schützen
  3. Funktionieren der staatlichen Institutionen gewährleisten
    - -> sind historisch entstanden
54
Q

Was versteht man unter Rückwirkung und welche Typen gibt es?

A
  • absolutes Rückwirkungsverbot im Strafrecht: GG 103.2 nulla poena sine lege; in anderen Rechtsbereichen ggf. möglich
  • unechte Rückwirkung: tatbestandliche Rückanknüpfung –> neue Norm, die auf gegenwärtige, begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte wirkt; grundsätzlich zulässig, abwägen zw. Vertrauensschutz und Veränderungsgründen, ggf. Übergangsregelung
  • echte Rückwirkung: Rückbewirkung von Rechtsfolgen; nachträglich belastend auf bereits abgeschlossene Sachverhalte; grundsätzlich unzulässig, aber Ausnahmen, wenn man mit belastender Regelung rechnen musste, Rechtslage unklar war, geringfügige Belastung oder zwingende Gründe öffentlichen Wohls

–> in F waren nachträgliche belastende Eingriffe lange möglich, weil demokratisch legitimiert

55
Q

Was versteht man unter Verhältnismäßigkeit?

A
  • ergibt sich aus Rechtsstaatsprinzip und Grundrechten
  • in D: Wurzeln Ende 19. Jhd., in F in 30er Jahren entwickelt
  • von EuGH und EGMR übernommen
  • rechtliche Vernunft; eruieren, ob Regel/ Entscheidung sinnvoll
  • ob Eingriff und Nutzen un angemessenen Verhältnis
    Prüfungsschema:
    1. Geeignetheit: fördert Maßnahme Ziel/ Zweck?
    2. Erforderlichkeit: gibt es geringeren Eingriff?
    3. Verhältnismäßigkeit i.e.S./ Proportionalität: Nutzen und Nachteile abwägen
    –> Kritik: Weichmacher der Rechtsordnung
56
Q

Was versteht man unter der Rechtsschutzgarantie?

A
  • Rechtsstaat muss auch Rechtsschutz bieten
  • Rechtsweg steht offen GG 19.4 “Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaats” (R. Thoma)
  • mit Verwaltungsgerichtsbarkeit durchsetzen, dass Verw. sich an Gesetze hält (V. darf Gesetze nicht auslegen)
  • vorläufiger Rechtsschutz: Verwaltungsakt aussetzen bis Entscheidung, sonst evtl. Prozess gewonnen, aber in der Sache nichts, weil Sache schon weg
    Instanzen:
    1. Verwaltungsgerichte
    2. Oberverwaltungsgerichte
    3. Bundesverwaltungsgericht
    –> danach evtl. Bundesverfassungsgericht
    Instanzen in Frankreich:
    1. tribunal administratif
    2. cours administratives d’appel
    3. conseil d’état
57
Q

Was ist das Problem des Conseil d’État?

A
  • EMRK: richterliche Unabhängigkeit = Voraussetzung
  • conseil d’état aber auch beratende Funktion -> wirkt an exekutiven Entscheidungen mit
  • im Zweifelsfall gleiche Person richtet Entscheidung, die sie selbst mitgetroffen hat
  • -> mittlerweile stärkere Trennung
58
Q

Was versteht man unter dem Justizgewährleistungsanspruch?

A
  • keine Selbsthilfe im Bürgerrecht
  • Rechtsschutz in Bürgerrecht auch durch Gerichte
  • Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts
59
Q

Warum gibt es eine Begründungspflicht für staatliche Entscheidungen?

A
  • Rationalität –> edukatorischer Effekt
  • Akzeptanz bei betroffenem Individuum
  • Kontrollierbarkeit –> evtl. vor Verwaltungsgericht ziehen
  • > Herleitung aus GG 20.3, GG 19.4, GG 20.1+2
60
Q

Wie ist das rechtliche Gehör einzuordnen?

A
  • jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht –> GG 103.1
  • Element des rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens
  • Menschenwürde: Einzelner als Subjekt, nicht Objekt staatlichen Handelns
61
Q

Was bedeutet Föderalismus?

A
  • Staat an der Spitze, darunter Selbstverwaltungseinheiten

- D seit Entstehung des modernen Staats immer föderal/ bundesstaatliche Ordnung, außer DDR und 3. Reich

62
Q

Was besagt die Theorie von Johannes Althusius?

A
  • 1603: Politica Methodice Digesta
  • begründet Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip
  • stufenweise Vergemeinschaftung (consociatio)
  • Familie, Stände, Provinz , Staat –> schließen sich zusammen um gewisse Dinge gewährleisten zu können
  • Subsidiarität: Entscheidungen sollen bei der kleinstmöglichen Einheit getroffen werden
  • -> EU: Europa der Regionen
63
Q

Was besagt die Theorie von Jean Bodin

A
    1. Jhd.
  • Fürst: alleiniger und ausschließlicher Inhaber der Staatsgewalt –> zentralstaatliche Theorie
  • monarchisch-absolutistische Staatstheorie
  • aber keine Gewaltherrschaft, Fürst muss auf natürliche Freiheit der Untergebenen achten, aber keine INstanz kann ihn dazu zwingen
  • -> nicht mit Althusius vereinbar
64
Q

Wie unterscheiden sich die Politische Ökonomie in Föderal- und Zentralstaat?

A
  • Zentralstaat: schlecht steuerbar, zentralstaatliche Instanz nicht ausreichend informiert
  • Föderalstaat: kann wirtschaftliche Probleme besser/ effektiver lösen –> ist produktiver
  • im Föderalstaat: politischer Wettbewerb um beste Lösungen für soziale/ politische Probleme
65
Q

Was ist ein Staatenbund, Einheitsstaat, Bundesstaat?

A
  • Staatenbund: Verbindung von Staaten, Souveränität bleibt bestehen
  • Einheitsstaat: Souveränität bei Zentralorgan (F = république une et indivisible)
  • Bundesstaat: Staatlichkeit kommt Bund und Ländern zu; geteilte Souveränität
  • D: Verwaltungsföderalismus, Bundesstaat mit Tendenz zur Zentralisierung
  • F: Einheitsstaat mit Tendenz zur Dezentralisierung
  • EU: StaatenVERbund: Staaten bleiben souverän, aber Teil der Souveränität geht an EU, welche an sich aber keine Staatlichkeit hat
66
Q

Wie wird die Bundesstaatlichkeit in Deutschland gesichert?

A
  • GG 79.3 schützt Gliederung des Bundes in Länder und Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung
  • GG 28.1 Homogenitätsprinzip –> Länderverfassungen müssen rep., dem., soz. Grundsätzen des Rechtsstaats entsprechen
  • Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung:
    GG 50 + 51 im Bundesrat
    GG 30 Ländersache, wenn nicht anders geregelt
    GG 70 Ländersache, wenn nicht Befugnis an Bund durch GG
    GG 83 + 84 führen Bundesgesetze aus und bestimmen selbst wie
    GG 32.3 können mit auswärtigen Staaten Verträge schließen
    GG 23 Mitwirkung im Bereich der EU
67
Q

Wie sind die Gesetzgebungskompetenzen in Deutschland verteilt?

A
  • Schwergewicht der Gesetzgebung bei Bund, der Verwaltung bei Ländern
  • GG 73 –> wo ausschließliche Gesetzgebung des Bundes
  • und da, wo es sinnvoll ist

Länderkompetenzen vor allem innere Sicherheit, Bildung, Kultur

68
Q

In welchen Bereichen besteht konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern?

A
  • GG 72.1 “soweit”-Klausel: soweit Bund nicht Gebrauch macht
  • GG 74.1 –> konkurrierend
  • GG 72.2 –> hier Bund, wenn notwendig für gleichwertige Lebensverhältnisse
69
Q

Was versteht man unter Abweichungsgesetzgebung?

A
  • Länder können in bestimmten Fällen von Bundesgesetzen abweichen
  • GG 72.3
70
Q

Wie wirkt der Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren mit?

A
  • BR repräsentiert Landesregierungen
  • Einspruchsgesetze und Zustimmungsgesetze
  • Zustimmung v.a. GG-Änderungen, Staatshaftung, Beamtenrecht
  • problematisch, wenn politische Mehrheiten in BR nicht gleich wie in BT –> kann zu Blockade kommen, deswegen Zustimmungsgesetze verringert
  • Vermittlungsausschuss (paritätische Besetzung)
71
Q

Was sind die wichtigsten Prinzipien der Wahlen?

A
  • Wahlen = Hauptinstrument, wodurch in Bundesrepublik (?) Staatsgewalt vom Volk ausgeht
  • Allgemeinheit: kein Ausschluss von best. Gruppen
  • Gleichheit: jede Stimme zählt in gleicher Weise, gleicher Zählwert; bei Verhältniswahl auch gleicher Erfolgswert (in Mehrheitswahl braucht man deswegen gleichgroße Wahlkreise)
  • Freiheit: keinen Einfluss auf Entscheidung nehmen
  • Geheim: keine Überwachung
  • Unmittelbar: ohne Wahlmänner oder andere Instanzen
  • -> das sind universelle Grundsätze für Verfassungsstaaten
72
Q

Wie werden der deutsche Bundestag und die französische Assemblée Nationale gewählt?

A

BT: personalisierte Verhältniswahl

  • Erststimme: Kreiswahlvorschläge nach Mehrheitwahl
  • Zweitstimme: Landeslisten nach Verhältniswahl
  • > prozentuale Zusammensetzung im Bundestg nach Zweitstimme
  • ggf. Überhandsmandate wenn Ergebnis der Mehrheitswahl nicht Verhältnis entspricht –> dann mehr Abgeordnete im BT als vorgesehen
  • Sperrklausel 5%: gegen Parteienzersplitterung für Arbeitsfähigkeit und Mehrheiten

AN: Mehrheitswahlrecht in 2 Runden

  1. absolute Mehrheit –> oft nicht (das ist eine Art Sperrklausel)
  2. wer mehr als 12,5% hatte –> relative Mehrheit
73
Q

Zum Sénat

A
  • erst seit der Verfassung der Rep. V, davor keine 2. Kammer –> in zentralstaatlicher Republik nicht unbedingt notwendig
  • repräsentiert kommunale Ebene
  • ländliche Regionen besser repräsentiert als städtische
  • mittelbare Wahl der Senatoren
  • an Gesetzgebung beteiligt, ggf. Vermittlungsausschuss (Commission Mixte Paritaire)
  • Sénat kann von Assemblée Nationale überstimmt werden außer bei Verfassungsänderungen –> 3/5 aus AN und Sénat notwendig
74
Q

Zum Bundesrat

A
  • 1871 Verfassung des deutschen Reichs: Bundesrat mit Landesherren
  • 1919 Weimarer Verfassung: Reichstag und Reichsrat
  • GG knüpft an historische Tradition
  • BR repräsentiert Länderinterren –> Landesregierungen
    –> Notwendig im föderativen Staat!
    3 Funktionen des BR:
  • Länderinteressen repräsentieren
  • sachkundige Kontrolle, ob Bundesgesetze ausgeführt werden können
  • politische Mitgestaltung (bei Zustimmungsgesetzen)
  • Zusammensetzung GG 51 –> Regierungen der Länder, he 3 bis 6 Stimmen, können nur einheitlich abgegeben werden, problematisch bei Koalitionen
  • GG 43.2 + GG 53.1 –> BR und BT Mitglieder können an jeweils anderen Sitzungen teilnehmen
  • BR wirkt an Gesetzgebung mit (GG 76.1 +2)
  • hat auch Initiativrecht
  • Mitwirkung in Exekutive: Bundesaufsicht, Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Katastrophenhilfe und Gefahrenabwehr
75
Q

Was versteht man unter dem Demokratieprinzip?

A
  • F: aus Rousseau’scher Theorie –> volonté général, direkte Demokratie
  • D: freiheitlich demokratische Grundordnung: Gewaltenteilung, Grundrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheitsgebot und Freheiheit –> hängen mit Demokratie zusammen?
  • Voraussetzungen: Responsivität, freie öffentliche Meinung, mündige, politische urteilsfähige Bürger
76
Q

Was versteht man unter Responsivität?

A
  • Teil des Demokratieprinzips
  • Wechselbezüglichkeit zwischen Rechtsordnung/ demokratisch legitimierten Entscheidungen und Wünschen/ Hoffnungen der Bevölkerung
  • -> Konflikte so lösen, dass sie von Mehrheit auf längere Sicht anerkannt werden können
77
Q

Inwiefern ist das Volk der Bezugspunkt demokratischer Legitimation?

A
  • GG 20.2
  • Legitimations- und Kontrollketten: Rückführung der politischen Entscheidungen auf Volk –> Sicherung der Volkssouveränität
  • institutionelle demokratische Legitimation: z.B. BVerG in GG vorgesehenes Staatsorgan, zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben legitimiert
  • personelle Legitimation: jedes staatliche Organ und jeder Amtswalter muss Amt unmittelbar durch Wahl oder mittelbar durch Parlament vom Volk erhalten haben
  • z.B. Wahl –> Parlament –> Mehrheit –> Kanzlerin –> Minister –> Beamte (–> evtl. delegieren/ berufen)
  • inhaltliche Legitimation: Wahl –> Parlament –> Mehrheit –> Gesetze –> Verwaltung daran gebunden
  • Kontrollkette wenn Rückläufig in Verantwortung gezogen wird
78
Q

Was ist der ministerialfreie Raum?

A
  • Legitimationsketten seitzen eig voraus, dass Verwaltung von Ministerium beaufsichtigt wird
  • sonst kann Parlament Missstand nicht rügen
  • aber ministerialfreier Raum, wo Verwaltung von Regierung unabhängig sein muss, z.B. Datenschutz –> jenseits des politischen Systems
  • kommunale Selbstverwaltung auch nicht Bundesregierung unterworfen
79
Q

Was sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den demokratischen politischen Prozess?

A
  • Herrschaft auf Zeit : 4 Jahre in D
  • Merheitsprinzip: für mehr Akzeptanz, Selbstbestimmung, so dass Mehrheit der Bevölkerung unter “selbstgesetzten” Normen lebt
  • Transparenz und Zugang zu Informationen
  • freie und gleichberechtigte Wahlen (Gleichheitsprinzip)
80
Q

Was versteht man unter Parlamentarismus?

A
  • repräsentative Demokratie: gewählte Voksvertreter bilden stellvertretend Willen
  • unmittelbar: Schweizer Modell (Rousseau, Genf) –> auf Flächenstaat schlecht anwendbar
  • in Deutschland mehr Elemente der unmittelbaren Demokratie einführen ginge nur über GG-Änderung
  • in parlamentarischer Demokratie ist Regierung abhängig vom Vertrauen des Parlaments
  • -> frz. Kritik: keine entscheidungsfähigen Mehrheiten möglich/ Mehrheitsherrschaft des Parlaments über Regierung
81
Q

Was versteht man unter Präsidialdemokratie?

A
  • klassisch: USA, Präsident direkt vom Volk gewählt, hat Vormächte, braucht aber Parlament zum Gesetze erlassen
  • semipräsidentiell: Weimar und Frankreich, Präsident ovm Volk gewähöt, hat viele Kompetenzen, aber Parlament hat auch bestimmte Rechte
82
Q

Was war der Kontext für die Verfassungsreform in Frankreich von 2008?

A
    1. Jahrestag der Verfassung der 5. Republik von 1958
  • größte Verfassungsänderung; in Kraft getreten am 1. März 2009
  • Comité Balladur (Ex-Premierminister) hat sie ausgearbeitet
  • Grund: modernisation et rééquilibrage des institutions
  • wichtigste Änderungen: Stärkung des Parlaments, neue Kontrolle der Exekutive, Ausweitung der Bürgerrechte
83
Q

Wie wurden bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Rechte des Parlaments gestärkt?

A
  • darf jetzt Tagesordnung zur Hälfte selbst bestimmen
  • Art. 48 führt Fragestunden und Evaluierung/ Kritik durch Opposition ein
  • Präsident muss Parlament über Auslandseinsatz des Militärs informieren und bei > 4 Monaten Zustimmung holen
  • Vertrauensfrage im Gesetzgebungsverfahren nur noch mit Haushaltsgesetzen oder Gesetzen zur Finanzierung der Sozialversicherung möglich + 1 mal pro Sitzungsperiode in anderem Bereich
  • Regierung muss Parlament alle Entwürfe/ Vorschläge zu EU-Akten vorlegen
  • commissions chargées des affaires européens in beiden Kammern
84
Q

Wie wurde bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Kontrolle der Exekutive gestärkt?

A
  • Begnadigung durch Präsidenten nur noch in Einzelfällen, keine Generalamnestie mehr
  • Präsident kommuniziert mit Parlament nicht mehr nur schriftlich, sondern kann auch Staatsansprache vor Kongress (AN+S) halten –> muss sich verantworten
  • Amtszeit auf 2 Amtsperioden beschränkt
  • parlametarisches Vetorecht bei bedeutenden Staatsämtern
85
Q

Wie wurden bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Bürgerrechte gestärkt?

A
  • Referenda: können von Präsident/ 1/5 des Parlaments veranlasst werden, jetzt auch im Umweltbereich
  • Verfassungsgerichtsbarkeit
  • Défenseur du droit: ersetzt médiateur de la république
  • jeder kann sich an ihn wenden bei Streitigkeiten zwischen Bürger und Verwaltung
  • keine Rechtssprechungsfunktion, aber kann Hilfe leisten; beratende Funktion
86
Q

Wie wurde bei der frz. Verfassungsreform von 2008 die Verfassungsgerichtsbarkeit gestärkt?

A
  • Verfassungsgerichtsbarkeit gestärkt (bis 1958 gar keine):
  • Einführung konkreter Normenkontrolle –> von conseil constitutionnel durch Zurückverweisung von conseil d’état oder cour de cassation –> Bruch mit frz. Tradition
  • vorher konnten nur Organgesetze a priori geprüft werden, jetzt auch Gesetzesvorschläge für Volksentscheid
  • bei Gesetzen keine zwingende Kontrolle, aber auf Initiative von Staatspräsident, Premierminister, AN-Präsident, Präsident des Sénats oder 60 Abgeordneten möglich
  • a posteriori früher nicht möglich, entsprechend frz. Rechtsverständnis, jetzt auf Initiative des Conseil d’état oder cour de cassation möglich
  • Conseil constitutionnel nicht nur politisches Organ, sondern auch Gerichtscharakter
  • 9 Richter, je 3 von den 3 Präsidenten ernannt, alle 3 Jahre 3 neue + ehemalige Staatspräsidenten auf Lebenszeit (Anachronismus)
87
Q

Welche Kompetenzen haben die Gebietskörperschaften in Frankreich?

A
  • Frankreich traditionell zentralisitisch
  • Präfektsystem: vertreten Ministerien und informeiren Regierung
  • früher mussten Kommunen vor jeder Entscheidung Rücksprache halten mit Präfekt “tutelle administrative”
  • jetzt a posteriori Rechtsaufsicht
  • Dezentralisierung, nicht Föderalisierung! Rahmenbedingungen werden weiterhin vom Staat vorgegeben
  • finanzielle Mittel müssen bei Aufgabenübertragung zur Verfügung gestellt werden
  • explizite Aufzählung der Gebietskörperschaften in Verfassung
  • Gebietskörperschaften nebeneinander, keine heirarchische Aufsicht
  • Ordnung nach Subsidiaritätsprinzip
  • Kompetenzen der Gemeinden: kommunale Selbsverwaltung, öffentliche Ordnung, Stadtplanung, Infrastruktur
  • Départements: Gesundheits- & Sozialverwaltung, Straßenbau
  • Regions: Raumordnung, Wirtschaft,
  • -> direkte Förderung der Regionen in EU
88
Q

Wie verläuft die Geschichte der Grundrechte?

A
  1. ständische Grundrechte
    - Streitigkeiten zw. Herrschaftsgewalt und Ständen durch Verträge beigelgt
    - 1215 Magna Carta; gleiche von gleichen gerichtet; England
    - 1514 Tübinger Vertrag, Ausreiserecht für alle
  2. bürgerliche Grundrechte
    - Entstehung des modernen Bürgertums
    - unantastbare, unveräußerliche Menschenrechte –> DDHC August 1789, gelten noch heute
    - Paulskirchenverfassung liberale GR
  3. soziale Grundrechte
    - neue soziale Klasse fordert GR/ Schutzrechte, Sozialdemokraten fordern Koalitionsrreiheit, Sicherheit, Existenz, Entwicklung menschlicher Anlagen, Freiheit, Widerstand gegen Unterdrücker
    - in Verfassung der R IV Recht auf Arbeit
    - -> kommunistische Verfassungen
  4. internationaler Schutz von Menschrechten
    - Verletzungen von Menschenrechten werden international gerügt
    - z.B. durch UNO gesichert: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1949
    - Europa: Europäische Menschenrechtskonvention
    - bei Verletzungen Sanktionen von internationalen Organisationen bis Ausschluss (oder Nachverhandlungen bei EGMR)
    - kann zu Kollisionen kommen zwischen nationalen und internationalen Grundrechten
  5. gestufte Rechtsordnung und Grundrechte: Grundrechte kommen vor in Verfassung der Bundesländer, im GG, in europ. Grundrechtecharta, EMRK, internationale Verträge –> kann zu Kollisionen kommen Bsp. Fall Caroline von Monaco
89
Q

Was sind die Funktionen der Grundrechte?

A
  • Unterschied Deutschen-Grundrechte und Menschenrechte –> Widerspruch zu Diskriminierungsverbot AEUV 21 –> Auslegung so, dass sie für alle EU-ler gelten, denn Anwendungsvorrang des Europarechts
  • Abwehrrechte: liberale GR, Schutz der Autonomie vor staatlichen Eingriffen
  • Grundrechte sind Basis des demokratischen politischen Systems: Meinungsfreiheit, Versammlungsfr., Vereinigungs- & Koalitionsfr., Petitionsrecht –> nur dann demokratische Teilhabe möglich
  • Leistungsrechte teilweise aus Rechtsstaatsprinzip: z.B: Rechtsweg ermöglichen (durch Prozesskostenhilfe), aus GG 1 ergeben sich soziale Transferleistungen
  • “echte” soziale Grundrechte auf Wohnung/ Arbeit –> eher so interpretiert, dass Staat sich bemühen soll; als Auftrag, sonst Planwirtschaft
90
Q

Wie sieht das Prüfungsschema für Gewährleistungen und Schranken von Freiheitsrechten aus?

A
  1. Schutzbereich
  2. Eingriff durch staatliches Handen/ Unterlassen
  3. ist Gesetzesvorbehalt vorgesehen?
  4. gibt es verfassungsrechtliche Schranken der Eingriffsmöglichkeit?
    - -> Auslegung des Schutzbereichs durch BVerG und Verwaltungsgerichte
91
Q

Was versteht man unter Schutzbereich?

A
  • grundrechtlich geschützter Lebensbereich
  • hier werden subjektive Rechte gewährt
  • Eingriff: klassische Definition - mit Absicht (final); mondern auch ohne Absicht
  • staatliches Handeln, das Verhalten, das in Schutzbereich fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht
92
Q

Was versteht man unter Schranken?

A
  • GG 1.3: unmittelbar geltendes Recht, man kann sich da direkt drauf berufen
  • in Schutzbereich darf nur eingegriffen werden, wenn Gesetzesvorbehalt vorgesehen
  • Ausgestaltungsvorbehalt: greift nicht in Schutzbereich ein, normiert nur dessen Reichweite, zB GG 14.1 –> Inhalt und Schranken von Gesetzgeber ausgestaltet
  • einfacher Gesetzesvorbehalt: nur auf Grundlage eines Gesetzes darf eingegriffen werden, zB in GG 10 Briefgeheimnis
  • qualifizierter Gesetzesvorbehalt: nur auf Grundlage eines Gesetzes und nur in best. Fällen darf eingegriffen werden, zB in GG 11 Freizügigkeit –> besondere tatbestandliche Voraussetzungen notwendig
  • aber: Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt (zB Freiheit der Kunst) heißt nicht grenzenlose Freiheit
  • Kollisionen mit Freiheit Dritter möglich
  • -> verfassungsimmanente Schranken: wenn damit andere Freiheit eingeschränkt wird
93
Q

Was sind Schranken-Schranken?

A
  • Gesetzgeber ist bei Einschränkung der Grundrechte an Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden
  • 3 Stufen: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit i.e.S.
  • gilt nicht nur für Gesetzgeber, auch für Verwaltung
  • zweistufige Prüfung: 1. ist Gesetz verhältnismäßig? 2. ist ausführende Verwaltungsentscheidung verhältnismäßig?
  • -> in F auch, aber nicht so intensiv wie in D
94
Q

Inwiefern sind die Grundrechte Elemente der objektiven Ordnung?

A
  • stehen an Spitze der Verfassung in D, in F in Präambel und Spitze der Verfassungsgeschichte
  • Lüth-Urteil: Grundrechte sind nicht nur subjektiv, sondern auch Elemente einer objektiven Rechtsordnung
  • -> enthalten Richtlinien und Impulse für alle Rechtsbereiche
95
Q

Inwiefern wird die demokratische Ordnung durch Grundrechte konstituiert?

A
  • Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Petitionsrecht, Demonstrationsrecht
  • rechtsstaatliche Ordnung
  • Rechtsweg steht allen offen –> genug Gerichte
  • GG 101 - 104: Prozessrecht: rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter
96
Q

Inwiefern wird das Sozialstaatprinzip durch die Grundrechte konstituiert?

A
  • Zwischenbereich zwischen liberal und sozial
  • z.B. GG 20.1, GG 3, GG 12
  • -> zeugen an, wo Gesetzgeber tätig werden muss, wirken in Privat- und Verwaltungsrecht
  • -> Bürger muss in Lage versetzt werden, von Grundrechten Gebrauch zu machen
97
Q

Was versteht man unter der Konstitutionalisierung der Rechtsordnung?

A
  • Grundrechte strahlen auf Gesetze aus
  • Gesetze als Konkretisierung der Grundrechte
  • -> Problem: BVerG macht umfassend Gebrauch von Frage nach Übereinstimmung mit Grundrechten ( –> dt. Richterstaat)
98
Q

Was versteht man unter der Schutzpflicht?

A
  • Grundrechte nicht nur zur Abwehr von staatlichen Eingriffen, auch Schutzpflicht vor Grundrechtsgefährdung durch Mitbürger
  • Schutz durch Eingriff: zum Schutz des einen, Eingriff in Grundrechte des anderen
  • Untermaß- und Übermaßverbot: kein untermäßiger Schutz, kein übermäßiger Eingriff
  • -> dabei aber Entscheidungsspielraum, Bsp. Schleyer/RAF
  • Freiheit vs. Sicherheit
  • Staat muss Voraussetzungen für Grundrechts-Ausübung schaffen
  • F: obligations positives zum Grundrechtsschutz, Anlehnung an EGMR, aber ohne theoretischen Überbau
99
Q

Was versteht man unter Drittwirkung?

A
  • Frage: gelten Grundrechte auch für privatrechtlichen Bereich?
  • Grundrechte eigentlich zur Abwehr von staatlichen Eingriffen
  • Gleichheitssatz in Privatwirtschaft z.B. nicht anwendbar –> gegen Privatautonomie
  • aber: Grundrechte als Elemente objektiver Ordnung strahlen in bürgerliches Recht
  • z.B. Auslegung des Mietrechts nach Grundrechten, bei zivilrechtlicher Streitigkeit
  • Träger sozialer Macht können Ausübung von Grundrechten wie Staat beeinträchtigen!
  • -> deswegen mittelbare Drittwirkung, aber keine unmittelbare
100
Q

Wie unterscheiden sich die Grundrechtsdogmatik in Deutschland und Frankreich

A
  • D: ausgeprägter als in F; Austausch zwischen Staatsrechtswissenschaft und Verfassungsrechtssprechung wg. Richterinnenbesetzung im BVerG
  • F: lange keine Grundrechtssprechung
  • hang zum Theoretisieren in Deutschland, lange Urteile etc.
101
Q

Wie ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland entstanden?

A
  • bis 1806 Reichskammergericht im “Alten Reich” –> freiheitsschützende Rechtssprechung
    1. Jhd. Bindung der Landesherren an Verfassung durch Landesgerichte
  • Paulskirchenverfassung sieht Verfassungsgerichtsbarkeit vor
  • Weimar: Staatsgerichtshof, geringe Kompetenzen
  • -> GG knüpft an diese Tradition an + USA/Österreichisches Vorbild
102
Q

Wie ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Frankreich entstanden?

A
  • im republikanisch-demokratischen System mit Souveränität der AN nicht unbedingt notwendig
  • in Verfassung der 5. Republik 1958 eingeführt
  • ab 70er gestärkt
  • durch Reform 2008 nochmal gestärkt
103
Q

Wie ist man in Deutschland und Frankreich zu Freiheit gekommen?

A

F: Revolution
D: Recht

104
Q

Welche Funktionen erfüllt die Verfassungsgerichtsbarkeit?

A
  1. Hüter der Verfassung: durchsetzen, dass Verfassung oberste Norm ist
  2. Schlichtung bei Organstreitigkeiten oder Bund-Länder-Streit um Zuständigkeit
  3. Konkretisierung, Fortbildung des Verfassungsrechts; mit Auslegungen auf Entwicklungen reagieren
  4. Rechtsschutz: Verfassungsbeschwerde (nicht bei conseil constitutionnel)

NICHT: Superrevisionsinstanz, prüft nicht, ob Auslegung von anderem Recht, z.B. Arbeitsrecht richtig ausgelegt, guckt nur, ob Gerichtsentscheidung verfassungsgemäß ist

105
Q

Welche Verfahrensarten gibt es beim Bundesverfassungsgericht?

A
  1. Organstreitigkeiten: GG 93.1,1
  2. Normenkontrolle
    a) konkrete NK GG 100 auf gerichtliche Initiative, wenn Richter Norm für verfassungswidrig hält –> Vorlageverfahren
    b) abstrakte NK: auf Initiative der Bunderegierung/ Landesregierung/ 1/3 der MdBT –> Prüfungsmaßstab ist GG, bei Landesrecht auch Bundesrecht
  3. Verfassungsgeschwerde: erst nach Erschöpfung des Rechtsweges, EMRK zu beachten, aber irgendwie kann man nicht sich auf int. Recht berufen
    ???? xxxx
106
Q

Wie werden die Richter im BVerG und im Conseil constitutionnel gewählt?

A

D: 2 Senate, je 8 Richter –> 12

  • zur Hälfte von BT und BR mit 2/3 gewählt, BT per paritätisch besetzten Ausschuss
  • müssen Richter sein, 3 pro Senat aus Obersten Gerichtshöfen
  • 12 Jahre Amtszeit, keine Widerwahl

F: 9 Richter

  • von Staatspräsident, Präsident der Assemblée Nationale und Präsident des Sénat je 3 ernannt
  • alle 3 Jahre 3 neue; Amtszeit 9 Jahre
  • dazu alle ehemaligen Staatspräsidenten (membres de droit)
  • müssen keine Volljuristen sein, oft Berufspolitiker
107
Q

Was ist mit dem Minderheitenvotum im BVerG gemeint?

A

kA…

108
Q

Was ist Prüfungsgegenstand beim BVerG und beim Conseil constitutionnel?

A

F: keine Organstreitverfahren, keine Verfassungsbeschwerde

  • a priori abstrakte Normenkontrolle
  • a posteriori Normenkontrolle bei Richtervorlage
109
Q

Was sind die Kontrollmaßstäbe des BVerG und des Conseil Constitutionnel?

A

D: bei Kontrolle der verfassungsändernden Gesetze –> GG 79.3, ansonsten Grundgesetz
F: Verfassung und internationale/ völkerrechtliche Verträge (nicht Verfassungsänderungen!)

110
Q

Wie sehen die Urteile des BVerG und des conseil constitutionnel aus?

A

D_ sehr lange Urteile, ausführliche Begründungen –> gut nachvollziehbar, hohe Akzeptanz
F: kurze Urteile, wesentliche Gründe in Stichworten, keine Abwägungen

111
Q

Wie unterscheiden sich die deutsche und französische Rechtskultur?

A

D: Einzelfallgerechigkeit
F: klare Rechtsaussagen

112
Q

Wie gestaltet sich der Individualrechtsschutz in Deutschland und Frankreich?

A

D: Verfassungsbeschwerde
F: keine Verfassungsbeschwerde durch Individuum, aber Fachgerichte prüfen, ob Gesetze mit EMRK vereinbar sind –> fachgerichtlicher Grundrechtsschutz, controle de conventionalité

113
Q

Wie ist die öffentliche Wahrnehmung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Frankreich?

A
  • BVerG hohe Akzeptanz, unantastbar, aber Problem des Verfassungsgerichtspositivismus und Vorkonformismus
  • Conseil constitutionnel nur begrenzt wahrgenommen, Zurückhaltung bei Verwerfung von Gesetzen –> größerer Gestaltungsspielraum bei Gesetzgebung
114
Q

Was garantiert die Berufsfreiheit?

A
  • GG 12 Berufsfreiheit: freie Wahl von Berufsausbildung, Arbeitsplatz, Ausbildungsstätte
  • Schutz von Wettbewerbsfreiheit und Berufsgeheimnissen
  • Beruf: auf Dauer angelegte Beschäftigung zur Gewinnung des Lebensunterhalts
  • 3 Stufen der Schranken: a) Regelungen der Berufsausübung müssen durch vernünftige Abwägung des Gemeinwohls entstehen b) subjektive Zulassungsregelungen f. Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter c) objektive Zulassungsvoraussetzungen außerhalb der Person nur zur Abwehr schwerer Gefahren –> entspricht Verhältnismßigkeitsprinzip

F: liberté d’entreprendre (Art. 4 DDHC), auch liberté du commerce et de l’industrie –> nicht unverhältnismäßig

115
Q

Was garantiert der Eigentumsschutz?

A
  • Eigentumsschutz GG 14
  • Privateigentum = Grundlage der bürgerlichen Freiheit, sichert ökonomische Unabhängigkeit; Gestaltung nach eigenen Vorstellungen
  • Gesetzgeber definiert Eigentum und bestimmt Schranken, aber gebunden an Verhältnismäßigkeit und Institutsgarantie
  • Pivatnützigkeit muss gewahrt werden (Eigentümer muss Vorteil, zB Gewinn, aus Eigentum ziehen und über Eigentumsobjekt frei verfügen können)
  • Sozialbindung!
  • Schutzbereich nicht nur Grundstücke und Mobiliar, auch geistiges Eigentum –> Patent und Urheberrecht
  • im Öffentlichen Recht evtl. auch vermögenswerte öffentlich-rechtliche Rechtspositionen wie Rentenansprüche durch vorherige Einzahlung (–> nicht in F!)
116
Q

Was versteht man unter der Institutsgarantie im Bezug auf Eigentum?

A
  • Privateigentum bleibt Element der Rechtsordnung auch in Zukunft
117
Q

Was versteht man unter Sozialbindung?

A
  • muss vom Gesetzgeber geregelt werden
  • Nutzung des Eigentums muss auch Allgemeinwohl dienen
  • Spielraum begrenzt durch Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • Interessensausgleich zwischen privater Nutzung und Verfügung vs. Sozialbindung
  • bei wichtiger sozialer Funktion/ höherer Abhängigkeit –> größere Befugnis des Gesetzgebers für Schranken, z.B. bei Mietraum
  • bei weitreichenden Schranken evtl. Ausgleich/ Entschädigung
118
Q

Was garantiert die Koalitionsfreiheit?

A
  • GG 9.3 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • individuelle und kollektive
  • in Frankreich in den Grundrechten der 4. Republik 1946 geschützt
  • wegen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf man nicht entlassen werden
  • es darf auch nicht danach gefragt werden
119
Q

Bei wem liegt die Gesetzgebungskompetenz in Frankreich?

A
  • idR beim Zentralstaat
  • regionale Vielfalt berücksichtigt
  • in Elsass unterschiedliche Gesetzgebung, z.B. Buch mit Laizität
  • Regionen haben jetzt Rechtssetzungskompetenzen, aber keine Gesetzgebungskompetenzen