Willkürverbot und T&G Flashcards
Persönlicher Schutzbereich des Willkürverbots
Alle natürlichen und jursitischen Personen unabhängig von Nationalität oder Sitz.
Willkür in der Rechtsanwendung
Ein Entschied ist willkürlich, wenn er offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation klar im Widerspruch steht, eine Norm oder einen unumstrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder dem Gerechtigkeitsgedanken in einer stossender Weise zuwiderläuft.
- Auslegung
- Ermessen
- Feststellen des SV
Dass eine andere Lösung auch vertretbar wäre reicht nicht aus. Relevant ist: Hätte eine willkürfreie Argumentation zu einem anderen Ergebnis geführt?
Einschränkungen des Willkürverbots
Gilt Absolut!
Persönlicher Schutzbereich Treu und Glauben
Natürliche und jur Personen ungeachtet der Nationalität bzw. ihres Sitzes.
Vertrauensschutz bezüglich Auskünfte i.S.v. T&G
- Vorbehaltlos
- von zuständiger Behörde
- Nicht offensichtlich falsch
- Dispositionen
- KEine Änderung des SV oder der Rechtslage
Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens
Zweckwidrige Verwendung eines Rechtsinstituts zur verwirklichung von Interessen, die das Rechtsinstitut nicht schützen will.
Verbot widersprüchlichen Verhaltens (T&G)
Akteure müssen sich in sich kohärent verhalten.
Behörden verhalten sich widersprüchlich, wenn sie von einem verbindlcih eingenommenem Standpunkt ohne sachliche Gründe abweichen und Privaten dadurch ein Nachteil entsteht.
Vertrauensschutz ggü Gesetzgeber i.S.v. T&G
Echte Rückwirkung ist grundsätzlich verboten, sofern belastend, ausser:
- Vom Gesetzgeber klar gewollt
- Zeitlich vernünftig beschränkt
- Keine schockierende Ungleichheiten
- Triftige Gründe
- Kein Eingriff in wohlerworbene Rechte
Wird die echte Rückwirkung als zulässig erklärt, so besteht unter Umständen Anspruch auf eine angemessene Übergangsfrist.
Eingriffe in wohlerworbene Rechte sind auch ausserhalb der echten Rückwirkung verboten.
Ausdrücklich verboten sind rückwirkende Strafnormen (beachte: BV 123b).
Kerngehalt von T&G
Gilt absolut!