W9 - ALV Flashcards

1
Q

Welche Leistungen kennt die ALV?

A
  • Arbeitslosenentschädigung
  • Insolvenzentschädigung
  • Arbeitsmarktliche Massnahmen
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2
Q

Wie hoch ist die Arbeitslosenentschädigung?

A

Leistungshöhe liegt bei 70 bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Der max. versicherte Verdienst liegt bei CHF 148’200 pro Jahr bzw. CHF 12’350 pro Monat

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3
Q

Was wird unter Insolvenzentschädigung verstanden?

A

Ersatz von Einkommensausfällen wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

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4
Q

Was wird unter Arbeitsmarktlichen Massnahmen verstanden? (ALV)

A

Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit:

  • Bildungsmassnahmen
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Spezielle Massnahmen
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5
Q

Wie bemisst sich der versicherte Verdienst bei der ALV?

A

Durchschnitt der letzten 6 Beitragsmonate vor Beginn der Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Fällt der Durchschnitt der letzten 12 Monate höher aus, ist dieser massgebend.

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6
Q

Definition Rahmenfrist ALV

A

1) Rahmenfrist für Beitragszeit: 2 Jahre vor Beginn Arbeitslosigkeit
2) Rahmenfrist für Leistungsbezug: 2 Jahre nach Beginn Arbeitslosigkeit

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7
Q

Was sind die Voraussetzungen für 80% Taggeldansatz? (ALV)

A
  • unterhaltspflichtige Kinder unter 25 J.
  • Taggeld übersteigt CHF 140 nicht oder
  • invalid

alle anderen haben Anspruch auf 70% Taggeld

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8
Q

Wie werden die Arbeitstage berechnet für das Taggeld? (ALV)

A

Arbeitstage eines Jahreskalenders: 260 Tage/ 12 = 21.7 Tage

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9
Q

Was sind die kumulativen Anspruchsvoraussetzungen (7) für die Leistungen der Arbeitslosenversicherung?

A
  1. Ganze oder teilweise Arbeitslosigkeit
    2- Anrechenbarer Arbeitsausfall (mind. 2 aufeinanderfolgende Tage)
  2. Wohnhaft in der Schweiz
  3. Schulpflicht beendet, AHV-Alter noch nicht erreicht
  4. Beitragszeit erfüllt oder davon befreit (Schul-, Lehr und Studienabgänger sind befreit)
  5. Vermittlungsfähig
  6. Kontrollvorschriften erfüllt (RAV)
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10
Q

Was wird als risikobehaftetes Verhalten definiert, damit die ALV Leistungen eingestellt werden? (Einstelltage)

A
  • ungenügende Arbeitsbemühung
  • Nichtantritt oder Abbruch von verfügten arbeitsmarktlichen Massnahmen
  • Unentschuldigtes Fernbleiben von Beratungs- und Kontrollgesprächen
  • Ablehnung von zumutbarer Arbeit
  • Verletzung von Meldepflichten
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11
Q

Wartetage ALV nach Einkommen

A

mit Unterhaltspflicht

1) 0 Tage bei Einkommen 36 -60K
2) 5 Tage bei Einkommen ab 60K

ohne Unterhaltspflicht

1) 0 Tage bei Einkommen bis 36K
2) Einkommen 36-60K
3) 10 Tage bei Einkommen 60-90K
4) 15 Tage bei Einkommen 90-125K
5) 20 Tage bei Einkommen ab 125K

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