Vorlesung 5 | Patentrecht II Flashcards
Patent materielle Voraussetzungen (4)
Patente für alle ERFINDUNGEN auf allen Gebieten der TECHNIK erteilt, sofern sie NEU sind, auf einer ERFINDERISCHEN TäTIGKEIT beruhen und GEWERBLICH ANWENDBAR sind.
- ERFINDUNG
- NEU
- ERFINDERISCHE TäTIGKEIT
- GEWERBLICH ANWENDBAR
Europäisches Patentübereinkommen
Vereinheitlicht das Patentrecht, inkl. Schweiz
Unterschied Erfindung - erfinderische Tätigkeit
Erfindung:
-Gesetz sagt was keine Erfindung ist:
Insbesondere: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
ästhetische Formschöpfungen
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Programme für Datenverarbeitungsanlagen
-Wiedergabe von Informationen
Erfindung ist eine TECHNISCHE HANDLUNGSANWEISUNG
Ausnahmen von Patentierbarkeit
Erfindungen die gegen öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstossen (Guillotine)
- Alles was Stammzellen zerstört (potentielles Leben)
- Pflanzensorten/Tierrassen (werden über Sortenschutzgesetz geschützt)
- verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlungen des menschlichen oder tierischen Körpers. (GILT NICHT FüR ERZEUGNISSE)
Ist Erfindung neu?
Wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
Der Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmelde- oder dem Prioritätsdatum der öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, Benützung oder sonstigerweise zugänglich gemacht worden ist.
Ist Erfindung neu?
Wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
Der Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmelde- oder dem Prioritätsdatum der öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, Benützung oder sonstigerweise zugänglich gemacht worden ist.
EINZIGE QUELLE, NICHT KOMBINIEREN
Hat Erfindung erfinderische Tätigkeit?
für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik
Unschädliche Offenbarung
Ist die Erfindung innerhalb von sechs Monaten vor dem Anmelde- oder Prioritätsdatum der öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, so zählt diese nicht zum Stand der Technik wenn zurückgeht auf:
- auf einen offensichtlichen Missbrauch zum Nachteil des Patentbewerbers oder seines Rechtsvorgänger
Schutzbereich Patent
- Ergibt sich aus dem Anspruch (alle Merkmale müssen übereinstimen) aus sicht des Fachmannes
- Mit dem Willen ihn zu verstehen.
- Beispiele beschränken den Schutzbereich nicht
- Patent ist sein eigenes Lexikon