Vorlesung 4 | Markenrecht IV & Patentrecht I Flashcards
Madrider System
- Für Internationale Schutzausdehnung
- Nachanmeldung binnen 6 Monaten nach Erstanmeldung gilt als im Zeitpunkt der Erstanmeldung angemeldet
- System da 2 Staatsverträge (Abkommen, Protokoll)
- über Anmeldung bei IGE -> WIPO (world intellectual property organisation) -> an Staaten (kann auswählen)
- Abdeckung (Alles ausser Süd-Amerika, Afrika, Golfstaaten)
- 653 CHF Grundgebühr, 100 CHF/Land, USA 388 CHF / Klasse
- Länder können binnen 12 (18) Monaten Schutzverweigerung einreichen. Sonst gilt als wie nationale Marke eingetragen (Schweigen -> Zustimmung)
- übertragung und Erneuerungen zentral über WIPO (Genf)
- kein lokaler Vertreter notwendig
- MARKE MUSS IN JEDEM LAND GEBRAUCHT WERDEN
- wenn BASISMARKE innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung fällt, fallen ALLE darauf gestützten Marken
Internationale Schutzausdehnung
Ausdehnung via:
- Nationale Anmeldung in jedem Land
- Internationale Anmeldung über Madrider Abkommen
- Supranationale Anmeldung als Unionsmarke (EU-Marke)
Unionsmarke
- EUIPO, Schutz nur für EU Mitgliedsstaaten (nicht CH)
- 850 chf/Klasse für 10 Jahre
- Genügt wenn man es in EINEM EU-Land braucht, Schutz in gesamter EU
- älteres Recht in EINEM EINZIGEN EU-Mitgliedstaat kann Unionsmarke zu Fall bringen
- tmdn.org
- Vertreterzwang für Schweizer Anmelder ohne Niederlassung in der EU
- Anmeldung über Madrid System möglich
Als ältere Marken gelten:
a. hinterlegte oder eingetragene Marken
b. Marken, die zum Zeitpunkt der Hinterlegung im Sinne der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Schweiz notorisch bekannt sind.
-> weil Marken territorial sind, sind marken fast nie weltweit geschützt. Schlaumeier melden fremde wertvolle Marken an. -> daher “notorisch bekannt” im Zielland gilt als ältere Marke. Wird also nicht zum Schutz zugelassen.
Pariser Verbandsübereinkunft, fast alle Länder
notorisch bekannte Marken
- gelten als ältere Marke
- sind nicht immer im Register Eingetragen
- Nachweis: im betreffenden Verkehrskreis bekannt
- nicht wie Berühmt (dort: gesamte Bevölkerung)
Prioritätsrecht
Falls jemand innerhalb von 6 Monaten nach Erstanmeldung, Anmeldung einrecht, kann Rückbezug auf Erstanmeldung gemacht machen.
In diesem Fall kann kein Schutz beansprucht werden
Anmeldung ohne Gebrauchsabsicht zur Behinderung Dritter:
Bsp. Yellow Strom vs yallo: Yello Strom und alles andere angemeldet, Gericht gesagt: ihr seit Stromanbieter, Marke für Strom ok, aber nicht für anderes. (nicht plausibel)
Im Markenrecht besteht eine Gebrauchsobliegenheit
- Wenn man Marke während 5 Jahren nicht gebraucht, wird Marke löschungsreif (wenn dritter kommt uns sagt, sie wird nicht gebraucht wird sie Gelöscht)
- Marke muss für Produkte gebraucht werden für die sie eingetragen ist (nicht wesentlich abweichenden Form)
- Ernsthafter gebrauch
Unterschied Pflicht - Obliegenheit
Pflicht: Kann erzwungen werden, ansonsten Busse oder Gefängnis.
Obliegenheit: Kann nicht erzwungen werden, aber andere Nachteile (verliert Markenschutz)
Swissreg
Beinhaltet keine Internationale Anmeldungen mit Schutzausdehung auf die Schweiz (z.B über MadriterSys.)
-> tmdn, wipo
Rechtfertigungstheorien des Patentrechts
Eigentumstheorie
Offenbarungstheorie
Anreiztheorie
Eigentumstheorie
Jeder Mensch hat das Eigentum an seinem Körtper und Geist inne, ist somit legitimer Inhaber der Früchte, die aus Arbeit dieses Körper/Geistes hervorgehen
Offenbarungstheorie
Der Patentinhaber die Erfindung, im Gegenzug erhält er ausschliessliches Nutzungsrecht
Anreiztheorie
Das Patentrecht schafft Anreize, technisches Wissen zu schaffen, das sonst nicht geschaffen/offenbart worden wäre
- ANREIZ ZUR INNOVATION Wissen ist teuer in der Erschaffung, aber ohne rechtlichen Schutz nicht ausschliessbar. Ohne Schutz keine Investition in Generierung von Wissen (Innovation), weil Nachahmung weniger kostet.
- ANREIZ ZU DIFFUSION von Wissen
ohne rechtlichen Schutz wird Wissen faktisch durch Geheimhaltung geschützt. Verlangsamt technischen Fortschritt, verhindert Einsatz in anderen technischen Gebieten, verhindert effiziente Allokation
Patente kritik
- First mover advantage
- Keine empirische Evidenz
- Bahnbrechende Innovationen werden ohne Patentschutz geschaffen
- verhindert Markteintritt innovativer junger Firmen
- Patente verhindern Geheimhaltung nicht, wenn firmen glauben, dass geheim gehalten werden kann, melden sie nicht an