Vorkurs Umwandlungssteuerrecht 5: Einbringung in eine Kapitalgesellschaft Flashcards

1
Q

Einbringungsmotive

A

HANDELSRECHTLICH
Haftungsbeschränkung
Konzernumstrukturierung
Formwechsel

STEUERLICH
Nutzung des Teileinkünfteverfahrens § 3 Nr. 40 EStG
Nutzung § 8b KStG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Definition EINBRINGUNG

A

Vermögensübertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

  • rein steuerrechtlicher Begriff
  • lex specialis zu § 16 EStG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Persönlicher Anwendungsbereich

A

§ 1 Abs. 4 UmwStG

Stichwort “Doppelansässigkeit”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Einbringung eines BETRIEBS

A

Übertragung ALLER funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen ins ZIVILRECHTLICHE oder WIRTSCHAFTLICHE EIGENTUM der Kapitalgesellschaft.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Einbringung eines TEILBETRIEBS

A

Übertragung ALLER funktional wesentlicher WIRTSCHAFTSGÜTER, die in WIRTSCHAFTLICHEM ZUSAMMENHANG stehen, ins ZIVILRECHTLICHE oder WIRTSCHAFTLICHE EIGENTUM der Kapitalgesellschaft.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Definition BETRIEB

A

Summe aller wesentlicher Betriebsgrundlagen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Definition WESENTLICHE BETRIEBSGRUNDLAGEN i.R.d. § 20 UmwStG

A

Beschränkung auf FUNKTIONAL wesentliche Grundlage
Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums ausreichend

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Gegenleistung i.R.d. § 20 UmwStG

A

Zumindest teilweise Gewährung NEUER GESCHÄFTSANTEILE der ÜBERNEHMENDEN Kapitalgesellschaft durch
a) Neugründung der ÜBERNEHMENDEN Kapitalgesellschaft oder
b) Kapitalerhöhung der ÜBERNEHMENDEN Kapitalgesellschaft

WEITERE LEISTUNGEN
z. B. Geld, Darlehen
NICHT: z. B. Gewährung eigener Anteile oder verschleierte Sachgründungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Sicherstellung der Besteuerung i.R.d. § 20 UmwStG

A

§ 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UmwStG
Übernommenes Betriebsvermögen muss bei der ÜBERNEHMENDEN Kapitalgesellschaft der KÖRPERSCHAFTSTEUER unterliegen

(P) Organschaft

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Einschränkung beim eingebrachten Betriebsvermögen+Gestaltungsmöglichkeit

A

§ 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG
Darf NICHT NEGATIV sein; muss mindestens auf 0 aufgestockt werden

GESTALTUNGSMÖGLICHKEIT
Schulden zurückbehalten, da nicht wesentliche Betriebsgrundlage

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Einschränkung bei sonstigen Gegenleistungen

A

Sonstige Gegenleistungen dürfen max. 25 % des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens betragen ODER max. 500.000 EUR bzw. max. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens.

Beachte § 20 Abs. 2 S. 4 UmwStG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Missbrauchstatbestände

A
  1. Steuerverstrickung der erhaltenen Anteile im
    BETRIEBSVERMÖGEN: § 15, 16 EStG
    PRIVATVERMÖGEN: § 17 EStG unter Beachtung von § 17 Abs. 6 EStG
  2. § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners) bei Betriebseinbringung oder Anteilstausch
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Berechnung Einbringungsgewinn I

A

gemeiner Wert des eingebrachten Betriebsvermögens zum Einbringungsstichtag
- tatsächlicher Wertansatz der Kapitalgesellschaft
- Veräußerungskosten (im Zusammenhang mit der Einbringung!)
= Einbringungsgewinn I

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sperrfrist zu Einbringungsgewinn I sowie Folgen bei Nichtberücksichtigung

A

Sperrfrist: 7 Jahre
+ Nachweispflicht ggü. FA, wem Anteile zuzurechnen sind
OHNE NACHWEIS gelten die Anteile als FIKTIV VERÄUßERT

§ 22 Abs. 1 S. 3 UmwStG
Einbringungsgewinn I mindert sich um 1/7 für jedes abgelaufene volle Jahr nach der Einbringung

HINTERFOTZIG
Ersatzrealisationstatbestände gemäß § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG, z. B.
- unentgeltliche Anteilsübertragung oder Anteilstausch

RECHTSFOLGEN
- Besteuerung des Einbringungsgewinn I gemäß § 16 EStG, wenn eine ANTEILSVERÄUßERUNG innerhalb der Sperrfrist stattfindet.
- Erhöhung der Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile
- Gewerbesteuerpflicht, wen die Veräußerung der Gewerbesteuer unterlegen hätte
- Rückwirkende Besteuerung gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Auswirkungen bei der ÜBERNEHMENDEN Kapitalgesellschaft

A

§ 23 UmwStG

Wertansatz auch hier wieder gemäß
BUCHWERT
ZWISCHENWERT und
GEMEINEM WERT
möglich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Buchwertansatz i.R.d. § 23 UmwStG

A

§ 23 Abs. 1 UmwStG

  • ÜBERNEHMENDE Kapitalgesellschaft TRITT in die RECHTSSTELLUNG des Einbringenden EIN
  • BESITZZEITEN werden angerechnet
  • FORTFÜHRUNG der AfA-Bemessungsgrundlage und Methode
  • ÜBERNAHME der Rücklagen
17
Q

Zwischenwertansatz i.R.d. § 23 UmwStG

A

§ 23 Abs. 1, 3 UmwStG

  • ÜBERNEHMENDE Kapitalgesellschaft TRITT in die RECHTSSTELLUNG des Einbringenden EIN
  • BETRIEBSVERMÖGENund ORIGINÄRER FIRMENWERT ist anteilig aufzustocken
  • BESITZZEITEN werden angerechnet
  • AfA
    a) gemäß § 7 Abs. 1, 4, 5 und 6 EStG
    b) gemäß § 7 Abs. 2 EStG
18
Q

Gemeinwertansatz i.R.d. § 23 UmwStG

A

§ 23 Abs. 4 UmwStG

  • Keine Anrechnung der Besitzzeiten
  • Keine Übernahme der steuerfreien Rücklagen

bei EINZELRECHTSNACHFOLGE: übernommene Wirtschaftsgüter GELTEN als ANGESCHAFFT
bei GESAMTRECHTSNACHFOLGE: entsprechende Geltung der ZWISCHENWERTANSÄTZE

19
Q

Weitere Rechtsfolgen der Einbringung gemäß § 20 UmwStG

A

§ 20 Abs. 9 UmwStG: VERLUSTABZUG
Zins- und EBITDA-Vortrag des EINBRINGENDEN gehen NICHT über

§ 23 Abs. 5 UmwStG: GEWERBEVERLUST
Gewerbeverlust nach § 10a GewStG des EINBRINGENDEN geht NICHT über

EINBRINGUNGSFOLGEGEWINN
Entsteht durch KONFUSION, d.h. Wegfallen nicht wertgleicher gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten
- Laufender Gewinn am steuerlichen Übertragungsstichtag
- Gewerbesteuerpflicht
- § 23 Abs. 6 UmwStG: Rücklage für Einbringungsfolgegewinn möglich

20
Q

Wertaufstockung (“Step-up”)

A

§ 23 Abs. 2 UmwStG

TBM
1. Antrag der übernehmenden Kapitalgesellschaft
2. Einbringender hat Steuer auf Einbringungsgewinn bezahlt
3. Bescheinigung des Finanzamts

Rechtsfolge
- Aufstockung in Höhe des Einbringungsgewinns
- Aufstockung nur bei Wirtschaftsgütern, die noch zum Betriebsvermögen gehören ODER zum gemeinen Wert übertragen worden sind
- Aufstockung im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung (keine Rückwirkung!)

21
Q

Verteilung der Wertaufstockung

A

WIRTSCHAFTSGUTSBEZOGEN
Aufteilungs-MAßSTAB ist das Verhältnis der stillen reserven

§ 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG: einkommensneutral, d.h. es erfolgt ein AUßERBILANZIELLE Korrektur in Höhe der Aufstockung

22
Q

Was unterliegt i.R.d. § 20 UmwStG NICHT der Gewerbesteuer?

A

Die Einbringung eines GESAMTEN
- Betriebs oder
- Mitunternehmeranteils

23
Q

Anteilstausch

A

§ 21 UmwStG

SONDERFALL der Einbringung

24
Q

Missbrauch beim Anteilstausch

A

§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG (Besteuerung der Anteilseigner)

Sperrfrist 7 Jahre

Gilt nur, wenn § 8b KStG nicht anwendbar ist , d.h. i.d.R. natürliche Personen

Ausgangslage:
- Sacheinlage (§ 20 UmwStG) oder Anteilstausch (§ 21 UmwStG)
- Unter dem gemeinen Wert eingebrachte Anteile
- Verkauf innerhalb der Sperrrfrist
- Rechtsfolge: Einbringungsgewinn II

HÖHE des Einbringungsgewinns
Gemeiner Wert des eingebrachten Anteils (Zeitpunkt: Einbringung)
- Wertansatz der erhaltenen Anteile (§ 21 Abs. 2 UmwStG)
- Veräußerungskosten
= Einbringungsgewinn II