VIA Flashcards
Erste Eisenbahnverbindungen in Europa
1835: Erste Eisenbahn auf dem europäischen Kontinent in Belgien
1835: Eröffnung der ersten Eisenbahn in Deutschland: Nürnberg – Fürth
1841: Eröffnung der Strecke Köln – Düren – Aachen
1843: Erste grenzüberschreitende Eisenbahnstrecke – Verlängerung der Strecke Köln – Düren – Aachen nach Belgien
Technische Entwicklung der Eisenbahn bis 1945
Teil 1
1879: Werner von Siemens stellt erste
gebrauchstaugliche Elektrolokomotive vor
1895: Bahnstrecke Meckenbeuren-Tettnang als erste elektrifizierte Vollbahn
Technische Entwicklung der Eisenbahn bis 1945
Teil 2
1904: Erste E-Lok im Regelbetrieb (Ammergaubahn)
1924: Berliner S-Bahn fährt elektrisch
Technische Entwicklung der Eisenbahn bis 1945
Teil 3
1925: Einheitsdampflokomotive
1928: Fernschnellzug Rheingold verkehrt von Rotterdam nach Luzern in 13,5 h → entspricht ca. 70 km/h
Chronik der Deutschen Eisenbahnen
1920 Gründung der Deutschen Reichsbahnen aus den Ländereisenbahnen als Staatsbahn
1924 Gründung der Deutschen-Reichsbahn- Gesellschaft als Aktiengesellschaft
1937 Deutsche Reichsbahn als Staatsbahn im 3. Reich
1945 Teilung in West- und Ost-Deutschland
und zwei Staatsbahnen
Gründung der DB Aktiengesellschaft
1990: Wiedervereinigung Deutschlands zur BRD
01.01.1994: Umwandlung der Bundesbahn und Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG mit einer strikten unternehmerischen Ausrichtung
Artikel 87e des Grundgesetzes:
„Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt.“
Bundesregierung zu Bundeseisenbahnen
„Leistungs- und wettbewerbsfähig können die Bundeseisenbahnen […] nur werden, wenn sie durch grundlegende Veränderungen ihrer Unternehmensstrukturen in den Stand versetzt werden, unternehmerisch zu handeln.“
Geschichte der Züge
1991: Einführung des Intercity Express (ICE), v = 250 km/h
2000: Inbetriebnahme des ICE 3, v = 300 km/h
2007: Geschwindigkeitsweltrekord TGV V-150, v = 574,8 km/h
2015: Geschwindigkeitsweltrekord Maglev, v = 603 km/h
Personen- und Güterverkehr
Personenverkehr: 13,4 Mio. P/d
Güterverkehr: 635.000 t/d
Mitarbeiter DB: 323.944
Engpassstellen
- Infrastrukturkapazität auf Hauptachsen im kritischen Bereich
- Gefahr:
- Rückgang der
Pünktlichkeit - Zunahme von
Trassenablehnungen
-> Nachhaltige Befriedigung der Mobilitätsnachfrage nur durch Neu- und Ausbauprojekte möglich
Verkehrsentwicklung
- Prognostiziertes Verkehrswachstum steigt in den nächsten Jahren stetig
- Neu- und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ist erforderlich, aber kostenintensiv
Stuttgart 21: ~ 8,2 Mrd. €
NBS Köln Rhein/Main ~ 6 Mrd. € NBS Karlsruhe – Basel ~ 7,1 Mrd. € Fehmarnbeltquerung ~ 2,2 Mrd. €
Historische Schienenformen
- Holzschiene
- Hölzerne Querschwelle
- Gusseiserner Schienenbelag, Reynolds (1767)
- Winkelschiene, Curr (1776)
Spurführung
Bild 43
- Spurkranz
- Schienenkopf
- Schienensteg
- Schienenfuß
- Querschwelle (Holz)
- Befestigungsmittel („Kleineisen“)
Spurkranz
Bild 44
Bild 44
Spurführung das Prinzip des Doppelkegels
Bild 53
Doppelkegel als Element der Spurführung
Charakteristische Merkmale der Eisenbahn
Spurführung durch Spurkränze und starr verbundene Radsätze mit Doppelkegel-Prinzip
+ Räumliche Entkopplung von Fahrwegeinstellung und Fahrzeuglenkung
+ Hohe Geschwindigkeiten bei gleichzeitig hoher Sicherheit möglich
– Aufwendige und teure Infrastruktur
Charakteristische Merkmale der Eisenbahn
Stahlräder auf Stahlschienen
Bild 55
+ Erheblich geringere Haftreibung als im Straßenverkehr
+ Bildung langer Züge ist möglich
+ Beförderung großer Lasten und Mengen unter geringem
Energieaufwand
– Sehr lange Bremswege
Sicherheit Zug
Todesrisiko:
Im Zug 56-mal geringer als im Auto
Verletzungsrisiko
Im Zug 133-mal geringer als im Auto
Grundgesetz Artikel 73
Bild 60
Grundgesetz
Artikel 87e
Bild 61
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 1
Bild 64
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 2
Bild 65
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 1
Bild 66
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 2
Bild 66
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 3
Bild 66
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 12
Bild 67
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
§1 Geltungsbereich
Bild 69
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
§2 Allgemeine Anforderungen
Bild 70
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Anerkannte Regeln der Technik
- Interne Konzernrichtlinien der DB (Ril)
- 301 Signalbuch = Eisenbahnsignalordnung (ESO)
- 408 Züge fahren und rangieren (Fahrdienstvorschrift) *…
- DIN-Normen
- VDI-Richtlinien
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Aufgaben
- definiert Begriffe für Bahnanlagen,
- gibt Grenzwerte und Baurichtlinien für den Oberbau an,
- stellt Anforderungen an die Eisenbahnfahrzeuge,
- regelt die Bau- und Betriebsweise von z.B. * Bahnsteigen,
- Bahnübergängen, * Signalen,
- Weichen, etc.,
- regelt den Eisenbahnbetrieb,
- regelt die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der
Bahnanlagen,
Möglichkeiten der Konfliktlösung (Belegungskonflikt)
- Parallel verschieben
- Biegen
- Haltezeit verlängern
- Alternativroute wählen
- Trassen abweisen
- Kombination
Fahrplan
vorausschauende Festlegung des Fahrtverlaufs der Züge
in zeitlicher und räumlicher Hinsicht
Wozu dienen Fahrpläne
Fahrpläne dienen im öffentlichen Verkehr als Informationsquelle für die Kunden über:
Fahrzeiten
Takte
Anschlüsse
Welche Aufgaben erfüllen Fahrpläne
Für die Eisenbahnunternehmen erfüllen Fahrpläne folgende Aufgaben
- sind eine Vereinigung der gewünschten Zeitlagen der Zugfahrten auf einer gemeinsamen Infrastruktur
- sie stellen den Soll-Betriebsablauf in der Disposition dar
- sie dienen als Ausgangsbasis für weitere Planungen
(Personaleinsatz-, Umlaufplanung etc.)
Mindestzugfolgezeit z
- Die Mindestzugfolgezeit z wird immer für 2 Züge bestimmt, welche zwischen zwei Überholungsbahnhöfen auf einem gemeinsamen Laufweg verkehren.
- Sperrzeiten liegen so eng wie möglich aneinander
- Ablesen immer am ersten gemeinsamen Abschnitt
- Beginn der Sperrzeitentreppe des ersten Zuges bis Beginn der Sperrzeitentreppe des 2. Zuges
Folgefall langsam - schnell
i.d.R letzter Abschnitt
schnell - langsam
erster Abschnitt
gleich schnelle Züge
Längster Abschnitt
Woraus setzt sich die Sperrzeit zusammen
- Fahrstraßenbildezeit * Sichtzeit
- Annäherungsfahrzeit * Fahrzeit
- Räumfahrzeit
- Fahrstraßenauflösezeit