Verwaltungsverfahren 3.1 : Anhörung Flashcards
In welchem Paragraph im SGB können wir etwas zur Anhörung nachlesen?
Im § 24 Abs. 1 SGB X
Falls wir in der Klausur eine mögliche Anhörung prüfen müssen; welche Tatbestandsmerkmale müssen wir gem. § 24 Abs. 1 SGB X nun prüfen?
- vor einem Verwaltungsakt
- Beteiligter
- VA greift in Rechte ein
Welchen Zweck erfüllt die Anhörung?
Sie soll Überraschungsentscheidungen für den Bürger vermeiden und ihm die Möglichkeit geben, auch etwas Einfluss auf den VA zu nehmen.
Was heißt “in Rechte eingreifen”?
Wenn der vorhandene Rechtskreis der Person eingeschränkt/ beeinträchtigt wird.
Mögliche andere Formulierung: Wenn die vorhandene positivere Rechtsposition einer Person gemindert/ beeinträchtigt wird.
Beispiel: wir haben eine Rente bewilligt und wollen diese dem Versicherten nun wieder wegnehmen
Angenommen, wir lehnen einen Arbeitsunfall/ eine Rente einer Person zum ersten mal ab. Müssen wir diese Person nun vor dem VA gem. § 24 Abs. 1 SGB X anhören?
Nein, da die Person vorher keine positivere Rechtsposition hatte. Folglich kann diese ja auch nicht vermindert werden.
Kann die Verwaltung innerhalb der Anhörungsfrist den Verwaltungsakt erlassen, wenn sich der Anzuhörende zu Beginn der Anhörungsfrist bereits einmalig zu dem anstehenden VA geäußert hat?
Es handelte sich um einen Anhörungsfehler.
- Verwaltung hält sich nicht an ihre selbst gesetzte Frist
- Beteiligter kann sich noch umentscheiden/ ergänzen
Welche zwei Fälle sollen wir kennen, in denen wir keine Anhörung gem. § 24 Abs. 1 SGB X durchführen müssen.
- bei Fristen, wenn diese sonst nicht eingehalten werden können
- bei Massenverwaltungsakten
Wie lange ist im Normalfall eine Anhörungsfrist?
14 + 3 Tage.