Mülheims 2012 Flashcards
Beteiligtenfähig i.S.d. SGB X sind?
natürliche Personen
Die Mitwirkungspflichen der §§60 ff. SGB I sind?
Obliegenheiten, die nicht zwangsweise durchgesetzt werden können.
§66 Abs.2 SGB I betrifft die?
Schadenminderungspflicht
Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist, erst dann wirksam, wenn er..?
ihm bekannt gegeben wird.
Was ist kein Verwaltungsakt?
zb: Eine Anörung gem. §24 SGB X
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist…
wirksam, solange er nicht aufgehoben wurde.
Verwaltungsvorschriften sind nicht
Unfallverhütungsvorschriften
Der konditionale Aufbau der Rechtsnorm besagt:
Wenn alle TBM’s erfüllt sind, greift eine Rechtsfolge.
Ein sog. Beleiher ist…
ein Privater, der aufgrund eines Gesetzes mit der Wahrung öffentlicher Angelegenheiten betraut ist.
Ein Beteiligter i.S.d. §12 Abs. 1 Nr.4, Abs. 2 Satz 1 SGB X kann man im Verfahren der Prüfung eines Arbeitsunfalls sein …
zB der Arbeitgeber des Versicherten