Fragenkatalog Heilbehandlung Flashcards
Fünf Rehaträger, die Leistungen zur med. Reha erbringen
gem. §6 SGB IX
1. ges. KK
2. ges. UV
3. ges. RV
4. Alterssicherung für Landwirte
5. öfftl. Jugendhilfe
Einschränkung der freien Ärztewahl durch GUV möglich?
Ja, §28 Abs.4 SGB VII, §34 Abs.1 SGB VII und §24 ÄV-> wenn die UV eine besondere Heilbehandlung durchführen will, zu der sie durch den Gesetzgeber ermächtigt wurde, dann dürfen dieses Verfahren nur dazu zugelassene Ärzte und stationäre Einrichtungen durchführen
Rechtliche Grundlage für Rechtzeitigkeit und Auswahlverfahren
§34 Abs.1 Satz 1 SGB VII->UV Träger muss alle Maßnahmen treffen, die für eine möglichst frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung nach dem Versicherungsfall sorgen
Wann ist eine Vorstellung beim D-Arzt erforderlich?
gem. §26 ÄV->wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt und voraussichtlich mehr als 1 Woche Behandlung bedarf.
Wann leitet ein D-Arzt besondere Heilbehandlung ein?
gem. §27 Abs.1 ÄV: wenn der D-Arzt unter Berücksichtung der Art und Schwere der Verletzung entschieden hat, dass eine besondere Heilbehandlung notwendig ist, Kriterien dafür in §11 Abs.3 ÄV
Welche Leistungserbringer brauchen eine Zulassung durch den DGUV Landesverband?
- D-Arzt gem. §24 Abs.1 ÄV
- VAV und SAV Einrichtungen gem. §37 Abs.1 ÄV
- Handchirurg gem. §37 Abs.3 ÄV
- EAP und BGSW Einrichtungen (incl. ABMR) gem. §34 Abs.8 SGB VII
Rechtsgrundlage Zulassungsverfahren für Ärzte und Einrichtungen durch die DGUV
§34 SGB VII
Beispiele Körperersatzstücke, orthop. Hilfsmittel und sonstige Hilfsmittel
Körperersatzstücke: Prothesen, Kunstaugen, Perücken
orthop. Hilfsmittel: orthop. Schuhe, Gehstützen, Korsetts
sonstige Hilfsmittel: Brille, Hörgeräte, Pflegebett, Blindenhund
Unterschied orthop. Hilfsmittel und sonstige Hilfsmittel
Orthop. Hilfsmittel sollen die beeinträchtigten Funktionen des menschlichen Stütz- und Bewegungsapparates unterstützen, sonstige Hilfsmittel sollen der Erleichterung und Überwindung der Folgen des Versicherungsfalles dienen.
Vorraussetzungen der DGUV bei der Zulassung von Ärzten (3 Stück)
Fachliche Befähigung, personelle und sachliche Ausstattung, zu übernehmende Pflichten
Mono- bzw. Standardtherapie
Erkrankung wird mit nur einem Therapieprinzip behandelt, z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie oder physikalische Therapie
Müssen immer alle drei Voraussetzungen des §32 Abs.2 SGB VII vorliegen (häusliche Krankenpflege)?
Nein, alle 3 können nach der VO zu leisten sein, Kombinationen der einzelnen sind auch möglich, nur die ausschließliche Verordnung von anschließender hauswirtschaftlicher Versorgung ist nicht möglich
Ablauf EAP Verordnungsverfahren
VO spätestens eine Woche vorher an UV-Träger, UV-Träger gibt innerhalb von 3 Tagen seine Kostenübernahmeerklärung ab (ohne wird die EAP nicht begonnen), VO gilt für 14 Tage, danach Kontrolluntersuchung, Folgeverordnung für weitere 14 Tage möglich, dann Prüfung nach Nutzen, Frage ob eine BGSW oder eine andere Maßnahme sinnvoller wäre
Wie und mit welchem Ziel ist die Heilbehandlung und med. Reha durch den UV-Träger zu erbringen?
§26 Abs.2 SGB VII: mit allen geeigneten Mitteln, möglichst frühzeitig
Ziel: Gesundheitsschaden beseitigen, Verschlimmerung verhüten, Folgen mildern, außerdem sind ergänzende Leistungen zu erbringen (gem. §26 Abs.2 Nr.4 SGB VII)
Benötigen Zahnärzte eine Bestellung durch die Landesverbände der DGUV?
Nein, gem. §28 SGB VII
Regelung von Fristen für Gutachten und Berichte
§49 ÄV
Wodurch zeichnen sich BG-Unfallkliniken aus?
- große, bedeutende unfallmed. Zentren
- eigene Einrichtungen zur Heilbehandlung und Reha, die als vorbildlich bekannt sind
- Traumazentren der Maximalversorgung
- Akut- und Rehamedizin unter einem Dach
- Betreuung vom Unfalltag bis zur Wiedereingliederung in Beruf und Leben in der Gemeinschaft
Unterschied KSR und BGSW
BGSW = Behandlung schwerer Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
bei der KSR auch Behandlung von Mehfachverletzungen Extremitäten und Rumpf, schweren Brandverletzungen, schweren Handverletzungen, auftretender Komplikationen, Gliedmaßenverlust zur prothetischen Versorgung