Fragenkatalog Heilbehandlung Flashcards

1
Q

Fünf Rehaträger, die Leistungen zur med. Reha erbringen

A

gem. §6 SGB IX
1. ges. KK
2. ges. UV
3. ges. RV
4. Alterssicherung für Landwirte
5. öfftl. Jugendhilfe

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2
Q

Einschränkung der freien Ärztewahl durch GUV möglich?

A

Ja, §28 Abs.4 SGB VII, §34 Abs.1 SGB VII und §24 ÄV-> wenn die UV eine besondere Heilbehandlung durchführen will, zu der sie durch den Gesetzgeber ermächtigt wurde, dann dürfen dieses Verfahren nur dazu zugelassene Ärzte und stationäre Einrichtungen durchführen

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3
Q

Rechtliche Grundlage für Rechtzeitigkeit und Auswahlverfahren

A

§34 Abs.1 Satz 1 SGB VII->UV Träger muss alle Maßnahmen treffen, die für eine möglichst frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung nach dem Versicherungsfall sorgen

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4
Q

Wann ist eine Vorstellung beim D-Arzt erforderlich?

A

gem. §26 ÄV->wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt und voraussichtlich mehr als 1 Woche Behandlung bedarf.

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5
Q

Wann leitet ein D-Arzt besondere Heilbehandlung ein?

A

gem. §27 Abs.1 ÄV: wenn der D-Arzt unter Berücksichtung der Art und Schwere der Verletzung entschieden hat, dass eine besondere Heilbehandlung notwendig ist, Kriterien dafür in §11 Abs.3 ÄV

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6
Q

Welche Leistungserbringer brauchen eine Zulassung durch den DGUV Landesverband?

A
  1. D-Arzt gem. §24 Abs.1 ÄV
  2. VAV und SAV Einrichtungen gem. §37 Abs.1 ÄV
  3. Handchirurg gem. §37 Abs.3 ÄV
  4. EAP und BGSW Einrichtungen (incl. ABMR) gem. §34 Abs.8 SGB VII
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7
Q

Rechtsgrundlage Zulassungsverfahren für Ärzte und Einrichtungen durch die DGUV

A

§34 SGB VII

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8
Q

Beispiele Körperersatzstücke, orthop. Hilfsmittel und sonstige Hilfsmittel

A

Körperersatzstücke: Prothesen, Kunstaugen, Perücken
orthop. Hilfsmittel: orthop. Schuhe, Gehstützen, Korsetts
sonstige Hilfsmittel: Brille, Hörgeräte, Pflegebett, Blindenhund

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9
Q

Unterschied orthop. Hilfsmittel und sonstige Hilfsmittel

A

Orthop. Hilfsmittel sollen die beeinträchtigten Funktionen des menschlichen Stütz- und Bewegungsapparates unterstützen, sonstige Hilfsmittel sollen der Erleichterung und Überwindung der Folgen des Versicherungsfalles dienen.

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10
Q

Vorraussetzungen der DGUV bei der Zulassung von Ärzten (3 Stück)

A

Fachliche Befähigung, personelle und sachliche Ausstattung, zu übernehmende Pflichten

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11
Q

Mono- bzw. Standardtherapie

A

Erkrankung wird mit nur einem Therapieprinzip behandelt, z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie oder physikalische Therapie

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12
Q

Müssen immer alle drei Voraussetzungen des §32 Abs.2 SGB VII vorliegen (häusliche Krankenpflege)?

A

Nein, alle 3 können nach der VO zu leisten sein, Kombinationen der einzelnen sind auch möglich, nur die ausschließliche Verordnung von anschließender hauswirtschaftlicher Versorgung ist nicht möglich

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13
Q

Ablauf EAP Verordnungsverfahren

A

VO spätestens eine Woche vorher an UV-Träger, UV-Träger gibt innerhalb von 3 Tagen seine Kostenübernahmeerklärung ab (ohne wird die EAP nicht begonnen), VO gilt für 14 Tage, danach Kontrolluntersuchung, Folgeverordnung für weitere 14 Tage möglich, dann Prüfung nach Nutzen, Frage ob eine BGSW oder eine andere Maßnahme sinnvoller wäre

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14
Q

Wie und mit welchem Ziel ist die Heilbehandlung und med. Reha durch den UV-Träger zu erbringen?

A

§26 Abs.2 SGB VII: mit allen geeigneten Mitteln, möglichst frühzeitig
Ziel: Gesundheitsschaden beseitigen, Verschlimmerung verhüten, Folgen mildern, außerdem sind ergänzende Leistungen zu erbringen (gem. §26 Abs.2 Nr.4 SGB VII)

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15
Q

Benötigen Zahnärzte eine Bestellung durch die Landesverbände der DGUV?

A

Nein, gem. §28 SGB VII

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16
Q

Regelung von Fristen für Gutachten und Berichte

A

§49 ÄV

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17
Q

Wodurch zeichnen sich BG-Unfallkliniken aus?

A
  1. große, bedeutende unfallmed. Zentren
  2. eigene Einrichtungen zur Heilbehandlung und Reha, die als vorbildlich bekannt sind
  3. Traumazentren der Maximalversorgung
  4. Akut- und Rehamedizin unter einem Dach
  5. Betreuung vom Unfalltag bis zur Wiedereingliederung in Beruf und Leben in der Gemeinschaft
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18
Q

Unterschied KSR und BGSW

A

BGSW = Behandlung schwerer Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
bei der KSR auch Behandlung von Mehfachverletzungen Extremitäten und Rumpf, schweren Brandverletzungen, schweren Handverletzungen, auftretender Komplikationen, Gliedmaßenverlust zur prothetischen Versorgung

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19
Q

offene Unterschenkelfraktur->was macht der D-Arzt?

A

Verletzung gem. Nr.6 VAV->D-Arzt überweist in ein VAV beteiligtes Krankenhaus und übernimmt ggf. die Erstversorgung (§9 ÄV)

20
Q

Vorrangige Leistung bei der Pflege?

A

§44 Abs.1 SGB VII: Pflegegeld

21
Q

Beispiele sonstige Leistungen gem. §39 Abs.1 Nr.2 SGB VII

A

Hilfe im Haushalt, nachgehende Betreuung. Erholungsaufenthalte für Schwerstverletzte, Hilfen und Gebrauchsgegenstände des alltäglichen Lebens

22
Q

KSR?

A

Komplexe stationäre Rehabilitation

23
Q

Rechtsgrundlage Belastungserprobung und Arbeitstherapie

A

§27 Abs.1 Nr.7 SGB VII i.V.m. §26 Abs.2 Nr.7 SGB IX und §28 SGB IX und §17 ÄV

24
Q

Wunsch Versicherter: Anderes als mit Festbetrag versehenes Arzneimittel

A

Er kann es haben, muss aber die Mehrkosten selber tragen (§29 Abs.1 Satz 3 SGB VII & §21 ÄV

25
Q

wichtigster Vertrag im Rahmen der Heilbehandlung

A

Ärztevertrag, Ermächtigung in §34 Abs.3 SGB VII

26
Q

Berichte im VAV und SAV

A

D-Berichte, Zwischenberichte

27
Q

Facharztbezeichnung D-Arzt

A

Orthopädie und Unfallchirurgie

28
Q

Zusatzbezeichnung für D-Arzt Tätigkeit an einer Klinik?

A

spezielle Unfallchirurgie

29
Q

Beispiele physikalische Therapie

A

Massage, Bäder, Elektrotherapie, Bestrahlung

30
Q

Welche Verletzungsbereiche behandeln BGSW Kliniken?

A

schwere Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates und des zentralen und peripheren Nervensystems

31
Q

Wie lange wird die BGSW verordnet

A

Für 14 Tage, danach Folgeverordnung bis max. 1 Monat

32
Q

Rechtsgrundlage Gewährung Psychotherapie

A

§27 Abs.1 Nr.7 SGB VII i.V.m. §26 Abs.2 Nr.5 SGB IX

33
Q

Wer darf BGSW verordnen?

A

D-Arzt und Handchirurg nach §37 Abs.3 ÄV

34
Q

MTT

A

Medizinische Trainingstherapie, im Rahmen der EAP und BGSW zur Widerherstellung und Funktionsverbesserung nach Verletzungen oder BK mit Störungen ganzer Funktionsketten

35
Q

Leistungsausschluss häusliche Krankenpflege

A

wenn im Haushalt des Versicherten jemand lebt, der die Pflege übernehmen kann (gem. §32 Abs.3 SGB VII)

36
Q

Wann leitet der D-Arzt besondere Heilbehandlung ein?

A

gem. §35 ÄV in Fällen der im Anhang 2 des ÄV aufgeführten Verletzungen, lein VAV

37
Q

Kleiderwäscheverschleiß und Rechtsgrundlage

A

Bestimmte Verletzungsfolgen bedingen eine Abnutzung der Kleidung, die je nach der Art und Höhe des Verschleißes erstattet werden muss (§31 Abs.2 SGB VII i.V.m. §7 Orthop. Versorgung & §15 BVO

38
Q

Voraussetzungen für die Zulassung zum D-Arzt

A
  1. fachliche Befähigung
  2. sachliche Ausstattung
  3. personelle Ausstattung
39
Q

Verordnung Krankengymnastik

A

§20 ÄV
max. 4 Wochen, danach Kontrolle beim verordnenden Arzt, danach ggf. neue Verordnung (Begründung des Arztes notwendig), ist danach kein Funktionsgewinn feststellbar muss über andere Maßnahmen nachgedacht werden

40
Q

Wann EAP? Behandlungsinhalte EAP?

A

besonders bei schweren Verletzungen, Behandlungselemente der physikalischen Therapie (Physio/KG, MTT, Elektrotherapie, Hydrotherapie, etc.)

41
Q

Genehmigung BGSW vom UV-Träger

A

UV entscheidet 24 Stunden nach Eingang der VO, Information geht an Arzt, Patienten und BGSW Klinik, wenn keine Antwort des UV-Trägers kommt gilt die BGSW als genehmigt

42
Q

Finanzierung BG-Kliniken

A

Investitionskosten durch Gemeinschaftsfonds der DGUV, Betriebskosten durch DRGs und Pflegesätze

43
Q

Ergänzende Leistungen

A

Haushaltshilfe, Fahrtkostenerstattung, Rehasport, Kraftfahrzeughilfe

44
Q

Unterscheidung Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege

A

Häusliche Krankenpflege: durch ausgebildetes Pflegepersonal, wenn KH Behandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder sie durch häusliche Krankenpflege vermieden, verkürzt werden kann und das Ziel der Behandlung nicht gefährdet, nur wenn keine im Haushalt lebende Person übernehmen kann
Haushaltshilfe: wenn Vorraussetzungen für häusliche Krankenpflege nicht vorliegen, besonders wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben verrichten kann, jeder der die Aufgaben ausführen kann kann Haushaltshilfe sein

45
Q

VAV-Verfahren?

A

Soll Unfallverletzte direkt nach dem Unfall zur stationären Behandlung in eines von der DGUV für das stationäre besondere Heilverfahren zugelassene Krankenhaus überführen, dort hat man eine besondere diagnostische, therapeutische und stationäre Ausstattung, Sicherstellung der Fachmedizinischen Behandlung nach dem Unfall

46
Q

Stationäre Heilverfahren in der UV

A
  1. DAV
  2. VAV
  3. SAV
  4. KRS
  5. BGSW