Verwaltungsrecht Flashcards
Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
Gegenstand des allg. Verwaltungsrecht: Vorschriften, Grundsätze und rechtsbegriffe, die für das gesamte Verwaltungsrecht gelten: regeln über das Verwaltungsrecht, den Verwaltungsakt usw.
Besondere Verwaltungsrecht: einzelne Gebieten, in denen die Verwaltung tätig wird: Polizei und Ordnungsrecht, Baurecht, Kommunalrecht
Begriff der Verwaltung
Öffentliche Verwaltung Geburt zur vollziehenden Gewalt (Exekutive). Setzt sich zusammen aus Regierung und Verwaltung. Staatleitende regierungstätigkeit ist keine Verwaltungstätigkeit
Gesetzgeberische und Rechtsprechungen Tätigkeiten sind keine verwaltungstätigkeiten
Verwaltungsorganisation
Unmittelbare: Staat handelt selbst durch eigene Behörden. Verwaltungsträger ist Bund oder Länder
Mittelbare: Staat überragt Ausübung an rechtsfähige Verwaltungseinheiten ( Bundesagentur für Arbeit, öffentliche Universitäten…)
Träger der Verwaltung
Juristische Personen des öR
- fiktive rechtsgebilde mit eigener rechtspersonlichkeit. Sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten und können klagen/ verklagt werden
Körperschaften: bestehen unabhängig vom wechsel ihrer Mitglieder- Bund, Länder, Gemeinden…
Anstalten: Personal- und Sachmitteln ausgestaltet me Organisation; keine Mitglieder nur Benutzer (Sparkasse, Studentenwerk)
Stiftungen: Vermögenswerte, die zweckgebundene zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen werden