Staatsorganisation Flashcards

1
Q

Allgemein Staatsorganisation

A

Das Grundgesetz beinhaltet regeln über Grundrecht und die Organisation des Staates - seine Struktur, Organe und Arbeitsweise.

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2
Q

Art. 20 GG Kern dt. Staatlichkeit

3 Staatsstrukturprinzipien

A

1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
2) alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So wird durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden gefällt und der Rechtssprechung ausgeübt.
3) die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und recht gebunden.

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3
Q

Artikel 1 Abs. 1 GG

A

Die Würde es Menschen ist unantastbar. Die zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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4
Q

Artikel 79 Abs. 3 GG

A

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

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5
Q

Artikel 23 GG

A

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik bei der Entwicklung der EU mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen verpflichtet ist und einen diesem Grundsätzen im wesentlichen vergleichbaren grundrechtsschutz gewährleistet.

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6
Q

Wie kommen sie zur Anwendung?

A
  • als materielle Schränke zur Verfassungsänderung
  • soweit speziellere regeln fehlen
  • bei der Auslegung des GG
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7
Q

Prinzipien im Einzelnen: Artikel 20 GG (1)

A

Republik: -verbot der Monarchie + Verpflichtung zum Gemeinwohls

Bundesstaatlichkeit:

  • Bund + Länder
  • Einheit: Länder wirken durch Bundesrat mit; homogentitätsgebot; Vorrang des bundesrechts

Vielfalt:

  • Verfassungsautonomie der Länder
  • eigene Verwaltung
  • Finanzausstattung

Gleicher Status der Länder, Bundestreue + Kooperation

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8
Q

Prinzipien im Einzelnen: Artikel 20 GG (2) Demokratie

A

Repräsentative Demokratie:

  • Legitimation der Staatsorgane vom Volkswillen abgeleitet
  • Wahlen: regelmäßig, frei und Gleichberechtigt
  • Bedeutung der kommunikationsgrundrechte
  • Mehrparteiensystem
  • Mehrheitsentscheidungen

Plebiszitäre Elemente:

  • Beispiele auf Landesebene
  • Abstimmung im GG bezüglich Länderneugliederung
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9
Q

Artikel 28 ABS. 1 GG:

A

Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundgesetzen des republikanischen, demokratischen und sozialen rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

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10
Q

Artikel 142 GG

A

Bestimmungen der Landesverfassungen (bleiben) auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.

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11
Q

Rechtsstaatlichkeit

1) allgemeines

A

Im Art. 20 GG nicht ausdrücklich erwähnt.
Def. : Staat dessen Ziel die Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit ist und dessen Machtausübung durch recht und Gesetz geregelt wird.

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12
Q

Rechtsstaatlichkeit

2) Gewaltenteilung

A
  • wichtigste Vorsorge gegen Machtmissbrauch
  • System gegenseitiger Kontrolle
  • BVerfG: die 3 Gewalten sind in ihren Kernbereichen zu schützen
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13
Q

Rechtsstaatlichkeit

3) formelle und materielle Rechtsstaatlichkeit

A

Formelle: betont die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung mit den Ausprägungen des Vorrangs und des Vorbehaltes des Gesetzes.

Materielle: als Gerechtigkeit erstrebender Staat erfasst über die formale Auffassung hinausgehend - Schutz der Grundrechte, Gewaltenteilung, verhaltnismassigkeitsprinzip und ruckwirkungsvervot

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14
Q

Radbruch‘sche Formel

A

Bei einem unerträglichen Widerspruch zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit setzt sich ausnahmsweise die Gerechtigkeit durch.

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15
Q

Rechtsstaatlichkeit

4) Bindung der Gesetzgebung an der verfassungsmäßige Ordnung

A
  • klare Entscheidungen gegen absolute Parlamentssouveränität
  • Vorrang der Verfassung: das GG steht im Rang der rechtsquelle über allen innerstaatlichen Rechtsnormen

Prinzip der verfassungskonformen Auslegung von Gesetzen

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16
Q

Rechtsstaatlichkeit

5) Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht

A
  • Gesetz
  • Recht: weitere rechtsquelle der Rechtsordnung + Gerechtigkeit (h.M)
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang des Gesetzes + Vorbehalt des Gesetzes
17
Q

Rechtsstaatlichkeit

6) bindung der Rechtsprechungen Gewalt an Gesetz und Recht

A
  • Richterrecht darf keine rechtsquelle sein
  • trotzdem: rechtsfortbildung
  • daher: Methoden der juristischen Auslegung/ Rationalität richterlicher Entscheidung
18
Q

Rechtsstaatlichkeit

7) Rechtssicherheit

A
  • Vertrauensschutz

- rückwirkungsverbot: echte Rückwirkung, unechte Rückwirkung

19
Q

Der Bundestag
I die politischen Parteien
A) allgemeines

A
  • keine Organe des BT
  • wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit
  • stellen eine Verbindung zwischen Staatsorganen und Volk her
20
Q

I politische Parteien

B) begriff

A

Sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft auf Bundes- oder Landesebene auf politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im BT oder einem Landtag mitwirken wollen.

  • Dauerhaftigkeit: keine Bürgerinitiative
  • Zielsetzung: im Parlament vertreten zu sein
  • regelmäßige Teilnahme an Wahlen
21
Q

I politische Parteien

C) Gründungsfreiheit

A
  • Parteien müssen nicht zugelassen werden

- gegründet als Vereine des bürgerlichen Rechts

22
Q

I politische Parteien

D) innere Ordnung

A
  • Parteien müssen die freiheitliche Grundordnung beachten

- über die verfassungswidrigkeit entscheidet das BVerfG

23
Q

I politischen Parteien

E) recht auf Gleichbehandlung

A

Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern

24
Q

I politische Parteien

F) Parteifinanzierung

A
  • eigenfinanzierung (Mitglieder+spenden)

- staatliche Finanzierung: proportional zum Wahlerfolg

25
Q

II Wahlen

Bundeswahlgesetz

A
  • nach parag. 1 BWG sind 598 Abgeordnete zu wählen
  • 299 mit 1. stimme in Einzelwahlkreisen gewählt
  • 299 über Landeslisten (2. stimme) gewählt
  • Überhangmandate / Ausgleichsmandate
  • 5% sperrklausel
26
Q

III Der Bundestag

Funktion

A
  • Gesetzgebung
  • Wahlen
  • Parlamentsbeschlüsse
  • Ausschüsse
  • Kontrollfunktionen
27
Q

III Bundestag

Organisation

A

Bundespräsident
Fraktionen: Zusammenschlüsse von Abgeordneten
Ausschüsse: in denen die meiste Arbeit erledigt wird

28
Q

III Bundestag

Abgeordnete

A
  • Vertreter des ganzen Volks
  • idemnität: ein Abgeordneter darf nicht wegen seiner Abstimmung oder einer Äußerung im Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder zur Verantwortung gezogen werden (Ausnahme: verleumderische Beleidigung)
  • immunität: strafrechtliche Verfolgung nur mit Genehmigung Genehmigung des BT
29
Q

Grundformen der repräsentativen Demokratie

A

1) parlamentarische Demokratie: Parlament wählt Regierungschef (Deutschland)
2) präsidial Demokratie: spitze der Exekutive wird ihrerseits vom Volk gewählt und hängt nur in geringerem Maße vom Parlament ab (USA)

30
Q

Volkssouveränität

A

Grundlegendes demokratisches Prinzip. Oberste Gewalt geht vom Volk aus. Art 20 II 1 GG