Versicherung Flashcards

1
Q

Versicherungsvertrag

A
  • Prämienzahlungspflicht des Versicherten
  • Pflicht der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Versicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen
Versicherungsgesellschaft und Versichertem.

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2
Q

Sachversicherung

A

Deckt Schaden der durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen, entstehen

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3
Q

Personenversicherung

A

Deckt Personen hinsichtlich Heilungskosten, Erwerbsausfall, Invalidität, Alter und Tod

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4
Q

Vermögensversicherung

A

Vermögensverlust z.B. Haftpflicht, Rechtschutz- und Betriebsunterbruchversicherung

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5
Q

Schaden/Summe

A

Schadenversicherung: Effektiver Schaden, höchstens aber wird die vereinbarte Versicherungssumme bezahlt
z.B. in der Haftpflicht, Sach- und Kaskoversicherung

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6
Q

Summenversicherung

A

Die vertraglich festgelegte Summe wird ausbezahlt z.B. bei Lebens-, Unfall-, oder Krankenversicherung

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7
Q

Öffentlich- rechtliche Versicherungen

A

AHV, SUVA, Kantonale Gebäudeversicherung

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8
Q

Einzelversicherung

A

Einzelne Person oder Sache

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9
Q

Pauschalversicherung

A

Sämtliche Gegenstände werden pauschal zusammengefasst z.B. Hausratversicherung

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10
Q

Kollektivversicherung

A

Mehrzahl von Personen oder Objekte die im gleichen Vertrag zusammengefasst sind:

Freiwillige -> Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Lebensversicherung
Obligatorische -> Krankengrundversicherung, AHV, SUVA, kantonale Gebäudeversicherung

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11
Q

Neuwert

A

Garantiert im Schadenfall Ersatz einer gleichwertigen Sache zum aktuellen Neuwert
ungeachtet der Altersentwertung vor allem bei Sachversicherungen

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12
Q

Zeitwert

A

Neupreis abzüglich Wertminderung infolge Abnützung oder Alter -> vor allem bei Haftpflichtfällen

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13
Q

Erstrisiko

A

Garantiert eine max. Entschädigungssumme pro Ereignis, ungeachtet des ursprünglichen
Neuwertes oder Zeitwerts -> Anwendung Sachversicherungen

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14
Q

Unterversicherung

A

Entschädigung wird entsprechend gekürzt

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15
Q

Bindefrist

A

14 Tage nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages

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16
Q

Deckungsumfang

A

Police und AGB s regeln den Vertragsinhalt. Versicherungsumfang muss klar formuliert sein, periodische Überprüfung.

17
Q

Kündigung

A

Spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf

18
Q

Ausserordentliche Kündigung

A
  • Prämienerhöhung: Frist bis zum Tag der Prämienfälligkeit
  • Handänderung: Rechte und Pflichten gehen auf den neuen HE über 30 Tage nach Handänderung Kündigungsmöglichkeit Versicherung: 14 Tage nach Kenntnis des neuen HE
  • Nach Schadenfall: 14 Tage nachdem der Versicherungsnehmer Kenntnis davon hat, dass der Versicherer die Schadenzahlung vorgenommen hat
19
Q

Verjährung

A

Versicherungsansprüche verjähren nach 2 Jahren

20
Q

Sachversicherung

A
  • Aufräumungskosten - Freilegung. Abfuhr. Ablagerungs- und Vernichtungskosten. Abbruch wertloser Gebäuderesten
  • Diebstahlversicherung - Schaden bei Einbruchdiebstahl
  • Glasbruchversicherung - Gläser (einzeln) oder sämtliche Verglasungen(Pauschalversicherung)
  • Gebaudewasserversicherung - Auspumpen und Trocknen des Kellers aufgrund Rückstau in Kanalisation, Leitungsbruch, Regen, Schnee, Schmelzwasser aus Dachrinnen oder Ablaufrohren. defekte Wasserleitungsanlagen etc. = Gebäudewasserversicherung (freiwillig aber empfehlenswert)
    ⇒ Versicherung übernimmt nur Suchen und freilegen und Wiederherstellung der Folgeschäden
    ° Nicht versichert sind:
    ° eindringendes Wasser durch offen gelassene Dachluken
    ° Bodensenkung, schlechter Baugrund
    ° Fehlerhafte Konstruktion
    ° Mangelhafter Gebäudeunterhalt
  • Hagelversicherung
  • Hausratversicherung - Gegenstände im Haus die nicht Gebäudebestandteil sind, sind durch Mieter abzuschliessen
  • Wertsachenversicherunq – infolge Diebstahl, Einbruch, Raub. Feuer, Wasser, Verlieren, Abhandenkommen
  • Betriebsunterbruch-Versicherung: Aufgrund Feuer-, Elementar-, Einbruch-, Wasser- oder Maschinenschaden
21
Q

Kantonale Gebäudeversicherunq (Sachversicherunq)

A

Obligatorisch in den meisten Kantonen

Deckung
Feuer- und Elementarschäden, Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosionen. Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch), abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge, Sturmwinde ober 75km/h

Gebäude sind zum Neuwert versichert, Gebäudeversicherungssumme und Prämie wird jährlich dem lndex der Baukosten angepasst.

Bei Renovationen oder Umbauten unbedingt anschliessend Versicherungssumme überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Prämien
Setzten sich aus Versicherungsprämie und Brandschutzabgabe zusammen. Basiert auf Gebäudeschätzung

22
Q

Erbebenversicherung

A

Alle Kantone, ausser Zürich, schliessen die direkten und indirekten Folgen eines
Erdbebens aufgrund der hohen Kosten aus. Es wurde ein schweizerischer Pool für Erdbebendeckung gegründet. Pool zahlt Entschädigung nur an seine Mitglieder. Selbstbehalt von 10% oder min. Fr 50 000 pro Eigentümer. Zürich hat eigene Deckung.

23
Q

Gebäudehaftpflichtversicherung

A
  • Deckt Risiken die von einem Gebäude ausgehen. Auch Nebengebäude, Abstellplätze,
  • Kinderspielplatz, Pool etc. sind mitinbegriffen.
  • Versicherungssumme mind. 5 Millionen
  • Nicht notwendig, weil durch Privathaftptlichtversicherung gedeckt, bei:
    ° Einfamilienhäuser wenn selbst bewohnt
    ° Mehrfamilienhäuser mit weniger als 3 Wohnungen und von HE selbst bewohnt, ohne Gewerberaum
    ° Ferienhaus wenn nicht vermietet