Versicherung Flashcards
Versicherungsvertrag
- Prämienzahlungspflicht des Versicherten
- Pflicht der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Versicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen
Versicherungsgesellschaft und Versichertem.
Sachversicherung
Deckt Schaden der durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen, entstehen
Personenversicherung
Deckt Personen hinsichtlich Heilungskosten, Erwerbsausfall, Invalidität, Alter und Tod
Vermögensversicherung
Vermögensverlust z.B. Haftpflicht, Rechtschutz- und Betriebsunterbruchversicherung
Schaden/Summe
Schadenversicherung: Effektiver Schaden, höchstens aber wird die vereinbarte Versicherungssumme bezahlt
z.B. in der Haftpflicht, Sach- und Kaskoversicherung
Summenversicherung
Die vertraglich festgelegte Summe wird ausbezahlt z.B. bei Lebens-, Unfall-, oder Krankenversicherung
Öffentlich- rechtliche Versicherungen
AHV, SUVA, Kantonale Gebäudeversicherung
Einzelversicherung
Einzelne Person oder Sache
Pauschalversicherung
Sämtliche Gegenstände werden pauschal zusammengefasst z.B. Hausratversicherung
Kollektivversicherung
Mehrzahl von Personen oder Objekte die im gleichen Vertrag zusammengefasst sind:
Freiwillige -> Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Lebensversicherung
Obligatorische -> Krankengrundversicherung, AHV, SUVA, kantonale Gebäudeversicherung
Neuwert
Garantiert im Schadenfall Ersatz einer gleichwertigen Sache zum aktuellen Neuwert
ungeachtet der Altersentwertung vor allem bei Sachversicherungen
Zeitwert
Neupreis abzüglich Wertminderung infolge Abnützung oder Alter -> vor allem bei Haftpflichtfällen
Erstrisiko
Garantiert eine max. Entschädigungssumme pro Ereignis, ungeachtet des ursprünglichen
Neuwertes oder Zeitwerts -> Anwendung Sachversicherungen
Unterversicherung
Entschädigung wird entsprechend gekürzt
Bindefrist
14 Tage nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages