Vermeidung unnötigen Leidens/ Wildfolge Flashcards

1
Q

Wie ist krankes oder krank geschossenes Wild zu handhaben?

A

Es ist unverzüglich zu erlegen.

Ausnahme:
Wenn Fangen und Versorgen möglich ist.
Bsp.: “angemähtes Kitz” versorgen und aufziehen

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2
Q

Was, wenn krankes Wild anwechselt?

A

krank geschossenes oder auf andere Weise verletztes (z.B: Autounfall) Wild ist sofort nachzusuchen und zu erlegen.

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3
Q

Was, wenn man ein krankes Stück Wild außerhalb der Jagdzeiten erlegt?
Mögliche Gründe: Vermeidung unnötigen Leidens/ Verhindern von Wildseuchenausbreitung

A

Abschuss muss innerhalb von 24 Stunden der UJB gemeldet werden.
Abschuss zählt ggf. auf den Abschussplan

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4
Q

Was, wenn ein krankes oder krank geschossenes Stück in einen anderen Jagdbezirk anwechselt?

A

Laut BJG:
Wenn schriftliche Wildfolgeregelung vorhanden ist, darf das kranke Stück erlegt werden.

Laut HJG:

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