Vermeidung unnötigen Leidens/ Wildfolge Flashcards
Wie ist krankes oder krank geschossenes Wild zu handhaben?
Es ist unverzüglich zu erlegen.
Ausnahme:
Wenn Fangen und Versorgen möglich ist.
Bsp.: “angemähtes Kitz” versorgen und aufziehen
Was, wenn krankes Wild anwechselt?
krank geschossenes oder auf andere Weise verletztes (z.B: Autounfall) Wild ist sofort nachzusuchen und zu erlegen.
Was, wenn man ein krankes Stück Wild außerhalb der Jagdzeiten erlegt?
Mögliche Gründe: Vermeidung unnötigen Leidens/ Verhindern von Wildseuchenausbreitung
Abschuss muss innerhalb von 24 Stunden der UJB gemeldet werden.
Abschuss zählt ggf. auf den Abschussplan
Was, wenn ein krankes oder krank geschossenes Stück in einen anderen Jagdbezirk anwechselt?
Laut BJG:
Wenn schriftliche Wildfolgeregelung vorhanden ist, darf das kranke Stück erlegt werden.
Laut HJG: