Jagdbezirke Flashcards
Was ist zur Entstehung von Eigenjagdbezirken nötig?
- 75ha zusammenhängendes Land
- Fläche muss forst-, land- und/oder fischereiwirtschaftlich nutzbar sein.
- muss einer “Person” oder Personenmehrheit gehören
+ natürliche Person
+ Bund/Land
+ Instanzen wie Stiftungen
Welchen Einfluss haben Landesgrenzen auf einen EJB?
- unterbrechen nicht den Zusammenhang der Fläche
- Jagdrecht des Landes mit dem größeren Anteil gilt
Wann kann die Mindestgröße unterschritten werden?
- wenn Fläche an Bundesgrenze angrenzt
- wenn Fläche vollkommen eingefriedet ist (für Wild keine Möglichkeit zu verlassen oder zu betreten)
- Jagdbedingungen können im Gegenzug eingeschränkt werden (z.B. keine Gesellschaftsjagd)
Wie viele Jagdpächter darf ein EJB haben?
Bis 150ha 2 Jagdpächter
pro weitere angebrochene 75ha ein weiterer Pächter
Dazu zählen auch Inhaber eines Jagderlaubnisscheins, der länger als 12 Monate gültig ist.
Was ist zur Entstehung eines Gemeinschaftsjagdbezirks nötig?
Flächen einer Gemeinde, die nicht zu einem EJB gehören und zusammen mindestens…
BJG: 150ha
HJG: 200ha
…ergeben, bilden einen GJB
- muss nicht Forst-, Land- oder fischereiwirtschaftlich nutzbar sein
- es zählen auch Flächen auf denen die Jagd ruht
Was, wenn eine Gemeinde nicht genügend Fläche für einen GJB hat?
Auf Antrag der Grundeigentümer können sich mehrere Gemeinden zusammenschließen.
- braucht auch 200ha
Wer ist für einen GJB zuständig?
Jagdgenossenschaft
- Vereinigung aller Grundbesitzer, deren Flächen zum GJB gehören
Können GJBs aufgeteilt werden?
Ja, wenn…
- jeder Teil mindestens 250ha groß ist
- die Aufteilung jagdlich vertretbar ist
- die Aufteilung zur Gestaltung des Geländes zweckmäßig ist
Unter welchen Umständen kann ein GJB zum Beispiel nicht aufgeteilt werden?
Wenn dadurch reine Feld- oder Waldjagden entstehen würden.
Wie viele Pächter darf ein GJB haben?
Bis 500ha 3 Pächter
Pro weitere angebrochene 150ha ein weiterer Pächter
Dazu zählen auch Inhaber einer Jagderlaubnis, die länger als 12 Monate andauert.
Inwiefern können Jagdbezirke gestaltet, beziehungsweise verändert werden?
“Abzweigen, Angliedern, Austauschen”
…wenn es aufgrund von Hegemaßnahmen oder der Jagdausübung erforderlich ist
z.B. wenn Wild regelmäßig über eine Grenze flüchtet.
Wer kann die Gestaltung eines Jagdbezirks beantragen oder anordnen?
Entweder auf Antrag Jagdausübungsberechtigte oder Anordnung der Unteren Jagdbehörde
Pächter müssen der Veränderung zustimmen.
Was passiert, wenn Flächen durch Bereiche wie Wasserläufe, Eisenbahnen oder Wege getrennt werden?
Sind die beiden Flächen weniger als 300m auseinander, bildet der trennende Bereich einen “Brückenkörper”. Der Bereich gilt folglich als ein Jagdbezirk.
Wie sieht es mit Gebieten aus, die zu keinem Jagdbezirk gehören oder eingefriedet sind?
Grundsätzlich ruht dort die Jagd.
Eingefriedete Bezirke können mit Erlaubnis der Jagdbehörde unter bestimmten Umständen bejagt werden.
Inwiefern ist die Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken möglich?
Beschränkte Jagdausübung (Fangen Töten Aneignen) durch Fangjagd auf…
Wildkaninchen und Beutegreifer:
Dachs, Fuchs, Marderhund, Wiesel, Waschbär, Mink, Steinmarder
ausschließlich “unversehrt lebend fangende” oder “sofort tötende” Fallen
(Fallengjagdlehrgang notwendig)