Verleumdung (Art. 174) Flashcards
1
Q
Welche Qualifikationsmerkmale sieht die Verleumdung vor?
4P
A
> Verleumdung als (Quasi-) Qualifikation der Üblen Nachrede.
- Qualifikationsmerkmal: Wissen um die Unwahrheit der Äusserung (Element des subjektiven Tatbestands).
- Die Äusserung muss also objektiv unwahr sein (obj. TB) und der Täter muss subjektiv wissen, dass die Äusserung unwahr ist (subj. TB).
- Eventualvorsatz genügt nicht und infolge des direkten Vorsatzes sind
Wahrheitsbeweis und Gutglaubensnachweis ausgeschlossen.
2
Q
Was bedeutet planmässiges Vorgehen?
3P
A
- Mögliche Kriterien: Zeitraum, Mehrzahl der Adressaten, Strategie zur Verbreitung.
> Gleichgültig, ob es tatsächlich gelungen ist, den Ruf einer Person zu schädigen; planmässiges Vorgehen als solches ist ausreichend.
> Rechtsfolge: Erhöhung der Strafrahmenuntergrenze auf 30 Tagessätze
Geldstrafe.
3
Q
Was geschieht bei einem Rückzug der Äusserung?
2P
A
Entspricht Art. 173 Ziff. 4.
> Rückzug muss aus Einsicht und Reue erfolgen.
> Jedoch nur Strafmilderung, keine Strafbefreiung (Unterschied zu Art. 173
Ziff. 4).