Üble Nachrede oder Verleumdung gegen Verstorbenen oder Verschollenerklärten (Art. 175) Flashcards
1
Q
Welche Tatbestände werden erfasst?
A
Erfasst werden nur die üble Nachrede und die Verleumdung; nicht aber dieBeschimpfung.
2
Q
Welches geschützte Rechtsgut wird zustäzlich geschützt?
A
Ehre des Verstorbenen an sich und Pietätsgefühl der Angehörigen.
3
Q
In welcher Zeitspanne muss die Tat geschehen?
A
30 Jahre; danach Straflosigkeit.