Üble Nachrede oder Verleumdung gegen Verstorbenen oder Verschollenerklärten (Art. 175) Flashcards

1
Q

Welche Tatbestände werden erfasst?

A

Erfasst werden nur die üble Nachrede und die Verleumdung; nicht aber dieBeschimpfung.

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2
Q

Welches geschützte Rechtsgut wird zustäzlich geschützt?

A

Ehre des Verstorbenen an sich und Pietätsgefühl der Angehörigen.

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3
Q

In welcher Zeitspanne muss die Tat geschehen?

A

30 Jahre; danach Straflosigkeit.

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