Üble Nachrede (Art. 173) Flashcards

1
Q

Was ist die Tathandlung?

A

> Tathandlung: Kundgabe
- Beschuldigen: Behauptung des unehrenhaften Verhaltens wird als eigene
Überzeugung hingestellt.

  • Verdächtigen: Äusserung als Vermutung oder als Frage.
  • Weiterverbreiten: rufschädigende Tatsachenbehauptungen, die von
    anderen aufgestellt worden sind.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

In welcher Form kann die Kundgabe erfolgen?

A

Mündlich, Schrift, Bild, Gebärde, andere Mittel (bspw. Fotomontage oder Film), vgl. Art. 176.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wer kann in den Adressatenkreis fallen?

A

Drittperson («bei einem anderen»)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was ist eine Tatsachenbehauptung?

5P

A
  • Tatsachen: Ereignisse od. Zustände, die äusserlich in Erscheinung treten und
    dadurch wahrnehmbar und dem Beweis zugänglich sind.

• BGE 101 IV 292 (Begehen einer strafbaren Handlung); BGE 137 IV 313
(Sympathien für das Nazi-Regime).

  • Nicht erfasst: Reine Werturteile (dann ev. Beschimpfung gemäss Art. 177).

• Kundgabe von Missachtung, die sich nicht auf bestimmte Tatsachen stützt, die
dem Beweis zugänglich wären («Luder», «Halunke», «Verräter», vgl. BGer-
Urteil 1B_368/2012 vom 13. Mai 2013 ).

  • Miterfasst: Gemischte Werturteile = Wertungen, die mit Bezug zu Tatsachen
    abgegeben werden.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Welche Anforderungen hat die Voraussetzung “Eignung zur Rufschädigung”?

A

Tatsachenbehauptung muss geeignet sein, den Ruf der betroffenen Person
zu schädigen, für den Fall, dass die Äusserung für wahr genommen wird (= abstraktes Gefährdungsdelikt).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?

4P

A

> Vorsatz:
- Ehrverletzender Charakter der Mitteilung, Eignung zur Rufschädigung.

  • Kenntnisnahme durch einen Dritten.

> Nicht erforderlich:
- Wissen um Unwahrheit der Äusserung.

  • Besondere Beleidigungsabsicht.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Welche zwei Entlastungsbeweise kann der Angeklagte vorbringen?

A

Wahrheitsbeweis und Gutglaubensbeweis

–> Rechtsfolge: Freispruch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was ist der Wahrheitsbeweis?

6P

A

> Rechtfertigungsgrund (bzw. negative Strafbarkeitsbedingung).

> Beweis des Täters, dass seine Äusserung der Wahrheit entspricht, kann sich
nur auf Tatsachen beziehen.

  • Bei gemischten Werturteilen: Die genannten Tatsachen müssen sich als wahr erweisen und die vorgenommene Wertung tragen (BGE 121 IV 76).

> Behauptete Tatsachen müssen bewiesen werden, auch wenn nur Vermutungen geäussert worden sind.

> Zum Beweis zugelassen sind auch Tatsachen, die dem Täter erst nach seiner
Äusserung bekannt wurden (Zeitpunkt des Entlastungsbeweises).

> Behauptung einer Straftat: Beweis für Richtigkeit kann grundsätzlich nur
durch entsprechende Verurteilung erbracht werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was ist der Gutglaubensbeweis?

A

> Schuldausschlussgrund (od. negative Strafbarkeitsbedingung)

> Beweis des Täters: Ernsthafte Gründe für den Glauben an die Wahrheit seiner
Äusserung.

> Tatsachen müssen dem Täter im Zeitpunkt der Äusserung bekannt gewesen sein.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Welche Sorgfalt muss der Täter beim Gutglaubensbeweis angewendet haben?

A

> Mass der erforderlichen Sorgfalt: Umstände des Einzelfalls und persönliche Verhältnisse des Täters.

  • Täter muss die ihm zumutbaren Schritte unternommen haben, um die Richtigkeit seiner Äusserungen zu überprüfen.
  • Grundsätzlich keine Sonderregeln für Medien
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Unter welchen zwei kumulativen Voraussetzungen ist der Täter nicht zum Gutglaubensbeweis zugelassen?

A
  • Kein öffentliches Interesse an der Äusserung und keine andere begründete
    Veranlassung für die Äusserung (müssen objektiv gegeben und subjektiv der Grund für die Äusserung sein).
  • Beleidigungsabsicht (Absicht, jemandem Übles vorzuwerfen):
    • Handlungsziel des Täters besteht v.a. darin, die angegriffene Person zu schmähen und/oder ihr Schaden zuzufügen.

• Vor allem bei Äusserung zum Privat- oder Familienleben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was geschieht bei einer Rücknahme der Aussage durch den Täter?

A

> Ehre des Beleidigten muss wieder hergestellt werden.

> Rückzug der Äusserung grundsätzlich in derselben Form und vor demselben
Personenkreis wie die ursprüngliche Äusserung.

> Rechtsfolge: Strafmilderung oder Strafbefreiung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly