Verfassungsorgane Flashcards
Legitimation Definition
Berechtigung, Vollmacht.
Legitimationskette
-
Wahlberechtigte Bevölkerung
Wählt - Volksvertreter im Bundestag
Wählen - Bundeskanzler
Schlägt vor - Fachminister
treffen Personalentscheidungen - Bundesministerien
üben Rechtsaufsicht aus - Verwaltungsunterbau
achtet und Schützt - Wahlberechtigte Bevölkerung
Partei Definition
Vereinigung von Bürgern, die auf politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Parlament mitwirken will.
Fraktion
Eine Vereinigung von mindestens 5% der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen.
Gruppe
Zussamenschluss mehrerer Abgeordneter, die im Bundestag mit mindestens drei Abgeordenten vertreten ist, insgesamt aber nicht mindestens 5% der tatsächlichen Zahl der Bundestagsmitglieder entsprechen.
Koalition
zeitlich begrenztes Bündnis von Parteien, um eine Mehrheit im Parlament zu erreichen und eine stabile Regierung zu ermöglichen.
Sind erforderlich um die absolute Mehrheit an mandaten im Parlament zu gewinnen, die zur Regierungsbildung nötig ist. Es gibt aber auch Mindeheitsregierungen, die sich auf Koalitionen stützen.
(Parlamentarische) Opposition
Alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten im Parlament, die nicht der Koalition angehören.
Die Fraktionen der parlamentarischen Opposition stellen sich als Minderheit gegen die Bundesregierung und die Fraktionen der Regierungsmehrheit. Ein Zusammenschluss dieser Fraktionen besteht im Gegensatz zur Koalition nicht.
Die politische Opposition spielt eine wichtige Rolle in der Demokratie, da sie die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnimmmt.
Beispiele für Koalitionen
- Jamaika
- Kiwi
- Ampel
- Kenia
- Deutschland
Redeparlament
Die meiste Arbeit findet in einem Plenum (= Voll Versammlung aller Abgeordneten) statt.
Bsp. Unterhaus in Groß Britannien.
Arbeitsparlament
Die meiste Arbeit findet durch ständige Ausschüsse statt.
Bsp. Amerikanisches Kongress
Bundestag Rede- / Arbeitsparlament
Misschung aus Beiden, mit großer Tendenz zum Arbeitsparlament.
Ständige Ausschüsse
- Bearbeitung verschiedener Themenfelder über die gesamte Zeit einer Legislationsperiode.
- Beratungskörper zur Vorbereitung der Plenarsitzungen.
- Vorbereitung der zu beschließenden Gesetze.
Bsp. Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss.
Untersuchungsausschüsse
- nicht ständig: Anlassbezogen
- Antrag durch mind. 25% aller Abgeordneten
- Ziel: Überprüfung möglicher Missstände in Regierung und Verwaltung.
- Möglichkeiten der Zeugen- und Sachverständigenbefragung.
- v.a. politisches Instrument der Opposition.
Bsp. “Abgasskandal”, Wirecard, Autobahnmaut.
Von wem werden BVerfG Richter gewählt?
50% Bundestag
50% Bundesrat
Werden dann vom Bundespräsidenten ernannt.
Wenn wählt die Wahlberechtigte Bevölkerung?
- Bundestag
- Länderparlamente
Funktionen des Bundestages
-
Wahlfunktion
Bundestag wählt: Bundeskanzler, Bundespräsident (als Teil der Bundesversammlung) und Richter am BVerfG (zur Hälfte). -
Kontrollfunktion
Kontrolle der Regierung. -
Artikulations bzw. Öffentlichkeitsfunktion
Informationssaustausch zwischen Parlament und Bürger durch z.B. Massenmedien oder Pressekonferenzen. -
Gesetzesgebungsfunktion
Hauptaufgabe des Bundestages - Verabschieden / Beschließen von Gesetzen, Gesetzesinitiativrecht (darf Gesetze vorschlagen), hat der Bundestag auch. -
Verabschiedung des Bundeshaushaltes
Festlegen der Einnahmen und Ausgaben des Bundes.
Instrumente der Kontrolle (Parlamentarische Kontrollrechte)
- Kleine & Große Anfragen
- Fragestunden und Aktuelle Stunden
- Schriftliche Fragen und Regierungsbefragungen
- Untersuchungsausschüsse
- Enquette-Kommissionen
- Budgetrecht
- Kontrolle der Bundeswehr
- Konstruktives Misstrauensvotum
Funktionen der parlamentarischen Kontrollrechte
- Informationsgewinnung
- Kontrolle der Regierung
- Alternationen für Wählerschaft aufzeigen
- Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes durch öffentliche Debatten