Verfassungsorgane Flashcards

1
Q

Legitimation Definition

A

Berechtigung, Vollmacht.

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2
Q

Legitimationskette

A
  1. Wahlberechtigte Bevölkerung
    Wählt
  2. Volksvertreter im Bundestag
    Wählen
  3. Bundeskanzler
    Schlägt vor
  4. Fachminister
    treffen Personalentscheidungen
  5. Bundesministerien
    üben Rechtsaufsicht aus
  6. Verwaltungsunterbau
    achtet und Schützt
  7. Wahlberechtigte Bevölkerung
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3
Q

Partei Definition

A

Vereinigung von Bürgern, die auf politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Parlament mitwirken will.

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4
Q

Fraktion

A

Eine Vereinigung von mindestens 5% der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen.

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5
Q

Gruppe

A

Zussamenschluss mehrerer Abgeordneter, die im Bundestag mit mindestens drei Abgeordenten vertreten ist, insgesamt aber nicht mindestens 5% der tatsächlichen Zahl der Bundestagsmitglieder entsprechen.

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6
Q

Koalition

A

zeitlich begrenztes Bündnis von Parteien, um eine Mehrheit im Parlament zu erreichen und eine stabile Regierung zu ermöglichen.

Sind erforderlich um die absolute Mehrheit an mandaten im Parlament zu gewinnen, die zur Regierungsbildung nötig ist. Es gibt aber auch Mindeheitsregierungen, die sich auf Koalitionen stützen.

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7
Q

(Parlamentarische) Opposition

A

Alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten im Parlament, die nicht der Koalition angehören.

Die Fraktionen der parlamentarischen Opposition stellen sich als Minderheit gegen die Bundesregierung und die Fraktionen der Regierungsmehrheit. Ein Zusammenschluss dieser Fraktionen besteht im Gegensatz zur Koalition nicht.

Die politische Opposition spielt eine wichtige Rolle in der Demokratie, da sie die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnimmmt.

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8
Q

Beispiele für Koalitionen

A
  1. Jamaika
  2. Kiwi
  3. Ampel
  4. Kenia
  5. Deutschland
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9
Q

Redeparlament

A

Die meiste Arbeit findet in einem Plenum (= Voll Versammlung aller Abgeordneten) statt.

Bsp. Unterhaus in Groß Britannien.

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10
Q

Arbeitsparlament

A

Die meiste Arbeit findet durch ständige Ausschüsse statt.

Bsp. Amerikanisches Kongress

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11
Q

Bundestag Rede- / Arbeitsparlament

A

Misschung aus Beiden, mit großer Tendenz zum Arbeitsparlament.

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12
Q

Ständige Ausschüsse

A
  1. Bearbeitung verschiedener Themenfelder über die gesamte Zeit einer Legislationsperiode.
  2. Beratungskörper zur Vorbereitung der Plenarsitzungen.
  3. Vorbereitung der zu beschließenden Gesetze.

Bsp. Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss.

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13
Q

Untersuchungsausschüsse

A
  1. nicht ständig: Anlassbezogen
  2. Antrag durch mind. 25% aller Abgeordneten
  3. Ziel: Überprüfung möglicher Missstände in Regierung und Verwaltung.
  4. Möglichkeiten der Zeugen- und Sachverständigenbefragung.
  5. v.a. politisches Instrument der Opposition.

Bsp. “Abgasskandal”, Wirecard, Autobahnmaut.

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14
Q

Von wem werden BVerfG Richter gewählt?

A

50% Bundestag
50% Bundesrat

Werden dann vom Bundespräsidenten ernannt.

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15
Q

Wenn wählt die Wahlberechtigte Bevölkerung?

A
  1. Bundestag
  2. Länderparlamente
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16
Q

Funktionen des Bundestages

A
  1. Wahlfunktion
    Bundestag wählt: Bundeskanzler, Bundespräsident (als Teil der Bundesversammlung) und Richter am BVerfG (zur Hälfte).
  2. Kontrollfunktion
    Kontrolle der Regierung.
  3. Artikulations bzw. Öffentlichkeitsfunktion
    Informationssaustausch zwischen Parlament und Bürger durch z.B. Massenmedien oder Pressekonferenzen.
  4. Gesetzesgebungsfunktion
    Hauptaufgabe des Bundestages - Verabschieden / Beschließen von Gesetzen, Gesetzesinitiativrecht (darf Gesetze vorschlagen), hat der Bundestag auch.
  5. Verabschiedung des Bundeshaushaltes
    Festlegen der Einnahmen und Ausgaben des Bundes.
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17
Q

Instrumente der Kontrolle (Parlamentarische Kontrollrechte)

A
  1. Kleine & Große Anfragen
  2. Fragestunden und Aktuelle Stunden
  3. Schriftliche Fragen und Regierungsbefragungen
  4. Untersuchungsausschüsse
  5. Enquette-Kommissionen
  6. Budgetrecht
  7. Kontrolle der Bundeswehr
  8. Konstruktives Misstrauensvotum
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18
Q

Funktionen der parlamentarischen Kontrollrechte

A
  1. Informationsgewinnung
  2. Kontrolle der Regierung
  3. Alternationen für Wählerschaft aufzeigen
  4. Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes durch öffentliche Debatten
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19
Q

Kleine / Große Anfrage

A

Kleine

Antrag: Schriftlich, durch 5% der Abgeordneten oder Fraktion.

Antwort: Schriftlich durch die Bundesregierung.

Große

Antrag: Schriftlich, durch 5% der Abgeordneten oder Fraktion.

Antwort: Schriftlich durch die Bundesregierung und als Debatte im Bundestag.

20
Q

Fragestunde / Aktuelle Stunde

A

Fragestunde

Antrag: Durch einzelne Abgeordenete.

Antwort: Mündlich durch die BUndesregierung im Plenarsaal.

Aktuelle Stunde

Antrag: Durch 5% der Abgeordenten oder Fraktion oder Ältestenrat.

Antwort: Mündlich durch die Bundesregierung im PLenarsaal.

21
Q

Konstruktives Misstrauensvotum

Art. 67 GG

A

Ablauf

  • Schriftlicher Antrag von mind. 25% der Mitglieder des Bundestages oder von Fraktion mit ensprechender Stärke.
  • Neuer, namentlich bekannter Kandidat
  • 48 Stunden Pause
  • absolute Mehrheit wählt -> neuer Kanzler
  • keine Absolute Mehrheit -> gescheitert

Ziele
1. Wahl eines neuen BK
2. Abwahl durch Neuwahl
3. Verhinderung des Machtvakums

22
Q

Vertrauensfrage

Art. 68 GG

A

Ablauf

  • Kanzler stellt Vertrauensfrage
  • Wenn Bundestag, “Ja!” -> Fortsetzung der Amtszeit des Kanzlers
  • Wenn Bundestag, “Nein!”:

-> Bitte des BK an BP um Auflösung des Bundestages
-> Wenn BP zustimmt: Auflösung BT und Neuwahlen

-> Minderheitenregierung

-> Rücktritt BK

Ziel
Stabilisierung der eigenen Machtbasis des BK.

23
Q

Rechten der Abgeordenten - Diäten

A

Abgeordneten haben Anspruch auf Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit gewährleisten sollen. Sie haben auch das Recht auf freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel.

24
Q

Rechten der Abgeordenten - Zeugnisverweigerungsrecht

A

Abgeordente haben das Recht über Personen, die Ihnen Tatsachen anvertraut haben oder über die Tatsachen selbst, Zeugnis zu verweigern.

25
Q

Rechten der Abgeordenten - Indemnität

A

Abgeordnete dürfen wegen Abstimmungen oder Aüßerungen, die sie im Bundestag oder einem Ausschuss betätigt haben, weder gerichtlich noch dienstlich verfolgt oder sonst zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

26
Q

Rechten der Abgeordenten - Parlamentarische Immunität

A

Abgeordenete dürfen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des BUndestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden. Es sei den sie werden bei Tat Begehung oder am folgenden Tage festgenommen.

27
Q

Rechten der Abgeordenten - Freies Mandat

A

Abgeordente des Bundestages vertreten das ganze Volk, sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

28
Q

Rechten der Abgeordneten

A
  1. Diäten
  2. Zeugnisverweigerungsrecht
  3. Indemnität
  4. Parlamentarische Immunität
  5. Freies Mandat
29
Q

Freies Mandat

A
  1. MdB sind Vertretes des ganzen Volkes.
  2. keine Bindung an Weisungen und Aufträge der Wähler oder Partei.
  3. Gewissensentscheidung
30
Q

Fraktionsdisziplin / -zwang

A
  1. freiwillige Unterordnung unter Mehrheitsbeschlüsse der Fraktion
    -> Ziel: Zeigen von Geschlossenheit, um Handlungsfähigkeit darzustellen
  2. Fraktionszwang: Gegensatz vom freien Mandat
31
Q

Aufgaben & Befugnisse Bundesregierung

A
  1. Ausführende Gewalt
    -> Bundesregierung obliegt die Ausführung der Bundesgesetze, erlass von bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften, Einsatz der BPol und die Befehlsgewalt über die Bundeswehr.
  2. Gesetzgebung
    -> Bundesregierung kann Gesetzesvorlagen beim Bundestag erbringen, den Vermittlungsbeschuss einberufen und eigene Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen (Bsp. StVO).
  3. Auswahl der Bundesrichter
    -> Justizminister entscheidet mit dem Richterwahlausschuss über die Berugung der Richter an die fünf obersten Bundesgerichtshöfe.
  4. Politische Führung & Gestaltung
    -> Bundesreigerung obliegt die Staatsführung. Sie besitzt einen weiten Führungs- und Gestaltungsrahmen, um die Lebensverhältnisse der Bürger durch die Innen-, Außen-, Finanzpolitik etc. zu regeln. Die Bundesregierung besitzt große personelle und materielle Möglichkeiten, die so der parlamentarischen Opposition und den anderen Bundesorganen fehlen.
32
Q

Bestimmungen zur Bundesregierung im GG

A
  1. Richtinienkompetenz
    -> Der BK bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
  2. Ressortprinzip
    -> Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
  3. Kollegialprinzip
    -> Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministerien, entscheidet die Bundesregierung (Bsp. Gesetzesvorschlag an Bundestag).
  4. Konstruktives Misstrauensvotum
    -> Bundestag kann dem BK das MIsstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner MItglieder einen Nachfolger wählt.
  5. Vertrauensfrage
    -> Findet die Vertrauensfrage nicht die Mehrheit der MdB, kann der BP auf Vorschlag des BK binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen.
33
Q

Zusammensetzung Bundesrat

A
  1. Der Bundesrat wird durch 16 Länderregierungen vertreten.
  2. Die Stimmenverteilung richtet sich nach Einwohnerzahl.
  3. Jedes Bundesland hat mind. 3 Stimmen;
    -> ab 2 Mio: 4
    -> ab 6 Mio: 5
    -> >7 Mio: 6
  4. Die Stimmen eines Landes werden einheitlich abgegeben.
34
Q

Aufgaben des Bundesrates

A

Art. 50 GG - Mitwirkung
1. an der Gesetzgebung des Bundes
2. an der Verwaltung des Bundes

  • Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
  • Einrichten bundeseigener Mittel- und Unterbehörden (BPOL, BKA)
  • Feststellen des Verteidigungsfalles
  1. in den Angelegenheiten der EU
  • Übertragung Hoheitsrechte an EU
  • Änderung EU-Verträge oder -Regelungen, die eine Grundgesetzveränderung zur Folge haben.

Art. 94 - Wahl der Hälfte der Richter des BVerfG.

35
Q

Zusammensetzung Bundesregierung

A

Die BR besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern = Kabinett.

36
Q

Bedeutung des Bundesrates im politischen System der BRD

A

Durch den Bundesrat werden die Interessen der Bundesländer auf landesebene vertreten und somit bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt. Somit erfolgt ein Interessensausgleich zwischen Bund und Ländern.

37
Q

Bundesratspräsideum

A

Präsident - Dr. Peter Tschentscher (SPD), Hamburg

1. Vizepräsident - Bado Ramelow (Linke), Thüringen

2. Vizepräsidentin - Manuela Schwesig (SPD) Mecklenburg Vorpommern

38
Q

Bestellung Bundesratpräsident

A
  1. Jährliche Wahl 01. November eines Ministerpräsidenten durch Bundesrat nach festgelegter Reihenfolge.
    1. Vizep. = Präsident Vorjahr
    1. Vizep. = Präsident Folgejahr
39
Q

Aufgaben Bundesratspräsidenten

A
  1. Repräsentation vor allem Einberufung und Leitung Bundesratssitzungen.
  2. Vertretung des Bundespräsidenten bei Abwesenheiten oder Ausscheiden vor Ende der Amtszeit (Horst Köhler 2010, Christian Wulff 2012).
40
Q

Aufgaben Bundespräsident

A
  1. Völkerrechtliche Vertretung
  2. Repräsentation / Staatspflege
  3. Ernennung / Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren.
  4. Begnadigungsrecht
  5. Ernennnung Bundeskanzler und Entlassung, Ernennung / Entlassung Bundesminister
  6. Unterzeichnung von Gesetzen
41
Q

Einschränkung der Macht des Bundespräsidenten

A
  1. Neutralitätsgebot
  2. Gegenzeichnung von Anordnungen des Bundespräsidenten durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister
  3. Überprüfung des Brundespräsidenten durch BVerfG
42
Q

Funktionen von Wahlen

A
  1. Legitimation
  2. Kontrolle
  3. Partizipation
  4. Integration
43
Q

Legitimation

A
  • Legitimation des politischen Systems
  • Legitimation der Regierung
  • Legitimation der Parteien als Vertreter der Wähler
44
Q

Kontrolle

A
  • Schaffung einer wirksamen Opposition zur Kontrolle der Regierung
  • Möglichkeit der Herbeiführung eines Regierungswechsels durch die Schaffung neuer Mehrheiten
45
Q

Partizipation

A
  • Beteiligung der Bürger bei politischen Sach- / Personalentscheidungen
  • Übertragen des Vertrauens der Wähler an ihre gewählten Vertreter
  • Ermöglichung einer Regierungsbildung
  • Abbildung der Meinungen und Interessen der Wähler durch das Wahlergebnis
46
Q

Integration

A
  • Verbindung von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten
  • Förderung des Parteienwettbewerbs
  • Thematisierung bestimmter politischer Auseinandersetzungen
  • Veranlassung der Parteien, ihre Auffassung zu politischen Fragen zu verdeutlichen
47
Q

Wahl Grundsätze

A
  1. Unmittelbar

Die Wähler wählen die Abgeordneten selbst. Es gibt keine Zwischeninstanz.

  1. Frei

Die Wähler können ihre Stimme ohne staatlichen Druck und ohne Angst von Nachteilen abgeben.

  1. Allgemein

Die Wahlberechtigten dürfen wählen. Keine Gruppe ist ausgeschlossen.

  1. Gleich

Alle Wähler haben gleich viele Stimmen mit gleichem Gewicht.

  1. Geheim

Die Wähler können ihre Stimme unbeobachtet abgeben.