Grundlagen Flashcards
Freheitlich Demokratische Grundordnung
Der Begriff FDGO verbindet die beiden obersten Grundwerte der BRD:
- Freiheit - Selbstbestimmungsrecht des Menschen
- Demokratie - Selbstbestimmungsrecht des Volkes
Säulen der FDGO
- Würde des Menschen Art. 1 (1) GG
- Demokratieprinzip Art. 20 (2, 3) GG
- Rechtsstaatprinzip Art. 20 (3) GG
Grundgesetz Datum
- Mai 1949
Drei-Elemente-Staat
- Staatsvolk
- Staatsgebiet
- Staatsgewalt
Staatsvolk
Gesamtheit aller Staatsangehörigen
Staatsgebiet
geografisch begrenzter Teil der Erde, der einem Volk als ständiger Lebensraum dient und in dem der Staat seine Herrschaft ausübt (Hoheitsgebiet).
Staatsgewalt
auf eigenem Recht beruhende Herrschaftsmacht über Staatsgebiet- und volk (nach innen und außen). Gewaltmonopol zur Durchsetzung der Rechtsordnung.
Aufgaben des Staates
Die Aufgaben des Staates:
- Sorge für ein sicheres nud möglichst reibungsloses Zusammenleben der Bürger:innen.
- Förderung des Gemeinwohls.
- Schutz vor drohenden Gefahren von außen und innen.
erfordern
eine rechtliche Ordnung:
- Erlass von Gesetzen, die das Zusammenleben von Bürger:innen regeln und das Gemeinwohl fördern.
- Einrichtung von Behörden, die die Gesetze in die Praxis umsetzen und deren Einhaltung überwachen.
- Schaffung von Gerichten, die die Rechtsordnung wahren und Streitigkeiten schlichten.
Staatliche Organisationsformen
- Einheitsstaat
- Bundesstaat
- Staatenbund
- Staatenverbund
Einheitsstaat
- Verbindung: unkündbar
- Machtverteilung: Staatsgebilde ist in unselbstständige Regionen aufgeteilt (= Zentralmacht), diese Teilgebiete sind nur ausführende Organe der Zentralmacht.
- Staatlichkeit: Der Gesamtstaat besitzt die volle zentralisierte Staatshoheit (= Zentralstaat).
Bsp. Türkei, Russland, Israel.
Bundesstaat
- Verbindung: unkündbar
- Machtverteilung: Aufteilung der Macht zwischen Gesamtstaat und Bundesländern, Gesamtstaat besitzt Souveränität - Bundesländer sind teilsouverän.
- Staatlichkeit: Der Bund sowie jedes Bundesland besitzen Staatlichkeit (= Gliedstaat).
Bsp. Deutschland, USA.
Staatenbund
- Jeder Einzelstaat behält seine volle Staatshoheit (Gesetze, Währung etc.)
- Ein jederzeit kündbares Zweckbündnis - kein neuer Staat - verfolgt ein (politisches) Ziel.
- Der Staatenbund ist nur ausführendes Organ von einstimmigen Beschlüssen.
Bsp. Nato, UN.
Staatenverbund
- Begriff von BVerfG für die EU geprägt.
- Midgliedsstaaten der EU bilden keinen neuen Staat.
- Mitgliedsstaaten übertragen zahlreiche Souveränitätsrechte and die Gemeinschaft.
Staatenbund -> Staatenverbund <- Bundesstaat
Bsp. Europäische Union.
Verfassung Aufbau / Aufgaben
Verfassung ist das ranghöchste Recht in Deutschland.
Aufbau:
1. organisatorischer Teil (Regelungen der staatlichen Organen und Institutionen)
2. Grundrechtsteil (definiert die Rechtsstellung der Bürger zum Staat)
Aufgaben:
- Bestimmungen der Organe und Institutionen des Staates.
- Regelung der Befugnisse der Staatsorgane.
- Verhinderung staatlicher Willkür.
- Legitimation des Staates.
- Regelung der Rechte der Bürger.
Verfassungsprinzipien
Art. 20 (1) GG - Bundesstaat, Republik, Demokratie, Sozialstaat.
Art. 20 (2) GG - Gewalteinteilung, Volkssouveränität.
Art. 20 (3) GG - Rechtsstaatprinzip.
Staatsform / Regierungsform
Staatsform
- äußere Aufbau eines Staates.
- Staatsoberhaupt als das zentrale Unterscheidungskriterium.
- Ausprägungnen: Monarchie, Republik.
Regierungsform
- innerer Aufbau eines Staates.
- Art und Weise der Regierungsführung als das zentrale Unterscheidungskriterium.
- Ausprägungen: Demokratie, Diktatur.
Staatsform Monarchie
- Alleinherrschaft
- eine Person als formaler Träger der Staatsgewalt.
- Legitimierung des Staatoberhaupts durch die Erbfolge oder eine Wahl durch priviligierte Personen.
Erbfolge: Erbmonarchie
Wahl: Wahlmonarchie