Grundlagen Flashcards

1
Q

Freheitlich Demokratische Grundordnung

A

Der Begriff FDGO verbindet die beiden obersten Grundwerte der BRD:

  1. Freiheit - Selbstbestimmungsrecht des Menschen
  2. Demokratie - Selbstbestimmungsrecht des Volkes
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2
Q

Säulen der FDGO

A
  1. Würde des Menschen Art. 1 (1) GG
  2. Demokratieprinzip Art. 20 (2, 3) GG
  3. Rechtsstaatprinzip Art. 20 (3) GG
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3
Q

Grundgesetz Datum

A
  1. Mai 1949
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4
Q

Drei-Elemente-Staat

A
  1. Staatsvolk
  2. Staatsgebiet
  3. Staatsgewalt
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5
Q

Staatsvolk

A

Gesamtheit aller Staatsangehörigen

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6
Q

Staatsgebiet

A

geografisch begrenzter Teil der Erde, der einem Volk als ständiger Lebensraum dient und in dem der Staat seine Herrschaft ausübt (Hoheitsgebiet).

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7
Q

Staatsgewalt

A

auf eigenem Recht beruhende Herrschaftsmacht über Staatsgebiet- und volk (nach innen und außen). Gewaltmonopol zur Durchsetzung der Rechtsordnung.

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8
Q

Aufgaben des Staates

A

Die Aufgaben des Staates:

  • Sorge für ein sicheres nud möglichst reibungsloses Zusammenleben der Bürger:innen.
  • Förderung des Gemeinwohls.
  • Schutz vor drohenden Gefahren von außen und innen.

erfordern

eine rechtliche Ordnung:

  • Erlass von Gesetzen, die das Zusammenleben von Bürger:innen regeln und das Gemeinwohl fördern.
  • Einrichtung von Behörden, die die Gesetze in die Praxis umsetzen und deren Einhaltung überwachen.
  • Schaffung von Gerichten, die die Rechtsordnung wahren und Streitigkeiten schlichten.
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9
Q

Staatliche Organisationsformen

A
  1. Einheitsstaat
  2. Bundesstaat
  3. Staatenbund
  4. Staatenverbund
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10
Q

Einheitsstaat

A
  • Verbindung: unkündbar
  • Machtverteilung: Staatsgebilde ist in unselbstständige Regionen aufgeteilt (= Zentralmacht), diese Teilgebiete sind nur ausführende Organe der Zentralmacht.
  • Staatlichkeit: Der Gesamtstaat besitzt die volle zentralisierte Staatshoheit (= Zentralstaat).

Bsp. Türkei, Russland, Israel.

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11
Q

Bundesstaat

A
  • Verbindung: unkündbar
  • Machtverteilung: Aufteilung der Macht zwischen Gesamtstaat und Bundesländern, Gesamtstaat besitzt Souveränität - Bundesländer sind teilsouverän.
  • Staatlichkeit: Der Bund sowie jedes Bundesland besitzen Staatlichkeit (= Gliedstaat).

Bsp. Deutschland, USA.

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12
Q

Staatenbund

A
  • Jeder Einzelstaat behält seine volle Staatshoheit (Gesetze, Währung etc.)
  • Ein jederzeit kündbares Zweckbündnis - kein neuer Staat - verfolgt ein (politisches) Ziel.
  • Der Staatenbund ist nur ausführendes Organ von einstimmigen Beschlüssen.

Bsp. Nato, UN.

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13
Q

Staatenverbund

A
  • Begriff von BVerfG für die EU geprägt.
  • Midgliedsstaaten der EU bilden keinen neuen Staat.
  • Mitgliedsstaaten übertragen zahlreiche Souveränitätsrechte and die Gemeinschaft.

Staatenbund -> Staatenverbund <- Bundesstaat

Bsp. Europäische Union.

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14
Q

Verfassung Aufbau / Aufgaben

A

Verfassung ist das ranghöchste Recht in Deutschland.

Aufbau:
1. organisatorischer Teil (Regelungen der staatlichen Organen und Institutionen)
2. Grundrechtsteil (definiert die Rechtsstellung der Bürger zum Staat)

Aufgaben:

  1. Bestimmungen der Organe und Institutionen des Staates.
  2. Regelung der Befugnisse der Staatsorgane.
  3. Verhinderung staatlicher Willkür.
  4. Legitimation des Staates.
  5. Regelung der Rechte der Bürger.
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15
Q

Verfassungsprinzipien

A

Art. 20 (1) GG - Bundesstaat, Republik, Demokratie, Sozialstaat.

Art. 20 (2) GG - Gewalteinteilung, Volkssouveränität.

Art. 20 (3) GG - Rechtsstaatprinzip.

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16
Q

Staatsform / Regierungsform

A

Staatsform

  • äußere Aufbau eines Staates.
  • Staatsoberhaupt als das zentrale Unterscheidungskriterium.
  • Ausprägungnen: Monarchie, Republik.

Regierungsform

  • innerer Aufbau eines Staates.
  • Art und Weise der Regierungsführung als das zentrale Unterscheidungskriterium.
  • Ausprägungen: Demokratie, Diktatur.
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17
Q

Staatsform Monarchie

A
  • Alleinherrschaft
  • eine Person als formaler Träger der Staatsgewalt.
  • Legitimierung des Staatoberhaupts durch die Erbfolge oder eine Wahl durch priviligierte Personen.

Erbfolge: Erbmonarchie
Wahl: Wahlmonarchie

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18
Q

Regierungsformen der Monarchie

A
  1. Absolute Monarchie
  2. Konstituionelle Monarchie
  3. Parlamentarische Monarchie
19
Q

Absolute Monarchie

A
  • alleinige Staatsgewalt beim Monarchen.
  • Gesetze wereden uneingeschränkt vom Monarchen erlassen.
  • Monarch untersteht dieses Gesetzen nicht.

Bsp. Brunei, Saudi Arabien, Swasiland.

20
Q

Konstitutionelle Monarchie

A
  • Staatsgewalt aufgeteilt ziwschen Monarchen und Regierung.
  • Verfassung regelt gesetzgeberische Zuständigkeit.
  • Monarch untersteht diesen Gesetzen.

Bsp. Marokko, Jordanien, Bahrain.

21
Q

Parlamentarische Monarchie

A
  • Staatsgewalt liegt beim Parlament, Monarch ist nur Repräsentant des Staates.
  • Gesetze werden vom Parlament erlassen.
  • Monarch untersteht diesen gesetzen.

Bsp. Schweden, Japan, Großbritannien.

22
Q

Republik

A

Eine Staatsform, in der das Staatsvolk die oberste Gewalt hat. Vom Staatsvolk geht alle Entscheidungsgewalt aus, seine gewählten Vertrer:innen bilden die Regierung und machen Gesetze.

Es gibt demokratische Republiken (Deutschland, Kanada, Republik Korea) und nichtdemokratische Republiken (Volksrepublik China, Syrien, Volksrepublik Korea), “Republik” ist somit ein bloßer Formalbegriff.

23
Q

Demokratie

A

Regierungsform Demokratie = Herrshcaft des Volkes

Demokratien zeichnen sich unter anderem durch Achtung der Menschenrechte, Gewalteinteilung, Unabhängigkeit der Gerichte, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus.

24
Q

Formen der Demokratie

A

präsidentielle Demokratie

  • Staatsoberhaupt ist gleichzeitig Regierungschef.
  • Regierungsmitglieder sind kein Teil des Parlaments.
  • Staatsoberhaupt und Parlament werden getrennt gewählt.
  • Parlament und Regierung getrennt.

Bsp. USA

parlamentarische Demokratie

  • Regierungschef ist nicht gleichzeitig Staatspberhaupt.
  • Die Regierung kann vom Parlament auch wieder abgewählt werden.
  • Nur das Parlament wird direkt vom Volk gewählt.
  • Parlament und Regierung haben eine enge Verbindung.

Bsp. Deutschland

25
Q

Mittelbare / represäntative / indirekte Demokratie

A

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Die Wahlberechtigte Bevölkerung wählt Vertreter des Volkes, sogenannte Repräsentanten:

  • für einen begrenzten Zeitraum
  • für die Ausübung staatlicher Macht
  • im Gesamtinteresse des Volkes (Mandatsträgerschaft).
26
Q

Unmittelbare / plebiszitäre / direkte Demokratie

A

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Jeder Staatsbürger ist durch direkte, unmittelbare Wahlen und Abstimmungen für die Ausübung der staatlichen Macht im Eigenen- bzw Gesamtinteresse verantwortlich.

Umsetzung der direkten Demokratie in der Realität findet durch die Verknüpfung von plebiszitären und repräsentativen Elementen statt (Wahl von Repräsentant:innen in Parlamente und Abstimmungen über wichtige Sachfragen durch plebiszitäre Akte wie Volksbegehren und Volksentscheide).

27
Q

Plebiszit

A

ist eine Abstimmung aller Wahlberechtigten Bürger, über eine Sachfrage und ist ein Oberbegriff für alle Formen von Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Referenden etc.

28
Q

Referendum

A

Abstimmung aller wahlberechtigten Büger über eine von der Regierung erarbeitete Vorlage.

29
Q

Volksbegehren

A

Einbringen einer eigenen Gesetzesvorlage / Beschluss des Parlaments durch Sammeln von Unterschriften.

30
Q

Volksentscheid

A

Beschluss des Gesetzes durch Volksabstimmung.

31
Q

5. Stationen vom Volksbegehren zum Volksentscheid

A
  1. Antrag auf Volksbegehren
  2. Überprüfung des Innenmisteriums ob rechtlich zulässig (ggf. Überprüfung durch Verfassungsgerichtshof)
  3. Innerhalb zwei Wochen müssen 10% der Stimmberechtigten bei den Kommunen in Unterschrift eintragen.
  4. Landtag wird gefragt (Vorlage bei Parlament)
  5. Zustimmung = Gesetz, Ablehnung oder eigene Gesetzesvorlage = Volksentscheid (Relative Mehrheit entscheidet).
32
Q

Plebiszit auf Bundesebene

A
  • plebiszitäre Akte nur auf Landesebene.
  • keine direkt-demokratichen Elemente auf Bundesebene -> BRD = repräsentative Demokratie.
  • Ausnahme Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen auf Bundesebene nur bei Neugliederung des Bundesgebietes oder im Fall einer neuen Verfassung vor.
33
Q

Pro / Kontra Direkte Demokratie

A

Pro

  • unmittelbare und aktive Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
  • höhere Akzeptanz von politischen Entscheidungen.
  • politische Bildung des Volkes erhöht -> politisches Bewusstsein stärken.

Kontra

  • Volksentscheide sind kompliziert und langwierig.
  • Überforderung der Bervölkerung über Sachfragen abzustimmen -> Komplexität der Sachfrage.
  • Beeinflussbarkeit des Bürgers durch Medien, Verbände und Parteien -> Manipulierbarkeit.
34
Q

Sozialstaatlichkeit

A

Ein Sozialstaat versucht, sine Bürger:innen durch ein System von Soziallleistungen in finanziellen Notsituationen vor dem Abgleiten in die Armut zu schützen.

Ein Sozialstaat setzt sich das Ziel menschenwürdiges Leben sicherzustellen, Armut zu bekämpfen, in Notlagen zu helfen, Chancengleicheit zu schaffen Pflege zu unterstützen etc.

35
Q

Bundesstaatlichkeit

A

Gliederung eines Staates in mehrere gleichberechtigte, in bestimmten politischen Bereichen selbstständige Bundesländer (= teilsouverän), die an der willensbildung des Bundes mitwirken.

36
Q

Zuständigkeiten bei der Gesetzgebung

A

Bundesebene:
1. Staatsangehörigkeit
2. Auswärtige Anlagen
3. Währung und Geldswesen
4. Verteidigung und Zivilschutz

Bundes- / Landesebene
1. Hochschulwesen
2. Strafrecht und Vollzug
3. Straßenverkehr
4. Gesundheitswesen

Landesebene
1. Schul- und Bildungswesen
2. Kommunalwesen
3. Kultur
4. Polizeiwesen

37
Q

Volkssouveränität

A

Volkssouveränität ist das grundlegend demokratische Prinzip! -> Volk ist oberster Träger der Staatsgewalt.

Wahlen - Volkssouveränität wird umgesetzt durch Wahlen von Volksvertretern / Repräsentanten (z.B. Bundestagswahl) vgl. -> mittelbar / indirekte / repräsentative Demokratie.

Abstimmungen - Volkssouveränität wird umgesetzt durch Abstimmungen (z.B. Volksbegehren) -> vgl. unmittelbare / direkte / plebiszitäre Demokratie.

Eine Abstimmung geht über eine Sachfrage.

38
Q

Staatsgewalt

A

Legislative - Gesetzgebende Gewalt (Bundestag, Bundesrat, Parlamente der Länder)

Exekutive - Ausführende oder Vollziehende Gewalt (Bundeskanzler, Bundesregierung, Länderregierungen, Polizei, Ämter)

Judikative - Rechtssprechendegewalt (BVerfG, Oberste Gerichtshöfe, Gerichte der Länder)

39
Q

Horizontale Gewalteinteilung

A

Die Aufteilung der gesamten Staatsgewalt in drei Teilgewalten, die voneinander inabhängig sind.

Jeder Teilgewalt sind voneinander unabhängige Organe zugeordnet.

Somit werden übermäßige Machtfülle und Machtmissbrauch verhindert und gegenseitige Kontrolle wird gewährleistet.

40
Q

Vertikale Gewalteinteilung

A

Die Aufteilung der Staatsgewalt zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dies ist eine Ergänzung der horizontalen Gewalteinteilung , um die Verhinderung von übermäßiger Machfülle und Machtmissbrauch zu verstärken.

41
Q

Zeitliche / Personelle Gewalteinteilung

A

Personelle Gewalteinteilung - Staatsgewalt soll von einer Person immer nur in einer Teilgewalt ausgeübt werden.

Zeitliche Gewalteinteilung - Staatsgewalt wird immer nur zeitlich begrenzt übertragen.

42
Q

Gewaltenverschränkung

A

Wenn in einem Staat 3 Gewalten zwar durch getrennte Organe ausgeübt werden (= Gewalteinteilung), es aber gegenseitige Einflussnahme und Überschneidung zwischen den Gewalten gibt.

43
Q

Funktionale / Personale Gewaltenverschränkung

A

Funktionale Gewaltenverschränkung - die gegemseitige Einflussnahme von Bundesorganen aufeinander z.B. durch Wahl, Kontrolle etc. -> Verfassungsorgane.

Personelle Gewaltenverschränkung - wenn eine Person Teil von mehr als nur einer Gewalt ist z.B. wenn ein Mitglied der Bundesregierung ein Bundestagsmandat innehat.

44
Q

Formeller / Materieller Rechtsstaat

A

Formell:
1. Staatsgewalt ist ausschließlich an Gesetz gebunden.
2. Gesetze sind an keine höherrangige Werteordnung gebunden (z.B. Menschenrechte).
3. Kein Schutz vor staatlicher Willkür.

Bsp. DDR, Drittes Reich.

Materiell:
1. Staatsgewalt ist an eine höherrangige Werteordnung gebunden.
2. Gesetze müssen dieser Werteordnung entsprechen.
3. Schutz vor staatlicher Willkür.

Bsp. BRD.

Spricht man im Zusammenhang mit dem Grundgesetz von einem Rechtsstaat, ist immer ein materieller Rectsstaat gemeint!