Verfahrensgrundsätze Flashcards
1
Q
Grundsatz des fairen Verfahrens (Fair Trial)
- > Herleitung
- > Aussage
A
- > Grundsatz wird abgeleitet aus Art. 1, 20III, 28, 103IGG sowie Art. 6IEMRK.
- > Optimierungsgebot, das verlangt, dass die verfassungsmäßigen Rechte des Beschuldigten im Verfahren bestmöglich zur Geltung kommen sollen und dass sie in Konfliktsituationen nicht einfach der Effizienz der Strafrechtspflege geopfert werden dürfen.
- > weiterer Aspekt ist das Prinzip der Waffengleichheit wonach den Verfahrensbeteiligten das gleiche Maß an effektiven Chancen zur Mitwirkung am Verfahren und zum Einfluss auf die Urteilsbildung eingeräumt werden soll
-> Ist Grundlage für die Fürsorgepflicht des Gerichts insbesondere ggü. dem unverteidigten Angeklagten.