Verfahrensgrundsätze Flashcards

1
Q

Grundsatz des fairen Verfahrens (Fair Trial)

  • > Herleitung
  • > Aussage
A
  • > Grundsatz wird abgeleitet aus Art. 1, 20III, 28, 103IGG sowie Art. 6IEMRK.
  • > Optimierungsgebot, das verlangt, dass die verfassungsmäßigen Rechte des Beschuldigten im Verfahren bestmöglich zur Geltung kommen sollen und dass sie in Konfliktsituationen nicht einfach der Effizienz der Strafrechtspflege geopfert werden dürfen.
  • > weiterer Aspekt ist das Prinzip der Waffengleichheit wonach den Verfahrensbeteiligten das gleiche Maß an effektiven Chancen zur Mitwirkung am Verfahren und zum Einfluss auf die Urteilsbildung eingeräumt werden soll

-> Ist Grundlage für die Fürsorgepflicht des Gerichts insbesondere ggü. dem unverteidigten Angeklagten.

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