Rechtsstellung des Verteidigers Flashcards
§ 137 StPO
Jeder Beschuldigte kann sich gem. § 137 in jeder Lage des Verfahrenseines Verteidigers bedienen.
Rechsstellung
nicht nur Interessenvertreter des Beschuldigten, sondern auch unabhängiges Organ der Rechtspflege. -> ist dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens verpflichtet.
Wichtige Rechte des Verteidigers
Freier und unüberwachter Verkehr mit dem Mandanten, § 148
Akteneinsicht, § 147
Zeugnisverweigerungsrecht § 53 I Nr. 2
Anwesenheitsrechte bei richterlichen Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten auch im Ermittlungsverfahren, § 186c I,II; nicht jedoch bei staatsanwaltlichen Zeugenvernehmungen sowie bei polizeilichen Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten (zur polizeilichen Vernehmung muss der Beschuldigte allerdings auch nicht erscheinen § 163aIII1). Besteht ein Anwesenheitsrecht so muss der Verteidiger vorab von der Vernehmung benachrichtigt werden § 168cV1.