Unternehmensteuerrecht Flashcards

1
Q

Unternehmerrisiko

A

Gesellschafter hat an Erfolg und Misserfolg der Gesellschaft teil, inkl. stillen Reserven

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2
Q

Unternehmerinitiative

A

Gesellschafter hat an unternehmerischen Entscheidungen teil, vor allem durch Geschäftsführungs-, Vertretungsbefugnisse und Stimmrechte

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3
Q

Sonderbetriebseinnahmen

A

Einnahmen, die ein Gesellschafter für Leistungen von der Gesellschaft erhält

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4
Q

Sonderbetriebsausgaben

A

Ausgaben, die einem Gesellschafter für Leistungen für die Gesellschaft entstehen oder die durch seinen Mitunternehmeranteil veranlasst sind

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5
Q

Sonderbetriebsvermögen

A

Wirtschaftsgüter des Gesellschafters, die der Gesellschaft oder seiner Beteiligung dienen

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6
Q

Realteilung

A

Verteilung des gesamten Betriebsvermögens einer Mitunternehmerschaft auf die bisherigen Mitunternehmer nach Beendigung des Betriebs

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7
Q

Klassisches System

A

Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter und bei der Gesellschaft besteuert

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8
Q

Freistellungssystem

A

Anteilseigner wird vollständig entlastet

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9
Q

Dividendenabzugssystem

A

Entlastung der Gewinne von Steuern auf Ebene der Gesellschaft

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10
Q

Anrechnungssystem

A

Von der Gesellschaft gezahlte Steuern werden dem Anteilseigner angerechnet

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11
Q

Unternehmer (GewSt)

A

Derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird

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12
Q

Hinzurechnung (GewSt)

A

Der ermittelte Gewinn wird im Rahmen der Gewerbesteuer um einen bestimmten Betrag erhöht

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13
Q

Unternehmensidentität (GewSt)

A

Das Unternehmen, das Verluste abziehen will, muss sich als sachliche, finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Fortsetzung darstellen

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14
Q

Unternehmeridentität (GewSt)

A

Unternehmer, der Verlust abziehen will, muss diesen in eigener Person erlitten haben

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15
Q

Äußerst geringfügige gewerbliche Anteile

A

Nettoumsatzerlöse aus gewerblicher Tätigkeit übersteigen nicht 3% oder 24.500€

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16
Q

Gewerblich geprägte Personengesellschaft, § 15 III Nr. 2

A

Ausschließlich Kapitalgesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter und zur Geschäftsführung befugt

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17
Q

Vermögensverwaltende Personengesellschaft

A

Tätigkeit ist Nutzung von Vermögenswerten durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz

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18
Q

Zebragesellschaft

A

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft halten einige Gesellschafter ihre Anteile im Betriebsvermögen

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19
Q

Sonderbilanz

A

Enthält Sonderbetriebsvermögen und Sondervergütungen eines Mitunternehmers

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20
Q

Zurechnung Sonderbetriebsvermögen

A

Das Wirtschaftsgut ist dem Gesellschafter zurechenbar, wenn er zivilrechtlich Eigentümer ist

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21
Q

Sonderbetriebsvermögen I

A

Wirtschaftsgüter dienen Personengesellschaft (notwendiges und gewillkürtes BV möglich)

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22
Q

Sonderbetriebsvermögen II

A

Wirtschaftsgüter dienen Beteiligung

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23
Q

Ergänzungsbilanzen

A

Sind immer dann zu bilden, wenn bei einem Gesellschafter Mehr- oder Weniger-Aufwand auftritt, der sich nicht im Kapitalanteil niederschlägt

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24
Q

Thesaurierung

A

Der Gewinn wird nicht ausgeschüttet, sondern verbleibt in der Gesellschaft

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25
Q

Geschäftsleitung, § 10 AO

A

Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

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26
Q

Sitz, § 11 AO

A

Der Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist

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27
Q

Betriebe gewerblicher Art

A

Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb LuF dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person herausheben

28
Q

Sachliche Steuerbefreiungen

A

Freistellung einzelner Einnahmezuflüsse

29
Q

Persönliche Steuerbefreiungen

A

Freistellungen bestimmter Körperschaften, entweder ganz oder partiell mit Teilbereich der wirtschaftlichen Tätigkeit

30
Q

Organträger

A

Gesellschaft, dem Ergebnis abgeführt wird

31
Q

Organgesellschaft

A

Gesellschaft, die Ergebnis abführt

32
Q

Ergebnisabführungsvertrag

A

Vertrag, aufgrund dessen es zur Abführung des wirtschaftlichen Ergebnisses kommt

33
Q

Finanziell eingegliedert

A

Organträger hat die Mehrheit der Stimmrechte (mittelbare Beteiligung wird hinzugerechnet)

34
Q

Tatsächliche Durchführung Abführungsvertrag

A

Der gesamte Gewinn wird tatsächlich abgeführt

35
Q

Streubesitzbeteiligung

A

Beteiligung umfasst weniger als 10%

36
Q

Veräußerungsgewinn, § 8b II

A

Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten (Buchwert) und Veräußerungskosten

37
Q

Offene Reserven

A

Altgewinne, die bereits versteuert wurden

38
Q

Verdeckte Gewinnausschüttung

A

Gewinnausschüttung, die aber im Verhältnis zu den Gesellschaftern nicht als solche gestaltet werden soll

39
Q

vGA (Definition Rspr.)

A

Vermögensminderung od. verhinderte Mehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf Gewinn auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer Ausschüttung steht und die beim Gesellschafter als Bezug nach § 20 I Nr. 1 S. 2 EStG geeignet wäre

40
Q

Vermögensminderung

A

Minderung eines Aktivpostens oder Erhöhung eines Passivpostens

41
Q

Eignung als Bezug nach § 20 I Nr. 1 S. 2 EStG

A

Vermögensvorteil muss Gesellschafter tatsächlich zugeflossen sein

42
Q

Fremdvergleich

A

Vergleich mit dem, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Verhältnis zu Personen, die nicht Gesellschafter sind, hingenommen hätte

43
Q

Interner Fremdvergleich

A

Vergleich mit Geschäften, die dieselbe Gesellschaft mit Dritten tätigt

44
Q

Externer Fremdvergleich

A

Vergleich mit Geschäften, die andere Gesellschaften mit Dritten tätigen

45
Q

Hypothetischer Fremdvergleich

A

Vergleich auf Basis mutmaßlicher Überlegungen eines ordentlichen Geschäftsleiters

46
Q

Beherrschung durch den Gesellschafter

A

Ein Gesellschafter hat die Mehrheit der Stimmrechte und kann die Beschlussfassung daher jederzeit in seinem Sinne lenken

47
Q

Totale vGA

A

Bei einem beherrschenden Gesellschafter werden Leistungen ohne vorherige, wirksame und klare Vereinbarung von der Gesellschaft erbracht; diese zählt vollumfänglich als vGA

48
Q

Fehlende Üblichkeit/Ernsthaftigkeit

A

Das Geschäft liegt so außerhalb des wirtschaftlichen Gebarens, dass es nicht als ernsthaft gewollt angesehen werden kann

49
Q

Verdeckte Einlage

A

Der Gesellschaft wird von einem Gesellschafter ein Vorteil zugewandt, den ein Dritter nicht gewährt hätte; wird nicht nach Regeln des Gesellschaftsrechts vorgenommen

50
Q

Werthaltigkeit einer Forderung

A

Der Betrag, den ein Dritter beim Forderungskauf bezahlt hätte

51
Q

Sonderausgabenähnliche Abzugstatbestände

A

Vorschriften, die Körpergesellschaften Abzüge erlauben, die systematisch bei den Sonderausgaben einzuordnen wären

52
Q

Gewerbeertrag (GewSt)

A

Gewinn inklusive Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen, soll Ertragskraft anzeigen

53
Q

Gewerbebetrieb (GewSt)

A

Das Vorhandensein eines Gewerbebetriebes beginnt und endet mit der Umfüllung aller TB-Merkmale eines GewBetriebes

54
Q

Stehender Gewerbebetrieb (GewSt)

A

Örtlich gebunden, nicht reisend

55
Q

Betreiben im Inland (GewSt)

A

Es ist eine Betriebsstätte erforderlich

56
Q

Gewinn (GewSt)

A

Das Ergebnis der Steuerbilanzen inkl. der Ergänzungs- und Sonderbilanzen bzw. das Ergebniss nach der Einnahmen-Überschussrechnung

57
Q

Fiktionales Anlagevermögen, § 8 GewStG

A

Vermögen, das Anlagevermögen des Unternehmers wäre, wenn es seinem Betrieb zuzurechnen wäre

58
Q

Steuermesszahl (GewSt)

A

Einheitlich 3,5%

59
Q

Verschmelzung (UmwSt)

A

Aus zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen wird eines

60
Q

Spaltung (UmwSt)

A

Ein rechtlich selbstständiges Unternehmen wird geteilt

61
Q

Abspaltung (UmwSt)

A

Ein Vermögensteil geht auf einen anderen Rechtsträger über; Gesellschafter erhalten Gesellschaftsrechte am übernehmenden Rechtsträger

62
Q

Ausgliederung (UmwSt)

A

Der übertragende Rechtsträger selbst erhält Gesellschaftsrechte am übernehmenden Unternehmen

63
Q

Aufspaltung (UmwSt)

A

Rechtsträger wird in zwei oder mehrere Rechtsträger aufgespalten und geht selbst unter, Gesellschafter erhalten Gesellschaftsrechte an neuen Rechtsträgern

64
Q

Vermögensübertragung (UmwSt)

A

Wie Verschmelzung, auf mind. einer Seite aber öffentl.-rechtliche Rechtsträger od Versicherungsgesellschaften

65
Q

Formwechsel

A

Rechtsträger erhält andere Rechtsform