Einkommensteuerrecht Flashcards
Aktiva (Bilanzen)
Vermögensverwendung
Passiva (Bilanzen)
Mittelherkunft
Umlaufvermögen
= Vermögen, das sich im Umlauf befindet, also solche Posten für den raschen Verbrauch
Anlagevermögen
= Vermögen, das im Unternehmen angelegt ist, dient der dauerhaften Nutzung im Unternehmen
Bilanzkontinuitätsprinzip
Ausgeübte Wahlrechte müssen beibehalten werden
Bilanzidentitätsprinzip
Anfangsbilanz des Jahres muss mit Abschlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen
Verursachungsprinzip
Aufwendungen und Erträge sind dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie verursacht wurden
Vorsichtsprinzip
Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen, als er ist
Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie gemacht wurden (Teil Vorsichtsprinzips)
Imparitätsprinzip
Risiken und Verluste sind schon zu berücksichtigen, wenn sie drohen (Teil Vorsichtsprinzip)
Stichtagsprinzip
Für die Bilanzierung ist auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag abzustellen
Wirtschaftsgut
Alle Sachen und Rechte im Sinne des Zivilrechts sowie sonstige vermögenswerte Vorteile, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die nach Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind und die einzeln oder im Betrieb übertragbar sind
Subjektive Zurechnung Wirtschaftsgut
Nur derjenige darf das Gut bilanzieren, dem das wirtschaftliche Eigentum zusteht
Betriebsvermögenszugehörigkeit
Alle zum Betrieb gehörende Wirtschaftsgüter, also notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen
Wirtschaftsgut dient dem Betrieb unmittelbar, ist objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Wirtschaftsgut ist objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern
Notwendiges Privatvermögen
Vermögen, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist
Gemischt genutztes Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgut wird sowohl privat als auch betrieblich genutzt, aber kann nur einheitlich bewertet werden
Verbindlichkeiten
Passive Wirtschaftsgüter, die Leistungspflichten gegenüber einem Dritten ausweisen, die am Stichtag gewiss sind
Rückstellungen
Passive Wirtschaftsgüter, die in der Höhe am Stichtag ungewisse Verbindlichkeiten ausweisen, aber deren Inanspruchnahme überwiegend wahrscheinlich ist
Stille Lasten
Verbindlichkeiten, die steuerrechtlich nicht passiviert werden dürfen (insb. bei Rückstellungen)
Rechnungsabgrenzungsposten
Keine Wirtschaftsgüter, sondern Korrekturposten, ordnen Einnahmen und Ausgaben dem Wirtschaftsjahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Dient der Neutralisierung von Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Dient der Neutralisierung von Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen
Bestimmte Zeit (RAP)
Zeitraum, der sich rechnerisch ermitteln lässt oder kalendermäßig bestimmt ist, nicht aber Zeit, die geschätzt werden muss
Anschaffungskosten
Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
Herstellungskosten
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands entstehen
Teilwert
Der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde
Gemeiner Wert
Verkehrswert
Entnahme
Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige für betriebsfremde Zwecke entnommen hat
Einlage
Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb aus seinem Privatvermögen zugeführt hat
Zufluss
Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
Abfluss
Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben
Werden aufgrund des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts nicht nur einmal, sondern in regelmäßigen Zeitabständen erzielt oder geleistet
Betriebseinnahmen
Alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind
Durchlaufende Posten
Einnahmen/Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden
Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind
Betriebliche Veranlassung
Objektiv Zusammenhang mit dem Betrieb und subjektiv zur Förderung des Berufs/Betriebs gemacht
Vorweggenommene Betriebsausgaben
Aufwendungen VOR Betriebseröffnung, die abziehbar sind, wenn ein hinreichender zeitlicher Zusammenhang anhand objektiver Kriterien ermittelt werden kann
Vergebliche Betriebsausgaben
Aufwendungen, die VOR Betriebseröffnung gemacht werden, zu der es dann aber nicht kommt; es muss klar erkennbare Beziehung zwischen Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart bestehen
Nachträgliche Betriebsausgaben
Aufwendungen NACH Betriebsbeendigung, bei denen die betriebliche Veranlassung trotz Beendigung besteht
Gemischte Aufwendungen
Aufwendungen lassen sich sowohl der Lebensführung als auch dem Betrieb zuordnen
Einnahmen
Alle Zugänge in Geld oder Güter in Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen
Werbungskosten
Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
Freibeträge
Gleitende oder feste Beträge, die abgezogen werden
Freigrenzen
Einkünfte werden erst ab einer bestimmten Höhe erfasst
Außergewöhnliche Belastungen
Zwangsläufige, existentiell notwendige private Aufwendungen, die das Maß des Üblichen überschreiten
Aufwendungen
Bewusste und gewollte Vermögensverwendungen
Keine anderweite Abzugsmöglichkeit
Aufwendungen dürfen keine Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sein
Belastung
Müssen zu einer Belastung in der Einkommens- oder Vermögenssphäre führen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Fehlende Marktgängigkeit
Gegenwert ist am Markt nicht verwertbar
Verlorener Aufwand
Aufgrund unabwendbarer Ereignisse treten Schäden an Hausrat oder Kleidung ein, für deren Ersatz Aufwendungen getätigt werden
Außergewöhnlichkeit der Aufwendung
Dem Steuerpflichtigen tätigt Aufwendungen, die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl Steuerpflichtiger ähnlicher Lebensverhältnisse
Zwangsläufigkeit der Aufwendung
Der Steuerpflichtige kann sich der Aufwendung aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen
Krankheitskosten
Immer zwangsläufig, da die Erforschung der Krankheitsursache nicht zumutbar ist
Gewerbliche Tätigkeit
Selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt; keine LuF oder priv. Vermögensverwaltung
Selbstständig
Trägt Unternehmerrisiko und entfaltet Unternehmerinititative
Nachhaltig
Auf Wiederholung angelegt
Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Güter werden am Markt erkennbar für Dritte gegen Entgelt angeboten, auf Güter- und Leistungsaustausch ausgerichtet
Gewinnerzielungsabsicht
Es reicht aus, dass Gewinnerzielung Nebenzweck ist
Sachliche Verflechtung
Es werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen an das Betriebsunternehmen verpachtet
Personelle Verflechtung
Beteiligungsverhältnisse sind in beiden Unternehmen identisch oder Personen, die am Besitzunternehmen die Mehrheit haben, haben auch in dem Betriebsunternehmen die Mehrheit
Betriebsaufgabe
Der Gewerbebetrieb wird aufgegeben
Betriebsunterbrechung
Der Gewerbebetrieb ruht zeitweilig
Selbstständige Tätigkeit
Selbstständige Tätigkeit, die nachhaltig und unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird
Ähnlicher Beruf
Alle typischen Merkmale eines Katalogberufs, also insb. eine Ausbildung unter Vermittlung theoretischer Kenntnisse und das Unterziehen einer Wissensprüfung
Land- und Forstwirtschaft
Selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr betrieben wird und die die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens und die Verwertung der dadurch selbst erzeugten Produkte zum Gegenstand hat
Primäre Einkünfte aus LuF
Alle Einkünfte, die unmittelbar aus einer wirtschaftlichen Betätigung iSd § 13 EStG hervorgehen
Sekundäre Einkünfte aus LuF
Einkünfte aus den Nebenbetrieben
Nichtselbstständige Arbeit
Das Beziehen von Arbeitslohn aus einem zumindest faktisch durchgeführten Dienstverhältnis, aus dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung schuldet, unter Leitung des Arbeitgebers steht oder weisungsabhängig eingebunden istVermietung und Verpachtung