Einkommensteuerrecht Flashcards
Aktiva (Bilanzen)
Vermögensverwendung
Passiva (Bilanzen)
Mittelherkunft
Umlaufvermögen
= Vermögen, das sich im Umlauf befindet, also solche Posten für den raschen Verbrauch
Anlagevermögen
= Vermögen, das im Unternehmen angelegt ist, dient der dauerhaften Nutzung im Unternehmen
Bilanzkontinuitätsprinzip
Ausgeübte Wahlrechte müssen beibehalten werden
Bilanzidentitätsprinzip
Anfangsbilanz des Jahres muss mit Abschlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen
Verursachungsprinzip
Aufwendungen und Erträge sind dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie verursacht wurden
Vorsichtsprinzip
Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen, als er ist
Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie gemacht wurden (Teil Vorsichtsprinzips)
Imparitätsprinzip
Risiken und Verluste sind schon zu berücksichtigen, wenn sie drohen (Teil Vorsichtsprinzip)
Stichtagsprinzip
Für die Bilanzierung ist auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag abzustellen
Wirtschaftsgut
Alle Sachen und Rechte im Sinne des Zivilrechts sowie sonstige vermögenswerte Vorteile, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die nach Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind und die einzeln oder im Betrieb übertragbar sind
Subjektive Zurechnung Wirtschaftsgut
Nur derjenige darf das Gut bilanzieren, dem das wirtschaftliche Eigentum zusteht
Betriebsvermögenszugehörigkeit
Alle zum Betrieb gehörende Wirtschaftsgüter, also notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen
Wirtschaftsgut dient dem Betrieb unmittelbar, ist objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Wirtschaftsgut ist objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern
Notwendiges Privatvermögen
Vermögen, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist
Gemischt genutztes Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgut wird sowohl privat als auch betrieblich genutzt, aber kann nur einheitlich bewertet werden
Verbindlichkeiten
Passive Wirtschaftsgüter, die Leistungspflichten gegenüber einem Dritten ausweisen, die am Stichtag gewiss sind
Rückstellungen
Passive Wirtschaftsgüter, die in der Höhe am Stichtag ungewisse Verbindlichkeiten ausweisen, aber deren Inanspruchnahme überwiegend wahrscheinlich ist
Stille Lasten
Verbindlichkeiten, die steuerrechtlich nicht passiviert werden dürfen (insb. bei Rückstellungen)
Rechnungsabgrenzungsposten
Keine Wirtschaftsgüter, sondern Korrekturposten, ordnen Einnahmen und Ausgaben dem Wirtschaftsjahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Dient der Neutralisierung von Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Dient der Neutralisierung von Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen
Bestimmte Zeit (RAP)
Zeitraum, der sich rechnerisch ermitteln lässt oder kalendermäßig bestimmt ist, nicht aber Zeit, die geschätzt werden muss
Anschaffungskosten
Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
Herstellungskosten
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands entstehen
Teilwert
Der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde