Einkommensteuerrecht Flashcards

1
Q

Aktiva (Bilanzen)

A

Vermögensverwendung

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2
Q

Passiva (Bilanzen)

A

Mittelherkunft

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3
Q

Umlaufvermögen

A

= Vermögen, das sich im Umlauf befindet, also solche Posten für den raschen Verbrauch

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4
Q

Anlagevermögen

A

= Vermögen, das im Unternehmen angelegt ist, dient der dauerhaften Nutzung im Unternehmen

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5
Q

Bilanzkontinuitätsprinzip

A

Ausgeübte Wahlrechte müssen beibehalten werden

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6
Q

Bilanzidentitätsprinzip

A

Anfangsbilanz des Jahres muss mit Abschlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen

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7
Q

Verursachungsprinzip

A

Aufwendungen und Erträge sind dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie verursacht wurden

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8
Q

Vorsichtsprinzip

A

Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen, als er ist

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9
Q

Realisationsprinzip

A

Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie gemacht wurden (Teil Vorsichtsprinzips)

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10
Q

Imparitätsprinzip

A

Risiken und Verluste sind schon zu berücksichtigen, wenn sie drohen (Teil Vorsichtsprinzip)

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11
Q

Stichtagsprinzip

A

Für die Bilanzierung ist auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag abzustellen

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12
Q

Wirtschaftsgut

A

Alle Sachen und Rechte im Sinne des Zivilrechts sowie sonstige vermögenswerte Vorteile, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die nach Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind und die einzeln oder im Betrieb übertragbar sind

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13
Q

Subjektive Zurechnung Wirtschaftsgut

A

Nur derjenige darf das Gut bilanzieren, dem das wirtschaftliche Eigentum zusteht

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14
Q

Betriebsvermögenszugehörigkeit

A

Alle zum Betrieb gehörende Wirtschaftsgüter, also notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen

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15
Q

Notwendiges Betriebsvermögen

A

Wirtschaftsgut dient dem Betrieb unmittelbar, ist objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt

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16
Q

Gewillkürtes Betriebsvermögen

A

Wirtschaftsgut ist objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern

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17
Q

Notwendiges Privatvermögen

A

Vermögen, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist

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18
Q

Gemischt genutztes Wirtschaftsgut

A

Wirtschaftsgut wird sowohl privat als auch betrieblich genutzt, aber kann nur einheitlich bewertet werden

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19
Q

Verbindlichkeiten

A

Passive Wirtschaftsgüter, die Leistungspflichten gegenüber einem Dritten ausweisen, die am Stichtag gewiss sind

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20
Q

Rückstellungen

A

Passive Wirtschaftsgüter, die in der Höhe am Stichtag ungewisse Verbindlichkeiten ausweisen, aber deren Inanspruchnahme überwiegend wahrscheinlich ist

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21
Q

Stille Lasten

A

Verbindlichkeiten, die steuerrechtlich nicht passiviert werden dürfen (insb. bei Rückstellungen)

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22
Q

Rechnungsabgrenzungsposten

A

Keine Wirtschaftsgüter, sondern Korrekturposten, ordnen Einnahmen und Ausgaben dem Wirtschaftsjahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören

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23
Q

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

A

Dient der Neutralisierung von Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen

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24
Q

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

A

Dient der Neutralisierung von Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen

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25
Q

Bestimmte Zeit (RAP)

A

Zeitraum, der sich rechnerisch ermitteln lässt oder kalendermäßig bestimmt ist, nicht aber Zeit, die geschätzt werden muss

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26
Q

Anschaffungskosten

A

Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen

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27
Q

Herstellungskosten

A

Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands entstehen

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28
Q

Teilwert

A

Der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde

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29
Q

Gemeiner Wert

A

Verkehrswert

30
Q

Entnahme

A

Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige für betriebsfremde Zwecke entnommen hat

31
Q

Einlage

A

Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb aus seinem Privatvermögen zugeführt hat

32
Q

Zufluss

A

Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

33
Q

Abfluss

A

Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

34
Q

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben

A

Werden aufgrund des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts nicht nur einmal, sondern in regelmäßigen Zeitabständen erzielt oder geleistet

35
Q

Betriebseinnahmen

A

Alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind

36
Q

Durchlaufende Posten

A

Einnahmen/Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden

37
Q

Betriebsausgaben

A

Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind

38
Q

Betriebliche Veranlassung

A

Objektiv Zusammenhang mit dem Betrieb und subjektiv zur Förderung des Berufs/Betriebs gemacht

39
Q

Vorweggenommene Betriebsausgaben

A

Aufwendungen VOR Betriebseröffnung, die abziehbar sind, wenn ein hinreichender zeitlicher Zusammenhang anhand objektiver Kriterien ermittelt werden kann

40
Q

Vergebliche Betriebsausgaben

A

Aufwendungen, die VOR Betriebseröffnung gemacht werden, zu der es dann aber nicht kommt; es muss klar erkennbare Beziehung zwischen Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart bestehen

41
Q

Nachträgliche Betriebsausgaben

A

Aufwendungen NACH Betriebsbeendigung, bei denen die betriebliche Veranlassung trotz Beendigung besteht

42
Q

Gemischte Aufwendungen

A

Aufwendungen lassen sich sowohl der Lebensführung als auch dem Betrieb zuordnen

43
Q

Einnahmen

A

Alle Zugänge in Geld oder Güter in Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen

44
Q

Werbungskosten

A

Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen

45
Q

Freibeträge

A

Gleitende oder feste Beträge, die abgezogen werden

46
Q

Freigrenzen

A

Einkünfte werden erst ab einer bestimmten Höhe erfasst

47
Q

Außergewöhnliche Belastungen

A

Zwangsläufige, existentiell notwendige private Aufwendungen, die das Maß des Üblichen überschreiten

48
Q

Aufwendungen

A

Bewusste und gewollte Vermögensverwendungen

49
Q

Keine anderweite Abzugsmöglichkeit

A

Aufwendungen dürfen keine Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sein

50
Q

Belastung

A

Müssen zu einer Belastung in der Einkommens- oder Vermögenssphäre führen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt

51
Q

Fehlende Marktgängigkeit

A

Gegenwert ist am Markt nicht verwertbar

52
Q

Verlorener Aufwand

A

Aufgrund unabwendbarer Ereignisse treten Schäden an Hausrat oder Kleidung ein, für deren Ersatz Aufwendungen getätigt werden

53
Q

Außergewöhnlichkeit der Aufwendung

A

Dem Steuerpflichtigen tätigt Aufwendungen, die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl Steuerpflichtiger ähnlicher Lebensverhältnisse

54
Q

Zwangsläufigkeit der Aufwendung

A

Der Steuerpflichtige kann sich der Aufwendung aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen

55
Q

Krankheitskosten

A

Immer zwangsläufig, da die Erforschung der Krankheitsursache nicht zumutbar ist

56
Q

Gewerbliche Tätigkeit

A

Selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt; keine LuF oder priv. Vermögensverwaltung

57
Q

Selbstständig

A

Trägt Unternehmerrisiko und entfaltet Unternehmerinititative

58
Q

Nachhaltig

A

Auf Wiederholung angelegt

59
Q

Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr

A

Güter werden am Markt erkennbar für Dritte gegen Entgelt angeboten, auf Güter- und Leistungsaustausch ausgerichtet

60
Q

Gewinnerzielungsabsicht

A

Es reicht aus, dass Gewinnerzielung Nebenzweck ist

61
Q

Sachliche Verflechtung

A

Es werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen an das Betriebsunternehmen verpachtet

62
Q

Personelle Verflechtung

A

Beteiligungsverhältnisse sind in beiden Unternehmen identisch oder Personen, die am Besitzunternehmen die Mehrheit haben, haben auch in dem Betriebsunternehmen die Mehrheit

63
Q

Betriebsaufgabe

A

Der Gewerbebetrieb wird aufgegeben

64
Q

Betriebsunterbrechung

A

Der Gewerbebetrieb ruht zeitweilig

65
Q

Selbstständige Tätigkeit

A

Selbstständige Tätigkeit, die nachhaltig und unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird

66
Q

Ähnlicher Beruf

A

Alle typischen Merkmale eines Katalogberufs, also insb. eine Ausbildung unter Vermittlung theoretischer Kenntnisse und das Unterziehen einer Wissensprüfung

67
Q

Land- und Forstwirtschaft

A

Selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr betrieben wird und die die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens und die Verwertung der dadurch selbst erzeugten Produkte zum Gegenstand hat

68
Q

Primäre Einkünfte aus LuF

A

Alle Einkünfte, die unmittelbar aus einer wirtschaftlichen Betätigung iSd § 13 EStG hervorgehen

69
Q

Sekundäre Einkünfte aus LuF

A

Einkünfte aus den Nebenbetrieben

70
Q

Nichtselbstständige Arbeit

A

Das Beziehen von Arbeitslohn aus einem zumindest faktisch durchgeführten Dienstverhältnis, aus dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung schuldet, unter Leitung des Arbeitgebers steht oder weisungsabhängig eingebunden istVermietung und Verpachtung