Internationales und Europäisches Steuerrecht Flashcards
Betriebstätte, § 12 AO
Jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Unternehmer eine eigene Verfügungsmacht hat
Betriebstätte, DBA
Feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird
Verrechnungspreise
Preise, die sich konzernangehörige Unternehmen für die erbrachten Lieferungen und Leistungen berechnen
Zwischengesellschaften
Gesellschaften, die ausschließlich passive Einkünfte im Ausland erzielen
Passive Einkünfte
Ausländische Gesellschaft leistet keinen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Wertschöpfung
Niedrigsteuerland
Die Ertragsteuerbelastung für Einkünfte beträgt weniger als 25%
Substantielle Geschäftstätigkeit (Nexus-Verhältnis)
Ausgaben für Forschung und Entwicklung für das überlassene Recht sind (anteilig) gerade im ausländischen Staat angefallen
Anrechnungsmethode
Im Ausland gezahlte Steuer wird auf die im Inland geschuldete Steuer angerechnet
Freistellungsmethode
Im Ausland erzielte Einkünfte werden im Inland nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen
Anrechnungshöchstbetrag
Durchschnittssteuersatz x ausländische Einkünfte
Durchschnittssteuersatz
Tarifliche Einkommensteuer/zu versteuerndes Einkommen
Treaty-Override
Innerstaatliche Normen, die ein DBA (tw) wieder außer Kraft setzen
Direktgeschäft
Grenzüberschreitender Leistungsaustausch ohne festen Stützpunkt im Abnehmerland
Negativer Qualifikationskonflikt
Mehrere Staaten kommen zu dem Ergebnis, dass ein Sachverhalt nicht ihrem Besteuerungsrecht unterliegt
Virtuelle Besteuerung
Ein Staat verzichtet bewusst auf sein Besteuerungsrecht