Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Flashcards
Inländer
Alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie juristische Personen, deren Geschäftsleitung oder Sitz im Inland liegt
Erwerb von Todes wegen, § 3 ErbStG
Neben den Erwerbstatbeständen des 5. Buches BGB alle sonstigen Erwerbsvorgänge und Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Tod einer Person anfallen
Schenkung unter Lebenden, § 7 ErbStG
Freigebige Zuwendung unter Lebenden, durch die der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird
Steuerpflichtiger Erwerb, § 10 I 1 ErbStG
Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist
Bereicherung (Erbfall)
Der Wert des gesamten Vermögensanfalls übersteigt die Nachlassverbindlichkeiten
Rückkaufswert (Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherung)
Der Betrag, den das Versicherungsunternehmen bei vorzeitiger Aufhebung zu erstatten hat
Zweckzuwendung
Zuwendungen, die mit einer Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind
Ausgangslohnsumme
Durchschnittslohnsumme der letzten fünf WJ vor Entstehung der Steuer
Verfügbares Vermögen, § 13c ErbStG
Hälfte des gemeinen Werts des Vermögens, das übergegangen ist plus das bei Entstehung der Steuer beim Erwerber bereits vorhandene Vermögen, das nicht begünstigt ist