Unterlassene Hilfeleistung , Garantenstellung , Schweigepflicht S.33-34 F1000 Flashcards
Echtes Unterlassungsdelikt
S33 F: 1000
Wenn eine Person zur Abwendung des Erfolgs ( also des Unglücks) verpflichtet ist.
Erfolgsabwendungspflicht = Garantenpflicht
individuelle Bewertung im Gericht
Wordurch ergibt sich die Garantenstellung ?
S33 F.1000
verschiedene Arten der Garantenpflicht :
Überwachungsgaranten : z.B. nach Verkehrsunfällen und Hütergaranten :Abwendung der Gefahren von anderen:z.B. Eltern , Polizei, Ärzte und Pflegenden
Warum gibt es Schweigepflicht
Für die Therapie ist es wichtig, dass dem Patienten und dem Behandlungsteam ein Vertrauensbasis entsteht. damit Pat sich gegenüber dem Team öffnet , muss er wissen , dass ,mit seinen Info respektvoll umgegangen wird-> Schweigepflicht
Welche Informationen fallen unter die Schweigepflicht
Krankheit, Diagnose, Therapie und Prognose , Name , Tatsache ,dass Pat überhaupt in Behandlung ist , Erstelllen von Patientenbildern ( ohne Einverständnis) zur Doku
Gibt die Schweigepflicht auch für die Gesundheitsinformation , die mir in privaten Umfeld erzählt werden ?
grundsätzlich nicht immer und überall eine Schweigepflicht. privates Berichten von Info -> keine Schweigepflicht.
Schweigepflicht nur Info in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit.
Kann ein Bruch der Schwegepflicht auch anders als durch Erzählen verursacht werden
Schweigepflichtbruch : Erzählungen , Dokumente, Bilder offenes Liegenlassen einer Patientenakte mit einer Gefahr der Einsicht durch dritte
Habe ich Schweigepflicht gegenüber Personal anderer Stationrn ?
35
Ja, Schweigepflicht gegenüber allen Personen , die nicht an der Behandlung des Pat. beteiligt sind. Auch gegegnüber Personal anderer Abteilungen Ausnahme: Verlegung -> Übergabe erfoderlich
Wann beginnt die Schweigepflicht
Sofort mit Beginn der Ausbildung , gilt nicht für Personal des Krankehauses, das nicht an der Therapie beteiligt ist. z.B. Personal der Pforte , Reinigungspersonal
Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber direkten Angehörigen des Pat.
S35 F1000
Ja, Schweigepflicht gegenüber allen anderen Pers. ( Außer dem Behandlungsteam)
Info der Angehörigen nur durch Einwilligung
Auf gar keinen Fall : Info der Angehörigen vor Pat. über Diagnose
Kann die Schweigepflicht aufgehoben werden ?
S35 F1000
ausdrückliche ,mutmaßliche , Konkludente Einwilligung
Gesetzliche Offenbarungspflichten
Rechtfertigender Notstand