Patientenverfügung und Einwilligung Flashcards
mutmaßlicher Wille des Pat.
Ermittlung des mutßmaßlichen Wille des Pat bei nicht vorhandenen Patientenverfügung. Auch bei Vorliegen : Konsultation von Angehörigen oder Vertreter.
Sonderfall Minderjährigen Patientenverfügung
keine wirksame Patientenverfügung
Eltern: gesetzliche Vertreter , grundsätzliche Entscheidung an deren Stelle, jedoch Entscheidungskompetenz zum Wohl des Kindes -> Vorliegen von Fall dem Familiengericht, Bei Bedanken des Arztes im Fall der Behandlung ; Regionaljuristen konsultieren
konkludente Einwilligung
stillschweigend ; dies bedeutet , das er durch sein Verhalten in die bevorstehende Maß einwilligt , z.B. Ärmel hochkrempelt bei Ankündigung der Blutentnahme
Wann gilt ein Patient als einwilligungsfähig ? S. 42 B.1000
Pat muss durch seine natürliche Einsichtsfähigkeit , seine Urteilkraft und seine Reife fähig sein , die Art und Tragweite des Eingriffs zu erkennen und abwägen-> somit keine feste Altersgrenze , individuelle Beurteilung der Einsichtsfähigkeit
Minderjährige unter 14 J
generelle Einwilligungsfähigkeit
individuelle Prüfung der Einwilligungsfähigkeit bei Jugendlichen 14-18
Woüber muss ein Pat. vor der Behandlung vor einer Behandlung aufgeklärt werden
Aufklärung über Anlass , Dringlichkeit , Umfang , Schwere , Risiken ( z.B. Schmerzen , Nebenwiekungen und Heilungschancen ) und Nutzen, alternative Behandlungsmöglichkeiten und über das Risiko der Nichtbehandlung , bei neuen Behandlungsmethoden
Wann können Pflegende wegen Körperverletzung haftbar gemacht werden ?
Fehler innerhalb ihre Aufgaben bzw. Verantwortungsbereichs
Führen sie Aufgaben durch , zu denen sie nicht befähig sind bzw. die sie nicht übernehmen dürfen
unterbleibende Information des Arztes bei offensichtlicher Gefahrenlage