Schweigepflicht , Offenbarungspflicht ( S. 35-36 F1000) Flashcards
Mutmaßliche Einwilligung
gemutmaßt nach Erfahrungen des täglichen Lebens, z.B. in einem Notfall die Info der Angehörigen über die Aufnahme
Konkludente Einwillung
Pat. stellt Fragen im Beisein Dritter auf die er offensichtlich eine sofortige Antwort wünscht
Gesetzliche Offenbarungspflichten
Verpflichtung zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt Im Falle des Verdachts auf bestimmte Krankheiten oder Erreger z.B. Masern
Rechtfertigender Notstand
z.B. Weitergabe einer ansteckende Erkrankung an den Eheparter. sorgfältige Abwägung zwischen Interesse des Pat und Schutz dritter. Keine Weitergabe von Info durch Pflegende
Erlischt die Schweigepflicht nach dem Tod des Pat?
Nein. Nach dem Tod bleibt die Schweigepflicht gegenüber die Info die den Verstobenen betreffen
Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber Eltern eines minderjährigen
prinzipiell ja, Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern wahren-> Grundrechte der Minderjährigen z.B. Wahrung der Menschenwürde oder das Recht auf Selbstbestimmung zustehen. Dennoch haben die Eltern die über Fürsorgepflicht und ihre Vertretungsmacht ein Recht auf Informationen über Kind-> Grundsätzlich Eltern von Kindern unter 14J Infoweitergabe
Wie soll sich der Arzt bei Schweigepflicht gegenüber Eltern von Minderjährigen verhalten
Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht des Minderjähringen und dem Recht der Eltern auf Informationen
Einholen der Einwilligung zu einer Maßnahme evlt Übernahme durch Eltern. Bei Abwägung : Alter, Reife und Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen und schwere des Eingriffs des Privatsphäre durch Infoweitergabe, Schwere Erkrankung bevorstehenden Therapie wichtig
Wie wirkt sich die Schweigepflicht bei betreuten Pat aus
S36
grundsätzlich gleiche Regeln wie bei Eltern minderjähriger Pat. zusätzliche Prüfung der Aufgabe des Betreuers oder Bevollmächtigen -> Beziehen auf Gesundheitsbereich -> Falls nicht Schweigepflicht
Bei Zuständigkeit für Gesundheitsfragen -> Nutzung der Abwägungskriterien wie bei Eltern Minderjährigern. Selbstbestimmungsrecht der betreute Pat.
Wird die Schwegepflicht bei Gerichtsfahren grundsäzlich gebrochen ?
Nicht unbedingt, da sowohl Ärzte als auch songstiges Personal des Gesundheitswesens ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht haben. > Verweigerung einer Aussage vor Gericht bei Bruch der Schweigepflicht. Ausnahme : gesetzliche Offenbarungspflichten.
Was versteht man unter gesetzliche Offenbarungspflichten ?
Gesetze : Verpflichtung zur Offenlegung von best. Krankheitsdaten oder anderer sensibler Daten Infektionsschutzgesetz
Personenstandsgesetz
BTM-verschreibungsordnung