Unterlassen Flashcards
1
Q
Prüfungsschema des vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikts gem. §13 StGB
A
I. Objektiver Tatbestand
- Erfolg
- Nichtvornahme der gebotenen Handlung
- Quasi-Kausalität und obj. Zurechnung: Die sogenannte “hypothetische Kausalität” ist gegeben, wenn die Handlung des Täters nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele
- Garantenstellung
- Entsprechungsklausel gem §13 Hs. 2
II. Rechtswidrigkeit: rechtfertigende Pflichtenkollision
III. Schuld
- Schuldunfähigkeit
- Unrechtsbewusstsein
- keine Entschuldigungsgründe: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
2
Q
Garantenstellung nach BGH (vier Aufteilungen)
A
- Gesetz: Ehegatten, Eltern ggü. Kindern, Verwandte untereinander
- Vertrag bzw. tatsächliche Obhutsübernahme: vertragliche Übernahme einer ärztlichen Behandlung, Kinderbeaufsichtigung im Kindergarten, Bergführer, Reiseleiter etc.
- vorangegangenes, gefährdendes Tun (sog Ingerenz): Ausheben einer Baugrube, übermäßige Ausgabe an Alkohol durch einen Gastwirten an einen Kraftfahrer, Körperverletzung die Lebensgefahr auslöst, und unter umständen das Fahren des Täters zum Tatort (Achtung mit Selöbstgefährdung!)
- enge persönliche Verbundenheit: z.b. bei Gemeinden Bergabsteigung oder Bootsfahrt