Unterlassen Flashcards

1
Q

Prüfungsschema des vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikts gem. §13 StGB

A

I. Objektiver Tatbestand

  1. Erfolg
  2. Nichtvornahme der gebotenen Handlung
  3. Quasi-Kausalität und obj. Zurechnung: Die sogenannte “hypothetische Kausalität” ist gegeben, wenn die Handlung des Täters nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele
  4. Garantenstellung
  5. Entsprechungsklausel gem §13 Hs. 2

II. Rechtswidrigkeit: rechtfertigende Pflichtenkollision

III. Schuld

  1. Schuldunfähigkeit
  2. Unrechtsbewusstsein
  3. keine Entschuldigungsgründe: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
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Q

Garantenstellung nach BGH (vier Aufteilungen)

A
  1. Gesetz: Ehegatten, Eltern ggü. Kindern, Verwandte untereinander
  2. Vertrag bzw. tatsächliche Obhutsübernahme: vertragliche Übernahme einer ärztlichen Behandlung, Kinderbeaufsichtigung im Kindergarten, Bergführer, Reiseleiter etc.
  3. vorangegangenes, gefährdendes Tun (sog Ingerenz): Ausheben einer Baugrube, übermäßige Ausgabe an Alkohol durch einen Gastwirten an einen Kraftfahrer, Körperverletzung die Lebensgefahr auslöst, und unter umständen das Fahren des Täters zum Tatort (Achtung mit Selöbstgefährdung!)
  4. enge persönliche Verbundenheit: z.b. bei Gemeinden Bergabsteigung oder Bootsfahrt
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