Definitionen Flashcards
Objektive Zurechnung
Der Erfolg ist dem Täter objektiv zurechenbar, wenn er eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat
Conditio-sine-qua-non (Bedingungstheorie)
Jede Bedingung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Beschädigen im Sinne des §303 I Var. 1 StGB
Beschädigen im Sinne des §303 I Var. 1 StGB ist jedes körperliche Einwirken auf eine fremde Sache, durch die ihre Substanz nicht umbeachtlich verändert oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Zerstören im Sinne des §303 I Variante 2 StGB
Zerstören im Sinne des §303 I Variante 2 StGB lögt vor, wenn die Existenz der Sache vernichtet wird oder die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren geht
Dauergefahr
Ein Zustand bei dem infolge eines gefahrdrohenden Zustandes von längerer Dauer der Schaden jederzeit - also auch alsbald- eintreten kann
Schuld
Schuld bedeutet Vorwerfbarkeit im Hinblick auf die rechtlich tadelnswerte Gesinnung, die der vom Täter im Tatzeitpunkt getroffenen Entscheidung für das Unrecht und gegen das Recht zugrunde liegt
Angriff
Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen
Geeignetheit (Abwehrhandlung)
Zur Angriffsabwehr geeignet ist eine Verteidigungshandlung, bei der die Aussicht besteht, den Angriff entweder ganz zu beenden oder ihn zumindest zu erschweren.
gegenwärtiger Angriff
Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert
rechtswidriger Angriff
Rechtswidrig ist jeder Angriff, der den Bewertungsnormen des Rechts (nicht nur des Strafrechts) objektiv zuwiderläuft und nicht seinerseits durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist
Angemessenheit (Notstandshandlung)
Die Tat ist nicht angemessen, wenn sie im Widerspruch zur Gesamtrechtsordnung steht oder mit deren Prinzipien unvereinbar ist
Notwehrlage
gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
gegenwärtige Gefahr bei 904 BGB
Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schaden ernstlich befürchten lässt, wenn nicht alsbald Abwerhmaßnahmen ergriffen werden
error in persona vel obiecto
Fehlvorstellung des Täters, die sich auf die Identität oder sonstige Eigenschaft der Person oder des Tatobjekts bezieht
Gesundheitsschädigung (wichtig bei Körperverletzung)
jedes Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes