Umweltrecht Flashcards

1
Q

Steuerungsinstrumente - Verbindlichkeit

A

freiwillige
Selbstverpflichtung:

▪ Branchenspezifische
Absichtserklärung
▪ Zielfestlegung
▪„Nicht-Erreichung” ohne
nachteilige Konsequenzen
Gesetz / Verordnung:
▪ Rechtlich bindende Vorgabe des
Gesetzgebers hinsichtlich
* Grenzwerte
* Techn. Mindeststandards
* Reduktionszielen
* etc.
▪ Festlegung (flankierender)
ökonomischer Instrumente
* Preis-/Tarif-/Abgabengestaltung
* Anreizsysteme
* Zertifikate

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Reglungsebenen

A

EU -> Bund -> Länder -> Kommunen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Art. 20a GG [Umweltpflegeprinzip]

A

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
durch Legislative, Exekutive und Judikative

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Europäisches Umweltrecht - Historie

A

▪ 1972: Oslo-Konvention zur Verhütung der Meeresverschmutzung
▪ 1976: EG-Gewässerschutzrichtlinie
▪ 1986: Einheitliche Europäische Akte
* Gemeinschaftskompetenz, Ziele
* Harmonisierung der Umweltnormen
* Rechtsangleichung
* Regeln stellen Mindeststandard dar
* Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen
* EU-Recht zunehmend wichtiger
▪ Aktuell: Verfolgung eines integrativen Ansatzes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

IED – Industrial Emissions Directive (Industrieemissionen)

A

Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010
über Industrieemissionen
* integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

IED - Zweck und Geltungsbereich

A

Durch Vermeidung/Verminderung von Emissionen in
* Luft
* Wasser
* Boden
wird ein hohes Schutzniveau der Umwelt insgesamt erreicht.
▪ Auszug aus Anhang I:
* Energiewirtschaft
* Herstellung und Verarbeitung von Metallen
* Mineralverarbeitende Industrie
* Chemische Industrie
* Abfallbehandlung
* Sonstige Industrien (Papier, Textil, Nahrungsmittel, etc.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

IED - Begriffsbestimmungen

Stoff
Verschmutzung
Anlage
EmissionsGW
Umweltqualitätsnorm
Genehmigung

A

▪ Stoff:
Chemische Elemente und ihre Verbindungen, mit Ausnahme von radioaktiven Stoffen und
genetisch modifizierten Organismen
▪ Umweltverschmutzung:
Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in Luft, Wasser oder Boden mit
schädlicher Wirkung
▪ Anlage:
Ortsfeste technische Einheit, in der Tätigkeiten gemäß Anhang I ausgeführt werden
▪ Emission:
Von Punktquellen oder diffusen Quellen der Anlage ausgehende direkte oder indirekte
Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in Luft, Wasser oder Boden
▪ Emissionsgrenzwerte:
Masse, Konzentrationen und/oder Höhe von Emissionen, die in einem bestimmten Zeitraum
nicht überschritten werden dürfen, bezogen auf bestimmte Substanzen
▪ Umweltqualitätsnorm:
Gesamtheit von Anforderungen, die zu einem gegebenen Zeitpunkt erfüllt werden müssen
▪ Genehmigung:
Schriftliche Entscheidung zum Betrieb einer Anlage vorbehaltlich bestimmter Auflagen zur
Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

IED – Grundpflichten

A

▪ Alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen müssen getroffen
werden
▪ Keine erheblichen Verschmutzungen dürfen verursacht werden
▪ Abfälle müssen vermieden, verwertet, oder umweltverträglich beseitigt werden
▪ Energie muss effizient verwendet werden
▪ Unfälle müssen verhindert und Auswirkungen begrenzt werden
▪ Nach Stilllegung muss das Betriebsgelände in einem zufriedenstellenden Zustand vorliegen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

IED – Genehmigungen

A

▪ Keine neuen Anlagen oder Änderungen ohne Genehmigung!
▪ Übergangsfrist für bestehende Anlagen
* Anlagen müssen spätestens nach acht Jahren in Übereinstimmung mit der Richtlinie
betrieben werden
▪ Genehmigungsverfahren ist bei Beteiligung mehrerer Behörden zu koordinieren
▪ Genehmigung muss Angaben für Maßnahmen zum Schutz von Luft, Wasser und Boden machen
▪ Genehmigung muss verweigert werden, falls Vorgaben nicht erfüllt werden (trotz
Genehmigungsanspruch)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

IED – Genehmigungsauflagen

A

Eine Genehmigung muss u.a. folgende Auflagen umfassen:
▪ die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe
▪ Maßnahmen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft
▪ Maßnahmen zur Behandlung der Abfälle
▪ Maßnahmen im Hinblick auf außergewöhnliche Bedingungen
* z. B. unbeabsichtigtes Austreten von Stoffen, Störungen, kurzzeitiges Herunterfahren,
endgültige Stilllegung
▪ die weitestgehende Verminderung der grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung
▪ die Überwachung der Emissionen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

IED – Beste verfügbare Techniken

A

Definition: Effizientester und fortschrittlichster Entwicklungsstand von Tätigkeiten und Methoden,
der spezielle Techniken als Grundlage für die Festlegung von Emissionsgrenzwerten praktisch
geeignet erscheinen lässt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

IED – Zugang zu Informationen

A

▪ Genehmigungsanträge für neue Anlagen und wesentliche Änderungen müssen öffentlich
zugänglich gemacht werden.
▪ Die Bevölkerung muss vor der behördlichen Entscheidung Gelegenheit zu Stellungnahmen
haben.
▪ Die erteilte Genehmigung und sämtliche Änderungen müssen veröffentlicht werden.
▪ Die erfassten Überwachungswerte müssen zugänglich sein.
▪ Kommission veröffentlicht alle drei Jahre ein Verzeichnis der wichtigsten Emissionen - European
Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

IED – Gemeinschaftliche Emissionsgrenzwerte

A

▪ Europäischer Rat setzen Emissionsgrenzwerte fest für:
* Anlagen gemäß Anhang I
* Schadstoffe gemäß Anhang III
▪ Soweit andere Regelungen fehlen, sollen Richtlinien gemäß Anhang II zur Anwendung gebracht
werden
* Anhang II führt 15 Richtlinien auf, welche Regelungen zur Vermeidung von
Verschmutzungen und Begrenzung von Emissionen für bestimmte Anlagen und einzelne
Stoffe umfassen
▪ Separate Festlegung der technischen Anforderungen für Deponien

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

WRRL

A

Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik
▪ Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt
▪ Nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer
▪ Eliminierung prioritärer gefährlicher Stoffe
▪ Sicherung der Trinkwasserversorgung
▪ Maßnahmen im Rahmen von Einzugsgebieten
(Monitoring, Schutz, Bewirtschaftung)
▪ Integration in andere politische Maßnahmen
▪ Deckung der Kosten gemäß Verursacherprinzip:
„Polluter pays - Principle“
▪ Bezug auf Binnenoberflächen-, Übergangs-, Küstengewässer und
Grundwasser

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Umweltgesetze – Bundesrecht

Luft, Wasser, Natur, Boden, Abfall, Lärm

A

Lärm
▪ Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) 1974 / 2021
▪ 32. BImSchV (Geräte- und
Maschinenlärm) 2002
▪ 34. BImSchV (Lärmkartierung)
▪ Technische Anleitung Lärm (TA
Lärm) 2006
Luft
▪ Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) 1974 / 2021
▪ Bundesimmissionsschutzverordnungen
(BImSchV) derzeit 36 Verordnungen
▪ Technische Anleitung Luft (TA Luft –
Verwaltungsvorschrift) 1986 / 2021
Wasser
▪ Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
1957 / 2009
▪ Abwasserverordnung (AbwV)
1997 / 2004
▪ Abwasserabgabengesetz
(AbwAG) 1976 / 2005
Natur
▪ Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) 2002 / 2009
Boden
▪ Gesetzes zum Schutz des Bodens
(BBodSchG) 1998
▪ Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV)
1999 / 2021
Abfall
▪ Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) 2012
▪ Deponieverordnung
(DepV) 1969 / 2009

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Kreislaufwirtschaftsgesetz

A

▪ Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht
▪ Zweck des Gesetzes (§1)
* Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen
* Sicherstellen des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung
und Bewirtschaftung von Abfällen

17
Q

Wasserhaushaltsgesetz

A

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (vom 31.07.2009)

18
Q

Definition von Abwasser:

A

1. Schmutzwasser: durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen
Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser (…) (auch Deponiesickerwasser)
2. Niederschlagswasser: das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder
befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (…)

19
Q

WHG – Wichtige Paragraphen

A

§ 5: Allgemeine Sorgfaltspflichten
▪ nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften vermeiden,
▪ … sparsame Verwendung des Wassers
§ 8-9: Erlaubnis / Bewilligung für Benutzung eines Gewässers
▪ Gewässerbenutzungen bedürfen der behördlichen Genehmigung
▪ z.B. Entnahme von Wasser, Einleitung von Stoffen, Aufstauen und Absenken)
§ 54: Abwasser, Abwasserbeseitigung
▪ Abwasserbeseitigung: Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und
Verrieseln von Abwasser
§ 55: Grundsätze der Abwasserbeseitigung
▪ Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird
▪ Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine
Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden
§ 57: Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
1. … die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei
Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik
möglich ist,
2. … die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen
rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und
3. … Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach 1. und 2. sicherzustellen.

20
Q

Abwasserverordnung

A

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
▪ Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von einzuleitendem Abwasser verschiedenster
Herkunftsbereiche
▪ Grundlage für Erteilung einer Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (§ 57
WHG)
▪ Anforderungen nach dieser Verordnung sind in die Erlaubnis nur für diejenigen Parameter
aufzunehmen, die im Abwasser zu erwarten sind
▪ Weitergehende Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt

21
Q

Abwasserabgabengesetz

A

Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
▪ Erstmalig wurde ein Steuerungsinstrument „Abgabe“ im Umweltschutz eingesetzt
* Ausfertigung 1976, Neufassung 2005
▪ Ziele:
* Abwasservermeidung
* Entfernung gefährlicher Stoffe
* „Kein Abgabenaufkommen“
* Schaffung eines Lenkungsinstrumentes
* Umsetzung des Verursacherprinzips

22
Q

Bundes-Immissionsschutzgesetz

A

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen (ausgefertigt 1974, Neufassung 2013,
aktuell: Neufassung 2021)
▪ Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch:
* Errichtung und Betrieb von Anlagen
* Anlagen, die in besonderer Weise geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen
hervorzurufen (§ 4 BImSchG)