Theorien Flashcards
Strafgrund des Versuchs
objektive Theorie: konkrete Rechtsgutsgefährdung
subjektive Theorie: geäußerter rechtsfeindlicher Wille
Eindruckstheorie (Mix subj./obj.): rechtsfeindlicher Wille, der sich nach außen hin manifestiert und das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsordnung erschüttert, Gefährdung des Rechtsfriedens
strafbefreiende Wirkung des Rücktritts
kriminalpolitische Theorie: Anreiz für Täter in Legalität zurückzukehren (“goldene Brücke”)
Verdienstlichkeitstheorie: Anerkennung der Umkehr des Täters
Strafzwecktheorie: keine Strafbedürftigkeit mehr
Opferschutzgedanke: Täter soll höheren Anreiz haben, von Vorhaben abzulassen, sodass das pot. Opfer geschützt wird
Anforderungen an Verhindern der Vollendung § 24 I 1 Var. 2
Chancenerhöhungstheorie: Jeder kausale Beitrag genügt, der für
die Nichtvollendung zumindest mitursächlich ist
Argumente: Wortlaut des § 24 I 1 Var. 2; Systematik: Keine Vergleichbarkeit
mit § 24 I 2; Telos: Opferschutzgedanke
Bestleistungstheorie: Erforderlich ist ein ernsthaftes Bemühen, die Vollendung zu verhindern; der Täter muss sein Bestes geben
Argumente: Systematik: Erst-Recht-Schluss aus § 24 I 2; Telos: Verdienstlichkeitstheorie
Streitentscheid: Art 103 II GG spricht für C.E.Theorie
Äquivalenztheorie
Eine Handlung ist für den Erfolg kausal / ursächlich, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele
Verschiedene Bedingungen sind dabei gleichartig/ äquivalent (daraus folgt, dass sogar die Geburt eines Menschen, der später Straftaten begeht, kausal für eine Straftat ist): Achtung! Uferlosigkeit, deshalb objektive Zurechenbarkeit als Eingrenzung