Definitionen Flashcards
Angriff
Jede durch eine menschliche Handlung drohende Verletzung rechtlich geschützter individueller Güter oder Interessen in feindlicher Willensrichtung. Gleichgültig ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.
Arglos
Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines tatsächlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht
Äquivalenztheorie
Eine Handlung ist für den Erfolg kausal/ursächlich, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele
Doppelirrtum
Täter stellt sich tatsächliche Umstände vor, die ihn in seiner Vorstellung rechtfertigen. Jedoch verkennt er dabei die Existenz oder die Grenzen einer Erlaubnisnorm
Ausnutzungsbewusstsein
Die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit werden bewusst ausgenutzt, wenn der Täter planvoll diese zu einem Überraschungsangriff ausnutzt, um das Opfer in seiner Verteidigung zu hindern
Erforderlich
Es darf kein milderes gleichsam effektives Mittel zur Verfügung stehen, um die Gefahr abzuwenden
Erlaubnistatbestandsirrtum
Unter einem ETBI versteht man einen Irrtum über das Vorliegen eines Unstandes, der, wenn er tatsächlich vorläge, die VSS eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes erfüllen würde
Gefahr (Nitstand §34)
Auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für ein beliebiges schutzwürdiges Rechtsgut (auch Allgemeinheit)
Gefährliches Werkzeug
Jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen
Gegenwärtig
Ein Angriff/ eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder fortdauert
Gegenwärtig (Notstand §34)
Nach obj. ex ante Urteil: wenn die Gefahr alsbald oder über einen längeren Zeitraum, auch wiederholt, jederzeit jn einen Schaden umschlagen kann
Auch Dauergefahr
Gemeingefährliches Mittel
Das in der konkreten Situation dazu geeignet ist, das Leben einer Vielzahl von Menschen zu gefährden, weil der Täter die konkrete Ausdehnung der Gefahr nicht (zB Bombe-splitter…) beherrscht.
Gesundheitsschädigung
Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, d.h. eines nachteilig von den normalen körperlichen Funktionen abweichenden Zustandes körperlicher oder seelischer Art
Grausam
Über das zur Tötung erforderliche Hervorrufen von Schmerzen hinaus aus gefühlloser/unbarmherziger Gesinnung
Grobe Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonderem Maße (Missachtung dessen was jedem einleuchtet)
Habgier
Über Gewinnstreben gesteigerte Erwerbssucht um jeden Preis