Theorie und Praxis von Personal und Arbeit Flashcards
Mikropolitik
Alltägliche Interessensdurchsetzung, die ego-orientiert, prozessual und machtbegründet ist.
Ist als Realität der Führung zu begreifen , kann nützlich als auch gefählich sein
-Mikropolitik als Prüfstein der Unternehmens-Kultur
Vorraussetzungen für Mikropolitik
Außerorganisationele Machtpotenziale wirken in die Organisation ein und die Mitglieder, die Macht anstreben (hungrig) sind machen MIkropolitik
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
- Erstreckt sich auf alle Wirtschaftsbereiche mit mind. 5 AN
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates
Eindemmung von Mikropolitik
- Anreize für Macht reduzieren
- Transparenz
- offene Führungsziele
- Verhaltenskodex, Wertesystem installieren
Arbeitsvertrag
- Vertrag zwischen AN und AG
- Rechtliche Grundlage eines Arbeitsverhältnisses und bestimmt den Inhalt
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden festgelegt
- AN verpflichtet sich zur Erbringung einer best. (Hauptpflicht) Leistung
- AG verpflichtet sich zur Vergütung(Hauptpflicht)
- Treuepflicht des AN(Nebenpfilcht)
- Fürsorgepflicht des AG(Nebenpficht)
- Besondere Art des Dienstvertrages laut BGB (persönliche Abhängigkeit; Art, Ort, Zeit…)
- Rechtliche Vorgaben bei Vertragsfreiheit durch Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsschutz
Betriebsrat
-nur Kontroll- und Informationspflicht kann nichts blockien(außer Kündigungen)
- Vertretet die AN-Interessen
- Wird von Arbeitern und Angestellten gewählt
- Wacht über die Einhaltung von Tarifvereinbarungen (Kollektivverträge)
- Achtet auf Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit (einschlägige Vorschriften)
- Lösung bei Beschwerden mit der Betriebsleitung zu finden
- Mitwirkungsrechte (Personalplanung, Auswahlkriterien)
- Rechtsgrundlage BetrVG von 1972
- fördert die Integration von ausländischen Arbeitnehmern, Behinderten und anderen Schutzbedürftigen
- Alle 4 Jahre Neuwahl
- Ehrenamtlich, Kündigungsschutz, von der Arbeit freizustellen
- Darf sich nicht politisch organisieren und keine Arbeitskampfmaßnahmen gegen AN
Mitbestimmung:
- AN in Entscheidungsprozesse der Betriebs- und Unternehmensleitung einzubeziehen
- Anspruch wird von der Arbeiterschaft und den Gewerkschafen formuliert
- Mitbestimmung von 1848 ging in Betriebsrätegesetzt von 1920 ein
- Betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsverfassungsgesetzt von 1952 ( ab 2004 Drittelbeteiligungsgesetz)
- Für alle Privatunternehmen mit mind. 5 ständig beschäftigten Angestellten
- Wählen Betriebsrat (Arbeitsschutz / Tarifverträge)
- Neuregelungen Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung, Einstellung, Entlassungen
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH,..) besetzen die AN ein Drittel der Aufsichtsratplätze
- Montan-Mitbestimmungsgesetz (1951): Über 1000 Mitarbeiter
- Mitbestimmungsgesetz (1976): Über 2000 Mitarbeiter; AN können gleich viel Vertreter wie AG haben
- GER hat größte Mitbestimmung bin in die Führungspositionen
Tarifvertrag:
- Vertrag zw. Arbeitgebern / Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
- Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regeln
- Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gilt nur zwischen den einzelnen Mitgliedern der Tarifvertragspartein
- Ausdruck der Tarifautonomie
- Recht der Tarifpartner, Tarifverträge unabhängig von staatlichen Regelungen, Tarifverträge abzuschließen/auszuhandeln/beenden.
Tarifautonomie:
- der Gesetzgeber darf sich nicht einmischen nur Arbeitgeber ( mit Arbeitgeberverbänden) mit Arbeitnehmer (mir Gewerkschaft)
- beinhaltet Recht auf Streik und Aussperrung
- Voraussetzungen: kompromissbereite Tarifparteien
Streik
ist die gemeinsame und planmäßig durchgeführte Einstellung der Arbeit
durch mehrere AN, die in der Absicht erfolgt, nach erfolgreicher
Durchsetzung der gestellten Forderungen in Form des Abschlusses eines TV
die Arbeit wieder aufzunehmen.
Aussperrung
ist die von einem AG oder mehreren AG planmäßig vorgenommene
Nichtzulassung von AN zur Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung mit
dem Willen der Wiedereinstellung nach Erreichung des Kampfzieles.
Ablauf von Tarifverhandlungen
- Phase der Tarifverhandlugen
- darlgen und begründen der Standpunkte
- formolierung der Ergebnissen
- Phase der Entscheidungskrise
- Schlichterphase
2.Arbeitskampfphase
Streik und Ausperrung
- Vermittlungsphase
- Vermitler
- Spitzengespräche - Einigungsmöglichkeiten