Testfragen Flashcards

1
Q

Welche Mitgliedschaften in einer Personengesellschaft sind vererblich?

A

§ 177 HGB KG
§ 234 Abs. 2 HGB Stille Gesellschaft

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2
Q

Welche Möglichkeiten gibt es, die Mitgliedschaft einer OHG vererblich zu machen?

A
  • Gesellschaftsvertrag
  • § 131 HGB: Zustimmung aller Gesellschafter
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3
Q

Kann die Satzung die Vererblichkeit von Anteilen ausschließen?

A

Nein, weil das dem Wesen der Kapitalgesellschaft widerspricht.

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4
Q

Nenne die drei Treuhänder des Erbrechts

A
  1. Nachlasspfleger
  2. Nachlassverwalter
  3. Testamentsvollstrecker
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5
Q

Wie viel erben bei gesetzlicher Erbfolge die Eltern des Erblassers, falls dieser einen Abkömmling hinterlässt?

A

Gar nichts, weil es mit dem Abkömmling einen Erben erster Ordnung gemäß § 1924 BGB gibt.

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6
Q

Wie viel erbt der Ehegatte, wenn zwei Kinder vorhanden sind und die Ehegatten gelebt haben im Güterstand der
1. Zugewinngemeinschaft
2. Gütertrennung?

A

§ 1931 BGB

  1. 50 %
  2. 1/3
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7
Q

Ist widerruflich
1. ein Testament
2. der Erbvertrag?

A
  1. Ja
  2. Nein
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8
Q

Was ist ein Berliner Testament?

A

Gemeinschaftliches Testament
-> Ehegatten setzen sich als gegenseitige (Vor-)Erben ein
-> Nach Tod des überlebenden Ehegatten erben die Nacherben (i.d.R. Kinder)

(P) Pflichtteilsanspruch der Kinder

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9
Q

Was haben Vermächtnis und Auflage gemeinsam? Worin liegt der Unterschied?

A

Gemeinsamkeit:
-> schuldrechtliche Wirkung

Unterschied:
-> Vermächtnis begründet Anspruch i.S.d. § 194 Abs. 1 BGB
-> Auflage begründet KEINEN Anspruch

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10
Q

Was ist der Unterschied zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis?

A

Teilungsanordnung
-> Regelung der Auseinandersetzung unter voller Anrechnung der zugewendeten Gegenstände

Vorausvermächtnis
-> soll einen Erben gegenüber anderen Erben begünstigen

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11
Q

Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?

A
  • Abkömmlinge des Erblassers
  • Eltern des Erblassers
  • Ehegatten des Erblassers
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12
Q

Unter welchen Voraussetzungen kann der Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden?

A

§ 2325 BGB
-> Verringerung des Pflichtteilsanspruchs durch Schenkung an Ehegatten oder an andere Personen
-> berechtigt den Pflichtteilsberechtigten zu einem entsprechenden Ergänzungsanspruch

Ausschlussfristen (§ 2325 Abs. 3 BGB)
-> Schenkungen älter als 10 Jahre bleiben unberücksichtigt
-> Pflichtteilsanspruch ermäßigt sich jedes Jahr seit Vermögensübertragung um 1/10.

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13
Q

Nenne die drei Wirkungen des Erbscheins

A
  1. Umkehrung der Beweislast
  2. öffentlicher Glaube
  3. Leistung mit befreiender Wirkung
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14
Q

Wie kann der Erbe im Regelfall die Haftung auf den Nachlass beschränken?

A

Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren

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15
Q

Welche Besonderheiten sind bei der Fortführung eines ererbten Handelsgeschäfts zu beachten?

A

Wenn die Firma fortgeführt wird, setzt die Haftungsbeschränkung zusätzlich voraus
1. Eintragung in das HR oder
2. Einstellung binnen 3 Monaten.

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16
Q

Was ist die Aufgabe des Nachlasspflegers?

A

Sicherung und Erhaltung des Nachlasses bis zur Annahme der Pflegschaft

17
Q

Wen vertritt der Nachlasspfleger?

A

Den unbekannten Erben

18
Q

Was ist die Aufgabe des Nachlassverwalters?

A

Verwaltung des Nachlasses und Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten

19
Q

Welchen Vorteil hat die Nachlassverwaltung für die Erben?

A

Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass

20
Q

Was ist die Aufgabe des Testamentsvollstreckers?

A
  • Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
  • Durchführung der Auseinandersetzung unter Miterben
  • Verwaltung des Nachlasses
21
Q

Wer bestellt den Nachlasspfleger?

A

Das Nachlassgericht

22
Q

Wie ist bei der Nachlasspflegschaft die Vergütungsfrage geregelt?

A
  • Grundsätzlich unentgeltlich
  • bei Pflegschaften größeren Umfangs wird die Vergütung gerichtlich festgelegt
23
Q

Ist die Nachlassverwaltung ein Unterart der sonstigen Pflegschaft?

A

(+), deswegen gilt auch § 1888 BGB

24
Q

Ist der Nachlassverwalter zur Amtsübernahme verpflichtet?

A

(-), Bestellung erfolgt erst durch Annahme durch den Nachlassverwalter

25
Welche Mitgliedschaftsrechte kann der Nachlassverwalter ausüben?
Personengesellschaften -> rein vermögensrechtliche Rechte (z.B. Gewinn) Kapitalgesellschaften -> alle Mitgliedschaftsrechte
26
Welche Verfügungsbeschränkungen hat der Nachlassverwalter zu beachten?
Die Verfügungsbeschränkungen der Pflegschaft (Betreuung)
27
Welche Vorschriften sind für die Frage der Inventarisierung und Rechnungslegung des Nachlassverwalters maßgebend?
Die Vorschriften über die Pflegschaft (Betreuung)
28
Was muss der Nachlassverwalter tun, wenn er feststellt, dass der Nachlass überschuldet ist?
§§ 1985 Abs. 2, 1980 BGB Nachlassinsolvenzverfahrensantrag
29
Wie ist beim Nachlassverwalter die Vergütungsfrage geregelt?
Vom Nachlassgericht festgesetzte Vergütung
30
Wer ernennt den Testamentsvollstrecker?
Erblasser durch Verfügung von Todes wegen
31
Ist der Testamentsvollstrecker zur Amtsübernahme verpflichtet?
Nein
32
Hat das Testamentsvollstreckerzeugnis öffentlichen Glauben? Mit welcher Urkunde ist es vergleichbar?
- Ja - Erbschein
33
Wie kann der Testamentsvollstrecker nach außen auftreten, wenn er ein Einzelunternehmen verwaltet? Welche Folgen hat dies für die Haftung?
Rechtsprechung des BGH Option 1 Im EIGENEN Namen als Treuhänder -> Eintragung des TESTAMENTSVOLLSTRECKERS im Handelsregister -> unbeschränkte und persönliche Haftung des TESTAMENTSVOLLSTRECKERS Option 2 Im FREMDEN Namen als Bevollmächtigter -> Eintragung der ERBEN im Handelsregister -> unbeschränkte und persönliche Haftung der ERBEN Option 2 bedarf der Zustimmung der Erben -> ohne Zustimmung muss das Erbe ausgeschlagen und der Pflichtteil verlangt werden
34
Bei welchen Gesellschaften müssen Mitgesellschafter der Testamentsvollstreckung zustimmen?
GbR OHG
35
Wie ist beim Testamentsvollstrecker die Vergütungsfrage geregelt?
Angemessene Vergütung -> Ausnahme: Ausschluss durch den Erblasser