AKS § 4 Flashcards
Die Rechtsstellung des Erben nach dem Erbfall
Erläutere die Rechtsstellung des Erben
1. Anfall
2. Ausschlagung
- Anfall
§ 1942 BGB
Mit Erbfall rückt der Erbe automatsch in die vermögensrechtliche Stellung des Erblassers - Ausschlagung
§ 1944, 1945, 1953 BGB
Der Erbe kann innerhalb von sechs Wochen (sechs Monate bei Auslandsbezug) das Erbe ausschlagen.
Die Ausschlagung wirkt als wäre dem Ausschlagenden die Erbschaft nie angefallen
Nenne die drei Wirkungen des Erbscheins gemäß § 2353 BGB
- § 2365 BGB Beweislastumkehr
-> Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins - § 2366 BGB Öffentlicher Glaube
-> Dritte dürfen sich i.R.d. Rechtsgeschäften auf den Erbschein verlassen - § 2367 BGB Leistung mit BEFREIENDER Wirkung
-> § 2366 BGB findet auch auf Leistungen Anwendung und befreit den Leistenden von seiner Leistungspflicht
Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
Grundsatz: unbeschränkt
-> aber: beschränkbar auf den Nachlass
§ 1975 BGB
-> Nachlassverwaltung
-> Nachlassinsolvenz
§ 1990 Abs. 1 S. 2 BGB
Mangels Nachlassinsolvenzmasse kann der Erbe alternativ die Zwangsvollstreckung der NACHLASSGEGENSTÄNDE dulden
Was ist zu beachten, wenn zum Nachlass ein Handelsgeschäft gehört und dieses Handelsgeschäft MIT DER ALTEN FIRMA weitergeführt wird?
§ 27 Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 2 HGB
UNVERZÜGLICHE Eintragung der Haftungsbeschränkung indas Handelsregister oder besondere Mitteilung an die einzelnen Gläubiger
§ 27 Abs. 2 HGB
-> bei Versäumnis der Frist
-> AUFGABE des Geschäfts innerhalb von drei Monaten