AKS § 4 Flashcards

Die Rechtsstellung des Erben nach dem Erbfall

1
Q

Erläutere die Rechtsstellung des Erben
1. Anfall
2. Ausschlagung

A
  1. Anfall
    § 1942 BGB
    Mit Erbfall rückt der Erbe automatsch in die vermögensrechtliche Stellung des Erblassers
  2. Ausschlagung
    § 1944, 1945, 1953 BGB
    Der Erbe kann innerhalb von sechs Wochen (sechs Monate bei Auslandsbezug) das Erbe ausschlagen.
    Die Ausschlagung wirkt als wäre dem Ausschlagenden die Erbschaft nie angefallen
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2
Q

Nenne die drei Wirkungen des Erbscheins gemäß § 2353 BGB

A
  1. § 2365 BGB Beweislastumkehr
    -> Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
  2. § 2366 BGB Öffentlicher Glaube
    -> Dritte dürfen sich i.R.d. Rechtsgeschäften auf den Erbschein verlassen
  3. § 2367 BGB Leistung mit BEFREIENDER Wirkung
    -> § 2366 BGB findet auch auf Leistungen Anwendung und befreit den Leistenden von seiner Leistungspflicht
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3
Q

Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

A

Grundsatz: unbeschränkt
-> aber: beschränkbar auf den Nachlass

§ 1975 BGB
-> Nachlassverwaltung
-> Nachlassinsolvenz

§ 1990 Abs. 1 S. 2 BGB
Mangels Nachlassinsolvenzmasse kann der Erbe alternativ die Zwangsvollstreckung der NACHLASSGEGENSTÄNDE dulden

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4
Q

Was ist zu beachten, wenn zum Nachlass ein Handelsgeschäft gehört und dieses Handelsgeschäft MIT DER ALTEN FIRMA weitergeführt wird?

A

§ 27 Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 2 HGB
UNVERZÜGLICHE Eintragung der Haftungsbeschränkung indas Handelsregister oder besondere Mitteilung an die einzelnen Gläubiger

§ 27 Abs. 2 HGB
-> bei Versäumnis der Frist
-> AUFGABE des Geschäfts innerhalb von drei Monaten

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