AKS § 3 Flashcards
Gewillkürte Erbfolge
Nenne die drei Arten der Verfügung von Todes wegen
- Testament §§ 2064 ff. BGB
- Erbvertrag §§ 1941 i.V.m. 2274 ff. BGB
- Gemeinschaftliches Testament §§ 2265 ff. BGB, z.B. Berliner Testament
Erläutere die Formvorschriften für das Testament
§ 2232 BGB
Öffentliches Testament
-> zur Niederschrift eines Notars
-> mündlich oder schriftlich
§ 2247 BGB
Eigenhändiges Testament
-> eigenhändig geschrieben und unterschrieben
-> soll Zeit und Ort enthalten
Erläutere die Formvorschriften für den Erbvertrag
1. Standardfall
2. Ehe- und Erbvertrag in einer Urkunde
- Standardfall
§ 2276 BGB
-> zur Niederschrift eines Notars
-> bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile - Ehe- und Erbvertrag in einer Urkunde
Es genügt die Form des Ehevertrags
Erläutere die Formvorschriften für das gemeinschaftliche Testament
- Öffentliches Testament i.S.d. § 2232 BGB
- § 2267 BGB Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
-> es genügt, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig errichtet
-> beide Ehegatten müssen eigenhändig unterzeichnen
-> der mitunterzeichnende Ehegatte soll Zeit und Ort angeben
Was bedeutet der Grundsatz der Testierfreiheit?
Der Testator ist in seinen Verfügungsmöglichkeiten frei.
Ausnahmen:
- Pflichtteil
- Gebot der guten Sitten
Nenne und erläutere die Arten der Verfügung, welche der Erblasser treffen kann?
- Erbeinsetzung §§ 2087 ff. BGB
-> § 2096 BGB: Ersatzerbe
-> § 2100 BGB: Vor- und Nacherbe - Vermächtnis und Auflage
-> §§ 1939 i.V.m. 2147ff. BGB: Vermächtnis
= Verschaffen eines Vermögensvorteils ohne dass der andere Erbe wird
-> § 1940 BGB: Auflage
= Verpflichtung des Erben oder Vermächtnisnehmers zu einer bestimmten Leistung
-> der potentiell Begünstigte erhält jedoch keinen entsprechenden Anspruch - Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung. Ausschluss der Auseinandersetzung
-> § 2150 BGB: Vorausvermächtnis
-> § 2048 BGB: Teilungsanordnung eines Erblassers
-> § 2044 BGB: Ausschluss der Auseinandersetzung
Erläutere den Pflichtteilsanspruch
§§ 2303 ff. BGB
Einschränkung der Testierfreiheit bzgl.
-> ehelichen und nichtehelichen Abkömmlingen
-> Eltern
-> Ehegatten
Pflichtteilsanspruch = 1/2 des gesetzlichen Erbteils in bar
Möglichkeiten der Einschränkung des Pflichtteilsanspruchs
- § 2333 i.V.m. 2336 BGB: Möglichkeit der Entziehung des Pflichtteils
- § 2315 Abs. 1 BGB
-> Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil, die der Erblasser zu Lebzeiten dem Pflichtteilsberechtigten mit der Bestimmung zugewendet hat, dass sie auf den Pflichtteil anzurechnen sind - §§ 2346 i.V.m. 2348 BGB: Notariell beurkundeter Erbverzichtsvertrag
Gibt es Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch zu stunden?
§ 2331a BGB
-> bei unbilliger Härte für den Erben, z.B. Aufgabe des Familienheims
Wann kann der Pflichtteil des Ehegatten eine wichtige Rolle spielen?
Im Rahmen des Güterstands der Zugewinngemeinschaft
Was entschied der BGH im Hinblick auf den Pflichtteil des Ehegatten mit der Entscheidung BGH 42, 182?
VÖLLIGE ENTERBUNG oder AUSSCHLAGUNG
-> Güterrechtliche Lösung gemäß § 1371 Abs. 2 BGB
IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN
-> WAHLRECHT zwischen güterrechtlicher Lösung (§ 1371 Abs. 1 BGB) und erbrechtlicher Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB)
Was bedeutet güterrechtliche Lösung im Rahmen des Pflichtteils des Ehegatten?
KLEINER Pflichtteil + Zugewinnausgleich
Berechnungsformel
(Gesetzlicher Erbteil - Zugewinnausgleich)/2 + Zugewinnausgleich
Was bedeutet erbrechtliche Lösung im Rahmen des Pflichtteils des Ehegatten?
GROßER Pflichtanteil
Berechnungsformel
(Gesetzlicher Erbteil + 1/4 vom Nachlass)/2