Testfragen Flashcards

BGB Grundlagen

1
Q

Rechtsform der
1. Wirtschaftsprüfungskammer
2. Rundfunkanstalten der BRD

A
  1. Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 2 WPO)
  2. Anstalt des öffentlichen Rechts
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2
Q

Nenne Beispiel für absolute Rechte

A
  • dingliche Rechte des BGB (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Hypothek, Grund- und Rentenschuld, Dienstbarkeit, Erbbaurecht und Erbpacht)
  • Geistiges Eigentum (z.B. Firma, Marke, Patent, Gebrauchsmuster, Design, Urheberrechte [Literatur, Wissenschaft und Kunst])
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3
Q

Ist ein einseitiges Rechtsgeschäft
1. die Kündigung
2. der Auftrag
3. die Bürgschaft

A
  1. (+), weil wirksam mit formgemäßer Erklärung
  2. (-), weil es einer Annahme bedarf
  3. (-). weil es sich gemäß § 765 BGB um einen Vertrag handelt
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4
Q

Nenne die drei wichtigsten Realakte

A

Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946-948, 950 BGB)

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5
Q

Kann ein Geschäftsunfähiger einen Realakt vornehmen?

A

Ja, weil es bei einem Realakt nicht auf den erklärten Willen ankommt

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6
Q

Ist ein Kaufvertrag eine Verfügung?

A

Nein, es handelt sich um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Aufgrund des Schuldverhältnisses werden für die Parteien Rechte und Pflichten begründet.
Es wird daher nicht auf ein bereits bestehendes Recht eingewirkt.

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7
Q

In welchem Alter tritt die volle Deliktsfähigkeit ein?

A

Mit Volljährigkeit, d.h. 18 Jahre

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8
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für a) EIGENTÜMER

A

Berechtigter

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9
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für b) Verbindung

A

Realakt

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10
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für c) Eigentum

A

Absolutes Recht -> Rechte -> Rechtsobjekte

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11
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für d) Schnupftabakdose

A

Sache -> Rechtsobjekte

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12
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für e) e.V.

A

Verein -> Juristische Person (des Privatrechts) -> Rechtssubjekte

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13
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für f) Forderung

A

Anspruch -> Relatives Recht -> Rechte -> Rechtsobjekte

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14
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für g) Grundstück

A

Sache -> Rechtsobjekte

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15
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für h) Übereignung

A

Verfügung -> Absolutes Recht -> Rechte -> Rechtsobjekte

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16
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für i) Kündigung

A

einseitiges Rechtsgeschäft -> Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten

17
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für j) juristische Personen

A

Rechtssubjekte

18
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für k) Sache

A

Rechtsobjekte

19
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für l) Kaufvertrag

A

Verpflichtungsgeschäft -> Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten

20
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für m) mehrseitiges Rechtsgeschäft

A

Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten

21
Q

Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für n) Verfügung

A

Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten

22
Q

Nenne die zwei Elemente der Vertragsfreiheit und deren Gegenteil

A
  1. Abschlussfreiheit vs. Kontrahierungszwang
  2. Gestaltungsfreiheit vs. Typenzwang
23
Q

Nenne den gesetzlichen und die zwei vertraglichen Güterstände

A

Gesetzlich: Zugewinngemeinschaft
Vertraglich: Gütertrennung, Gütergemeinschaft

24
Q

Nenne die zwei Fallgruppen der sittenwidrigen Rechtsgeschäfte gemäß § 138 Abs. 1 BGB

A
  1. Schädigendes Handeln eines Vertragspartners gegenüber dem anderen Vertragspartner
  2. Zusammenwirken beider Vertragspartner unter Schädigung eines Dritten
25
Q

Tritt der Stellvertreter im eigenen oder fremden Namen auf? Ist er Berechtigter oder Nichtberechtigter?

A

Fremder Name
Nichtberechtiger

26
Q

Tritt der Ermächtigte im eigenen oder fremden Namen auf? Ist er Berechtigter oder Nichtberechtigter?

A

Eigener Name
Nichtberechtigter

27
Q

Tritt die Treuhand im juristischen Sinne im eigenen oder fremden Namen auf? Ist sie Berechtigte oder Nichtberechtigte?

A

Eigener Name
Berechtigter

28
Q

Welche vier verschiedenen Formen von Pflichtverletzungen i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB gibt es?

A
  1. Unmöglichkeit
  2. Verzögerung
  3. Schutzpflichtverletzung
  4. Mangel
29
Q

Durch welche Grundsätze wird das Publizitätsprinzip verwirklicht bei
1. beweglichen Sachen
2. Grundstücken?

A
  1. Traditionsprinzip/Übergabeprinzip (§ 929 S. 1 BGB)
  2. Eintragungsprinzip (§ 873 Abs. 1 BGB)
30
Q

Unterschied zwischen Besitz und Eigentum

A

Besitz: tatsächliche Sachherrschaft
Eigentum: rechtliche Sachherrschaft

31
Q

Hat der Vorbehaltsverkäufer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung mittelbaren Besitz?

A

Ja, Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB (+)

32
Q

Wie ist die Besitzlage, wenn ein Chef seinem Angestellten eine Sache übergeben hat?

A

§ 855 BGB
Angestellter: Besitzdiener
Chef: unmittelbarer Besitzer

33
Q

Ist der Dieb Eigenbesitzer?

A

Ja, weil er die Sache als ihm gehörend besitzt (§ 872 BGB).

34
Q

In welchen Fällen wird das Traditionsprinzip vom Gesetz durchbrochen?

A

§ 930 BGB: Besitzkonstitut
§ 931 BGB: Abtretung des Herausgabeanspruchs

35
Q

Definition Abhandenkommen i.S.d. § 935 Abs. 1 BGB

A

Wenn die Sache dem Eigentümer ohne oder gegen dessen Willen aus dem unmittelbaren Besitz gelangt ist.