PR § 60-63 Flashcards
Sachen, Sachenrechte, Kreditsicherungen
Erläutere das Publizitätsprinzip (Offenkundigkeitsprinzip) im Rahmen der beweglichen und unbeweglichen Sachen
Mobilien: Übergabegrundsatz/”Traditionsprinzip” (§ 929 S. 1 BGB)
Immobilien: Eintragungsgrundsatz (§ 873 Abs. 1 BGB)
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Besitz: tatsächliche Sachherrschaft (§ 854 Abs. 1 BGB)
Eigentum: rechtliche Sachherrschaft
Was regelt § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB?
Zugunsten eines Besitzers einer Sache wird vermutet, dass er Eigentümer ist.
Wie wird Besitz beendet?
§ 856 Abs. 1 BGB: Aufgabe oder sonstiger Verlust
§ 856 Abs. 2 BGB: vorübergehende Verhinderung führt nicht zur Besitzbeendigung
Erläutere den mittelbaren Besitz gemäß § 868 BGB und den mehrstufigen mittelbaren Besitz gemäß 871 BGB
Mittelbarer Besitz
- Besitz aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (z.B. Miete oder Pacht)
- Besitzrecht zeitlich begrenzt
Mieter: unmittelbarer Besitzer
Eigentümer: mittelbarer Besitzer
Mehrstufiger mittelbarer Besitz, z.B. Untermietvertrag
Untermieter: unmittelbarer Besitzer
Mieter: erststufiger mittelbarer Besitzer
Eigentümer: zweitstufiger mittelbarer Besitzer
Erläutere den Besitzdiener gemäß § 855 BGB
Besitz aufgrund Abhängigkeitsverhältnis, v.a. Angestelltenverhältnisse
Angestellter: Besitzdiener
Eigentümer: Besitzer