PR § 60-63 Flashcards

Sachen, Sachenrechte, Kreditsicherungen

1
Q

Erläutere das Publizitätsprinzip (Offenkundigkeitsprinzip) im Rahmen der beweglichen und unbeweglichen Sachen

A

Mobilien: Übergabegrundsatz/”Traditionsprinzip” (§ 929 S. 1 BGB)

Immobilien: Eintragungsgrundsatz (§ 873 Abs. 1 BGB)

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2
Q

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

A

Besitz: tatsächliche Sachherrschaft (§ 854 Abs. 1 BGB)
Eigentum: rechtliche Sachherrschaft

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3
Q

Was regelt § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB?

A

Zugunsten eines Besitzers einer Sache wird vermutet, dass er Eigentümer ist.

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4
Q

Wie wird Besitz beendet?

A

§ 856 Abs. 1 BGB: Aufgabe oder sonstiger Verlust
§ 856 Abs. 2 BGB: vorübergehende Verhinderung führt nicht zur Besitzbeendigung

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5
Q

Erläutere den mittelbaren Besitz gemäß § 868 BGB und den mehrstufigen mittelbaren Besitz gemäß 871 BGB

A

Mittelbarer Besitz
- Besitz aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (z.B. Miete oder Pacht)
- Besitzrecht zeitlich begrenzt
Mieter: unmittelbarer Besitzer
Eigentümer: mittelbarer Besitzer

Mehrstufiger mittelbarer Besitz, z.B. Untermietvertrag
Untermieter: unmittelbarer Besitzer
Mieter: erststufiger mittelbarer Besitzer
Eigentümer: zweitstufiger mittelbarer Besitzer

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6
Q

Erläutere den Besitzdiener gemäß § 855 BGB

A

Besitz aufgrund Abhängigkeitsverhältnis, v.a. Angestelltenverhältnisse

Angestellter: Besitzdiener
Eigentümer: Besitzer

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