PR § 10 Flashcards

Die Vertragsfreiheit

1
Q

Was bedeutet Vertragsfreiheit?

A

Ausprägung der sog. Privatautonomie.

Abschlussfreiheit:
Die Freiheit, ob und mit wem ich einen Vertrag abschließe

Gestaltungsfreiheit:
inhaltliche Ausgestaltung der angestrebten Rechtsfolgen

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2
Q

Wie wird die Abschlussfreiheit beschränkt?

A

Kontrahierungszwang
1. für öffentliche Verkehrs- und Versorgungsunternehmen wegen ihrer monopolistischen Stellung und ihres öffentlichen Versorgungsauftrags
2. im Privatbereich, wenn aufgrund einer monopol(-ähnlichen) Stellung eine Schadensersatzpflicht wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) droht, z.B. Ärzte dürfen einen Patienten nur aufgrund triftiger Gründe ablehnen

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind nicht von einem Kontrahierungszwang betroffen

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3
Q

Wie wird die Gestaltungsfreiheit beschränkt?

A
  1. Typenzwang (v.a. Sachenrecht)
  2. Gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)
  3. Gute Sitten (§ 138 BGB)
  4. Treu und Glauben (§ 242 BGB). Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz
  5. Eingriffe des Gesetzgebers
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4
Q

Definiere “Gute Sitten” i.S.d. § 138 BGB

A

Verletzung des Anstandsgefühls aller gerecht und billig Denkenden

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5
Q

In welchen Bereichen gab es Eingriffe des Gesetzgebers zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit?

A
  • AGB-Recht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verbraucherschutz
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