Telke - Wirtschaftsrecht Flashcards

1
Q
  • Ist Kaufmann, Paraagraph?

- Definition Gewerbe?

A
  • Ist-Kaufmann in § 1 HGB

Gewerbe:

  • Jede selbstständige Arbeit
  • äußerlich am Markt
  • planmäßig
  • auf gewisse Dauer
  • mit Gewinnerzielungsabsicht
  • nichts verbotenes
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2
Q

KannKaufmann, Paragraph und Definition?

A
  • KannKaufmann in § 2 HGB
  • Gewerbe welches nicht in kaufmännischer Weise betrieben wird - Kleingewerbe!

Kann deswege, weil Eintragung der Firma ins Handelsregister!

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3
Q

Scheinkaufmann, Paragraph und Folgen?

A
  • Scheinkaufmann in §§ 5 HGB; 242 BGB
  • Rechtschein bezüglich Kaufmanneigenschaft
  • . Rechtschein ist zurechenbar
  • Gutgläubigkeit des Dritten
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4
Q

FormKaufmann, Paragraph?

A
  • Formkaufmann in § 6 Abs. 1 HGB
  • Gesellschaftstypen sind kraft Form als Kaufmann behandelt
  • – OHB
  • – KG
  • – GmbH
  • – AG
  • – SE
  • – EWIV
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5
Q

Prüfung der Stellvertretung

  • Paragraph?
  • Arten
  • Auslegung?
A

Stellvertretung n. §§ 164 BGB ff.

  • Eigene Willenserklärung
  • Im fremden Namen
  • Vertretungsmacht

Prokura, Handlungsvollmacht und Ladenangestellte

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6
Q

Prokura

- Paragraph und Erteilung der Prokura?

A
  • Prokura in § 48 ff HGB
  • Erteilung:
    • an Kaufmann nach § 48 Abs. 1 HGB
    • persönlich (nicht durch vertreter)
    • ausdrücklich (nicht Kónkludent)
    • nur an natürliche Personen
    • Deklaratorische Eintragung HR n. § 53 HGB und evtl. § 15 HGB
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7
Q

Prokura

  • Umfang der Prokura?
  • Ausnahmen der Prokura?
A
  • Geschäfte die einem Handelsgewerbe zuzuordnen sind
  • Ausnahmen:
    • Privatgeschäfte
    • Prinzipalgeschäfte (Anmeldung zum HR, Auflösung, Aufnahme Gesekkschafter, Änderung Gesellschaftsvertrag, Insolvenzantrag).

Beschränkungen sind im Außenverhältnis unwirksam n. § 50 Abs. 1 HGB

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8
Q

Handlungsvollmacht

  • Umfang der Handlungsvollmacht
  • Ausnahmen der Handlungsvollmacht
A

Handlungungsvollmacht geregelt in § 54 Abs. 1 HGB

  • Ausnahmen:
    • Privatgeschäfte
    • Prinzipalgeschäfte + Beschränkungen

Beschränkungen sind im Außenverhältnis unwirksam, außer wenn Kenntnis davon!

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9
Q

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

- Bedingungen und Rechtsfolgen

A

Kaufleute

  • Abgeschlossene Vertragsverhandlung
  • Bestätigung des wesentlichen Inhaltss
  • als baldiger Zugang
  • –> Schreiben auch ohne Annahmeerklärung als Vertragsinhalt, sofern kein widerspruch
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10
Q

Gutglaubenserwerb an beweglicher Sache

  • Was ist das?
  • Wie kommt es zustande?
A
  • Wirksame Einigung
  • Übergabe
  • Einigsein bei Übergabe
  • Gutgläubigkeit:
  • – Veräußerer ist Kaufmann
  • – Sache im Betrieb veräußert
  • – Erwerber ist gutgläubig
  • Kein Abhandenkommen n. § 935 BGB
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11
Q

Handelskauf

- paragraph und Voraussetzungen

A

Handelskauf wird in § 373 ff. BGB geregelt.

Voraussetzungen:

  • Kaufvertrag über bewegliche Sachen
  • Kaufmann
  • geschäft zum Betrieb des Handelsgewerbs
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12
Q

Handelskauf

  • Regelung im BGB
  • Inhallt des Kaufvertrags?
  • Ausschluss Gewährleistung?

und

Handelskauf

  • Regelung im HGB
  • Inhallt des Kaufvertrags?
  • Ausschluss Gewährleistung?
A

Annahmeverzug

  • Hinterlegung nur bezgl. Geld und Wertsachen möglich; § 372 BGB
  • Selbsthilfeverkauf bei verderblicher/kostenintensiver Ware; § 383 BGB
  • Der Antrag muss alle wesentlichen Bestandteile enthalten

Ausschluss der Gewährleistung, wenn Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis (hätte wissen müssen) § 442 BGB

HGB:
Annahmeverzug
- Hinterlegung von allen beweglichen Sachen möglich § 373 HGB
- Selbehilfeverkauf imme rmöglich § 373 abs. 2 HGB

  • Antrag kann im später konkretisiert werden
  • Mangelrüge nach § 377 HGB möglich
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13
Q

Mangelrüge

  • Paragraph
  • Vorgehen
A
Mangelrüge in § 377 HGB geregelt
dazu:
- beidseitiger Handelskauf
- Ablieferung; Machtbereich des Empf.
- Mangel: wie § 434 BGB (kein offensichtlicher wie Fenster statt Radios)
- Keine arglist des Verkäufers
- Rügeobliegenheit (DEFINITON!!!)
- und die Mangelrüge § 377 HGB!
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14
Q

Rügeobliegenheit (Mangelrüge)

  • Arten und Fristen
  • Rechtsfolgen bei unterlassener Rüge?
A

offener Mangel:
- unverzügliche Untersuchung:
Unverzüglichkeit: ohne schuldhaftes zögern; 14 Tage; bei verderb entsprechend früher
- unverzügliche Rüge:
unverzüglich = ohne schuldhaftes zögern 1-2 Tage. Achtung: Frist für untersuchung und Rüge sind zu addieren und eine Mitteilung von ART und UMFANG an den Verkäufer!

Versteckter Mangel:
unverzügliche Rüge

—-> bei Unterlassung führt es zur Genehmigung der Ware n. § 377 Abs. 2+3 HGB.

Ausschluss der Gewährleistungsansprüch und des Anfechtungsrechts aus § 119 Abs. 2 BGB

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15
Q

Internatinales Wirtschaftsrecht?

A

Handelt sich um Vorlesung 4 und 5 und 6

—> Bitte direkt über die Folien Lernen, sonst zu viel abtipp Arbeit!!

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16
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Gründung

A

Personengesellschaft

  • Mindestens zwei Personen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Handelsgewerbe n. § 105 HGB
  • Eintragung ins HR § 106 HGB (deklaratorisch)

—-> nach § 124 HGB ist die oHG rechtsfähig!

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17
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Haftung

A
  • Haftung der Gesellschaft n. § 124 HGB
  • Haftung der Gesellschafter:
  • – Akzessorisch, persönlich, primär
  • —- n. 128 HGB iVm § 421 BGB
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18
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Vertretung

A

Vertretungsmacht gem. Gesellschaftervertrag n. § 125 HGB

  • Grundsatz der Selbstorganschaft
  • Beschr. nur im Innenverhältnis n. 126 HGB
  • ansonsten gesetzliche Einzelvertret. n. 125 HGB
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19
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Rechte un Pflichten der Gesellschafter

A

Rechte:

  • Regeleung im Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführung
  • Informationsrechte
  • Gewinnbeteiligung

Pflichten

  • Regelung im Gesellschaftsvertrag
  • Vereinbarter Beitrag n. § 705 BGB
  • Treuepflicht (Wettbewerbsverbot)
  • Verlustbeteiligung
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20
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Geschäftsführung(skompetenz)

A

Kompetenz:

  • Gesellschaftervertrag (unentziehbar)
  • Einzelgeschäftsführung
  • keine Formalien
  • Beschlussmängel?
    (Richtig üdumme Folien)
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21
Q

Die offene Handelsgesellschaft

  • Eintritt neue Gesellschafter
  • Ausscheiden alter Gesellschafter
A

Eintritt durch Aufnahmevertrag

Ausscheiden wenn:

  • Regelung im Gesellschaftervertrag
  • Ereignis n. § 131 HGB (Ablauf Vertrag)
  • Auflösungsklausel
  • Auseinandersetzung (Ziel/Zweck erreicht)

durch das Ausscheiden:

  • Anwachsung des Anteils auf die übrigen Gesellschafter
  • Nachhaftung von fünf Jahren n. § 160 Abs. 1 HGB
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22
Q

Die Kommanditgesellschaft

  • Haftung Gesellschafter?
  • Paragraph
A

Die Haftung der KG ist in §§ 161 ABs. 2; 124 ABs. 1 HGB geregelt.

Es gibt einen vollhafter und einen Teilhafter.

  • Der Komplementer haftet komplett, Akzessorisch, persönlich und primär.
  • Der Kommanditist haftet nur mit seinen Anteilen, sprich beschräkt auf das Gesellschaftsvermögen.
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23
Q

Die Kommanditgesellschaft

- Haftung des Kommanditist

A

Haftung nur bis zu der Hafteinlage gem. § 171 HGB

Die Hafteinlage muss voll eingezahlt werden:

  • Vermögenswerte Leistungen
  • Bei Rückerhalt wiederaufleben der Haftung

Vor der Eintragung, ist die Haftung wie bem Komplementär.

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24
Q

Die Kommanditistgesellschaft

- Vertretung

A
  • Grds. Einzelvertretungsmacht für Komplementäre!
    • §§ 161; 125 HGB
  • Vertretungsmacht gem. Gesellschaftsvertrag
    • grds. der Selbstorganschaft
    • Kommanditsi hat keine Vertretungsmacht n. § 170
    • Vertretung im Innenverhältnis einschränkbar § 161
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25
Q

Die Kommanditisgesellschagt

- Rechte der Gesellschafter

A

Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt, sonst:

  • Geschäftsführung (Komplementäre nur)
  • Informationsrecht
  • Gewinnbeteiligung
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26
Q

Die Kommanditistgesellschaft

- Pflichten der Gesellschafter

A

Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt, sonst:

  • Vereinbarte Pflichteinlage § 705 BGB
  • Treuepflichten (Wettbewerbsverbot für kompl.)
  • Verlustbeteiigung
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27
Q

Die Kommanditistgesellschaft

- Geschäftsführung

A

Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt
Komplementär von der Führung ausgeschlossen
aber unentziehbarer Kernbereich
Ansonsten Einzelgeschäftsführung für Kompl.

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28
Q

Die GmbH und Co. KG

- Vorteile Steuerrecht?

A
  • Körperschaftssteuer fällt weg, da keine Körperschaft
  • Freibetrag bei der Gewerbesteuer (25.000)
  • Verluste aus anderen Geschäften werden der KG angerechnet. Ein Anteilskauf kan steuermindern abgeschrieben werden.
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29
Q

Die GmbH und Co. KG

- Vorteile Gesellschaftsrecht?

A
  • Keine Arbeitnehmerbestimmungen im Aufsichtsrat
  • Umgehung der Selbstorganschaft
  • Kapitalbeschaffung ist einfacher, da Kapitaleinlage und Verwaltung getrennt sind
  • Entnahmerecht, tortz kein Gewinn.
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30
Q

Die Partnerschaftsgesellschaft

  • Gründung?
  • Rechtsfähigkeit?
A

Mindestens zwei Personen

Gesellschaftsvertrag:

  • Einigungung gemeinsamen Zweck
  • freie Berufe: Anwalt, StB, WP
  • freie Berufe kein Handelsgewerbe, somit kein oHG
  • Schriftform
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister

Wenn Vertrag/Eintragung unwirksam, dann wie GbR zu behandeln!

Partnerschaft ist rechtsfähig.

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31
Q

Die Partnerschaftsgesellschaft

  • Haftung der Gesellschaft?
  • Haftung der Gesellschafter?
A
  • Haftung der Gesellschaft wie GbR
  • Grundregelung: Akzessorische, persönliche und primäre Haftung als Gesamtschuldner.
  • Fehlerhafte Beratung haftet der bearbeitende Partner
  • Vertraglicher Haftungsausschluss möglich!
  • Namenszusatz “mbB” wenn Berufshaftung
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32
Q

Die Partnerschaftsgesellschaft

- Vertretung

A

Umfang der Vertretung gem. Gesellschaftsvertrag

  • Grundsatz der Selbstorganschaft
  • Beschränkung nur im Innenverhältnis
  • Ansonsten Einzelvertretungsbefugnis für Partner
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33
Q

Die Partnerschaftsgesellschaft

- Recht und Pflichten

A

Rechte:

  • Regelung im Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführung
  • Informationsrecht
  • Gewinnbeteiligung
Pflichten:
Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Vereinbarter Beitrag
- Treuepflichten
- Verlustbeteiligung
34
Q

Die Partnerschaftsgesellschaft

- Geschäftsführung

A

Mehrheitserfordernis

  • Führung gemäß Gesellschaftsvertrag
  • Keine entziehung beruflicher Leistungen
  • Ansonsten Einzelgeschäftsführung
  • Keine Formalien bei Einberufung der Gesellschafterversammlung
  • Beschlussmängel nur relevant, wenn Auswirkungen!
35
Q

Die Aktiengesellschaft

- Gründungsvoraussetzung

A
  • Satzung
  • Üernahme Aktien
  • Bestellung der Organe
  • Gründungsberich und Gründungsprüfung
  • Erbringung der Einlagen
  • Eintragung ins HR
36
Q

Die Aktiengesellschaft

- Satzung?

A

Mindestinhalte nach § 23 Abs. 2 AktG

notarielle Beurkundung nach § 23 Abs. 1 AktG

37
Q

Die Aktiengesellschaft

- Übernahme Aktien

A

Grds. Namenaktien n. § 10 Abs. 1 AktG
—> Transparenz und Ansprechbarkeit

Ausnahme Inhaberaktien n. § 10 AktG

38
Q

Die Akriengesellschaft

- Bestellung der Organe

A

Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer n. § 30 AktG

Und dies muss auch notarielle beurkundete werden

39
Q

Die Aktiengesellschaft

- Gründungsbericht/Prüfung

A

Bericht über den Hergang der Gründung durch Gründer

Prüfung durch Organe

40
Q

Die Aktiengesellschaft

- Erbringung der Einlagen

A
  • Grundkapital 50.000 EURO n. § 7 AktG
  • Bareinlage mind. Viertel Nennbetrag + volles Agio
  • Sacheinlage:
  • -Werthaltigkeitsprüfung druch neutralen dritten
  • keine Vermögenswirksame Leistungen
  • Festzetzung in der Satzung
  • volle Leistung Nennbetrag
41
Q

Die Aktiengesellschaft

- Eintragung ins HR

A

Anmeldung durch Gründer und Organe

öffentliche Beglaubigung n. § 12 ABs. 1 HGB

42
Q

Die AKtiengesellschaft

- Gründungsmängel

A

Gründungsmängel führen nicht zur Auflösung der Gesellschaft, wenn:

  • Eintragung ins HR
  • und keine Probleme mit Sazung und Grundkapital

——> Rechtsfähig § 3 Abs. 1 AktG

43
Q
Die Aktiengesellschaft
- Die Gründungsstadien
--- 1 
--- 2
--- 3 
und diese Stadien genau definieren mit den Besonderheiten.
A

Vorgründungsgesellschaft:

  • GbR oder oHG
  • Auflösung bei Errichtung (Vor-AG)
  • Kein Übergang der Rechte und Pflichten (Vor-AG)

Vor-AG:

  • Gesellschaft sui generis - eigene Art -Rechtsfähig
  • Vertretung durch Vorstand
  • Haftung:
  • – Handeln im Namen der künftigen Gesellschaft
  • – Haftungsanspruch erlischt mit Eingragung
  • —Haftung wenn Verlust am Grundkapital entsteht
  • — Beendigung bei Eintragung ung Übergang aller Recht und Pfichten

AG
- Rehtsfähigkeit nach § 3 Abs. 1 AktG

44
Q

Wo?

A

Skript 11 - Umgehung der Gründungsvoraussetzungen in der AG

45
Q

Die AKtiengesellschaft

- Vertretung, Paragraph?

A

Die Aktiengesellschaft wird durch den ordentlich gewählten Vorstand gem. § 78 Abs. 1 AktG vertreten.

46
Q

Die Aktiengesellschaft

- Umfang der Vertretungsmacht?

A
  • Gesamte Geschäftstätigkeit der AG
    -Unbeschränlbarkeit im Außenverhältnis n. § 82 AktG
    jedoch Beschränkbarkeit und Haftung im Innenverhältnis
47
Q

Die AKktiengesellschaft

- Gesamt und Einzelvertretungsmacht

A

Voraussetzung ist die Wirksame Bestellung

  • grds. Gesamtvertretung!
  • Einzelvertretung oder Einzelvertretung mit Prokuristen wenn in der Satzun geregt und in HR eingetragen ist.
48
Q

Die Aktiengesellschaft

- Rechtsscheinvollmacht, Arten und Rechtsfolgen?

A
  1. Bekanntmachung, obwohl garkeine Einzelvertretungsregelung getroffen
    - Eintragungspflichtige Tatsache
    - Zurechenbare Veranlassung
    . Gutgläubigkeit
    - Geschäftsverkehr
    —> RF: Wahlrecht, kann sich auf die Bekanntmachung oder auf die wahre Tatsache berufen
  2. Rechtsscheinvollmacht
    - Rechtsschein
    - Zurechendbare Veranlassung
    - Gutgläubigkeit
  3. Keine Löschung im HR
    - Eintragungspflichtige wahre Tatsache
    - Fehlende Eintragung oder Bekannmachung
    - Gutgläubigkeit
    - Geschäftsverkehr
    - —> RF: Wahlrecht
49
Q

Die Aktiengesellschaft

- Außenhaftung, wer und wie?

A

Haftung der Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 S.2 AktG
- Zurechnung unerlaubter Handlungen

Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre
- Grds. keine Außenhaftung, außer bei deliktische Handlungen

50
Q

Die Aktiengesellschaft

- Der Vorstand und seine Rechte?

A
  • Geschäftsführung
  • Vollständige Leitung
  • Gesamtführungsbefugnis, in der Satzung, da dies veröffentlicht wird.
  • Vergütung
51
Q

Die Aktiengesellschaft

- Der Vorstand und sein Pflichten?

A
Geschäftsführung unter eigener Verantwortung
Berichtspflich an Aufsichtsrat
Buchrührungspflichten
Errichtung Frühwarnsysteme
Wettbewerbsverbot
Verschwiegenheitspflicht
52
Q

Die Aktiengesellschaft

- Haftung des Vorstands und wann Exkulpation?

A

Haftung der AG gegen Vorstand n. § 93 Abs. 2. 1 AktG
— Gesamtschuldnerisch
wenn:
- Pflichtverletzung bzgl. Sorgfalt eine ordent. und gewissenhaften Geschäftsleiters.
- Keine Pflichtverletzung, wenn die Business Judgement Rules eingehalten wurden:
— Unternehmerische Entscheidung
— Zum Wohl der AG
— Angemessene Informationsgrundlage
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

53
Q

Umgehung des Gründungsprozesses

- Arten der Gründung?

A
  1. Gründung nach §§ 23 ff. AktG
  2. Umwandlung nach §§ 197 UmwG iVm §§ 23 ff. AktG
  3. Mantelgesellschaft // Ausstattung einer Mantelgesellschaft mit einem neuem Unternehmen
54
Q

Umgehung der Sacheinlage

- Welche Arten und Paragraphen dazu?

A

Verdeckte Sacheinlage § 27 Abs. 3 AktG
Nachgründung § 52 AktG
Hin- und Herzahlen § 27 Abs, 4 AktG

55
Q

Verdeckte Sacheinlage

  • Paragraph und Voraussetzung
  • Rechtsfolge?
A

§ 27 Abs. 3 AktG

  • Geldeinlage
  • Wertung als Sachanlage, wirtschaftliche betrachtet
  • Abrede

Rechtsfolge:
- Fortbestehen der Einlagepflicht

56
Q

Nachgründung

  • Paragraph und Voraussetzung
  • Rechtsfolge?
A

§ 52 Abs 1-9 AktG

  • Erwerb Sache durch AG
  • Veräußerer Gründer oder Akrionär mit mehr als 10%
  • Erwerbspreis mehr als 10% Grundkapital und kein laufendes Geschäft
  • Erwerb in 2 Jahren ab Eintragung

Rechfolge:

  • Verpflichtungsgeschäft ist unwirksam, außer die Voraussetzung des § 52 AktG sind erfüllt!
  • Verfügungsgeschäft ist unwirksam nach § 52 Abs. 1 S 2 AktG und Rückabwicklung nach § 985 BGB
57
Q

Hin- und Herzahlen

  • Paragraph und Voraussetzung
  • Rechtsfolge?
A

§ 27 Abs. 4 AktG

  • Bareinlage
  • Wertung als Rückzahlung der Einlage bei wirtschaftlicher Betrachtung (Darlehn an Einleger)
  • Abrede

Rechtsfolge:

  • Fortbestehn Bareinlagepflicht und Befreiung von der Einlagepflicht nur:
  • wenn vollwertiger Rückzahlungsanpruch besteht der jederzeit fällig ist.
58
Q

Vorstand

- Umfang der Vertretungsmacht?

A
  • Gesamte Geschäftstätigkeit der AG

- Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis nach § 82 Abs. 1 AktG

59
Q

Vorstand

- Gesamt-/ Einzelvertretungsmacht

A

Wirksame Bestellung als Voraussetzung

  • Grds. Gesamtvertretungs § 78 Abs. 2 AktG = keine wirksame Vertretung, wenn auch nur einer nicht mitwirkt
  • Einzelvertretung oder Einzelvertretung mit Prokurist = unechte Gesamtvertretung
    dazu: Satzungsregelung und Eintragung HR und Bekanntmachung nach § 15 HGB
60
Q

Außenhaftung

  • Gesellschaft?
  • Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionär?
A
  • Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 S. 2 AktG

- Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionär grds keine Außenhaftung. Ausnahme deliktische Haftung

61
Q

Vorstand

- Rechte und Einschränkungen dieser Rechte?

A

Vergütung und Geschäftsführung der Gesellschaft. Beschränkung Leitungsmacht durch Satzung, Gescäftsordnung, Aufsichtsrat und der Hauptversammlung

62
Q

Vorstand

- Pflichten

A
  • Geschäftsführung nach § 76 AktG
  • Berichtspflichten an AR nach § 90 AktG
  • Buchführungspflichten nach § 91 AktG
  • Errichtung IKS § 91 Abs. 2 AktG
  • Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG
  • Verschwiegenheitspflichten nach § 93 AktG
63
Q
Anfechtungsklage und Nichtigskeitsklage
- Welche Stufen gilt es zu beachten?
1.
2.
3.
- Voraussetzungen von der Nr. 1?
A
  1. Zulässigkeit
  2. Begründetheit
  3. Rechtsfolge

Zulässigkeit ist in beiden Klagearten gleich:

  • Statthaftigkeit
  • Klagegegner
  • Zuständigkeit
64
Q

Begründetheit zu der Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage

A

Alles Anhang des Gesetztes! Schema Aufgrund des Gesetzes lernen und können!

65
Q

Verbot der Einlagenrückgewähr

  • Voraussetzung
  • Rechtsfolgen
A

Voraussetzungen

  • Leistung aus dem AG Vermögen § 57
  • – offene Einlagenrückgewähr
  • – verdeckte Einlagenrückgewähr
  • Leistung keine ordnungsgemäße Ausschüttung

Rechtsfolgen:

  • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist nicht nichtig
  • Rückgewähranspruch der AG gegen den Aktionär
  • Haftung von Vorstand und AR
66
Q

Verbot des Erwerbs eigener Aktien

  • Voraussetzung
  • Rechtsfolge?
A

§ 71 AktG

  • Aktionär kauft eigen Aktien von der AG
  • Erwerbsgrund muss vorliegen
  • Erwerbshöhe max 10% des Grundkapitals
  • Erwerbspreis nur aus Rücklagen
  • Erwerb nur von voll eingezahlten Aktien

Rechtsfolge: Zulässiger Ewerb oder Unzulässiger Erwerb

67
Q

Verbot des Erwerbs eigener Aktien

- Rechtsfolge: Zulässiger Erwerb und unzulässiger Erwerb?

A

Zulässiger Erwerb:

  • Gleichbehandlung der Aktionäre durch öffentliches Angebot
  • Gleichbehanldung der Aktionäre bei Wiederveräußerung

unzulässiger Erwerb:
- Verpflichtungsgeschäft nichtig, Verfügungsgeschäft wirksam

  • Veräußerung in 1 Jahr
  • Rückforderung Erwerbspreis durch AG und Rückforderung Akrien durch Aktionär

Haftung Vorstand und AR

68
Q
GmbH
- Gründungsvoraussetzungen?
1.
2.
3.
4.
A
  1. Gesellschafter Vertrag (mind. Inhalte)
  2. Bestellung Organe
  3. Erbrungung Einlagen
  4. Eintragung HR

(Diese bitte Anhand Gesetz durchgehen - bei Hilfestellung siehe Skript 16)

69
Q

GmbH

- Gründungsmängel?

A

Diese führen nach § 75 GmbHG nicht zu automatischen Auflösung, wenn:

  • Eintragung ins HR
  • Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt
70
Q

GmbH

- Gründungsstadien

A

Vorgründungsgesellschaft, wenn nur Gesellschaftsvertrag.

Vor-GmbH, wenn Gesellschaftervertrag, Bestellung Organe, Erbringung Einlagen und Anmeldung HR.

GmbH, wenn Eintragung HR = Rechtsfähigkeit

71
Q

GmbH

- Vorgründungsgesellschaft?

A
  • meist GbR/oHG
  • Auflösung bei Errichtung der Vor GmbH
  • Kein Übergang von Rechten und Pflichten
72
Q

GmbH

  • Vor-GmbH?
  • Haftung?
A
  • Sui generis
  • Vertretung durch Geschäftsführer
  • Haftung der Geschäftsführer nach außen
  • Handeln im Namen der künftigen GmbH
  • Haftungsanspruch erlischt mit der Eintragung der GmbH
  • Haftung der Gesellschafter für Verlust am Stammkapital
  • Beendigung bei Eintragung - Übergang Rechte und Pflichten auf GmbH
73
Q

GmbH

  • Umgehung der Sacheinlage
    • Verdeckte Sacheinlage
    • Hin- und Herzahlen

—> Paragraph und die Voraussetzungen dazu?

A

Verdeckte Sacheinlage § 19 Abs. 4 GmbHG

Hin- und Herzahlen § 19 Abs. 5 GmbHG

–> Steht alles im Gesetz und kann überprüft werden. Ansonsten kannst Siehe Skript 17

74
Q

UG (Haftungsbeschränkt)

- Wie wird es behandelt?

A

UG ist im § 5a GmbHG geregelt!

75
Q

GmbH

- Vertretung?

A

Durch Geschäftsführer nach § 35 GmbHG

  • Gesamte GEschäftstätigkeit
  • Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis
  • Gesamtvertretung! (VetoRecht)
  • Unechte Gesamtvertretung auch möglich, dazu Eintragung in HR und Publikation nach § 15 HGB
76
Q

GmbH
- Beschränkung der Vertretungsmacht und Missbrauch der Vertretungsmacht?

Rechtsfolge?

A
  • Soweit Vertretungsmacht, kann auch wirksam angewendet werden.

Ausnahmen nach § 242 BGB!

Vertreter und Dritter wirken gemeinsam oder Dritter hat Kenntnis ider hätte problemlos erkennen können.

Rechtsfolge:

  • Keine Vertretungsmacht, außer wenn Genehmigung nach § 184 BGB
  • Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB
77
Q

GmbH
Außenhaftung
- Gesellschaft
- Organ

A

Die Gesellschaft nach § 13 GmbHG und die Organe (Vorstand, AR oder Aktionäre) nach § 13 Abs. 2 GmbHG

78
Q

GmbH

- Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

A

Rechte:

  • Vergütung
  • Geschäftsführung

Pflichten:

  • Geschäftsführung eig. Verantwortung
  • Buchführungspflichten
  • Errichtung IKS analog Aktiengesellschaft
  • Wettbewerbsverbot
  • Verschwiegenheitspflichten
79
Q

GmbH

- Beschränkung der Geschäftsführung?

A

durch

  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsordnung
  • Zustimmungserfordernis des AR
  • Gesellschafterversammlung: durch Weisungsrecht
80
Q

GmbH

  • Haftungsanspruch der GmbH gegen Geschäftsführer
  • –> Paragraph und Würdigung?
A

§ 43 GmbHG, analoge Anwendung des § 93 AktG!

  • Pflichtverletzung n. § 43 GmbHG
  • Keine Pflichtverletzung wenn BJR vorgenommen!
  • und kein Verschulden
  • Befreiung nach § 43 ABs. 3 S. 3 GmbHG