Telke - Wirtschaftsrecht Flashcards
- Ist Kaufmann, Paraagraph?
- Definition Gewerbe?
- Ist-Kaufmann in § 1 HGB
Gewerbe:
- Jede selbstständige Arbeit
- äußerlich am Markt
- planmäßig
- auf gewisse Dauer
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- nichts verbotenes
KannKaufmann, Paragraph und Definition?
- KannKaufmann in § 2 HGB
- Gewerbe welches nicht in kaufmännischer Weise betrieben wird - Kleingewerbe!
Kann deswege, weil Eintragung der Firma ins Handelsregister!
Scheinkaufmann, Paragraph und Folgen?
- Scheinkaufmann in §§ 5 HGB; 242 BGB
- Rechtschein bezüglich Kaufmanneigenschaft
- . Rechtschein ist zurechenbar
- Gutgläubigkeit des Dritten
FormKaufmann, Paragraph?
- Formkaufmann in § 6 Abs. 1 HGB
- Gesellschaftstypen sind kraft Form als Kaufmann behandelt
- – OHB
- – KG
- – GmbH
- – AG
- – SE
- – EWIV
Prüfung der Stellvertretung
- Paragraph?
- Arten
- Auslegung?
Stellvertretung n. §§ 164 BGB ff.
- Eigene Willenserklärung
- Im fremden Namen
- Vertretungsmacht
Prokura, Handlungsvollmacht und Ladenangestellte
Prokura
- Paragraph und Erteilung der Prokura?
- Prokura in § 48 ff HGB
- Erteilung:
- an Kaufmann nach § 48 Abs. 1 HGB
- persönlich (nicht durch vertreter)
- ausdrücklich (nicht Kónkludent)
- nur an natürliche Personen
- Deklaratorische Eintragung HR n. § 53 HGB und evtl. § 15 HGB
Prokura
- Umfang der Prokura?
- Ausnahmen der Prokura?
- Geschäfte die einem Handelsgewerbe zuzuordnen sind
- Ausnahmen:
- Privatgeschäfte
- Prinzipalgeschäfte (Anmeldung zum HR, Auflösung, Aufnahme Gesekkschafter, Änderung Gesellschaftsvertrag, Insolvenzantrag).
Beschränkungen sind im Außenverhältnis unwirksam n. § 50 Abs. 1 HGB
Handlungsvollmacht
- Umfang der Handlungsvollmacht
- Ausnahmen der Handlungsvollmacht
Handlungungsvollmacht geregelt in § 54 Abs. 1 HGB
- Ausnahmen:
- Privatgeschäfte
- Prinzipalgeschäfte + Beschränkungen
Beschränkungen sind im Außenverhältnis unwirksam, außer wenn Kenntnis davon!
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- Bedingungen und Rechtsfolgen
Kaufleute
- Abgeschlossene Vertragsverhandlung
- Bestätigung des wesentlichen Inhaltss
- als baldiger Zugang
- –> Schreiben auch ohne Annahmeerklärung als Vertragsinhalt, sofern kein widerspruch
Gutglaubenserwerb an beweglicher Sache
- Was ist das?
- Wie kommt es zustande?
- Wirksame Einigung
- Übergabe
- Einigsein bei Übergabe
- Gutgläubigkeit:
- – Veräußerer ist Kaufmann
- – Sache im Betrieb veräußert
- – Erwerber ist gutgläubig
- Kein Abhandenkommen n. § 935 BGB
Handelskauf
- paragraph und Voraussetzungen
Handelskauf wird in § 373 ff. BGB geregelt.
Voraussetzungen:
- Kaufvertrag über bewegliche Sachen
- Kaufmann
- geschäft zum Betrieb des Handelsgewerbs
Handelskauf
- Regelung im BGB
- Inhallt des Kaufvertrags?
- Ausschluss Gewährleistung?
und
Handelskauf
- Regelung im HGB
- Inhallt des Kaufvertrags?
- Ausschluss Gewährleistung?
Annahmeverzug
- Hinterlegung nur bezgl. Geld und Wertsachen möglich; § 372 BGB
- Selbsthilfeverkauf bei verderblicher/kostenintensiver Ware; § 383 BGB
- Der Antrag muss alle wesentlichen Bestandteile enthalten
Ausschluss der Gewährleistung, wenn Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis (hätte wissen müssen) § 442 BGB
HGB:
Annahmeverzug
- Hinterlegung von allen beweglichen Sachen möglich § 373 HGB
- Selbehilfeverkauf imme rmöglich § 373 abs. 2 HGB
- Antrag kann im später konkretisiert werden
- Mangelrüge nach § 377 HGB möglich
Mangelrüge
- Paragraph
- Vorgehen
Mangelrüge in § 377 HGB geregelt dazu: - beidseitiger Handelskauf - Ablieferung; Machtbereich des Empf. - Mangel: wie § 434 BGB (kein offensichtlicher wie Fenster statt Radios) - Keine arglist des Verkäufers - Rügeobliegenheit (DEFINITON!!!) - und die Mangelrüge § 377 HGB!
Rügeobliegenheit (Mangelrüge)
- Arten und Fristen
- Rechtsfolgen bei unterlassener Rüge?
offener Mangel:
- unverzügliche Untersuchung:
Unverzüglichkeit: ohne schuldhaftes zögern; 14 Tage; bei verderb entsprechend früher
- unverzügliche Rüge:
unverzüglich = ohne schuldhaftes zögern 1-2 Tage. Achtung: Frist für untersuchung und Rüge sind zu addieren und eine Mitteilung von ART und UMFANG an den Verkäufer!
Versteckter Mangel:
unverzügliche Rüge
—-> bei Unterlassung führt es zur Genehmigung der Ware n. § 377 Abs. 2+3 HGB.
Ausschluss der Gewährleistungsansprüch und des Anfechtungsrechts aus § 119 Abs. 2 BGB
Internatinales Wirtschaftsrecht?
Handelt sich um Vorlesung 4 und 5 und 6
—> Bitte direkt über die Folien Lernen, sonst zu viel abtipp Arbeit!!
Die offene Handelsgesellschaft
- Gründung
Personengesellschaft
- Mindestens zwei Personen
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsgewerbe n. § 105 HGB
- Eintragung ins HR § 106 HGB (deklaratorisch)
—-> nach § 124 HGB ist die oHG rechtsfähig!
Die offene Handelsgesellschaft
- Haftung
- Haftung der Gesellschaft n. § 124 HGB
- Haftung der Gesellschafter:
- – Akzessorisch, persönlich, primär
- —- n. 128 HGB iVm § 421 BGB
Die offene Handelsgesellschaft
- Vertretung
Vertretungsmacht gem. Gesellschaftervertrag n. § 125 HGB
- Grundsatz der Selbstorganschaft
- Beschr. nur im Innenverhältnis n. 126 HGB
- ansonsten gesetzliche Einzelvertret. n. 125 HGB
Die offene Handelsgesellschaft
- Rechte un Pflichten der Gesellschafter
Rechte:
- Regeleung im Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführung
- Informationsrechte
- Gewinnbeteiligung
Pflichten
- Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Vereinbarter Beitrag n. § 705 BGB
- Treuepflicht (Wettbewerbsverbot)
- Verlustbeteiligung
Die offene Handelsgesellschaft
- Geschäftsführung(skompetenz)
Kompetenz:
- Gesellschaftervertrag (unentziehbar)
- Einzelgeschäftsführung
- keine Formalien
- Beschlussmängel?
(Richtig üdumme Folien)
Die offene Handelsgesellschaft
- Eintritt neue Gesellschafter
- Ausscheiden alter Gesellschafter
Eintritt durch Aufnahmevertrag
Ausscheiden wenn:
- Regelung im Gesellschaftervertrag
- Ereignis n. § 131 HGB (Ablauf Vertrag)
- Auflösungsklausel
- Auseinandersetzung (Ziel/Zweck erreicht)
durch das Ausscheiden:
- Anwachsung des Anteils auf die übrigen Gesellschafter
- Nachhaftung von fünf Jahren n. § 160 Abs. 1 HGB
Die Kommanditgesellschaft
- Haftung Gesellschafter?
- Paragraph
Die Haftung der KG ist in §§ 161 ABs. 2; 124 ABs. 1 HGB geregelt.
Es gibt einen vollhafter und einen Teilhafter.
- Der Komplementer haftet komplett, Akzessorisch, persönlich und primär.
- Der Kommanditist haftet nur mit seinen Anteilen, sprich beschräkt auf das Gesellschaftsvermögen.
Die Kommanditgesellschaft
- Haftung des Kommanditist
Haftung nur bis zu der Hafteinlage gem. § 171 HGB
Die Hafteinlage muss voll eingezahlt werden:
- Vermögenswerte Leistungen
- Bei Rückerhalt wiederaufleben der Haftung
Vor der Eintragung, ist die Haftung wie bem Komplementär.
Die Kommanditistgesellschaft
- Vertretung
- Grds. Einzelvertretungsmacht für Komplementäre!
- §§ 161; 125 HGB
- Vertretungsmacht gem. Gesellschaftsvertrag
- grds. der Selbstorganschaft
- Kommanditsi hat keine Vertretungsmacht n. § 170
- Vertretung im Innenverhältnis einschränkbar § 161
Die Kommanditisgesellschagt
- Rechte der Gesellschafter
Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt, sonst:
- Geschäftsführung (Komplementäre nur)
- Informationsrecht
- Gewinnbeteiligung
Die Kommanditistgesellschaft
- Pflichten der Gesellschafter
Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt, sonst:
- Vereinbarte Pflichteinlage § 705 BGB
- Treuepflichten (Wettbewerbsverbot für kompl.)
- Verlustbeteiigung
Die Kommanditistgesellschaft
- Geschäftsführung
Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt
Komplementär von der Führung ausgeschlossen
aber unentziehbarer Kernbereich
Ansonsten Einzelgeschäftsführung für Kompl.
Die GmbH und Co. KG
- Vorteile Steuerrecht?
- Körperschaftssteuer fällt weg, da keine Körperschaft
- Freibetrag bei der Gewerbesteuer (25.000)
- Verluste aus anderen Geschäften werden der KG angerechnet. Ein Anteilskauf kan steuermindern abgeschrieben werden.
Die GmbH und Co. KG
- Vorteile Gesellschaftsrecht?
- Keine Arbeitnehmerbestimmungen im Aufsichtsrat
- Umgehung der Selbstorganschaft
- Kapitalbeschaffung ist einfacher, da Kapitaleinlage und Verwaltung getrennt sind
- Entnahmerecht, tortz kein Gewinn.
Die Partnerschaftsgesellschaft
- Gründung?
- Rechtsfähigkeit?
Mindestens zwei Personen
Gesellschaftsvertrag:
- Einigungung gemeinsamen Zweck
- freie Berufe: Anwalt, StB, WP
- freie Berufe kein Handelsgewerbe, somit kein oHG
- Schriftform
- Eintragung ins Partnerschaftsregister
Wenn Vertrag/Eintragung unwirksam, dann wie GbR zu behandeln!
Partnerschaft ist rechtsfähig.
Die Partnerschaftsgesellschaft
- Haftung der Gesellschaft?
- Haftung der Gesellschafter?
- Haftung der Gesellschaft wie GbR
- Grundregelung: Akzessorische, persönliche und primäre Haftung als Gesamtschuldner.
- Fehlerhafte Beratung haftet der bearbeitende Partner
- Vertraglicher Haftungsausschluss möglich!
- Namenszusatz “mbB” wenn Berufshaftung
Die Partnerschaftsgesellschaft
- Vertretung
Umfang der Vertretung gem. Gesellschaftsvertrag
- Grundsatz der Selbstorganschaft
- Beschränkung nur im Innenverhältnis
- Ansonsten Einzelvertretungsbefugnis für Partner
Die Partnerschaftsgesellschaft
- Recht und Pflichten
Rechte:
- Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführung
- Informationsrecht
- Gewinnbeteiligung
Pflichten: Regelung im Gesellschaftsvertrag - Vereinbarter Beitrag - Treuepflichten - Verlustbeteiligung
Die Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsführung
Mehrheitserfordernis
- Führung gemäß Gesellschaftsvertrag
- Keine entziehung beruflicher Leistungen
- Ansonsten Einzelgeschäftsführung
- Keine Formalien bei Einberufung der Gesellschafterversammlung
- Beschlussmängel nur relevant, wenn Auswirkungen!
Die Aktiengesellschaft
- Gründungsvoraussetzung
- Satzung
- Üernahme Aktien
- Bestellung der Organe
- Gründungsberich und Gründungsprüfung
- Erbringung der Einlagen
- Eintragung ins HR
Die Aktiengesellschaft
- Satzung?
Mindestinhalte nach § 23 Abs. 2 AktG
notarielle Beurkundung nach § 23 Abs. 1 AktG
Die Aktiengesellschaft
- Übernahme Aktien
Grds. Namenaktien n. § 10 Abs. 1 AktG
—> Transparenz und Ansprechbarkeit
Ausnahme Inhaberaktien n. § 10 AktG
Die Akriengesellschaft
- Bestellung der Organe
Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer n. § 30 AktG
Und dies muss auch notarielle beurkundete werden
Die Aktiengesellschaft
- Gründungsbericht/Prüfung
Bericht über den Hergang der Gründung durch Gründer
Prüfung durch Organe
Die Aktiengesellschaft
- Erbringung der Einlagen
- Grundkapital 50.000 EURO n. § 7 AktG
- Bareinlage mind. Viertel Nennbetrag + volles Agio
- Sacheinlage:
- -Werthaltigkeitsprüfung druch neutralen dritten
- keine Vermögenswirksame Leistungen
- Festzetzung in der Satzung
- volle Leistung Nennbetrag
Die Aktiengesellschaft
- Eintragung ins HR
Anmeldung durch Gründer und Organe
öffentliche Beglaubigung n. § 12 ABs. 1 HGB
Die AKtiengesellschaft
- Gründungsmängel
Gründungsmängel führen nicht zur Auflösung der Gesellschaft, wenn:
- Eintragung ins HR
- und keine Probleme mit Sazung und Grundkapital
——> Rechtsfähig § 3 Abs. 1 AktG
Die Aktiengesellschaft - Die Gründungsstadien --- 1 --- 2 --- 3 und diese Stadien genau definieren mit den Besonderheiten.
Vorgründungsgesellschaft:
- GbR oder oHG
- Auflösung bei Errichtung (Vor-AG)
- Kein Übergang der Rechte und Pflichten (Vor-AG)
Vor-AG:
- Gesellschaft sui generis - eigene Art -Rechtsfähig
- Vertretung durch Vorstand
- Haftung:
- – Handeln im Namen der künftigen Gesellschaft
- – Haftungsanspruch erlischt mit Eingragung
- —Haftung wenn Verlust am Grundkapital entsteht
- — Beendigung bei Eintragung ung Übergang aller Recht und Pfichten
AG
- Rehtsfähigkeit nach § 3 Abs. 1 AktG
Wo?
Skript 11 - Umgehung der Gründungsvoraussetzungen in der AG
Die AKtiengesellschaft
- Vertretung, Paragraph?
Die Aktiengesellschaft wird durch den ordentlich gewählten Vorstand gem. § 78 Abs. 1 AktG vertreten.
Die Aktiengesellschaft
- Umfang der Vertretungsmacht?
- Gesamte Geschäftstätigkeit der AG
-Unbeschränlbarkeit im Außenverhältnis n. § 82 AktG
jedoch Beschränkbarkeit und Haftung im Innenverhältnis
Die AKktiengesellschaft
- Gesamt und Einzelvertretungsmacht
Voraussetzung ist die Wirksame Bestellung
- grds. Gesamtvertretung!
- Einzelvertretung oder Einzelvertretung mit Prokuristen wenn in der Satzun geregt und in HR eingetragen ist.
Die Aktiengesellschaft
- Rechtsscheinvollmacht, Arten und Rechtsfolgen?
- Bekanntmachung, obwohl garkeine Einzelvertretungsregelung getroffen
- Eintragungspflichtige Tatsache
- Zurechenbare Veranlassung
. Gutgläubigkeit
- Geschäftsverkehr
—> RF: Wahlrecht, kann sich auf die Bekanntmachung oder auf die wahre Tatsache berufen - Rechtsscheinvollmacht
- Rechtsschein
- Zurechendbare Veranlassung
- Gutgläubigkeit - Keine Löschung im HR
- Eintragungspflichtige wahre Tatsache
- Fehlende Eintragung oder Bekannmachung
- Gutgläubigkeit
- Geschäftsverkehr
- —> RF: Wahlrecht
Die Aktiengesellschaft
- Außenhaftung, wer und wie?
Haftung der Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 S.2 AktG
- Zurechnung unerlaubter Handlungen
Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre
- Grds. keine Außenhaftung, außer bei deliktische Handlungen
Die Aktiengesellschaft
- Der Vorstand und seine Rechte?
- Geschäftsführung
- Vollständige Leitung
- Gesamtführungsbefugnis, in der Satzung, da dies veröffentlicht wird.
- Vergütung
Die Aktiengesellschaft
- Der Vorstand und sein Pflichten?
Geschäftsführung unter eigener Verantwortung Berichtspflich an Aufsichtsrat Buchrührungspflichten Errichtung Frühwarnsysteme Wettbewerbsverbot Verschwiegenheitspflicht
Die Aktiengesellschaft
- Haftung des Vorstands und wann Exkulpation?
Haftung der AG gegen Vorstand n. § 93 Abs. 2. 1 AktG
— Gesamtschuldnerisch
wenn:
- Pflichtverletzung bzgl. Sorgfalt eine ordent. und gewissenhaften Geschäftsleiters.
- Keine Pflichtverletzung, wenn die Business Judgement Rules eingehalten wurden:
— Unternehmerische Entscheidung
— Zum Wohl der AG
— Angemessene Informationsgrundlage
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
Umgehung des Gründungsprozesses
- Arten der Gründung?
- Gründung nach §§ 23 ff. AktG
- Umwandlung nach §§ 197 UmwG iVm §§ 23 ff. AktG
- Mantelgesellschaft // Ausstattung einer Mantelgesellschaft mit einem neuem Unternehmen
Umgehung der Sacheinlage
- Welche Arten und Paragraphen dazu?
Verdeckte Sacheinlage § 27 Abs. 3 AktG
Nachgründung § 52 AktG
Hin- und Herzahlen § 27 Abs, 4 AktG
Verdeckte Sacheinlage
- Paragraph und Voraussetzung
- Rechtsfolge?
§ 27 Abs. 3 AktG
- Geldeinlage
- Wertung als Sachanlage, wirtschaftliche betrachtet
- Abrede
Rechtsfolge:
- Fortbestehen der Einlagepflicht
Nachgründung
- Paragraph und Voraussetzung
- Rechtsfolge?
§ 52 Abs 1-9 AktG
- Erwerb Sache durch AG
- Veräußerer Gründer oder Akrionär mit mehr als 10%
- Erwerbspreis mehr als 10% Grundkapital und kein laufendes Geschäft
- Erwerb in 2 Jahren ab Eintragung
Rechfolge:
- Verpflichtungsgeschäft ist unwirksam, außer die Voraussetzung des § 52 AktG sind erfüllt!
- Verfügungsgeschäft ist unwirksam nach § 52 Abs. 1 S 2 AktG und Rückabwicklung nach § 985 BGB
Hin- und Herzahlen
- Paragraph und Voraussetzung
- Rechtsfolge?
§ 27 Abs. 4 AktG
- Bareinlage
- Wertung als Rückzahlung der Einlage bei wirtschaftlicher Betrachtung (Darlehn an Einleger)
- Abrede
Rechtsfolge:
- Fortbestehn Bareinlagepflicht und Befreiung von der Einlagepflicht nur:
- wenn vollwertiger Rückzahlungsanpruch besteht der jederzeit fällig ist.
Vorstand
- Umfang der Vertretungsmacht?
- Gesamte Geschäftstätigkeit der AG
- Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis nach § 82 Abs. 1 AktG
Vorstand
- Gesamt-/ Einzelvertretungsmacht
Wirksame Bestellung als Voraussetzung
- Grds. Gesamtvertretungs § 78 Abs. 2 AktG = keine wirksame Vertretung, wenn auch nur einer nicht mitwirkt
- Einzelvertretung oder Einzelvertretung mit Prokurist = unechte Gesamtvertretung
dazu: Satzungsregelung und Eintragung HR und Bekanntmachung nach § 15 HGB
Außenhaftung
- Gesellschaft?
- Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionär?
- Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 S. 2 AktG
- Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionär grds keine Außenhaftung. Ausnahme deliktische Haftung
Vorstand
- Rechte und Einschränkungen dieser Rechte?
Vergütung und Geschäftsführung der Gesellschaft. Beschränkung Leitungsmacht durch Satzung, Gescäftsordnung, Aufsichtsrat und der Hauptversammlung
Vorstand
- Pflichten
- Geschäftsführung nach § 76 AktG
- Berichtspflichten an AR nach § 90 AktG
- Buchführungspflichten nach § 91 AktG
- Errichtung IKS § 91 Abs. 2 AktG
- Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG
- Verschwiegenheitspflichten nach § 93 AktG
Anfechtungsklage und Nichtigskeitsklage - Welche Stufen gilt es zu beachten? 1. 2. 3. - Voraussetzungen von der Nr. 1?
- Zulässigkeit
- Begründetheit
- Rechtsfolge
Zulässigkeit ist in beiden Klagearten gleich:
- Statthaftigkeit
- Klagegegner
- Zuständigkeit
Begründetheit zu der Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage
Alles Anhang des Gesetztes! Schema Aufgrund des Gesetzes lernen und können!
Verbot der Einlagenrückgewähr
- Voraussetzung
- Rechtsfolgen
Voraussetzungen
- Leistung aus dem AG Vermögen § 57
- – offene Einlagenrückgewähr
- – verdeckte Einlagenrückgewähr
- Leistung keine ordnungsgemäße Ausschüttung
Rechtsfolgen:
- Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist nicht nichtig
- Rückgewähranspruch der AG gegen den Aktionär
- Haftung von Vorstand und AR
Verbot des Erwerbs eigener Aktien
- Voraussetzung
- Rechtsfolge?
§ 71 AktG
- Aktionär kauft eigen Aktien von der AG
- Erwerbsgrund muss vorliegen
- Erwerbshöhe max 10% des Grundkapitals
- Erwerbspreis nur aus Rücklagen
- Erwerb nur von voll eingezahlten Aktien
Rechtsfolge: Zulässiger Ewerb oder Unzulässiger Erwerb
Verbot des Erwerbs eigener Aktien
- Rechtsfolge: Zulässiger Erwerb und unzulässiger Erwerb?
Zulässiger Erwerb:
- Gleichbehandlung der Aktionäre durch öffentliches Angebot
- Gleichbehanldung der Aktionäre bei Wiederveräußerung
unzulässiger Erwerb:
- Verpflichtungsgeschäft nichtig, Verfügungsgeschäft wirksam
- Veräußerung in 1 Jahr
- Rückforderung Erwerbspreis durch AG und Rückforderung Akrien durch Aktionär
Haftung Vorstand und AR
GmbH - Gründungsvoraussetzungen? 1. 2. 3. 4.
- Gesellschafter Vertrag (mind. Inhalte)
- Bestellung Organe
- Erbrungung Einlagen
- Eintragung HR
(Diese bitte Anhand Gesetz durchgehen - bei Hilfestellung siehe Skript 16)
GmbH
- Gründungsmängel?
Diese führen nach § 75 GmbHG nicht zu automatischen Auflösung, wenn:
- Eintragung ins HR
- Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt
GmbH
- Gründungsstadien
Vorgründungsgesellschaft, wenn nur Gesellschaftsvertrag.
Vor-GmbH, wenn Gesellschaftervertrag, Bestellung Organe, Erbringung Einlagen und Anmeldung HR.
GmbH, wenn Eintragung HR = Rechtsfähigkeit
GmbH
- Vorgründungsgesellschaft?
- meist GbR/oHG
- Auflösung bei Errichtung der Vor GmbH
- Kein Übergang von Rechten und Pflichten
GmbH
- Vor-GmbH?
- Haftung?
- Sui generis
- Vertretung durch Geschäftsführer
- Haftung der Geschäftsführer nach außen
- Handeln im Namen der künftigen GmbH
- Haftungsanspruch erlischt mit der Eintragung der GmbH
- Haftung der Gesellschafter für Verlust am Stammkapital
- Beendigung bei Eintragung - Übergang Rechte und Pflichten auf GmbH
GmbH
- Umgehung der Sacheinlage
- Verdeckte Sacheinlage
- Hin- und Herzahlen
—> Paragraph und die Voraussetzungen dazu?
Verdeckte Sacheinlage § 19 Abs. 4 GmbHG
Hin- und Herzahlen § 19 Abs. 5 GmbHG
–> Steht alles im Gesetz und kann überprüft werden. Ansonsten kannst Siehe Skript 17
UG (Haftungsbeschränkt)
- Wie wird es behandelt?
UG ist im § 5a GmbHG geregelt!
GmbH
- Vertretung?
Durch Geschäftsführer nach § 35 GmbHG
- Gesamte GEschäftstätigkeit
- Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis
- Gesamtvertretung! (VetoRecht)
- Unechte Gesamtvertretung auch möglich, dazu Eintragung in HR und Publikation nach § 15 HGB
GmbH
- Beschränkung der Vertretungsmacht und Missbrauch der Vertretungsmacht?
Rechtsfolge?
- Soweit Vertretungsmacht, kann auch wirksam angewendet werden.
Ausnahmen nach § 242 BGB!
Vertreter und Dritter wirken gemeinsam oder Dritter hat Kenntnis ider hätte problemlos erkennen können.
Rechtsfolge:
- Keine Vertretungsmacht, außer wenn Genehmigung nach § 184 BGB
- Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB
GmbH
Außenhaftung
- Gesellschaft
- Organ
Die Gesellschaft nach § 13 GmbHG und die Organe (Vorstand, AR oder Aktionäre) nach § 13 Abs. 2 GmbHG
GmbH
- Rechte und Pflichten des Geschäftsführers
Rechte:
- Vergütung
- Geschäftsführung
Pflichten:
- Geschäftsführung eig. Verantwortung
- Buchführungspflichten
- Errichtung IKS analog Aktiengesellschaft
- Wettbewerbsverbot
- Verschwiegenheitspflichten
GmbH
- Beschränkung der Geschäftsführung?
durch
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsordnung
- Zustimmungserfordernis des AR
- Gesellschafterversammlung: durch Weisungsrecht
GmbH
- Haftungsanspruch der GmbH gegen Geschäftsführer
- –> Paragraph und Würdigung?
§ 43 GmbHG, analoge Anwendung des § 93 AktG!
- Pflichtverletzung n. § 43 GmbHG
- Keine Pflichtverletzung wenn BJR vorgenommen!
- und kein Verschulden
- Befreiung nach § 43 ABs. 3 S. 3 GmbHG