Kaffalele - Corporate Governance Flashcards

1
Q

Was ist die allgemeine Definitin von Corporate Governance?

A

System der Leitung und Überwachung von vor allem börsennotierten Unternehmen.

Regelung der

  • Befugnisse
  • Struktur
  • Interessensgruppen
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2
Q

Principal -Agent Theorie

  • Definition
  • Problem
  • Beispiele zum Verhalten
  • Entgegenwirken/Lösungen?
A

Grundsätzlich: Informationsasymmetire zwischen Principal und Agent
Stichwort: Nutzenmaximierung mit nicht deckungsgleichen Zielen

Problem:
Moral Hazard - Moralisches Risiko, sittliche Gefährdung. Die Neigung einer unzulänglich überwachten Person sich unehrenhaft zu verhalten

Beispiele:

  • Nutzung Firmenvermögen
  • geringer Arbeitseinsatz
  • Riskante/kurzfristige Geschäftspolitik

Lösungen:

  • Verhaltensordnung (Geschäftsordnung, Anstellungsvertrag, angemessene Vergütung)
  • Anreizmechanismen (Erfolgsboni, Auftsiegsmöglichkeiten9
  • Kontrollmechanismen (AR, HV, Finanzanalysten)
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3
Q

Aufsichtsrat

  • Funktion
  • Tagung
  • Bildung Ausschuss?
A
  • Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den VS und ist in grundlegenden Entscheidungen eingebunden
  • Der AR tagt 4 mal im Jahr und wenn Teilnahme >50% dann muss es veröffentlicht werden
  • Der AR kann in besonderen Fällen einen Prüfungsausschuss bilden, wenn die eigene Expertise nicht aussreicht.
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4
Q

Organdhaftung

  • VS
  • AR

Falls es gesetzlich geregelt ist, dann auch den Paragraphen bitte!

A

Die Haftung des Vorstandes ist im § 93 AktG und die Haftung des Aufsichtsrats ist im § 116 AktG geregelt (ist nur ein Verweis auf den § 93).

Haftung Vorstand, wenn Pflichtsverletzung;

  • Legalitätsprinzip
  • Sorgfaltspflicht
  • Treuepflicht
  • Überwachungspflicht
  • Leitungspflichten
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5
Q

Business Judgment Rules

A

Keine Pflichtverletzung bei unternehmerischer Entscheidung, wenn Vorstand vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

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6
Q

Privilegierung für unternehmerisches Handeln

- Paragraph und Voraussetzung

A

§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG

  • unternehmerische Entscheidung
  • frei von Sonderinteressen und Einflüssen
  • Wohle der Gesellschaft
  • auf angemessene Information basierend
  • Gutgläubigkeit
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7
Q

Problem dass sich aus der Haftung des Vorstand ergibt?

A

Problem:

Entscheidet der Vorstand jetzt nur noch eingeschüchtert?

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8
Q

Unabhängigkeit des Prüfers?

  • Was ist damit gemeint
  • Unternehmensüberwachung
  • Offenlegungspflicht bezüglich Prüfer?
A
  • Prüfer soll kein höheres Interesse daran haben, dass die Gesellschaft auch gute Zahlen schreibt.
  • Zusammenarbeit von Prüfer und Prüfungsausschuss ist ein weiteres Element qualitativ hochwertiger Unternehmensüberwachung
  • Die Höhe des Honorars für den Prüfer muss offengelegt werden.
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9
Q

Intern Corporate Governance

A

Prüfung JA durch den AR

Entlastung des AR aufgrund unerfüllbarer Prüfungsintensität (Gesetzliche Regelungen)

Darüberhinaus keine Entlastung. vollumfängliche Überwachung der Unternehmensleitung, inkl. Zweckmäßigkeit.

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10
Q

Unabhängigkeit des Prüfers?

A
  • Unabhängigkeitserklärung nach DCKG
  • Erklärung auch im Prüfbericht am Ende
  • Nicht Prüfleistungen durch den Prüfer:
  • – Pro/Contra
  • – Welcher Umfang ist akzeptabel
  • – gemeinsamer Gehnemigunsprozess für die nicht Prpfungsleistungen etablieren
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11
Q

Kommunikation

- Prüfer und AR/VS?

A
  • Auswahl Tiefgang von Themen
  • Prüfungsbericht mit Präsentation
  • ggf. vier Augengespräch
  • Ermessensfragen in der Rechnungslegung
  • Fehlerliste
  • Management letter
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12
Q

Rotation des Prüfers allgemein und intern?

A
  • Turnusmäßiger Wechsel des A.Prüfers
  • –> Wenn davor in 7 oder mehr Fällen tätig. gilt nicht wenn 2 Jahre dazwischen
  • Internerotaion auch mehr als 7 Jahre möglich, jedoch der Prüfer als Person nicht.
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13
Q

Internes Kontrollsystem

- Allgemeine Definition

A

IKS besteht aus systematisch gestalteten organisatorischen MAßnahmen und Kontrollen im Unternehmen zur Einhaltung von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder böswilliger Dritte verursacht werden könnten.

IKS ist keine Angelegenheit von nur Eigentümern und GF sondern wird vielfach von externen Stellen gefordert.

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14
Q

IKS

- Zielereichung (Kontrollmaßnahmen)

A

Bauliche und softwaretechnische Zutrittskontrollen

Schriftliche Weisung zur Sicherheit, Geheimhaltung, Nachweißbarkeit

Maßnahmen zur Sicherung der materiellen und immateriellen VW des Unternehmen

Maßnahmen zur Abwehr von illegalen Vorgängen im Bereich der Wirtschafltskriminalität, zb. 4 Augen-Prinzip

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15
Q

IKS

- Ziele

A

Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen

Zuverlässigkeit von betrieblichen Infos

Vermögenssicherung

Regeleinhaltung

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16
Q

IKS

- Prinzipien

A
  • Transparenz
  • Vier Augen
  • Funktionstrennung ( Abteilungen)
  • Mindestinformation (jeder weiß nur das was für seine Arbeit relevant ist)
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17
Q

IKS

- Pflichten des GF und AR diesbezüglich?

A

Die GF sind verpflichtet ein IKS einzurichten und zu Unterhalten und der AR hat die IKS zu überwachen.

Überwachung durch Dokumentation der Risiken und Wirksamkeitsüberwachung.

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18
Q

Complince Officer

A
  • Best Practice und nicht gesetzlich
  • direkt unter GF/VS
  • Haftet nur für die ihm übertragenen Aufgaben + Garantenpfliche nach § 13 StGB
  • Pflicht Rechtsverstöße/Straftaten zu unterbinden
  • Einzelfallbetrachtung, daher wichtig vorherige Festlegung von Aufgaben
19
Q

weitere spezielle Officer?

A

Ausfuhrverantwortlicher
Datenschutzbeaftrager
Umweltschutzbeauftragter

20
Q

Comply or Explain

  • Was ist das
  • wo ist es geregelt?
A

Erklärung VS und AR welche CGK eingehalten wurden und welche nicht und warum.

Steht im § 161 AktG

21
Q

Coporate Governance Bericht

- Bestandteile

A
  • Vorstandsvergütung
  • Vergütung AR
  • Konkrete Ziele für die Zusammensetzung des AR
  • Angaben zu Direktors Dilling und zum Aktien Besitz von VS und SR
  • Angaben zu Aktienoptionsprogramm
22
Q

Risikomanagement - allg. Definition und von wem zu implementieren und Paragraph?

A

Abwägung der Risiken mit den Business Judgement Rules in Beziehung setzen mit einem adäquaten Risikofrüherkennungssystem

Das System muss vom Vorstand implementiert werden, steht im § 91 Abs. 2 AktG.

23
Q

Risikoinventur

A
  • Eintrittswahrscheinlichkeit + Höhe
  • Konkrete Gegenmaßnahmen
  • Regelmäßig zu aktualisieren und in IKS aufzunehmen
24
Q

Compliance - allg. Definition

A
  • Regelbefolgung durch Systeme
  • Gesellschaft führen unter Einhaltung interner und gesetzlicher Regelungen
  • Überwachung durch den AR
25
Q

CMS - Compliance Management System

    • Definiton
    • Interne Revision
A

CMS bezeichnet die Gesamtheit der im Unternehmen eingerihteten MAßnahmen und Prizesse, um Regelkonformität des unternehmerischen Handelns auf allen Ebenen und aller MA sicherzustellen

Interne Revision

  • Unterstützt die Unternehmensleitung
  • Kontrollfunktion
  • ist VS/GF unterstellt
26
Q

CSR - Corporate Social Responsibility

A

Unternehmerische Sozialverantwortung am Markt, Umwelt, Arbeitsplatz und Stakeholder.

Freiweilliger Beitrag der Wirtschaft, der über die gesetzlichen Forderungen hinaussgeht.

27
Q

CSR
- Gründe
1.
2.

A

Normativer Ansatz:
Unternehmen als Teil der Gesellschaft.
Beansprucht Leistungen aus der Gesellschaft und es wird eine gesellschaftliche Verantwortung erwartet.

Ökonomischer Ansatz:
CSR ist für das Unternehmen mit einem Nutzenzuwachs verbunden. Reputation, Vertrauen, Kundenzufriedenheit, Mitarbeitermotivation.

28
Q

CC - Corporate Citizenship

A
  • gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen
  • Geschäftstätigkeit hinausgehende Engagement von Unternehmen um Sozaile Probleme im Umfeld zu unzerstützen

z.ß. durch Spenden, Stiftungen, Sponsoring

29
Q

CC - Corporate Citizenship

- Moralische Aspekte

A
  • Alle in der Wertschöpfungskette zu beteiligen
  • ab 2017 Nachhaltigkeitsbericht
  • Persönliche Meinung (Leonardo Di Caprio)
  • Wahrnehmung des Unternehmens im Markt durch Kunden, Lieferanten, Produzenten
  • Reputationskapital
30
Q

Global Compact

- was ist das?

A
  • freiwillig
  • Förderung nachhaltiger Entwicklungen
  • Werkkatalog auf Grundlage universell anerkannter Prinipien
  • Netzwerk von Unternehmen
  • Forum für gemeinsames Lernen und Erfahrungsaustausch
31
Q

Menschenrechte

A
  • U. soll international die Menschenrechte schützen

- keine Menschenrechtsverletzungen begehen

32
Q

Arbeitsnormen

A
  • Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandelungen wahren
  • Beseititung von Zwangsarbeit
  • Beseititung von Kinderarbeit
  • Beseititung von Diskriminierung bei Anstellung
33
Q

Umweltschutz

A
  • Umweltprobleme nicht fördern eher beseitigen
  • Umweltbewusstsein fördern
  • umweltfreundliche technologien entwicklen
34
Q

Korruptionsbekämpfung

A

Unternehmen soll jede Art von Korruption und Erpressung bekämpfen!

35
Q

Nachhaltigkeisbericht

A

Seit 2017 verpflichtend

  • Erhöhte Transparenz
  • nicht finanzielle Risiken & Chancen erhöhen
  • Risiken der Tätigkeiten eines Unternehmens bewerten
  • Investor soll die NAchhaltigkeitsaspekte besser berücksichtigen können
36
Q

Share holder Value

Shared Value

A

Share holder Value

  • Gewinn ist nicht verwerflich, unabdingbar
  • Basis für Wachstum und Wohlstand
  • Gesellschaftlicher Nutzen
  • Unternehmensleiter ist Sachverwalter (kein sozialer Wohltäter)

Shared Value

  • Vermögen hat eine soziale Verpflichtung
  • Interessen aller sind zu berücksichtigen
  • Geschäftswelt als Hauptverantwortlicher für soziale, ökonomische und ökologische Probleme betrachtet –> Überwindung durch gemeinschaftlicher Werte
37
Q

Organ und Vorstandsvergütung

  • Transparenz
  • Nachteil variabler Vergütung?
A
  • Offenlegung der individuellen Vergütung
  • Höchstgrenzen? § 87 Abs. 1 AktG!
  • Vergütungsbericht im Anhang
  • Variable Vergütung sind eher schlecht, da kurzfristige Gewinnstreben befolgt wird und das nicht im Vordergrund stehen sollte.
38
Q

Organ und Vorstandsvergütung

- Ablauf Vergütung des Vorstands?

A

Aufsichtsrat entscheidet über Vergütungshöhe des Vorstands und über das Vergütungssystem, muss es jedoch auch den Aktionären berichten. (Aktionäre können Widerspruch einlegen!

39
Q

Organ und Vorstandsvergütung

- Einbeziehung der HV?

A
  • Billigung des Vergütungssystem
  • keine Kompetenz Einschränkung VS/AR
  • Keine Entscheidung über die Vergütung
40
Q

Organ und Vorstandsvergütung

- Rechtliche Anforderungen über VS-Vergütung // Paragraph?

A
  • § 87 Abs. 1 AktG
  • Angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen und Leistungen und Lage der Gesellschaft
  • darf übliche Werte nicht ohne besondere Gründe übersteigen
41
Q

Organ und Vorstandsvergütung

- Mehrjährige Vergütung, Arten und Einschränkungen?

A

Mehrjährige Vergütung:

  • Variable Vergütung
  • Aktienoptionen

Sperrfrist bei Aktiienoptionen betragen 4 Jahre und die Variable Vergütungen sollen eine Mehrkährige BMG haben. Eine Begrenzungsmöglichkeit für

42
Q

Organ und Vorstandvergütung

- DCGK zu Vergütung?

A
  • Angemesseheit (Leistung, Lage, Erfolg)
  • Üblichkeit der Vergütung
  • Vermögensstruktur = nachhaltige Unternehmensentwicklung
  • Vergütung soll fix + Variable teile haben
  • Vergütungsteile dürfen nicht zu Risiken verleiten
  • Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklung
  • Abfindungs-Cap, beim Verlassen des Unternehmens
43
Q

Kapitalmarkttransaktionen

A
  • Entscheidungsvorbereitungen innerhalb des Unternehmens
  • Ausgestaltung der Governance Strukturen (Neue Satzung, Neue Geschäftsordnung, Beachtung CG Vorgaben)
  • due diligence durchführen!
44
Q

Diversity

  • Was ist damit gemint
  • wie wird diversity geschaffen und von wem?
A

AR sollte VS gut kennen, in einer engen Beziehung zum Ihm stehen um ihn gut kontrollieren zu können. Es soll eine Vielfalt von Persönlichkeiten gebildet werden in jedem Bereich

  • diversity des VS durch den AR
  • diversity des AR duch die HV
  • diversity der HV durch z.T, MA
  • gesetzliche Frauenquote für VS/AR/Führungspersonal/GF = Best Practice