Hartmann - Case Study Steuerrecht Flashcards

1
Q

Einkünft aus Kapitalvermögen

  • Synthetische Einkommensteuer?
  • das Gegenbegriff dazu?
  • Was ist im Jahr 2009 passiert und wieso?
A

Synthetische Einkommensteuer:

  • Grundsatz, dass alle Einkunftsarten gleich besteuert werden. Nach Einzelfeststellung werden alle Einkunftsarten addiert und besteuert.
  • —-> Gleichheitsgreundsatz Art. 1 GG
  • Gegenbegriff: Schedulebesteuerung
  • Seit 2009 lineare Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit 25%.

Grund: Anpassung an den internationalen Bereich

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2
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Nachteil der 25% Besteuerung?

A

Nachteil:

Sparerpauschbetrag und kein Abzug von den tatsächlichen Werbungskosten.

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3
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Wann ist etwas im Privat oder Betriebsvermögen?

A
  • Natürliche Personen haben im Zweifel die Kaptalanlagen im Privatvermögen, wenn keine weiteren Informationen vorhanden sind.

Betriebsvermögen: Das Vorhandensein eines Betriebes, also Gewinneinkünftsart.

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4
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Notwendiges und Gewillkürtes Betriebsvermögen?

A

Notwendiges Betriebsvermögen, wenn Nutzung größer als 50%

Gewillkürt, wenn Nutzung kleiner 50% und durch die Aufnahme des VGG in den Büchern wird dies angezeigt, solange das Wirtschaftsjahr nocht abgeschlossen ist.

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5
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Besteuerung von Betriebs- und Privatvermögen?
  • –> Bezogen auf die Quellensteuer und vefahren?
A

Betriebsvermögen:

  • Keine Quellensteuer
  • Dividenden nach Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG
  • Zinsen voll und normal besteuert

Privatvermögen:

  • Abgeltungssteuer gilt für laufende Einkünfte (Dividenden, Zinsen)
  • Veräußerungsgewinne nach 2008
  • Ausnahme, wenn Veräußerungsgewinne aus § 17 EStG
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6
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Grundregeln zu:
    • Kapitalertragssteuersatz
    • Umfang des Steuersatzes
    • Werbungskosten
A

Kapitalertagssteuersatz beträgt 25% und wirkt nur abgeltend, wenn diese nicht aus Gewerbebetrieb stammen, da Vorrang aller Gewinneinkunftsarten.

Kapitalertragssteuersatz umfasst laufende Einkünfte (Zinsen, dividenden von Kapitalgesellschaften), als auch einmalige Gewinne, also Veräußerungsgewinne

Werbungskosten nur der Sparerpauschbetrag.

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7
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Negativer Zins beim Sparer

A

Anfangs nur bei Gewerbetreibenden, zunehmend auch bei den natürlichen Sparer.

Wirtschaftlicht handelt es sich um eine Art Verwahr oder Einlagegebühr. Somit Werbungskosten bei den Einkünfte aus Kapitalvermögen.

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8
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Kirchensteuer - wer zahlt sie und wie hoch?

A

Diese werden vom Mitglieder der Kirche geleistet und diese beträgt 9% außer in Bayern und Baden-Wüttemberg, dort beträgt es 8%

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9
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Rechtssystematische Aspekte der Abgeltungsteuer
  • Rechtfertigungsgründe?
A
  • Durchbrechung der synthetischen ESt
  • Schritt Richtung Schedulen Besteurung
  • 25% Linear Vs. progressiver Tarifverlauf

Rechtfertigungsgründe:

  • Kapitaleinkünfte = steuerhinterziehungsgefährdet
  • Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens
  • Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
  • Möglichkeit der Antragsveranlagung für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen
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10
Q

Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Tabelle vom Skript 1 seite 15

A

Besteuerungsfolgen bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

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11
Q

Personengesellschaften im Int-Steuerrecht

  • Steuerliche Qualifizierung
  • – Transparenzprinzip
  • – Intransparenzprinzip
A

PersGes werden in den jeweiligen Staaten steuerlich unterschiedlich besteuert:

Transparenzprinzip:

  • PersGes kein eigenständiges Steuersubjekt
  • Beteuerung der Gesellschafter im Zeitpunkt der Gewinnentstehung

Intransparenzprinzip (Spanien)

    1. Auf Ebene der Gesellschaft (Körperschaftsteuer)
    1. Auf Ebene der Gesellschafter mit Besteuerung seiner Dividende
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12
Q

Personengesellschaft im Int-Steuerrecht

- Typenvergleich?

A

Die Qualifizierung von ausländischen Gesellschaften in Deutschland (Kapital oder PersGes).

Gesamtwürdigung von Organisation und Struktur

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13
Q

Personengesellschaft im Int-Steuerrecht

- Vorgehensweise des Typenvergleichs

A

Qualifikationskonfliktlösung anhand Art. 3 Abs. 2 OECD-MA:

a) Definiton im Abkommen selbst
b) Auslegung nach Sinn und Zusammenhang
c) Begriffsbetimmung des innerstaatlichen Rechts

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14
Q

Themen der Abgabenordnung

  • Die Verbindliche Auskunft nach § 89 AO
  • Voraussetzung
A

Finanzämter können und nicht müssen, verbindliche Auskünfte über steuerliche Beurteilung von bestimmten Sachverhalten erteilen.

Dies war schon immer überlich jedoch nicht gesetzlich kodifiziert.

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15
Q

Themen der Abgabenordnung

  • Die verbindliche Auskunft
  • -Voraussetzung
A

Voraussetzung:

  • Gegen eine Gebür
  • FA muss zuständig sein
  • Schriftlich
  • Bezeichnung des Antragstellers
  • Umfassende und abgeschlossene Darstellung
  • Darlegung der steuerlichen Interesse
  • Darstellung des Rechtproblems
  • Konkrete Rechtsfrragen
  • Versicherung dass Angaben wahrheitsgetreu sind
  • Versicherung dass keine andere Auskunft bereits vorliegt.
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16
Q

Nicht Veranlagungsbescheinigung

  • Paragraph
  • Was ist damit gemeint, am besten ein Beispeil?
A

Geregelt ist es im § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG

Wenn ein Rentenpaar gemeinsam einen zvE von 12.000€ hat und zusätzlich dazu noch 6.000€ Kapitalerträge. So hätte das Paar womöglich garkeine Steuern gezahlt aber die 12.000€ werden mit 25% besteuert. Mit der Bescheinigung wird dies verhindert.

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17
Q

Rechtssystematische Aspekte der Abgeltungssteuer?

- Verfassungsrechtliche Aspekte

A

Art. 3 GG verlangt im Einkommensteuerrecht die gleich Besteuerung aller Einkünfte.

Hier gegen verstößt der besondere Steuertarif von 25%

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18
Q

Rechtssystematische Aspekte der Abgeltungssteuer?

- Rechtfertigung des Gleichheitsverstoßes?

A
  • Gleichmäßge und lückenlose Erfassung der stark steuerhinterziehungsgefährdeten Kapitaleinkünfte
  • Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens
  • Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
  • Bei Geringverdiener und Drohung der Übermaßbesteuerung Möglichkeit der Antragsveranlagung
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19
Q

Besteuerung bei Veräußerung von Kapitalgesellschaften

Tabelle Paper 1 seite 15?

A

Kannst du sie aufsagen?

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20
Q

Unterschiedliche steuerliche Qualifikation?

A

Personengesellschaften werden in den jeweiligen Staaten steuerlich unterschiedliche qualifiziert.

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21
Q

Transparenzprinzip?

A

Personengesellschaften kein eigenständiges Steuersubjekt, unmittelbare Besteuerung der Gesellschafter im Zeitpunkt der Gewinnentstehung mit ihrem jeweiligen Gewinnanteil

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22
Q

Trennungsprinzip auch Intransparenzprinzip genannt?

A

in Spanien häuig anzutreffen

  • zweistufiges Besteuerungskonzept
    1. Auf Ebene der Gesellschaft, idR eine Körperschaftsteuer
    2. Auf Ebene der Gesellschafter mit Besteuerung seiner Dividenden
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23
Q

Abkommensberechtigung einer Personengesellschaft?

Vorgehensweise DBA

A

Qualifikationskonflikt wird anhand Art. 3 Abs. 2 OECD-Modell gelöst
1. Definition im Abkommen
2. Auslegung des Abkommens nach Sinn und Zusammenhang
3. Begriffsbestimmung des innerstaatlichen Rechts - Verweisdefiniton
Beispiel:
- unbewegliches Vgg, Art. 6 ABs. 2 OECD
- Dividende, Art. 10 Abs. 3 OECD

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24
Q

Zweck eines DBAs?

A

Gesellschaft wird nach Intention und Zweck eines DBA anhand des staates beurteil, in dem die Gesellschaft als ansässig gilt. Das DBA bezweckt den Abwehr eines nationalen Besteuerungsanspruchs

25
Q

Grundregel?

A

Hat der Ansässigkeitsstaat eine körperschaftliche Besteuerung der Personengesellschaft, ist die Personengesellschaft (auch nur dann) gemäß DBA selbst abkommensberechtigt.

26
Q

Hybride Gesellschaft?
Rechtsfolge?

Und wie ist es, wenn umgekehrt?

A

Personengesellschaft im Ausland hand inländische Anteilseigener. Nach ausländischem Recht werden sie als intransparent behandelt und somit als Gesellschaft.
Die PersGes hat volle Abkommensberechtigung, aus deutscher Sicht begründen die Anteilseigner im Ausland eine Betriebsstätte.

27
Q

Betriebsstättenfiktion?

Ausnahme?

A

Die Beteiligung an einer originär gewerblich tätigen PersGes im anderen Staat wird steuerliche als Betriebsstätte des Anteilseigners im anderen Staat behandelt.

Dies gilt nicht für vermögensverwaltenden PersGes.

28
Q

Originär gewerblich?

Positiv und negative Merkmale?

A
  • Selbständig
  • Nachhaltig
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
    (positiv Merkmale)
  • keine Land und Forstwirtschaft
  • keine bloße private Vermögensverwaltung
    (negativen Merkmale)
29
Q

Zinsen nach dem deutschen Steuerrecht?

A

Zinsen sind Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und damit als gewerbliche Einkünfte des Gesellschafter.

30
Q

Definition Treaty Override?

A

Gängige Bezeichnung, mit der ein Steuergesetzgeber sich über die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtung aus einem DBA oder einem anderweitigen internationalen Vertrag völkerrechtswidrig hinwegsetzt, das DBA quasi überrollt.

31
Q

Funktionsweise eines Treaty Override?

A

DBA ist in der Normenhierarchie wie ein einfaches Bundesgesetz. Es gilt die sog. Lex-Posterier-Regel, ein späteres Gesetz ändert das ältere Gesetz. Somit kann der Gesetzgeber sich vertragswidrig aber Verfassungrechtlich über ein Abkommen hinwegsetzen. Der I. Senat hat sich dieser Meinung angeschlossen.

32
Q

Zusändigkeit für Steuersachen?

A

Finanzgericht, als Eingangsinstanz und einzige Tatsacheninstanz

Bundesfinanzhof, als reine und einzige Rechtsmittelinstanz. Keine Tatsacheninstanz, Revision nur bei Zulassung durch FG und BFH.

33
Q

Voraussetzungen einer zulässigen Klage

- Prüfungsschema

A
  • Finanzrechtsweg, § 33 FGO
  • Zuständigkeit des Gerichts
  • – örtlich § 38
  • – Sachlich §§ 35 - 37 FGO
  • Ordnungsgemäße Klageerhebung § 65 FGO
  • – Form und Frist ist einzuhalten
  • Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO
  • Erfolgloses Vorverfahren § 40 Abs. 1 FGO
  • Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit nach § 57 und 58 FGO
  • Richtiger Klagegegner § 63 FGO
34
Q

Eingang eines Rechtsmittels

- Verlauf

A
  • Grobzuordnung an den einzelnen Senaten durch den Wachtmeisterei
  • Vorsortierung durch den Vorsitzenden des Senats (zusäntigkeitsprüfung, eilfälle, Aussetzung der Vollziehung)
  • Bearbeitung durch den Berichterstatter
  • Tätigkeit der Geschäftsstelle, Kostenrechnung
35
Q

Kosten des Finanzgerichtsprozess

A

Kostenträger in der Regel durch den unterliegenden Teil, außer wenn Einigung bei Kostentragung.

Kostenhöhe grundsätzlich vom Streitwert abhängig, anhand steuerlichen Auswirkung.

36
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- Paragraph und Definition Betriebsstätte?

A

Geregelt in § 12 AO

Tatbestandsmerkmale:

  • Geschäftseinrichtung
  • örtliche Festigkeit
  • zeitlich von gewisser Dauer (Nachhaltig)
  • verfügungsmacht über Geschäftseinrichtung
  • der Tätigkeit des Unternehmens unmittelbar dienen
37
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- Geschäftseinrichtung?

A

Körperliche Gegenstände, die geeignet sind, Grundlage einer Unternehmenstätigkeit zu sein

  • Gebäude, Hallen, Zimmer, Lagerflächen, Standplatz
38
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- örtliche Festigkeit?

A

also örtlich fixiert

  • Marktstand begründet auch eine Betriebsstätte
39
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- Zeitlich von gewisser Dauer?

A

BFH und Finanzverwaltung gehen typisierend von einer sechmonatigen Mindestdauer aus

40
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- Verfügungsmacht über Geschäftseinrichtung

A

tatsächliche Dispositionsbefugnis, muss nicht der rechtliche Eigentümer sein.

41
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- der Tätigkeit des Unternehmens dienen

A

Aktivitäten, die der Art und dem Umfang nach die Merkmale der Tätigkeit erfüllen.

42
Q

Innerstaatlicher Betriebsstätten Begriff

- Positivkatalog des § 12 AO?

A
  • Nicht abschließende Aufzählung
  • § 12 S. 2 AO genannten Einrichtungen gelten auch dann als BS, wenn die Anforderungen des § 12. S 1 AO nicht erfüllt sind.
43
Q

Grundsätze Betriebsstätte

- Brennpunkte der Betriebsstätte?

A

Grenzüberschreitende Dienstleistungen
Zeitliche Mindestvoraussetzung
Server als Betriebsstätte

44
Q

Grundsätze Betriebsstätte

  • Zeitliche Mindestvoraussetzung
  • Ausnahmen?
A
  • Verwaltung und BFH sehen 6 Monate als Mindestdauer

Ausnahmen:

  • One Shot Project
  • Kurzfristig wiederkehrende Tätigkeiten
45
Q

Grundsätze Betriebsstätte

  • Server als Betriebsstätte (Problem)?
  • Fragestellung?
A

Problem:
- Personal, technische Infrastruktur und Konsumenten sind auf verschiedenen Länder und somit keine Präsenz zu einem Markt. Werbung, Anbahnung, Abschluss und Abwicklung ohne Physische Präsenz sichergestellt.

Frage:
Definition der Betriebsstätte noch im Einklang?

46
Q

Grundsätze Betriebsstätte

- Tatbestandsmerkmale für BS in Bezug auf Server

A
  • Geschäftseinrichtung, nur Hardware
  • Örtliche Festigkeit = Problem
  • Zeitliche Festigkeit = problem
  • Verfügungsmacht, eigener Server in eigenen Räumen oder fremden Räumen = BS, Server im fremden Eigentum: wenn dauerhaft angemietet oder dauerhafter Zugang durch Server
  • Keine Hilftätigkeiten, wie Forschung in anderen Länder
47
Q

Grundsätze Betriebsstätte
- Grenzüberschreitende Dienstleisungen?
(Welche Arten und Definition?)

A
  1. Echte Dienstleisungs - BS
  2. Unechte Dienstleistungs - BS:
    - Dienstleistungen an Geschäftseinrichtungen des Kunden
    - Dienstleistungen in Geschäftsräumen des Kunden
    - Management BS
    - Home-Office als BS
    - Dienstleistungen in Räumen eines dritten Unternehmens
48
Q

Grundsätze Betriebsstätte

- Echte Dienstleistungs BS

A

In manchen neueren DBS hat Deutschland die Dienstleistungs BS als Ersatztatbestand aufgenommen (Südafrika, Taiwan, China, Türkei)

Wenn ein UN eines Vertragsstaates in dem anderen Staat:

a)

  • durch eine natürliche Person
  • sich länger als 183 Tage aufhält
  • innerhalb 12 Monate
  • Unternehmen generiert mehr als 50% Bruttoeinnahmen

b)

  • durch eine oder mehrere natür. Personen
  • aufhalten und Dienstleistungen erbringen
  • insgesamt mehr als 183 Tage
  • innerhalb 12 Monate
  • DL für das selbe oder zusammenhängende Projekt ist.
49
Q

Grundsätze Betriebsstätten

  • Ständiger Vertreter § 13 AO
  • – Anknüpfungspunkt für?
A

Anknüpfungspunkt für:
- Beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG

  • Anrechnung nach § 34c i.V.m. § 34d Nr. 2a EStG
  • Lohnabzugsverpflichtng nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG
50
Q

Grundsätze Betriebsstätten
- Tatbestandmerkmale § 13 AO?
(Ständiger Vertreter)

A
  1. Person (nat., juristische, PersGes)
  2. Geschäftsbesorgung eines UN (jedes wirtschaftliche Tun, Dulden, Unterlassen)
  3. Sachliche Weisungsgebundenheit
51
Q

Grundsätze Betriebsstätten

  • Ständiger Vertreter
  • Tatbestandsmerkmale nach Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD MA
A
  1. Person (Definiton in Art 3)
  2. Vollmacht im Namen des UN Verträge abzuschließen
  3. NAchhaltige Ausübung dieser Vollmacht
  4. Tätigkeit ist keine Hilfstätigkeit
  5. Person ist kein unabhängiger Vertreter
52
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

- Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht?

A

Unbeschränkt:
Natürliche Person die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach §§ 8 und 9 AO = Welteinkommensprinzip

Beschränkt:
steuerpflicht in Deutschland, wenn inländische Einkünfte, wenn
- kein Wohnsitz oder
- kein gewöhnlicher Aufenthalt im Quellenstaat = Quellenstaatprinzip

53
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

- Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften nach § 34c EStG

A
  1. Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Steuer, wenn:
    - ausländische Steuer der deutschen entspricht
    - ausländische Einkünfte nach § 3d EStG
    - es liegt kein DBA vor
  2. Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, wenn:
    - in allen anderen Fällen, in denen Einkünfte aus dem Ausland der deutschen Steuer unterliegen und dafür im Ausland Steuern vom Einkommen gezahlt wurden
54
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

- Anrrechnungshöchstbetrag?

A

Höchstbetrag ESt = durchschnittlicher deutscher ESt-Satz x ausländische Einkünfte

55
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

- Art 15 OECD-MA? Was sagt dieser aus?

A

Bitte nach lesen und können!

56
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

  • ältere DBA
  • neuere DBA
A

ältere DBA: Kalenderjahr

neuere DBA: Jeder 12 Monatszeitraum

57
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

  • Wirtschaftlicher Arbeitgeber die Kriterien
  • Vereinfachungsregel?
A
  1. Aufnehmendes Unternehmen trägt den Arbeitslohn wirtschaftlich?
  2. Entsendung erfolgt ausschließlich oder überwiegend im Interesse des aufnehmenden Unternehmens?
  3. Ist der Arbeitsnehmer in das aufzunehmende Unternehmen eingebunden?
  4. Unterliegt der Arbeitnehmer den Weisungen des aufzunehmenden Unrernehmen?

Vereinfachungsregel, wenn die Entsendung kleiner als 3 Monate sind, dann aufzunehmendes Unternehmen nicht der Arbeitgeber

58
Q

Besteuerung von Arbeitslohn

  • Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung?
  • Welche Pflicht besteht?
A

Anrechnungs- und Freistellungsverfahren:
- Grundsatz Freistellungsverfahren, aber Ruckfallklausel

  • Anrechnungsverfahren für insbesondere folgende Vergütungen zur Anwendung kommen;
    a) Aufsichts und Verwaltungsrat
    b) Künstler und Sportler

Es besteht die Nachweispflicht nach § 50d Abs. 8 und 9 EStG

59
Q

Wo befindet sich das

  • Hessische Finanzgericht?
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz
  • Bundesfinanzhof
A

Hessisches Finanzgericht = Kassel

Finanzgericht Rheinland-Pfalz = Neustadt an der Weinstraße

Bundesfinanzhof = München