Mildeberger - Wirtschaftsstrafrecht Flashcards
Ablauf Wirtschaftsverfahrens - Die einzelnen Verfahrensabschnitte 1. 2. 3. 4. 5.
- Ermittlungsverfahren
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
- Rechtsmittelvefahren
- Vollstreckungsverfahren
Ablaufwirtschaftsverfahren
- Ermittlungsverfahren?
- Beteiligte?
- Herrin?
- Ermittlung
- Verfahrengsgang
Beteiligte: Ermittlungsbehörden und Beamte
Herrin: StA oder Finanzbehörden
Ermittlung: Polizei, Zoll, Steuerbeamte
Verfahrenshergang:
- Legalitätsprinzip: Anhaltspunkte dafür vorliegen, Sachverhalt überprüfen, Zwangsmaßnahmen einleiten und entweder das Verfahren einstellen oder eine öffentliche Klage erheben.
Ablauf Wirtschaftsstrafverfahren
- Zwischenverfahren
- Prüfung ob Hauptverfahren zu eröffnen ist
- Anhörung des Geschuldigten
- Hauptverfahren bei hinreichendem Verdacht
- Beschluss kann durch StA angefochten werden
Ablauf Wirtschaftsstrafverfahren
- Hauptverfahren
- Bedeutendster Verfahrensabschnitt
- Gericht entscheidet über Un/Schuld
- Vorlegung sämtlicher Beweise
- Urteil auf dem Ergebenis der HV, § 261 StPO
Ablauf Wirtschaftsstrafverfahren
- Rechtmittel?
- wer legt es ein?
- Devolutiveffekt?
- Suspensiveffekt?
- Verschlechterung?
Berufung - Gegen Urt. AG
Revision - Gegen Urt. LG
Beschwerde - Gegen Beschlüsse
Wird duruch den Angeklagten/StA eingelegt.
Über Rechtsmittel entscheidet nächsthöhrere Instanz = Devolutiveffekt.
Wenn die Vollstreckbarkeit gehemmt wird, dann Suspensiveffekt.
Urteil darf beim Einlegen der Rechmittel nicht verschlechtert werden.
Die Verfahrensgrundsätze
- rechtlichen Gehörs
- unabhängkeit des Richters
- gesetzliche Richter
- Faires Verfahren iVm Rechtstaatsprinzip
- Nemp-tenetur-Prinzip
Grundsatz des rechtlichen Gehörs:
- Gelegenheit zur Äußerung, vor Entscheidung
Grundsatz der Unabhängigkeit des Richters:
- Richter nur dem Gesetz unterworfen und nicht weisungsgebunden
Grundsatz des gesetzlichen Richters:
- Ausnahmegerichte sind nicht statthaft
- Richter anhand allg, Normen bestimmbar
Grundsatz des fairen Verfahrens iVm Rechtstaatsprinzip:
- Anspruch auf Recht und Gerechtigkeit orientiertes Verfahen
Nemo-tenetur-Prinzip:
- Beschuldigter hat das Recht zu schweigen - muss sich nicht selbst belasten
Strafrechtliche Grundsätze - a - b - c - d - e - f (OLAUFU)
a - Offizialprinzip b - Legalitätsprinzip c - Anklagegrundsatz d - Untersuchungsgrundsatz e - Freie Beweiswürdigung f - Unschuldvermutung
Grundsätze der Hauptverhandlung
- a
- b
- c
- d
a - Mündlichkeit
b - Unmittelbarkeit
c - Öffentlichkeit
d - Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo)
Allgemeine Vorassetzung der Strafbarkeit
- Materielles Strafrecht?
- Rand der Straße in DE?
- Ultima Ratio?
Umfasst alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und Folgen eines mit Strafe bedrohten Verhaltens regeln.
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarket
- Gesetzlichkeitsprinzip
- Schuldprinzip
Gesetzlichkeitsprinzip: Keine Straftat ohne Gesetz
Schuldprinzip: Keine Straf ohne Schuld
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Vier Kardinalspflichten des Strafrechts
- Keine Strafbarkeit ohne geschriebenes Gesetz
- Keine Strafbarkeit ohne inhaltlich bestimmtes Gesetz
- Keine Strafbarkeit ohne streng beachtetes Gesetz
- Keine Strafbarkeit ohne vorheriges gültiges Gesetz.
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Schuldprinzip?
Die an rechtlichen Maßstäben ausgerichtete persönliche Verantwortlichkeit
- nicht an schuldlos handelnde
- Verbot unverhältnismäßiger Bestrafung
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Hauptstrafbarkeitsvoraussetzung
(Schema)
- Handlung
- Tatbestandmäßigkeit
- 1 Objektiver Tatbestand
- 2 Subjektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Hauptstrafbarkeitsvoraussetzungen
- –Handlung
- Unverzichtbare Voraussetzung
- - menschliche Handlung, natürliche Personen - Falsche Handlung
- Handlung als Fixpunkt der Straftat
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Tatbestandsmäßigkeit - Objektiv
- Tatbestand umfasst die Summe der Merkmale
- Beschreibt ein menschliches Verhalten
- Objektiv und subjektiv
- Sämtliche Merkmale gleichzeitig erfüllt
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Tatbestandmäßigkeit - Subjektiv
- Täter erstrebt den Erfolg
- Absicht ist vorhanden - Täter sieht den Erfolgseintritt als sicher an und billigt ihn
- Wissentlichkeit - Täter hält den Erfolgseintritt für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf
- bedingter Vorsatz
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Rechtswidrigkeit
- Tat im Widerspruch zur Gesamtrechtsordnung
- Rechtswidrigkeit wird duruch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert
- Indizwirkung widerlegt, wenn Rechtertigunsgrund (Notwehr, Nothilfe, Notstand
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Schuld
Wann ja und wann nein?
Frage:
Hätte der Täter das Unrecht seiner Tat einsehen und nach dieser Einsicht zumutbarer Weise hätte handeln können?
Nein, wenn
- Schuldunfähig
- Entschuldigungsgründe (Notwehr,stand)
- Unvermeidbarer Verbotsirrtum
Durchsuchung
- Sinn und Zweck
Durchsuchung dient der Sicherung von möglichen Beweismitteln, um einen Verdacht zu prüfen.
Durchsuchung
- Vorgehen am Anfang einer Durchsuchung
- Leiter der Durchführung finden
- Nach Möglichkeit in einem anderen Raum bitten
Durchsuchung Aushändigung des Beschluss beim - Beschuldigte - Dritten Ausnahmen?
Beschuldigter hat keinen Anspruch auf den Beschluss, auch keine Kopie, lediglich das vorhandensein genügt, nach Beendigung eine schriftliche Mitteilung zu machen
Beim Dritten ist der Beschluss zu zeigen und eine Ausfertigung mit den Gründen auszuhändigen
Ausnahme wenn das zeigen des Beschlusses eine Gefährdung für die Durchsuchung darstellt
Durchsuchungsbeschluss
- Was muss im Beschluss genannt sein
- Was machen wenn schreibfehler
- Durchsuchende Gesellschaft und die Geschäftsräume
- Schreibfehler und Ungenauigkeiten sollten beanstandet werden
Vernehmungen
- Besonderheiten dabei?
Es kommt darauf an, ob man als beschuldigter oder Zeuge vernommen wird. Auch kommt es darauf an ob die Vernehmmung von der Polizeit oder vom Staarsanwaltschaft durchgeführt wird.
Beschlagnahme
- Allgemeine Informationen
Beschlagnahme aufgrund Beschlagnahmebeschluss. Meist nicht alle Objekte im Beschluss, somit einen Widerspruch einlegen und alles sehr genau im Durchsuchungsprotokoll aktenkundig machen.