Mildeberger - Wirtschaftsstrafrecht Flashcards
Ablauf Wirtschaftsverfahrens - Die einzelnen Verfahrensabschnitte 1. 2. 3. 4. 5.
- Ermittlungsverfahren
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
- Rechtsmittelvefahren
- Vollstreckungsverfahren
Ablaufwirtschaftsverfahren
- Ermittlungsverfahren?
- Beteiligte?
- Herrin?
- Ermittlung
- Verfahrengsgang
Beteiligte: Ermittlungsbehörden und Beamte
Herrin: StA oder Finanzbehörden
Ermittlung: Polizei, Zoll, Steuerbeamte
Verfahrenshergang:
- Legalitätsprinzip: Anhaltspunkte dafür vorliegen, Sachverhalt überprüfen, Zwangsmaßnahmen einleiten und entweder das Verfahren einstellen oder eine öffentliche Klage erheben.
Ablauf Wirtschaftsstrafverfahren
- Zwischenverfahren
- Prüfung ob Hauptverfahren zu eröffnen ist
- Anhörung des Geschuldigten
- Hauptverfahren bei hinreichendem Verdacht
- Beschluss kann durch StA angefochten werden
Ablauf Wirtschaftsstrafverfahren
- Hauptverfahren
- Bedeutendster Verfahrensabschnitt
- Gericht entscheidet über Un/Schuld
- Vorlegung sämtlicher Beweise
- Urteil auf dem Ergebenis der HV, § 261 StPO
Ablauf Wirtschaftsstrafverfahren
- Rechtmittel?
- wer legt es ein?
- Devolutiveffekt?
- Suspensiveffekt?
- Verschlechterung?
Berufung - Gegen Urt. AG
Revision - Gegen Urt. LG
Beschwerde - Gegen Beschlüsse
Wird duruch den Angeklagten/StA eingelegt.
Über Rechtsmittel entscheidet nächsthöhrere Instanz = Devolutiveffekt.
Wenn die Vollstreckbarkeit gehemmt wird, dann Suspensiveffekt.
Urteil darf beim Einlegen der Rechmittel nicht verschlechtert werden.
Die Verfahrensgrundsätze
- rechtlichen Gehörs
- unabhängkeit des Richters
- gesetzliche Richter
- Faires Verfahren iVm Rechtstaatsprinzip
- Nemp-tenetur-Prinzip
Grundsatz des rechtlichen Gehörs:
- Gelegenheit zur Äußerung, vor Entscheidung
Grundsatz der Unabhängigkeit des Richters:
- Richter nur dem Gesetz unterworfen und nicht weisungsgebunden
Grundsatz des gesetzlichen Richters:
- Ausnahmegerichte sind nicht statthaft
- Richter anhand allg, Normen bestimmbar
Grundsatz des fairen Verfahrens iVm Rechtstaatsprinzip:
- Anspruch auf Recht und Gerechtigkeit orientiertes Verfahen
Nemo-tenetur-Prinzip:
- Beschuldigter hat das Recht zu schweigen - muss sich nicht selbst belasten
Strafrechtliche Grundsätze - a - b - c - d - e - f (OLAUFU)
a - Offizialprinzip b - Legalitätsprinzip c - Anklagegrundsatz d - Untersuchungsgrundsatz e - Freie Beweiswürdigung f - Unschuldvermutung
Grundsätze der Hauptverhandlung
- a
- b
- c
- d
a - Mündlichkeit
b - Unmittelbarkeit
c - Öffentlichkeit
d - Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo)
Allgemeine Vorassetzung der Strafbarkeit
- Materielles Strafrecht?
- Rand der Straße in DE?
- Ultima Ratio?
Umfasst alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und Folgen eines mit Strafe bedrohten Verhaltens regeln.
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarket
- Gesetzlichkeitsprinzip
- Schuldprinzip
Gesetzlichkeitsprinzip: Keine Straftat ohne Gesetz
Schuldprinzip: Keine Straf ohne Schuld
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Vier Kardinalspflichten des Strafrechts
- Keine Strafbarkeit ohne geschriebenes Gesetz
- Keine Strafbarkeit ohne inhaltlich bestimmtes Gesetz
- Keine Strafbarkeit ohne streng beachtetes Gesetz
- Keine Strafbarkeit ohne vorheriges gültiges Gesetz.
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Schuldprinzip?
Die an rechtlichen Maßstäben ausgerichtete persönliche Verantwortlichkeit
- nicht an schuldlos handelnde
- Verbot unverhältnismäßiger Bestrafung
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Hauptstrafbarkeitsvoraussetzung
(Schema)
- Handlung
- Tatbestandmäßigkeit
- 1 Objektiver Tatbestand
- 2 Subjektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Hauptstrafbarkeitsvoraussetzungen
- –Handlung
- Unverzichtbare Voraussetzung
- - menschliche Handlung, natürliche Personen - Falsche Handlung
- Handlung als Fixpunkt der Straftat
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Tatbestandsmäßigkeit - Objektiv
- Tatbestand umfasst die Summe der Merkmale
- Beschreibt ein menschliches Verhalten
- Objektiv und subjektiv
- Sämtliche Merkmale gleichzeitig erfüllt
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Tatbestandmäßigkeit - Subjektiv
- Täter erstrebt den Erfolg
- Absicht ist vorhanden - Täter sieht den Erfolgseintritt als sicher an und billigt ihn
- Wissentlichkeit - Täter hält den Erfolgseintritt für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf
- bedingter Vorsatz
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Rechtswidrigkeit
- Tat im Widerspruch zur Gesamtrechtsordnung
- Rechtswidrigkeit wird duruch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert
- Indizwirkung widerlegt, wenn Rechtertigunsgrund (Notwehr, Nothilfe, Notstand
Allgemeine Voraussetzung der Strafbarkeit
- Schuld
Wann ja und wann nein?
Frage:
Hätte der Täter das Unrecht seiner Tat einsehen und nach dieser Einsicht zumutbarer Weise hätte handeln können?
Nein, wenn
- Schuldunfähig
- Entschuldigungsgründe (Notwehr,stand)
- Unvermeidbarer Verbotsirrtum
Durchsuchung
- Sinn und Zweck
Durchsuchung dient der Sicherung von möglichen Beweismitteln, um einen Verdacht zu prüfen.
Durchsuchung
- Vorgehen am Anfang einer Durchsuchung
- Leiter der Durchführung finden
- Nach Möglichkeit in einem anderen Raum bitten
Durchsuchung Aushändigung des Beschluss beim - Beschuldigte - Dritten Ausnahmen?
Beschuldigter hat keinen Anspruch auf den Beschluss, auch keine Kopie, lediglich das vorhandensein genügt, nach Beendigung eine schriftliche Mitteilung zu machen
Beim Dritten ist der Beschluss zu zeigen und eine Ausfertigung mit den Gründen auszuhändigen
Ausnahme wenn das zeigen des Beschlusses eine Gefährdung für die Durchsuchung darstellt
Durchsuchungsbeschluss
- Was muss im Beschluss genannt sein
- Was machen wenn schreibfehler
- Durchsuchende Gesellschaft und die Geschäftsräume
- Schreibfehler und Ungenauigkeiten sollten beanstandet werden
Vernehmungen
- Besonderheiten dabei?
Es kommt darauf an, ob man als beschuldigter oder Zeuge vernommen wird. Auch kommt es darauf an ob die Vernehmmung von der Polizeit oder vom Staarsanwaltschaft durchgeführt wird.
Beschlagnahme
- Allgemeine Informationen
Beschlagnahme aufgrund Beschlagnahmebeschluss. Meist nicht alle Objekte im Beschluss, somit einen Widerspruch einlegen und alles sehr genau im Durchsuchungsprotokoll aktenkundig machen.
Abschluss der Durchsuchung
- Überprüfung der Dokumente
- Durchsuchungs-/Beschlagnahmeanordnung
- Unterzeichnetes Durchsuchungsprotokoll
- Asservaten-Verzeichnis
- Kopien der Sichergestellten/Beschlagnahmten Unterlagen
Abschluss der Durchsuchung
- Vorgehen wenn keine Einigung bei Durchsuchungsbeschluss
Ist auf Verpackung und Versiegelung zu bestehen bis ein Richter über diese Frage entscheidet
Vernehmung
- Beschuldigter, was darf gesagt werden?q
Fragen zu Ihrer Person
- Unbeschränktes Aussageverweigerungsrecht
- nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen
Vernehmung
- Als Zeuge, was darf gesagt werden?
Fragen zu Ihrer Person!
- beschränktes Aussageverweigerungsrecht
- Keine Aussagen, die einen selbst oder einen nahen Angehörigen belasten könnten
- Angaben Wahrheit entsprechend zu machen
Fragen zu der eigenen Person sind:
Name Wohnadresse Geburtsdatum Geburtsort Familienstand Beruf
Untreue und Betrug
- § 266 StGB und § 263 StGB
- Rechtsgut?
Zentraler Tatbestand des Wirtschaftstrafrechts im Bereichdes Vermögensstrafrecht
Rechtsgut:
- Das individuelle Vermögen des Treugebers
Untreue - Missbrauchstatbestand 1. 2. 3. 4.
- a) Vermögensbetreuungspflicht
b) Treuepflichtverletzung - Vermögensschaden beim betreuten Vermögen
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz - mindestens bedingter Vorsatz hinsichtlich der einzelnen objektiven TB-Merkmale
- Rechtswidrigkeit, Schuld
- Besonders schwerer Fall, Antrag
Untreue
- Vermögensbetreuungspflichten, welche sind diese?
Vorstand AG oder Verein oder Stiftugn Geschäftsführer GmbH oder oHG, KG Aufsichtsrat AG Insolvenzverwalter Liquidator Bürgermeister Handelsvertreter Notare Prokurist
Untreue
- Pflichtverletzung und was sind die Missbruachstatbestände?
- Missbrauch eines rechtlichen Befugnis über fremdes Vermögen (natürliche/Juristische Person)
- wirksames Rechtgeschäft im Außenverhältnis und Überschreitung de Dürfens
- Zivilrechtlich zulässiges Verhalten schließt Pflichtwidrigkeit aus, außer gravierende Verstöße
Untreue
- Pflichtverletzung und was sind die Treuebruchtatbestände
- Tatsächliche Einwirkungsmacht
- vermögensrelevante Handlung
- Umfang und Grenzen nach zugrundeliegenden Rechtsverhältnis
Untreue
- Risoko // Ausgangslage
Grundsätzlich ist jede unternehmerische Entscheidung mit Risiken verbunden.
Dazu muss eine Pflichtverletzung vorliegen!
Untreue
- Pflichtverletzung bei Kreditvergabe von Banken
- Informationspflicht vernachlässigt
- Nicht die erforderlichen Befugnisse verfügen
- Kreditgrenze überschritten
- Eigennütziges Verhalten
- usw
Untreue
- Schwarze Kassen
- Geldmitteln werden entzogen
- Mittelverwendung hat nichts mit den Zweckbildung zutun
Untreue
- Sponsoring nach Rspr. BGH?
- Fehlende Nähe zum Unternehmensgegenstand
- Unangemessenheit im Hinblick auf Ertrag und Vermögenslage
- Fehlende innerbetriebliche Transparenz
- rein persönliche Interessen
= Untreue
Untreue
- Vermögensnachteil, wenn?
- Pflichtverletzung Nachteil verursacht
- Kausalität genügt
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB
- Was sagt dieses Gesetz aus?
Nach diesem Gesetz ist der Arbeitgeber dazuverpflichtet für seinen Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeträge zu zahlen.
Hier wird nicht der Arbeitnehmer beschützt sonder die Solidargemeinschaft
Verenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Objektiver Tatbestand? § 266a StGB
- Definition Arbeitgeber?
Die Norm ist ein Sonderdelikt
- Täter kann der Arbeitgeber sein
- Arbeitgeber:
Derjenige dem der Arbeinehmer Dienste leistet und von ihm persönlich abhängig ist ud in dem Betrieb eingegliedert wird.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Praxisproblem?
- Schwerpunkte zur Beurteilung?
- Was ist Maßgebend?
Arbeitnehmerstellung ermitteln
Schwerpunkte zu beurteilen:
- Weisungsgebundenheit
- Einbindung im Betriebsablauf
- Stundenlohn (Festen Entgeltsätzen)
- Fehlen eines eigenen Risikos
Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die vertragliche Bezeichnung
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Scheinselbstständigkeit, was ist das?
Arbeitgeber geht mit einem freiberufler oder einen Subunternehmer ein Vertrag ein, damit der Freibrufler Aufgaben für Ihn erledigt
Die Qualifizierung ergibt, dass es sich dabei um einen gewöhnlichen Arbeitnehmer handelt!
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgeld
- Scheinselbstständigkeit
- – Prüfkriterien?
- Beschäftigung?
- Tätigkeit für einen Auftraggeber?
- Eingliederung im Betrieb?
- Bereitstellen der Arbeitsmaterialien?
- Weisungsgebundenheit (Zeit, Ort, Arbeit)
- Unternehmerisches tätigwerden?
- — Geht um das Subunternehmen
- —- Kapitaleinsatz
- —- eigene Betriebsstätte
- —- Werbung
- Vertragsabschluss, Inhalt, anbahnung
- Vorheriges Tätigwerden
- Formelle Aspekte des Subunternemens
- Vergütung (Rechnung, Gewinn, Höhe)
- Urlaub und Entgeltfortzahlung?
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Faktisch der Täter (§ 14 StGB)
Wer handelt für den Täter? Vertrettung?
- Vertretungsberichtige Organe einer juristischen Person, also faktisch die GF.
Achtung, noch im Gesetz zu ergänzen:
- Skript Folie 25
NA LOS LOS LOS
Betrug
- Objektiver Tatbestand
(anhand des Gesetzes wissen müssen)
Objektiver Tatbestand:
a. Täuschung über Tatsachen
b. dadurch Irrtum erregt oder unterhalten
c. dadurch vermögensmindernde Verügung
d. Dadruch Vermögensschaden
Betrug
- Subjektiver Tatbestand
(anhand des Gesetzes wissen müssen)
Subjetiver Tatbestand:
a. Mindestens bedingter Vorsatz
b. Eigen- oder Drittbereicherung
c. Rechtswidrigkeit der Bereicherung
Betrug
- Rechtswidrigkeit?
Schuld bes. schwerer Fall, Antrag.
Täuschung über Tatsachen
a) Tatsachen - Def.?
Alle konkreten Geschehnisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die äußere oder innere Vorgänge betreffen und dem Beweis zugänglich sind.
- Nicht zukünftige Ereignisse
- nicht Werturteile
- Nicht Rechtauffassungen
Täuschung über Tatsachen
- Täuschung - Def.?
Täuschung ist die intellektuelle auf das Vorstellungsbild eines anderen durch ausdrückliche oder schlüssige Behauptung unwahrer Tatsachen.
Kann ausrücklich erfolgen oder durch schlüssige Miterklärung.
Nach § 13 ist die garantenpflichtwidrige Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Nichtbeseititung einer vorhandenen Fehlvorstellung über Tatsachen.
Täuschung über Tatsachen
- Erfüllungswille und Fähigkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit
Aktueller Erfüllungswille und Erfüllungsfähidkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit:
- Zechpreller
- Tanken ohne zu bezahlen wollen
- Kauf einer Sache auf Kredit in Kenntnis, dass aufgrund gegenwärtiger Vermögenslage nicht in der Lage zu zahlen.
Täuschung über Tatsachen
- Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis des Erklärenden
Verkäufer einer Ware erklärt konkludent, zur Übertragung des Eigentums in der Lage zu sein.
Täuschung über Tatsachen
Vorliegen anspruchsbegründender Tatsachen:
- Anbieter über Ware/Leistung und Preis?
—-> Ausnahme?
- Behauptung über Anspruch
- Rechnung steller
- Leistung Entgegennahme
Angebot über Ware/Leistung zu einem bestimmten Preis erklärt nicht schlüssig, dass es auch angemessen ist.
Ausnahme: Gebührenordnung
Die bloße Behauptung dass ein Anspruch besteht, ist keine Täuschung
Rechnungsteller erklärt dass die zugrunde liegenden Leistungen erbracht sind
Mit der Entgegennahme einer Leistung ist nicht erklärt, das sie auch geschuldet ist.
Täuschung über Tatsachen
Umstände, die die Geschäftsgrundlage bilden
Teilnehmer einer Ausschreibung erklärt schlüssig, dass Angebot ohne Preisabsprachen zwischen den Bietern zustande gekommen sind.
Täuschung über Tatsachen
- Manipulationfreiheit des Vertragsgegenstandes
Durch Angebot oder Lieferung einer Sache kann nicht die Erklärung entnommen werden, dass diese mangelfrei ist, es sei denn Verkäufer hat täuschende Manipulationen vergenommen.
Täuschung über Tatsachen
- Täuschung durch pflichtwidriges Unterlassen iSv § 13
- Mögliche Aufklärung unterlassen
- Garantenpflicht zu Aufklärung
- aus Gesetz
- aus pflichtwidrigem Vorverhalten
- aus Treu und Glauben
Irrtum
- Definition und einzelne Tatbestände
Die Täuschung muss einen Irrtum erregt oder unterhalten haben:
Irrtum:
jede Fehlvorstellung über Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren
Erregen:
das Hervorrufen des Irrtums
Unterhalten:
Verhindern oder Erschweren und auch das Bestärken einer bestehnden Fehlvorstellung
Irrtum
Geht um das Opfer,
wann JA und wann NEIN
Ja, wenn:
- Opfer Tatsachen reflektiert und Täter glaubt
- Opfer, konkrete Zweifel hat aber dennoch verfügt
- Opfer davon ausgeht dass alles in Ordnung ist
Nein, wenn:
- der Verfügende ohne intellektuelle Einwirken eine Tatsache nicht kennt
- der Verfügende sich über einen bestimmten Umstand überhaupt keine Gedanken macht weil ihm dieser gleichgültig ist.
Vermögensverfügung
- Tatbestand? und warum?
- Definition?
Vermögensverfügung als ungeschriebens Tatbestandmerkmal des Betruges, dazu keine bewusste Rechtshandlung erforderlich.
Warum? Sicherstellung des Selbstschädigungdelikt
Def.:
Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen dass unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt.
Vermögensverfügung
- Problem?
Problem: Abgrenzung zum Diebstahl:
Vermögensverfügung:
Dreieicksbetrug?
Wenn Verfügender und Geschädigter nicht identsich sind:
- Forderungsbetrug
- Nähebeziehung
- Besitzbetrug = im Lager des Opfers
Vermögensschaden
- Definition
liegt vor, wenn der wirtschaftliche Gesamtwert des betroffenen VErmögens durch die Verfügung des getäuschten nach objektiv-individuellen Kriterien geschmälert wurde.
Sprich der Betroffene Ärmer geworden aber nicht ob der Betroffene nicht reicher geworden ist
Vermögensschaden
- Ökonomischer Vermögensbegriff
- Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
Ökonomishcer Vermögensbegriff:
Vermögen sind alle geldwerten Güter eines Rehssubjekts, die zum Wirtschaftsverkehr gehören
Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff:
- die von der Rechtsordnung nicht missbilligt werden
zbsp:
- rechtswidrig erlangter Besitz
- nichtige aber faktisch realisierbare Forderungen
- verbotene Dienstleistungen
Vermögensschaden
Was ist Kompensationsfähig
(dem Geschädigten?)
Kompensationsfähig sind nur die durch die VErfügung selbst erworbenen Positionen
nicht:
- Gesetzliche Gegenrechte
- Ansprüche infolge der Täuschung
- spätere Ersatzleistungen
Vermögensschaden
- wann liegt objektiver Schaden vor?
bei:
- Qualitätsmangel
- Rechtsmangel
- Überteuerung der Gegenleistung gemessen an ihrem Marktwert
Vermögensschaden
- Wann liegt kein objektiver Schaden vor
solange der Getäuschte
- einseitig vom Vertrag zurüktretten kann
- es widerrufen kann
- der Täuschende Vorleistungspfichtig ist
Vermögensschaden
- gutgläubigen Rechtserwerbs
Lit.:
kein Schaden, wenn Erwerb vom Berechtigten gleichgestellt.
Rspr.:
u.U. schadengleiche Vermögensgefährdung, wenn Prozessrisiko
Vermögensschaden
- Persönlicher Schadenseinschlag
Trotz Gegenleistung kann ein Schaden vorliegen.
zbsp.:
Wenn Leistung nicht zu dem Zweck verwendet werden
Schädigende Folgemaßnahmen
keine Mittel mehr zur angemessenen Lebensführung, aufgrund der Verpflichtung
Vorsatz
Welcher Art des Vorsatzes reicht schon aus?
Für alle objektiven Tatbestansmerkmale genügt dolus eventualis (bedingter Vorstaz)
Vorsatz
Stoffgleicher Eigen oder Drittbereicherung
Täter muss dolus directus bezüglich der Verbesserung seiner eigenen Vermögenslage oder eines Dritten handeln
Bewusst auf das eintretten des Erfolges handeln
Dabei kommt es nur auf den Vormögensvorteil an. Endziel oder Zwischenzeil oder Mittelmann oder Triebfeder ist unwichtig.
Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung?
- Frage
- Grundsatz?
Hat die erstrebte Handlung objektiv im Widerspruch zur Vermögensordnung gestanden?
Grundsatz:
Steht die Bereicherung objektiv im Einklang mit dem materiellen Recht, handelt der Täte grundsätzlich nicht rechtswidrig.
Steuerhinterziehung
- Rechtliche Grundlage?
- Objektiver Tatbestand?
- Subjektiver Tatbestand?
Rechtliche Grundlage gem. § 370 AO
Objektiv:
unrichtige, unvollständige Angaben machen, pflichtwidrig in Unkenntnis lassen, also aktives Tun oder Unterlassen!
Subjektiv:
mind. dolus eventalis = bedingter Vorsatz
Steuerhinterziehung
- Täterkreis?
- Tathandlung?
- Kausalität?
Täterkreis:
Jede natürlich Person, auch Vertreter
= Steuerpflichtige
Tathandlung:
Tun und Unterlassen, pflichtwidrig in Unkenntnis
= Täter kann Unkenntnis beseitigen
= Täter verpflichtet Unkennnis zu beseitigen
Kausalität:
Falsche Angaben führen zu einer Steuerverkürzung oder Steuervorteil
Steuerhinterziehung
- Vorsatzformen?
Abischt = Dolus directus 1. Grades
- Täter erstrebt den Erfolg und hält ihn für möglich
Wissentlichkeit = Dolus Directus 2. Grades
- Täter sieht den Erfolgseintritt als sicher an und billigt ihn
Bedingter Vorsatz = Dolus eventualis
- Täter hält den Erfolgseintritt für möglich und nimm ihn billigend in Kauf
Steuerhinterziehung
“Der Zweck heiligt die Mittel”
um was geht es hier und wie ist der Stand und wie könnte es ausgehen?
Der Bund und das Land hat entwendete Kontodaten abgekauft - Der Staat wurde als Hehler bezichtigt.
Hier gegen wurde eine Beschwer eingelegt und auch eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Rechte auf faires, rechtsstaatliches Verfahren.
Die Beschwerden wurden als unzulässig befunden.
Hier wurden Beweise für die Begründung eines Anfangsverdachtes herangezogen. Eine Frage des Beweisverwertungsverbots.
Bis dato ist die Frage ungeklärt.
Da Grundrecht planmäßig, bewusst und willkürlich außer acht gelassen werden, könnte es zur einer Abwägung zwischen den Interessen des Staaes und des einzelnen Steuerbetrüger kommenb.
Steuerhinterziehung
- Selbstanzeige (vor 03.05.2011)
- Voraussetzungen
- Folgen?
Voraussetzungen
- Berichtigung, Ergänzung und Nachholung aller unrichtigen und unvollständigen Angaben.
- Unwirksam wenn Tat entdeckt ist
- Nachentrichtung der verkürzten Steuern
Folgen:
- Einleitung Ermittlungsverfahren
- Einstellung nach Abschluss
- Nachzahlung der Verkürzungen
Steuerhinterziehung
- Selbstanzeige ab 03.05.2011
- Problem?
Straffreiheit nur wenn alle Besteuerungsgrundlagen und Sacheverhalte vollständig und zutreffen nacherklärt werden.
Problem:
Alle Steuerarten! und der Begriff der Steuerart im Gesetz nicht definiert.
BGH anerkannt für Bagatellabweichung - 5%
Steuerhinterziehung
- Selbstanzeige seit dem 01.01.2015
Erweiterte Anforderungen
- vollständige Angaben zu allen Ststrftaten
- mind. innerhalb der letzten 10 Jahre
Neue und verschhärfte Sperrgründe
- Mglichk. einer partiellen Selbstanzeige
- fürSteuerarten und Zeiträume, die nicht Gegenstand einer Prüfungsanordnung sind
- umfassende Sperrwirkung wenn Prüfungsanordnung bzw. Prüfer beim Täter sind
- Selbstanzeigezuschläge
Steuerhinterziehung
- Selbstanzeige in CD-Fällen
- Problem der Tatentdeckung
Unproblematisch, wenn
- Prüfungsanordnung
- Strafverfahren
- prüfer erschienen
Problematisch = Tatentdeckung bei CD
- Objektiv: Straftat voll/teils entdeckt
- Subjektiv:
Täter muss Entdeckung wissen oder wird von der Bank informiert dass Daten gestohlen wurden.
—-> Auswertung und Abgleich der Daten!
Korruption
Vorbemerkung:
- Bedeutung heute?
- Dunkelziffer?
Kriminalpolitische Bedeutun der Korruption lässt sich bis heute nicht seriös bewerten.
Dunkelfeld der Korruption ist unüberschaubar groß - Friedrich Schneider schätzt ein Schaden iHv. 250 Mrd. EUR
Korruption
Vorbemerkung
- Folgen der Dunkelziffer (Vorbeugung?)
Korruptionsprävention:
- Freiheitsstrafen für Verantwortliche
- Finanzielle Schäden
- Imageschäden
- Ausschluss Ausschreibungen
- Aufnahme Korruptionsregister
Korruption in der Privatwirtschaft
- Unmittelbar geschütztes Rechtsgut?
- Mittelbar geschütztes Rechtsgut?
unmittelbar:
- Freier Wettbewerb
- ausländischer Wettbewerb
- Interessen des Arbeitgeber (von Angestellten und Beauftragten)
Mittelbar:
- Vermögensinteressen der Mitbewerber
- Vermögensinteressen des Geschäftsherren
Korruption und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Objektive Tatbestände und Prüfungsaufbau
§ 299 Abs. 1 StGB
- Lies dazu den Gesetzestext, steht alles geschrieben.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unternehmen nach § 299 Abs 1 StGB
Jede regelmäßige Teilnahme am Wirtschaftsverkehr, die auf gewisse Dauer angelegt ist und den Austausch von Leistungen zum Gegenstand hat.
Die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
Ausschließlich illegale Tätigkeiten sind nicht tatbestandsmäßig
Öffentlich-rechtliche Behörden - soweit sie als Hoheitsträher handeln - kein Unternehmen
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Angestellter § 299 Abs. 1 StGB
Jeder natürlich Person mit Dienstverhältnis die unter den Weisungen des Dienstherren steht
Angestellter Geschäftsführer, aber nicht hingegen der geschäftsführende Alleingesellschafter => kein tauglicher Täter.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Beauftragter § 299 Abs. 1 StGB
Jede natürliche Person, kein Angestellter und kein Betriebsinhaber, aber einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen kann
Ein faktische Tätigkeit genügt
Vertragsarzt ist kein Beauftragter
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Handeln im geschäftlichen Verkehr
- § 299 Abs. 1 StGB
Die Tathandlnd, sich-Versprechen-lassen oder des Annehmnes muss sich im geschäftlichen Verkehr abspielen
Hoheitliche Tätigkeiten sind daher nicht erfasst und haben keinen Bezug zum geschäftlichen Betrieb
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Fordern § 299 Abs. 1 StGB
Erklärung des Täters an den potenziellen Vorteilsgeber dass er Vorteile aufgrund unlauterer Bevorzugung im Wettbewerb möchte
Die Konkludente Form genügt
Die Vollendung ist unerhebliche, die reine Anbahnungsbemühungen wird als vollenete Bestechlichkeit betrachtet und bestraft.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Sich-Versprechen-Lassen § 299 Abs. 1 StGB
potenzielle Vorteilsgeber geht auf die Forderung ein.
Vorteils geber muss jedoch erkannt haben, dass es sich um eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb handelt.
Unerheblichkeit des vollzugs der Abrede (die tatsächliche Erlangung des Vorteils)
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Vorteil § 299 Abs. 1 StGB
Vorteil, wenn die wirtschafltiche, rechtliche doer persönliche Situation des Täters sich verbessert und er hat keinen Anspruch darauf.
Enthält materielle Tatbestände und immaterielle Vorteile!
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Vorteilsempfänger § 299 Abs. 1 StGB
Damit ist nicht nur der Täte gemeint, sondern auch Dritte (nahestende Personen, Gesellschaften und Parteien)
Nach (noch) h.M. sind Zuwendungen an den Anstellungbetrieb als Drittvorteil anzusehen.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unrechtsvereinbarung § 299 Abs. 1 StGB
- Definition?
Herzstück des § 299 Abs. 1 ist die Unrechtsvereinabrung:
- Vorteil als Gegenleistung für eine künftige, unlautere Bevorzugung im Wettbewerb gefordert, angeboten, versprochen oder angenommen wird.
- Stillschweigende übereinkunft genügt
Betechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unrechtvereinbarung § 299 Abs. StGB
- – Bevorzugung, wann und wie?
Bevorzugung:
wenn Täter oder ein Dritter in Aussicht gestellt wird, dass diese besser gestellt werden, ohne das ein Anspruch besteht.
setzt mind. einen weiteren Bewerber voraus, sprich Wettbewerb am Markt.
Wettbewerber sind alle, die Waren oder Dienstleistungen am Markt anbieten. Dabei muss es sich nicht um den selben Auftrag handeln.
Monopolist kann daher nicht bevorzugt werden
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unrechtsvereinbarung § 299 Abs. 1 StGB
- – Bevorzugung = Unlauter?
- — Zeitpunkt des Bezugs?
- —–Defi. Waren, Bezug?
Unlauter, wenn die Grundsätze des freien Wettbewerbs nicht sachliche, sondern aug Vorteilsgewährung beruht.
Unerheblich ob Geschäftsherr dies weis oder nicht.
Die unlautere Bevorzugung muss beim Bezug von Waren und Dienstleistungen erfolgen.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unrechtsvereinbarung § 299 Abs. 1 StGB
- Wann sind Zuwendungen in Ordnung?
- Wann sind Zuwendungen problematisch
Wenn diese:
- Sozialadäquat sind
- geringen Wert haben
Problematisch wenn:
- keinen geringen Wert (Grauzone)
- Vorteile für missbräuche bieten
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unrechtsvereinbarung § 299 Abs. 1 StGB
- “ohne Einwilligung des Unternehmens”?
- – Was ist damit gemeint und wie ist die Rechtslage diesbezüglich?
Einwilligung dann, wenn:
- Unternehmen nimmt und gewährt die Vorteile und stimmt der Pflichtwidrigen Handlung des Täters zu.
- Die Einwilligung muss vor der Tat erteilt werden
- Willenmängel mach die Einwilligung unwirksam
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Unrechtsvereinbarung § 299 Abs. 1 StGB
- Einwilligung als Tatbestand?
- nicht ausdrücklich
- jedoch für die Beurteilung der Unlauterkeit zu berücksichtigen
- –> Gesetzgeber hat es nicht ausdrücklich klargestellt.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Subjektiver Tatbestand?
Täter muss hinsichlicht sämtlicher objektiven Tatbestandsmerkmalen Vorsatz gehabt haben.
Strafrechtlicher Grundsatz
- Offizialprinzip
- Einschränkungen?
Strafverfolgung durch Organe des Staates und nicht durch Privatpersonen
Strafverfolgung wird nicht dadaurch eingeschränkt, dass Dritter an Verfolgung kein Interesse (mehr) hat.
Einschränkung: Antragsdelikte, Privatkklagedelikte
Strafrechtlicher Grundsatz
- Legalitätsürinzip
- Ausnahme?
Pflicht der Strafverfolgungsbehörde, bei vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte wegen aller verfolgbarer Straftaten Erittlungn aufzunehmen.
Anklagezwang: StA muss gegen Beschuldigten Anklage erheben, sofern hinreichender Tatverdacht
Ausnahme: Opportunitätsprinzip
Was ist eine Wirtschaftsstrafsache?
Kein Rechtsgebiet, dass in einem zentralen Gesetz geregelt ist, sondern in vielen Gesetzen und Verordnungen.
Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Eine allgemeine Definition gibt es nicht.
Wirtschaftsstrafrecht als Zuständigkeitsregelung:
- aus organisatorischen Gründen Zuständigkeitsregelungen geschaffen, sogenannte Wirtschaftsstrafkammern.