Mujki - Vertiefung Wirtschaftsrecht und Konzern Flashcards
Grundlagen
- Handelsbilanzielle Abschlüsse, welche gibt es?
- Jahres- und ggf. Konzernabschluss nach HGB
- Freiweilliger zusätzlicher Einzelabschluss nach IFRS
- Verpflichtenden Konzernabschluss nach IFRS
- Freiwilliger Konzernabschluss nach IFRS
- Ggf. Zwischenbericht nach HGB oder IFRS
Grundlagen
- Wer ist vom erstellen des Jahresabschlusses befreit?
- Welche Möglichkeiten gibt es beim Jahresabschluss (Jahresabschluss/Konzernabschluss, nach HGB ODER IFRS)?
- Kleinunternehmer sind davon befreit
- Konzernabschluss kann durch einen IFRS Abschluss ersetzt werden
- Der Jahresabschluss kann nicht durch einen IFRS Abschluss ersetzt werden, da BMG für die Ausschuttüng und Besteuerung.
- IFRS Einzelabschluss kann anstelle des HGB Abschlusses im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Grundlagen
- Rechnungslegungspflichten
Siehe dazu Skript Vertiefung Rechnungslegung und Seite 4
Grundlagen - Zwecke des Jahresabschlusses (HGB) 1. 2. 3.
Information iWs durch:
- Dokumentationspflicht
- Informationspflicht ieS
- Entscheidungshilfe (Investoren)
- Entscheidungshilfe bezüglich der Leitung
- Selbstinformation - Zahlungsbemessung
- Begrenzung von Entnahmen
- Sicherung von Aussüttungsansprüchen
- indirekt: Steuerbemessungsgrundlage
Grundlagen
- Zwecke des Jahresabschlusses (IFRS)
1.
Informationsfunktion
- Entscheidungshilfe bei Investitionsentscheidungen.
- Entscheidung bezüglich der Unternehmensleitung
- Selbstinformation des Kaufmanns
Rechnungslegung nach HGB - Aufstellungsgrundsätze 1. 2. 3.
- In deutscher Sprache und in EURO
- Klar und Übersichtlich nach GoB
- Jahresabschluss at unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens., Finanz- und Ertragslage zu vermitteln
Rechnungslegung nach HGB - Ableitung der GoB (Methoden) 1. 2. 3.
- Induktive Methode
Aus der Übung/Praxis, ein sogenannter “Königlicherbzw ehrenwerter Kaufmann - Deduktive Methode
Aus den Zwecken der Rechnungslegung
3. Hermeneutische Methode Aus allen Einflusselementen der Rechnungslegung - Wortlaut und Wortsinn - Bedeutungszusammenhang - Entstehungsgeschichte - Zwecke gesetzlicher Regelungen - Mit Rechnungslegung verfolgte Zwecke
Rechnungslegung nach HGB
- Überblick GoB, welche Art von GoB gibt es?
Es gibt die kodifizierte und die nicht(vollständig) kodifizierte
Rechnungslegung nach HGB
- Vollständigkeitsgebot
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten
Rechnungslegung nach HGB
- Abstrakte Aktivierbarkeit nach HGB/StR.
- – Vermögensgegenstand
Handelsrecht, wenn Vermögensgegenstand vorliegt:
- Wirtschaftlicher Vorteil
- einzelverwertbar
- Veräußerung
- Nutzungsüberlassung
- Verarbeitung, Verbrauch (Einzelvollstreckbarkeit)
Steuerrecht (BFH Rechtsprechung)
- Wirtschaftsgut = Wirtschaftlicher Vorteil, der:
- Über einzelne Periode hinausgeht
- Übertragbar
- Greifbar
- selbständig bewertbar
Rechnungslegung nach HGB
- Konkrete Aktivierbarkeit von VGG
- Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246 Abs. 1 S.2 HGB)
- Kein Aktivierungsverbot und kein Verzicht wegen eines Aktivierungswahlrechtes §248 HGB)
- Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
Rechnungslegung nach HGB
- Zurechnung von Vermögensgegenständen
- – Welche Arten?
- grds. persönliche Zuordnung, zivilrechtliches Eigentum
- Ggf. ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich: Innehaben von Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten während der gewöhnlichen ND (Wertstegerung und Wertminderung)
- Sachherrschaft, wenn der rechtliche Eigentümer wirtschaftlich von der Einwirkung ausgeschlossen werden kann.
Wenn rechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen, dann ist der VGG vom wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren.
Rechnungslegung nach HGB - Ansatz von Vermögensgegenständen 1. 2. 3.
Aktivierungspflicht
- alle VGG § 246 HGB
- Derivativer GoF wird als VGG fingiert
Aktivierungswahlrecht
- selbst geschaffene immaterielle Vgg des Anlagevermögens, soweit Entwicklung
- geringstwertige (150€) und geringwertige (1000€) Vgg des AV aus Wesentlichkeitsgründen
- Faktisch auch ohne Entgelt erworbene Vgg
Aktivierungsverbot:
- Selbstgesch. Imm. Vgg soweit Grundlagenforschung
- Selsbtgesch. Imm. Vgg. des Anlagevermögensd, z.B. Marken, Drucktitel
Rechnungslegung nach HGB
- Schulden nach HGB (Definiton/Voraussetzung)
- Vier Voraussetzungen!
- Rechtliche oder faktische Verpflichtung (Außenverpflichtung)
- Rechtliche oder wirtschaftliche Verursachung
- Mit der Inanspruchnahme ist zu rechnen
- Quantifizierbarkeit
Rechnungslegung nach HGB
- Schuldenarten (§ 249 HGB)
Sichere Schulden sind
Verbindlichkeiten
Unsichere Schulden, wenn
- rechtlich, dann Verbindlichkeitsrückstellungen oder Drohverlustrückstellungen
- faktisch, dann Kulanzrückstellungen
Innenverpflichtung, dann Aufwandsrückstellungen
Rechnungslegung nach HGB - Ansatz von Schulden nach HGB (Genau wie: Ansatz von Vgg) 1. 2. 3.
Passivierungspflicht für:
Verbindlichkeit, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen, Kulanzrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen in den kommenden 3 Monaten (Neues Geschäftsjahr), Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigungen mit einem Jahr Nachholfrist
Passivierungswahlrecht für:
Rückstellungen für unmittelbare und mittelbare Pensionszusagen
Passivierungsverbot für:
Rückstellungen für andere als die in § 249 Abs. 1 HGB genannten Zwecke.
Faktisch: Alterversorgungsverpflichtungen die soweit vom Gläubiger Zugriff geschützt sind, Zweckvermögen
Rechnungslegung nach IFRS
- Grundsätze = Framework 2018
- Stellt keinen IFRS Standard dar
- Festlegung von allgemeinen Grundsätzen für Bewertungsfragen
- Keine Einschränkung für den Standard
- IFRS hat gegenüber Standard (Framework) immer Vorrangs
Rechnungslegung nach IFRS
- Bestandteile der Berichterstattung
- Bilanz (Statement of financial position)
- Gesamterfolgsrechnung, einschl. GuV und Ergebnis je Aktie
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden und Erläuterungen
Rechnungslegung nach IFRS
- Ggf. weitere Beichterstattung
- –> Lagebericht nach HGB?
- Segmentberichterstattung
- Zwischenberichterstattung
- MAnagement Commentary
—> Lagebericht HGB nach §§ 315a, 325 ABs. 2a HGB erforderlich
Rechnungslegung nach IFRS
- Definition von Vermögenswerten
- Konkrete Ansatzkriterien?
- Vorliegen einer gegewärtigen Ressource (= Anspruch mit Potenzial zur Verschaffung ökonomischer Vorteil)
- Verfügungsmacht durch das Unternehmen
- Veursachung in der Vergangenheit
Konkret:
- Entscheidungsnützlichkeit
- Relevanz des Ansatzes für Adressaten
- Wirklichkeitsgetreue Wiedergabe
- In einzelnen je nach Sachverhalt geregelt
Rechnungslegung nach IFRS
- Definitin von Schuld
- Konkrete Ansatzkriterien
- Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung
- Übertragung von Ressourcen an Dritte aufgrund der Verpflichtung
- Verursachung in der Vergangenheit
- Konkrete Ansatzkriterien:
“Genau wie bei Vermögenswerte”
Rechnungslegung nach IFRS
- Bewertung der Aktiva
- Einzelbewertungsgrundsatz
- grds. zu AK/HK z.T aber auch Zeitbewertung
- Niederstwertprinzip
- Korrekturwerte
- –> Nettoveräußerungswert,
- –> beizulegender Zeitwert
- –> erzielbarer Betrag
- Komponentenanstz
- und keine Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern
Rechnungslegung nach IFRS
- Ansatz immaterieller Vermögenswerte:
- – Definitionskriterien?
- – Ansatzvoraussetzung?
Definitionskriterien müssen erfüllt sein
- nicht-monetärer Vermögenswert ohne Substanz
- künftiger wirtschaftlicher Nutzen
- Verfügungsmacht
- Identifizierbarkeit
Ansatzvoraussetzung
- Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses
- zuverlässige Bewertbarkeit des Nutzenzuflusses
- Unterscheidung zwischen
- – Erwerb von Dritten (AK)
- – Eerwerb durch Unternehmenskauf (FV oder Barwert cashflows)
- – Selbst erstellte immVGG (EntwicklungsK)
Rechnungslegung nach IFRS
- Impairment Test nach IAS 36
- – Triggering Events
Externe Informationsquellen:
- wirtschaftliche, rechtliche oder technsich
- Änderung Marktwert eines VGG
- Änderung Diskontierungszins
- Buchwert Reinvermögens > Marktkapitalisierung
Interne Informationsquellen:
- VGG stark abgenutzt, Schaden, Veralterung
- Geplante Restrukturierung
- Unrentabilität aufgrund interner Rechnungslegung kann nachgewiesen werden
Rechnungslegung nach IFRS
- Bwertung von Rückstellungen // IAS 37.36
- Bestmögliche Schätzung
- Berücksichtigung von Risiken und Unsicherheiten
- Abzinsung
- Berücksichtigung künftiger Ereignisse
- Keine Berücksichtigung von Erträgen aus dem Abgang von Vermögenswerten und auch keine Berücksichtigung von Erstattungen
Rechnungslegung nach IFRS
- Rückstellungen für Drohverluste
- Wann
- Bewertung
Bei Verflichtungsüberschuss = unvermeidbare Kosten größer als wirtschaftlicher Nutzen.
Bewertung:
- Minimum! Vertragsstrrafe oder Abwicklungskosten
- Einzelkosten zzgl. direkt zurechenbarer Gemeinskosten
Rechnungslegung nach IFRS
- Rückstellungen für Restrukturierung
- Wann
- Bewertung
Bei Vorliegen eines ach außen kommunizierten detaillierten Restrukturierungsplan mit Beginn in naher Zukunft
Bewerttung:
- Direkt im Zusammenhang entstehende Kosten, die nicht mit den fortzuführenden AKtivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen.
Rechnungslegung nach IFRS
- Latente Steuern
wenn:
- Abweichung zwischen IFRS und Steuerwert
- Temporäre Bilanzdifferenz
- Steuerlicher Umkehreffekt in der Zukunft
- Somit Bilanzierung latenter Steuern
Rechnungslegung nach IFRS - Erlöserfassung nach IFRS 1. 2. 3. 4. 5.
- Identifizierung des Vertrages
- Identifizierung der vertraglichen Leistungspflichten
- Bestimmung des Transaktionspreises
- Allokation des Transaktionspreises
- Erfassung des Umsatzes
Rechnungslegung nach IFRS
- Identifikation des Vertrages
Ein Vertrag besteht, wenn:
- die Parteien zugestimmt haben und an Ihre Pflichten gebunden sind
- der Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich ist
- er wirtschaftliche Substanz hat
- Rechte des Kunden auf Güter oder Dienstleistungen und die Zahlungsmodalitäten bestimmt werden können