Mujki - Vertiefung Wirtschaftsrecht und Konzern Flashcards
Grundlagen
- Handelsbilanzielle Abschlüsse, welche gibt es?
- Jahres- und ggf. Konzernabschluss nach HGB
- Freiweilliger zusätzlicher Einzelabschluss nach IFRS
- Verpflichtenden Konzernabschluss nach IFRS
- Freiwilliger Konzernabschluss nach IFRS
- Ggf. Zwischenbericht nach HGB oder IFRS
Grundlagen
- Wer ist vom erstellen des Jahresabschlusses befreit?
- Welche Möglichkeiten gibt es beim Jahresabschluss (Jahresabschluss/Konzernabschluss, nach HGB ODER IFRS)?
- Kleinunternehmer sind davon befreit
- Konzernabschluss kann durch einen IFRS Abschluss ersetzt werden
- Der Jahresabschluss kann nicht durch einen IFRS Abschluss ersetzt werden, da BMG für die Ausschuttüng und Besteuerung.
- IFRS Einzelabschluss kann anstelle des HGB Abschlusses im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Grundlagen
- Rechnungslegungspflichten
Siehe dazu Skript Vertiefung Rechnungslegung und Seite 4
Grundlagen - Zwecke des Jahresabschlusses (HGB) 1. 2. 3.
Information iWs durch:
- Dokumentationspflicht
- Informationspflicht ieS
- Entscheidungshilfe (Investoren)
- Entscheidungshilfe bezüglich der Leitung
- Selbstinformation - Zahlungsbemessung
- Begrenzung von Entnahmen
- Sicherung von Aussüttungsansprüchen
- indirekt: Steuerbemessungsgrundlage
Grundlagen
- Zwecke des Jahresabschlusses (IFRS)
1.
Informationsfunktion
- Entscheidungshilfe bei Investitionsentscheidungen.
- Entscheidung bezüglich der Unternehmensleitung
- Selbstinformation des Kaufmanns
Rechnungslegung nach HGB - Aufstellungsgrundsätze 1. 2. 3.
- In deutscher Sprache und in EURO
- Klar und Übersichtlich nach GoB
- Jahresabschluss at unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens., Finanz- und Ertragslage zu vermitteln
Rechnungslegung nach HGB - Ableitung der GoB (Methoden) 1. 2. 3.
- Induktive Methode
Aus der Übung/Praxis, ein sogenannter “Königlicherbzw ehrenwerter Kaufmann - Deduktive Methode
Aus den Zwecken der Rechnungslegung
3. Hermeneutische Methode Aus allen Einflusselementen der Rechnungslegung - Wortlaut und Wortsinn - Bedeutungszusammenhang - Entstehungsgeschichte - Zwecke gesetzlicher Regelungen - Mit Rechnungslegung verfolgte Zwecke
Rechnungslegung nach HGB
- Überblick GoB, welche Art von GoB gibt es?
Es gibt die kodifizierte und die nicht(vollständig) kodifizierte
Rechnungslegung nach HGB
- Vollständigkeitsgebot
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten
Rechnungslegung nach HGB
- Abstrakte Aktivierbarkeit nach HGB/StR.
- – Vermögensgegenstand
Handelsrecht, wenn Vermögensgegenstand vorliegt:
- Wirtschaftlicher Vorteil
- einzelverwertbar
- Veräußerung
- Nutzungsüberlassung
- Verarbeitung, Verbrauch (Einzelvollstreckbarkeit)
Steuerrecht (BFH Rechtsprechung)
- Wirtschaftsgut = Wirtschaftlicher Vorteil, der:
- Über einzelne Periode hinausgeht
- Übertragbar
- Greifbar
- selbständig bewertbar
Rechnungslegung nach HGB
- Konkrete Aktivierbarkeit von VGG
- Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246 Abs. 1 S.2 HGB)
- Kein Aktivierungsverbot und kein Verzicht wegen eines Aktivierungswahlrechtes §248 HGB)
- Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
Rechnungslegung nach HGB
- Zurechnung von Vermögensgegenständen
- – Welche Arten?
- grds. persönliche Zuordnung, zivilrechtliches Eigentum
- Ggf. ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich: Innehaben von Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten während der gewöhnlichen ND (Wertstegerung und Wertminderung)
- Sachherrschaft, wenn der rechtliche Eigentümer wirtschaftlich von der Einwirkung ausgeschlossen werden kann.
Wenn rechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen, dann ist der VGG vom wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren.
Rechnungslegung nach HGB - Ansatz von Vermögensgegenständen 1. 2. 3.
Aktivierungspflicht
- alle VGG § 246 HGB
- Derivativer GoF wird als VGG fingiert
Aktivierungswahlrecht
- selbst geschaffene immaterielle Vgg des Anlagevermögens, soweit Entwicklung
- geringstwertige (150€) und geringwertige (1000€) Vgg des AV aus Wesentlichkeitsgründen
- Faktisch auch ohne Entgelt erworbene Vgg
Aktivierungsverbot:
- Selbstgesch. Imm. Vgg soweit Grundlagenforschung
- Selsbtgesch. Imm. Vgg. des Anlagevermögensd, z.B. Marken, Drucktitel
Rechnungslegung nach HGB
- Schulden nach HGB (Definiton/Voraussetzung)
- Vier Voraussetzungen!
- Rechtliche oder faktische Verpflichtung (Außenverpflichtung)
- Rechtliche oder wirtschaftliche Verursachung
- Mit der Inanspruchnahme ist zu rechnen
- Quantifizierbarkeit
Rechnungslegung nach HGB
- Schuldenarten (§ 249 HGB)
Sichere Schulden sind
Verbindlichkeiten
Unsichere Schulden, wenn
- rechtlich, dann Verbindlichkeitsrückstellungen oder Drohverlustrückstellungen
- faktisch, dann Kulanzrückstellungen
Innenverpflichtung, dann Aufwandsrückstellungen
Rechnungslegung nach HGB - Ansatz von Schulden nach HGB (Genau wie: Ansatz von Vgg) 1. 2. 3.
Passivierungspflicht für:
Verbindlichkeit, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen, Kulanzrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen in den kommenden 3 Monaten (Neues Geschäftsjahr), Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigungen mit einem Jahr Nachholfrist
Passivierungswahlrecht für:
Rückstellungen für unmittelbare und mittelbare Pensionszusagen
Passivierungsverbot für:
Rückstellungen für andere als die in § 249 Abs. 1 HGB genannten Zwecke.
Faktisch: Alterversorgungsverpflichtungen die soweit vom Gläubiger Zugriff geschützt sind, Zweckvermögen
Rechnungslegung nach IFRS
- Grundsätze = Framework 2018
- Stellt keinen IFRS Standard dar
- Festlegung von allgemeinen Grundsätzen für Bewertungsfragen
- Keine Einschränkung für den Standard
- IFRS hat gegenüber Standard (Framework) immer Vorrangs
Rechnungslegung nach IFRS
- Bestandteile der Berichterstattung
- Bilanz (Statement of financial position)
- Gesamterfolgsrechnung, einschl. GuV und Ergebnis je Aktie
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden und Erläuterungen
Rechnungslegung nach IFRS
- Ggf. weitere Beichterstattung
- –> Lagebericht nach HGB?
- Segmentberichterstattung
- Zwischenberichterstattung
- MAnagement Commentary
—> Lagebericht HGB nach §§ 315a, 325 ABs. 2a HGB erforderlich
Rechnungslegung nach IFRS
- Definition von Vermögenswerten
- Konkrete Ansatzkriterien?
- Vorliegen einer gegewärtigen Ressource (= Anspruch mit Potenzial zur Verschaffung ökonomischer Vorteil)
- Verfügungsmacht durch das Unternehmen
- Veursachung in der Vergangenheit
Konkret:
- Entscheidungsnützlichkeit
- Relevanz des Ansatzes für Adressaten
- Wirklichkeitsgetreue Wiedergabe
- In einzelnen je nach Sachverhalt geregelt
Rechnungslegung nach IFRS
- Definitin von Schuld
- Konkrete Ansatzkriterien
- Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung
- Übertragung von Ressourcen an Dritte aufgrund der Verpflichtung
- Verursachung in der Vergangenheit
- Konkrete Ansatzkriterien:
“Genau wie bei Vermögenswerte”
Rechnungslegung nach IFRS
- Bewertung der Aktiva
- Einzelbewertungsgrundsatz
- grds. zu AK/HK z.T aber auch Zeitbewertung
- Niederstwertprinzip
- Korrekturwerte
- –> Nettoveräußerungswert,
- –> beizulegender Zeitwert
- –> erzielbarer Betrag
- Komponentenanstz
- und keine Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern
Rechnungslegung nach IFRS
- Ansatz immaterieller Vermögenswerte:
- – Definitionskriterien?
- – Ansatzvoraussetzung?
Definitionskriterien müssen erfüllt sein
- nicht-monetärer Vermögenswert ohne Substanz
- künftiger wirtschaftlicher Nutzen
- Verfügungsmacht
- Identifizierbarkeit
Ansatzvoraussetzung
- Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses
- zuverlässige Bewertbarkeit des Nutzenzuflusses
- Unterscheidung zwischen
- – Erwerb von Dritten (AK)
- – Eerwerb durch Unternehmenskauf (FV oder Barwert cashflows)
- – Selbst erstellte immVGG (EntwicklungsK)
Rechnungslegung nach IFRS
- Impairment Test nach IAS 36
- – Triggering Events
Externe Informationsquellen:
- wirtschaftliche, rechtliche oder technsich
- Änderung Marktwert eines VGG
- Änderung Diskontierungszins
- Buchwert Reinvermögens > Marktkapitalisierung
Interne Informationsquellen:
- VGG stark abgenutzt, Schaden, Veralterung
- Geplante Restrukturierung
- Unrentabilität aufgrund interner Rechnungslegung kann nachgewiesen werden
Rechnungslegung nach IFRS
- Bwertung von Rückstellungen // IAS 37.36
- Bestmögliche Schätzung
- Berücksichtigung von Risiken und Unsicherheiten
- Abzinsung
- Berücksichtigung künftiger Ereignisse
- Keine Berücksichtigung von Erträgen aus dem Abgang von Vermögenswerten und auch keine Berücksichtigung von Erstattungen
Rechnungslegung nach IFRS
- Rückstellungen für Drohverluste
- Wann
- Bewertung
Bei Verflichtungsüberschuss = unvermeidbare Kosten größer als wirtschaftlicher Nutzen.
Bewertung:
- Minimum! Vertragsstrrafe oder Abwicklungskosten
- Einzelkosten zzgl. direkt zurechenbarer Gemeinskosten
Rechnungslegung nach IFRS
- Rückstellungen für Restrukturierung
- Wann
- Bewertung
Bei Vorliegen eines ach außen kommunizierten detaillierten Restrukturierungsplan mit Beginn in naher Zukunft
Bewerttung:
- Direkt im Zusammenhang entstehende Kosten, die nicht mit den fortzuführenden AKtivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen.
Rechnungslegung nach IFRS
- Latente Steuern
wenn:
- Abweichung zwischen IFRS und Steuerwert
- Temporäre Bilanzdifferenz
- Steuerlicher Umkehreffekt in der Zukunft
- Somit Bilanzierung latenter Steuern
Rechnungslegung nach IFRS - Erlöserfassung nach IFRS 1. 2. 3. 4. 5.
- Identifizierung des Vertrages
- Identifizierung der vertraglichen Leistungspflichten
- Bestimmung des Transaktionspreises
- Allokation des Transaktionspreises
- Erfassung des Umsatzes
Rechnungslegung nach IFRS
- Identifikation des Vertrages
Ein Vertrag besteht, wenn:
- die Parteien zugestimmt haben und an Ihre Pflichten gebunden sind
- der Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich ist
- er wirtschaftliche Substanz hat
- Rechte des Kunden auf Güter oder Dienstleistungen und die Zahlungsmodalitäten bestimmt werden können
Rechnungslegung nach IFRS
- Vertragliche Leistungspflichten
- Kriterium 1
- Kriterium 2
- Kunde kann Gut oder Dienstleistung eigenständig oder zusammen mit anderen verfügbaren Ressourcen nutzen
- Zusage des Verkäufers, dass das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übergeht identifizierbar
Wenn beides positive, dann unterscheidbare Leistungserpflichtung, wenn beides negativ, dann nicht unterscheidbare Leistungsverpflichtung und somit zusammenfassung mit anderen Gütern und Dienstleistungen
Rechnungslegung nach IFRS
- Bestimmung des Transaktionspreises
variable und bedingte Gegenleistungen:
- Beschränkung bei der Schätzung variabler/bedingter Gegenleistung
- das Bestehen wesentlicher Finanzierungskomponenten
- unbare Gegenleistungen (Zeitwert)
- Entgelt an einen Kunden
Rechnungslegung nach IFRS
- Zeitraumbezogene Erfassung
Erlöserfassung, sobald Verfügungsmacht
- Zeitpunkt der Leistungserbringung entspricht dem Zeitpunkt des Leistungsverbrauchs = Dienstleistung
Ermittlung nach Fertigstellungsgrad
- Kontrolle während der Erstellung = Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Kunden
Bilanzierende Unternehmen hat keine alternative Verwendungsmöglichkeit und bestitzt einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch = Fertigungsauftäge
Fertigstellungsgrad = output oder inputorientiert Methode geschehen
Rechnungslegung nach IFRS
- Erlöserfassung
- Zeitpunktbezogene Erfassung, wenn:
der Erwerber die Verfügungsmacht erlangt hat.
Dies ist der Fall, wenn:
- Gegenwärtige Zahlungsverpflichtung (Anspruch)
- Übernahme Vermögenswert
- erlangt das rechtliche Eigentum
- erlangt physischen Besitz
- träger wesentlichen Chancen und Risiken
Rechnungslegung nach IFRS
Aufgaben der Konzernrechnungslegung
- Einheitsprinzip
Darstellung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Konzernunternehmen, als wäre der Konzern wirtschaftlich und rechtlich eine EINHEIT
Rechnungslegung nach IFRS
Konsolidierung:
- Definition
- Aus welchen Ergebnissen?
Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der konzerne unter Aufrechnung der
Ergebnisse aus Konzerninternen Verbindungen die sich in
Vermögen, Kapital und Erfolgsgrößen niederschlagen können.
Rechnungslegung nach IFRS
Mutter-Tochter-Verhältnis
- Definition?
Möglichkeit zu unmittel oder mittelbaren Ausübung eines beherrschenden Einlfusses auf die Geschäfts und Finanzpolitik eines anderen Unternehmens.
Rechnunglegung nach IFRS
Unwiderlegbare Vermutungen
- Paragraph und
- Tatbestände?!
§ 290 (2) Nr. 1 - 4 HGB Nr. 1 Stimmrechtsmehrheit Nr. 2 Organbestellungsrecht Nr. 3 Beherrschungsrecht Nr. 4 Wirtschaftlich betrachtet, träger aller Chancen und Risiken
Rechnunglegung nach IFRS
Konselidierungskreis
- HGB
- IFRS
HGB:
- Mutterunternehmen und alle anderen unternehmen
- Alle Tochterunternehmen
= Weltbschlussprinzip
IFRS 10:
- Keine Wahlrecht und Verbote
- Wesentlichkeitsgrundsatz
- auch wenn Weiterveräußerungsabsicht besteht
Rechnunglegung nach IFRS
Tochter nach IFRS 10
- Control Prinzip
Wenn unternehmen vom Investor beherrscht wird
Beherrschung:
Unternehmen hat schwankende Renditen und Investor hat Einfluss auf die Schwankungen. Einzelfallbezogen!!
Rechnunglegung nach IFRS
Definition Beherrschung:
Verfügungsgewalt: Recht um zu lenken \+ Variable Erfolge: Performance abhängig \+ Power+Returns: Performance beeinflussen = Control
Rechnungslegung nach IFRS
Potenzielle Stimmrechte
1. Definition
2. Vorgehensweise
Begründen Verfügungsgewalt eines Investors:
durch Rechte auf den Erwerb von Stimmrechte:
- Aktienoptionen, Wandelanleihen.
- Relevant, wenn die Ausübung realistisch erscheint.
Rechnunglegung nach IFRS
- Recht, die Verfügungsmacht verleihen?
- Substanzielle Rechte
2. Andere Rechte
Rechnungslegung nach IFRS
- Substanzielle Rechte und bei “welchen” Unternehmen?
Aufgrund Stimmrechte oder ähnliche Rechte:
- Gesellschaftsrechtliche Rechtspositionen.
- Beherrschungsvertrag
- Vereinbarungen
- de facto Control: Potenzielle Stimmrechte
Bei “normalen” Unternehmen mit breitem Aktivitätsspektrum.
- Signifikante Rückflüsse?
- Wer trifft die wichtigen Entscheidungen?
- Vorstand/Aufsichtsrat durch Beherschungsvertrag?
Rechnungslegung nach IFRS
- Andere Rechte und bei “welchen” Unternehmen?
Aufgrund andere Rechte:
- Zivilrechtliche Rechte
- Aus Leasing Verträgen
- Asset backed Transaktionen
Bei structured Entity
- Zweckgesellschaften
- Ausgelagerte F&E Unternehmen
- Asset Backed
Rechnungslegung nach IFRS
Variable Rückflüsse
- Investor/Tochter Beziehung
- Was sind diese Rückflüsse?
Investor ist aufgrund variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen einer Risikobelastung ausgesetzt.
Wirtschaftliche Erfolge/Rückflüsse variieren mit der Performance des potenziellen Tochterunternehmens
Dividenden, Wertänderungen bei den Beteiligungen, Synergien, Steuervorteile, Kosteneinsparungen
Investor besitzt die Möglichkeit, Einfluss auf die Performance des Unternehmens und auf die variablen Rückflüsse auszuüben.
Rechnungslegung nach IFRS Kapitalkonsolidierung 1. Grundlagen 2. Erstkonsolidierung 3. Folgekonsolidierung
- Grundlagen:
- Prinzip der Kapitalkonsolidierung
- Identifikation des Erwerbers
- Erwebszeitpunkt - Erstkondol. nach Erwebsmethode
- Bestimmung der Anschaffungskosten
- kaufpreisallokation
- GoF / Unterschiedbetrag für einen günstigen Kauf
- Minderheiten - Folgekonsolidierung
Rechnunglegung nach IFRS Erwerbsfiktion - Einzelabschluss und Ausweis - Fiktion - Folgen für das Tochterunternehmen?
Einzelabschluss und Ausweis:
Erwerb der Anteile an einem Tochterunternehmen. Ausweis der Anteile als Vermögenswert im Finanzanlagenvermögen
Fiktion:
- Nicht die Anteile, sondern Vermögenswerte und Schulden werden am TU erworben
- Vermögenswerte und Schulden mit Ihren tatsächlichen werten im Zeitpunkt des Erwerbs
Somit Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten
Rechnunglegung nach IFRS,
Prinzip der Kapitalkonsolidierung
- Prinzip
- Ziel der Kapitalkonsolidierung
Tochterunternehmens sollen durch die Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss ersetzt werden.
Um Doppelerfassungen zu beseitigen durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem Eigenkapital des Tochterunternehmens.
Rechnunglegung nach IFRS
Prinzip der Kapitalkonsolidierung
- Stichwort: Zeitwert
- Folgen?
Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens hat höheren Wert als der Zeitwert der Gegenleistung im Erwerbszeitpunkt.
Folgen:
Günstiger Kauf, geht direkt in die GuV.
Rechnunglegung nach IFRS Bestimmung der Anschaffungskosten (TU) - Anschaffungskosten - Definiton - Anschaffungsnebenkosten - Die Behandlung - Einfach und Kompliziert
Gegenleistung des Erwerbers für die Erlangung der Beherrschung
Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand der Periode zu erfassen und sind nicht Bestandteil der Anschaffungskosten
Einfach, wenn Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente hingegeben wurden
Kompliziert, wenn für die Gegenleistung eigene Aktien ausgegeben wurden. Anschaffungskosten = Börsenkurs der hingegebenen Wertpapier
Rechnunglegung nach IFRS
Bestimmung der Anschaffungskosten
- Problem und Lösung bei eigen Aktien
Problem der zuverlässigen Ermittlung des Börsenkurses. So wird der Zeitwert der ausgegebenen Anteile geschätzt.
Rechnungslegung nach IFRS
Identifikation des Erwerbers:
- Grundsatz
- IFRS 3.6
- Bei jedem Unternehmenszussammenschluss ist eines der Erwerber
- Unternehmen das Beherrschung erlangt, ist Erwerber dabei ist auf die wirtschaftliche Betrachtung abzustellen.
Rechnunglegung nach IFRS
Regeln zur Bestimmung des Erwerbers
- Welche Möglichkeiten hat ein Erwerber seine Zahlungen zu tätigen?
Erwerb gegen Ausgabe von Zahlungsmittel:
- i.d.R. Erwerbe = Zahlungsmittel Geber bzw Verbindlichkeiten Nehmer
Erwerb durch Ausgabe von Eigenen Aktien:
- i.d.R. Unternehmen, das die Aktien ausgibt
- Weitere Kriterien sind zu beachten:
- – Relative Verteilung der Stimmrechte
- – Personelle Zusammensetzung
- – Austauschbedingungen der EK-Instrumente
Rechnungslegung nach IFRS
Sonderfall: Reversed acquisition
- Reicht schon wenn du es mit eigenen Worten beschreiben kannst.
Kommt vor, wenn ein Kleines Unternehmen ein Größeres Unternehmen durch die Ausgabe von eigenen Aktien erwirbt.
Die Möglichkeit kann bestehen, dass der Erwerber wirtschaftlich beherrscht wird.
Rechnunglegung nach IFRS
Erwerbszeitpunk
- Warum ist die Bestimmung so Wichtig?
(Vier Punkte)
von mehrfacher Bedeutung:
- Trennung von neuen/alten Gewinnen
- Bestimmung der Anschaffungskosten
- Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen Vermögenswerte und Schulden
- Erwerbszeitpunkt = Erstkonsolidierungszeitpunkt
Rechnungslegung nach IFRS
- Erwerbszeitpunkt nach IFRS 10?
- Frühster Erwerbszeitpunkt
- Spätester Erwerbseitpunkt
Tag, an dem die Beherrschung des erworbenen Unternehmen an den Erwerber übergeht.
Unterzeichnung des Kaufvertrags
Dinglicher Vollzug des Erwerbs durch Abtretung der Anteile oder Übertragung des Eigentums
Rechnunglegung nach IFRS Bestimmung der Anschaffungskosten - Anschaffungskosten - Anschaffungsnebenkosten - Einfach und Kompliziert
Gegenleistung des Erwerbers für die Erlangung der Beherrschung
Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand der Periode und nicht Bestandteil der Anschaffungskosten
Einfach, wenn Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente hingegeben wurden
Kompliziert, wenn für die Gegenleistung eigene Aktien ausgegeben wurden. Anschaffungskosten = Börsenkurs der hingegebenen Wertpapiere
Kannst du die Rechnung zur Erstkonsolidierung?
Ja, TOP
Nein, Dann geh ma ran du lä!
Skript Seite 112 ff.
Geschäfts- oder Firmenwert
- Was ist ein Geschäfts oder Firmenwert?
- Kein Vermögensgegenstand, allerding Fiktion eines zeitlich begrenzten nutzbaren Vermögensgegenstandes
- Unterschiedbetrag für die Übernahme eines Unternehmens
- Unterschiedbetrag Gesamtkaufpreis zu ZW der VGG abzüglich ZW Schulden
- Ergibt sich nur im Rahmen eines Asset Deals
- Platzhalter für alle ökonomischen Vorteile des Unternehmens = Geschäftswertbildende Faktoren
Geschäfts- oder Firmenwert
- Zugangsbewertung (Voraussetzung)
- Paragraph?
- Ansatz?
Voraussetzung nach § 246 Abs. 1 HGB:
1. Übernahme eines Unternehmens: Sachgesamtheit
- Gegenleistung für die Übernahme: Vereibarter Kaufpreis
Ansatzbewertung: Kaufpreis - Reinvermögen
Geschäfts- oder Firmenwert
- Negativer GoF?
- Grds?
- Abweichende Auffassung?
Grds. nicht ansatzfähig
Abweichende Auffassung:
- Ausweis unausweichlich aufgrund der erfolgsneutralen Anschaffungskostenbilanzierung
- Verteilung auf die einzelnen VGG
- Rest auf der Passivseite als negativen GoF
Geschäfts- oder Firmentwert
- Folgebewertung
- GoF als fiktiver VGG abzuschreiben
- wenn ND nicht bestimmbar, dann über 10 Jahre abzuschreiben
- außerplanmäßige Abschreibung bei dauernder Wertminderung
- Niedriger Wertansatz ist beizubehalten
- Steuerbilanz 15 Jahre abzuschreiben
- –> Aktive Latente Steuern
Geschäfts- oder Firmenwert (Konzern) - Schritte der Erstkonsolidierung 1. 2. 3.
Schritt 1:
- Das EK des TU wird neu bewertet
- Prüfung welche Bilanzposten übernommen werden
- Ansatzverbote und Wahlrechte sind zu beachten
Schritt 2:
- VGG und schulden sind mit ihrem Zweitwer zu bewerten
Schritt 3:
- Neubewertetes EK des TU ist mit em Buchwert der Beteiligung zu verrechen
- Beteiligungsbuchwert > Neubewertetes EK = Positiver Unterschiedsbetrag
Zeitlichbegrenzter nutzbarer VGG und Ausweis auf der Aktivseite des Konzernbilanzs
Geschäfts- oder Firmenwert
- Badwill, wann und Folgen?
wenn:
Beteiligungsbuchwert < neubewertetes EK
Folgen:
- Wird auf der Passivseite ausgewiesen
- evtl. ergebniswirksam aufzulösen
Geschäfts- oder Firmenwert (Konzern)
- Fiolgebewertung
§ 309 ABs. 1 HGB -> Verweis auf Einzelabschluss:
- Abschreibung über ND (sonst 10 Jahre)
- Werthaltigkeitstest zu jedem Stichtag
- ggf. außerplanmäßige Abschreibung
Geschäfts- oder Firmenwert
- Standardverfahren DRS?
- Vereinfachtes Verfahren DRS?
Standardverfahren DRS 23.128: Bezulegender Zeitwert der Beteiligung MU - antlel. beizulegender Zeitwert des Reinvermögens TU = Beizulegender Wert des GoF Ist sehr zeitaufwändig
Verenfachtes Verfahren DRS 23.129:
Beizulegender Zeitwert der Beteiligung des MU
- anteiliges Reinvermögen des TU zu Buchwerten
+/- stille Reserven und Lasten seit Erstkonsol. (Wahlr)
= Beizulegender Wert des GoF
Rechnunglegung nach IFRS
- Vertrag ist Leasing nach IFRS 16, wenn
Die Vertragserfüllung von der Nutzung eines identifizierten Verögenswert abhängt
Er das Recht zur Kontrolle der Nutzung des VErmögenswerts für einen bestimten Zeitraum gegen Entgelt einräumt
- das Recht auf alle wirtschaftlichen Vorteile
- das Recht selbst über die Nutzung zu entscheiden
Rechnungslegung nach IFRS
- IFRS 16: Identifizierbarer Vermögenswert
Wahrscheinlicher zukünftiger Nutzen
Verursachung in der Vergangenheit
Wertansatz verlässlich ermittelbar
Rechnungslegung nach IFRS
- IFRS 16: Control über Vermögenswert
LN bestimmt den Zweck
Alle wesentlichen Vorteile aus der Nutzung stehen dem Leasingnehmer zu.
Rechnungslegung nach IFRS
- Bilanzielle Auswirkungen IFRS 16
Mehr Nutzungsrechte beim Leasingnehmer
= Erhöhung Fremdkapital und Senkung Eigenkapitalquote
EBIT fällt höher aus
- Nutzungsrecht mindert zwar EBIT (Abschreibung) jedoch wird der Zinsaufwand nicht mehr berücksichtigt
Rechnungslegung nach IFRS
- Potenzielle Auswirkungen des IFRS 16
- Impleentierung eines zentralen Vertragsmanaementsystems
- Auswirkungen auf Unternehmenszahlen Bilz, beispielsweise Eigenkapitalquote und EBIT.
Rechnungslegung nach IFRS
- Neuer Leasingsstandard soll:
Prinzipien für Erfassung, Bewertung, Ausweis und Angaben zu Leasingsverhältnissen bei LN ung LG festlegen.
Transparenzdefizit vermindern
Soll bei allen Leasingsverhältnissen zu einer Verpflichtung bei LN führen.
Rechnungslegung nach IFRS
- Separierung von Vertragskomponenten nach IFRS 16
Wahlrecht für Verträge die Leasing als auch Dienstleitungsbestanteile haben:
- Aufspaltung und sep. Erfassung der Vertragsbestandteile
- Bilanzierung gesamter Vertrag als Leasingsverhältnis
Rechnungslegung nach IFRS
- Modell der Leasingbilanzierung beim LN und LG
- Ausnahmen
LN - right of use:
Vermögenswert an Verbindlichkeiten (Rate)
LG - Finanzleasing:
Leasung Forderung an Vermögenswert
Ausnahmen:
- Kurzfristiges Leasing kleiner 12 Monate
- geringwertige Verhältnisse kleiner 5.000€
Rechnungslegung nach IFRS
- Nutzungsrecht als sep. Leasingsbestandteil des Vertrags, wenn:
LN von Vermögensgegenstand profitiert
Vermögenswert nicht mit andere Vermögenswert abhängig oder verbunden ist
Rechnungslegung nach IFRS
- Folgebewertung beim Leasingsnehmer nach IFRS 16
Nutzungsrecht:
Bewertung nach AK-Modell, abzgl. kumulierte Abschreibung und Wertminderung
Leasingverbindlichkeit:
Buchwertsteigerung durch Aufzinsung
Buchwertminderung durch Abzug geleisterter Leasingszahlungen
Ausweis:
- Bilanz: Nutzungsrecht + Leas.verb seperat von anderen Vermögenswerten/Schulden
- GuV: Getr. Ausweus Zinsaufwnad und Abschreibung –> sog. Frontload