Teil 5 Beendigung des AV Flashcards
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Q
Beendigung des AV Übersicht
A
Beendigung des AV durch: \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ Einseitige empfangsbedürftige WE: A.Anfechtung B.Kündigung: -- I. Fristlos -- II. Fristgemäß ---- 1. verhaltens- ---- 2.personen ---- 3.betriebs bedingt \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ C. Befristung \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ D. Aufhebungsvertrag \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_ Sonstiges: -- gerichtsurteil -- Tod des AN
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Q
A Anfechtung
Voraussetzungen
A
- Eine Anfechtungserklärung muss vorliegen §143 BGB
- Anfechtungsgrund
- 1 Inhaltsirrtum §119 I erste Alternative
- 2 Erklärungsirrtum §119 II zwite Alternative (sich verschreiben/versprechen)
- 3 Eigenschaftsirrtum §119 II BGB
- 4 Arglistige Täuschung / Drohung §123 BGB (kein Zeugnis)
- Anfechtungsfrist angehalten sein:
- 1 §119 BGB unverzüglich § 121 3-8 Tage
- 2 §123 BGB - binnen Jahresfrist §124 BGB
Rechtsfolgen der Anfechtung:
- Vertrag ist nichtig 142 bgb
- 1 Zivilrecht von anfang an
- 2 AR von jetzt an
- Evtl SE-Pflicht des Anfechtenden §122 BGB
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Q
B Kündigung
I. Fristlose Kündigung (wichtig für Klausur)
3 Prüfungsschritte
A
- 626 BGB
1. Wichtiger Grund vorliegen (diebstal, Zeitmanip, vertrauensbruch, Mobbing)
2. Weiterbeschäftigung des AN darf dem AG nicht zumutbar sein (Pro & Contra Abwägung)
3. Der AG muss 2 Wochen Frsit eingehalten haben (Kündigungserklärungsfrist) (heute klaue + 2 Wochen)
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Q
B Kündigung
II Fristgemäße Kündigung
1. Verhaltensbedingt
Voraussetzungen
A
- § 1 II KSchG
- Voraussetzungen:
A) Schuldhafte Pflichtverletzung
B) wirksame Abmahnung vorliegen
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Q
B Kündigung
II Fristgemäße Kündigung
1. Verhaltensbedingt
Kriterien wirksamer Abmahnung
A
- Pflichtverletzung muss konkret dargestellt werden (Hinweispflicht) (!=pauschal)
- Aufforderung sich künftig vertragsmäßig zu verhalten
- Androhung der Kündigung im WDH-Fall
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Q
B Kündigung
II Fristgemäße Kündigung
1. Verhaltensbedingt
sonstige Aspekte zur Abmahnung
A
- Abmahnungsgrund und Kündigungsgrund müssen identisch sein
- multiple Abmahnungen mit unterschiedlichen Pflichtverletzungen folgt “beharrliche Pflichtverletzung”-Kündigung
- mündlich ok, außer etwas anderes vereinbart
- Beweis des Zugangs obliegt dem AG
- 2-3 Jahre abhängig von der Pflichtverletzung
- Abmahnung verbraucht eine Kündigung
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Q
B Kündigung
II Fristgemäße Kündigung
2. Personenbedingte Kündigung
A
- Krankheit
- Qualitätsmangel
- Low Performer
- “Leidensgerechter Arbeitsplatz” - Kranken vor der Kündigung dahin
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Q
B Kündigung
II Fristgemäße Kündigung
3. Betriebsbedingte Kündigung
A
Voraussetzung:
- Kündigung dringend (AG beweist) Umsatzrückgang, Auftragsmangel, Umstrukturierungen
- Soziale Auswahl (nur AN vergleichbarer Tätigkeiten):
- Alter
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Schwerbehinderung
- Unterhaltspflichten
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Q
C Befristung nach teilzeit
A
- 14 IV TzBfG
- mit sachlichem Grund § 14 I TzBfG (Elternzeitvertretung)
- ohne sachlichen Grund § 14 iII TzBfG (endet am Tag x ohne Kündigung)
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Q
D Aufhebungsvertrag
A
- Wie AV durch Angebot und Annahme geschlossen kann ein Aufhvertrag durch Angebot und annahme aufgehoben werden
- Nie unterschreiben ohne vorherige rechtliche Überprüfung
- Nie abschließen ohne anderen Arbeitsplatz zu haben