Teil 4 Rechte und Pflichten aus dem AV Flashcards
Rechte und Pflichten aus dem AV
AN:
HLP: Arbeitsleistung §611a I BGB
NLP: Treuepflicht
AG:
HLP: Vergütungszahlung $611a II BGB
NLP: Fürsorgepflicht
Verletzung der NLP:
Schadensersatzanspruch aus §280 BGB
Treueplficht 5 Punkte
- Schutz von Arbeitsmaterial des AG
- Wahrung des Betriebsfriedens
- Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Loyalität gegenüber dem AG
- Wettbewerbsverbot gegenüber dem AG (nachvertragliches Wettbewerbsverbot)
Fürsorgepflicht 3 Punkte
- Gewährung von Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz BurlG
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EntgeltfortzahlungG
- Erteilung eines Zeugnisses
Fplicht 1 Gew von Urlaub Fall1: - Seit 01.01.19 arbeitet - Hat 24 Urlaubstage - Will im Juni urlau nehmen
- § 5 I BUrlG darf sie 5 Tage
- Monat muss voll sein
Fplicht 1 Gew von Urlaub Fall2: - Seit 01.01.19 arbeitet - Hat 27 Urlaubstage - AV zum 31.5 beendet - Urlaubsanspruch?
- § 5 II urlG
- 27 / 12 = 2,25 Tage pro Monat
- 11,25 Tage -> 11 Tage
Fplicht 1 Gew von Urlaub
1.Urlaubsgeld vs 2.Urlaubsabgeltung vs 3.Urlaubsentgelt
- Freiwillige Leistung des AG
- § 7 IV BurlG (fristlose Kündigung oder Krank)
- Vergütung die im Urlaub bezahlt wird § 11 BurlG (wenn kein festes Gehalt, dann §11 BurlG letzte 13 Wochen)
Fplicht 2 Entgeltfortzahlung Fall1: - 01.01.19 angefangen - 2 Wochen voll gearbeitet - dann 5 Wochen krank - dann arbeitet wieder - Einkommen in ersten 10 Wochen?
- § 3 EntgeltfortzahlungsG
- erste 4 Wochen sperre
- 3,4 Krankengeld durch KK (70%; § 3 III )
- 5,6,7 Entgeltfortzahlung durch AG (100%; § 3 I )
- 8,9,10 normal
Fplicht 2 Entgeltfortzahlung beachte!
- Verschulden der AUnfähigkeit
- Ausübung gefährlicher Sportarten
- BAG: verschuldet wenn nicht de lege artis ausgeübt die SPortart (nicht richtig)
- Massensportart zählt nicht als gefährliche Sportarten (Fußball, Basketball)
- Protektoren muss man benutzen
Fplicht 2 Entgeltfortzahlung
Fall2:
- Ohrring
- Schadenersatz § 823 BGB
- Es liegt eine RGV Körperverletzung vor
- RGV fahrlässig begangen
- RGV ist widerrechtlich erfolgt
- Kausalität: Wenn sie gesessen hätte.
- Es liegt ein Schaden vor
§ 3 I EntgeltfortazhlungsG: kein Anspruch
AN muss beweisen, dass er krank war
- § 5 Entgeltfortzahlung
Fplicht 3 Zegniss
- 630 s1 BGB einfaches Zeugnis
- 630 s2 BGB qualifiziertes Zeugnis
Fplicht 3 Zegniss
“Richtige Verhaltensbeurteilung”
wenn Vorgesetzter an dritter Stelle, dann schlecht
Fplicht 3 Zegniss
“sog. beredtes Schweigen”
- 2 Teile Aufgabengebiet und rechtlicher Teil
- wenn im Aufgabengebiet dann auch im rechtlichen sonst schlecht
Fplicht 3 Zegniss
“Beweis”
- AG muss wohlwollend formulieren (3 Noten Skala)
- wenn schlechter als 3 dann AG beweisen. Sonst AN beweisen
“Lohn ohne Arbeit”
- 614 BGB Lohn nach geleisteter Arbeit:
Ausnahme: - Lohn ohne Arbeistsleistung
- Urlaub, Entgeltfortzahlung, Betriebsrisiko (kein Strom)
Schadensersatz nach §280 WDH 1semester
Voraussetzungen:
1. Schuldverhältnis vorliegen (vertragliche Beziehung)
Schuldverhältnis ist ein Austauschverhältnis von Leistungen
2. schuldhafte Pflichtverletzung vorliegen
2.1 Welche Pflicht bestand?
2.2 Pflicht verletzt?
2.3 PV schuldhaft begangen? (vgl Schuldhaftes verhalten)
3. Kausalität vorliegen (“hierdurch”)
4. Schaden vorliegen
Rechtsfolge: SE 823 BGB
823 sagt nur es liegt ein Schaden vor
249ff gibt “Art und Umfang vor”
Schuldhaftes Verhalten
Vorsatz: Wissen und wollen der Schadenherbeiführung
Fahrlässigkeit: Außerachtlassen der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt, 276 II BGB
- Grobe Fahrlässigkeit: Außeracht lassen der erforderlichen Sorgfalt in einem gesteigerten Maß (Dicke Hund Theorie)